Wenn der Staat die Familie besteuert: Das Ende des Ehegattensplittings und die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung
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Xpert.Digital bei Google bevorzugen ⓘVeröffentlicht am: 3. April 2026 / Update vom: 4. April 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Wenn der Staat die Familie besteuert: Das Ende des Ehegattensplittings und die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung – Bild: Xpert.Digital
Bis zu 1.000 Euro Verlust im Monat: So hart trifft die geplante Steuerreform Familien – Kinderwunsch unter Druck
### Doppel-Schock für Ehepaare: Was das Aus von Ehegattensplitting und Mitversicherung wirklich kostet ### Ende der beitragsfreien Mitversicherung? Warum auf Millionen Ehepaare bald neue Kosten zukommen ### SPD plant Abschaffung: Wer beim Ehegattensplitting bald massiv draufzahlt – und wer verschont bleibt ###
Familienmodell unter Beschuss: Warum der Staat bei Alleinverdienern abkassieren will
Die Debatte um die Besteuerung und finanzielle Belastung von Familien in Deutschland erreicht einen neuen Höhepunkt. Gleich zwei Grundpfeiler der staatlichen Familienförderung stehen auf dem Prüfstand: Die SPD forciert die Abschaffung des Ehegattensplittings für neu geschlossene Ehen, während parallel das Ende der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert wird. Befürworter preisen die Pläne als längst überfällige Modernisierung, die Frauen aus der Teilzeitfalle befreien und dem akuten Fachkräftemangel entgegenwirken soll. Doch für Millionen Haushalte geht es um handfeste Existenzfragen. Die Kombination beider Reformen könnte für viele Ehepaare, insbesondere in klassischen Einverdiener-Modellen, monatliche Nettoverluste im hohen dreistelligen Bereich bedeuten. Ist dieser Vorstoß ein notwendiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt – oder handelt es sich schlicht um eine versteckte Milliarden-Steuererhöhung auf Kosten der gesellschaftlichen Mitte? Eine tiefgehende Analyse der Pläne, der konkreten Zahlen und der weitreichenden gesellschaftlichen Folgen.
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Steuerpolitik als Gesellschaftspolitik — oder: Wer zahlt die Zeche für die Reformagenda der SPD?
Die Reformpläne treffen nicht alle Ehepaare gleich. Vollständig verschont bleiben Bestandsehen, da die SPD für diese ausdrücklich Bestandsschutz beim Splitting vorsieht. Ebenfalls nicht betroffen sind Doppelverdiener-Ehepaare mit annähernd gleich hohen Einkommen, da ihr Splittingvorteil ohnehin gering oder null ist. Bei der beitragsfreien Mitversicherung sollen Ausnahmen für Haushalte mit Kindern unter sechs Jahren sowie für Paare gelten, die Angehörige pflegen. Sogar bevorteilt werden könnten Doppelverdiener-Ehepaare mit gleichen Einkommen, da sie durch eine Reform strukturell gegenüber Alleinverdiener-Ehen steuerlich gleichgestellt würden — und laut der Rockwool-Studie würden kinderreiche Familien profitieren, sofern die freiwerdenden Mittel konsequent in erhöhtes Kindergeld, günstigere Krippenplätze und höheres Elterngeld umgelenkt werden. Am stärksten begünstigt wären also Paare, die ohnehin beide Vollzeit arbeiten und keine Einkommensdisparität aufweisen — ausgerechnet jene, die das Splitting heute kaum nutzen.
Genau das ist der sozialpolitisch brisanteste Widerspruch der gesamten Reformdebatte. Das Splitting entfaltet seinen größten Vorteil nicht bei Spitzenverdienern, sondern bei Haushalten im mittleren Einkommensbereich, in denen ein Partner wegen Kinderbetreuung, Pflege oder schlicht mangelnder Betreuungsinfrastruktur nur Teilzeit oder gar nicht arbeitet. Gerade diese Paare — etwa eine Krankenpflegerin in Teilzeit mit einem LKW-Fahrer in Vollzeit, oder eine Mutter mit Minijob und einem Handwerker als Alleinverdiener — werden durch den Doppeleffekt aus Splittingwegfall und Versicherungspauschale am härtesten getroffen, obwohl sie keineswegs zur Oberschicht gehören. Spitzenverdiener hingegen haben deutlich mehr finanzielle Puffer, um den Verlust zu verkraften, und können steuerliche Nachteile durch andere Gestaltungsmittel abfedern. Die Reform belastet also überproportional genau jene einkommensschwächeren Alleinverdiener- und Teilzeithaushalte, die sich keine teure Kinderbetreuung leisten können und deshalb strukturell auf eine asymmetrische Erwerbsaufteilung angewiesen sind — ein Ergebnis, das dem sozialen Anspruch der SPD diametral widerspricht.
Ein Steuerprivileg mit langer Geschichte
Das Ehegattensplitting ist in Deutschland seit 1958 Teil des Einkommensteuerrechts. Seine Einführung war keine politische Willkür, sondern eine direkte Folge eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 21. Februar 1957, das die damals übliche gemeinsame Besteuerung ohne Splitting-Verfahren für verfassungswidrig erklärte. Das Gericht stellte fest, dass die steuerliche Mehrbelastung verheirateter, beidseitig erwerbstätiger Paare gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und den Schutz von Ehe und Familie nach dem Grundgesetz verstieß. Der Gesetzgeber schuf daraufhin das Splitting-Verfahren als verfassungskonformes Instrument der gemeinsamen Veranlagung.
Die Funktionsweise des Ehegattensplittings ist technisch klar, aber in ihren verteilungspolitischen Wirkungen komplex: Beide Einkommen werden zusammengerechnet, die Summe halbiert, auf beide Hälften der Steuertarif angewendet und die errechnete Steuerschuld verdoppelt. Durch dieses Verfahren profitieren Paare erheblich vom progressiven Steuertarif, wenn ihre Einkommen unterschiedlich hoch sind. Je größer die Einkommensdifferenz und je höher der absolute Verdienst, desto größer der Steuervorteil. Das Splitting wird damit faktisch zu einem Instrument der steuerlichen Umverteilung zugunsten einkommensdisparater Ehepaare — und das ist exakt sein Sinn und seine Legitimation im deutschen Steuersystem.
Wie das Splitting funktioniert — und wem es nutzt
Um zu verstehen, was die geplante Abschaffung konkret bedeutet, muss man zunächst wissen, welche Haushalte profitieren und in welchem Ausmaß. Das Splitting entfaltet seinen größten Vorteil, wenn ein Partner gar kein oder ein sehr geringes Einkommen hat. Bei einem Alleinverdiener-Ehepaar mit einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro beläuft sich der Splittingvorteil auf mehrere tausend Euro im Jahr. Mit steigendem Gesamteinkommen und wachsender Einkommensdifferenz wächst der Vorteil überproportional — bei Spitzenverdienern mit 560.000 Euro als Alleinverdiener kann der jährliche Nettovorteil durch das Splitting rund 21.000 Euro betragen.
Für Doppelverdiener-Ehepaare mit unterschiedlichen Einkommen sind die Beträge geringer, aber dennoch spürbar. Bei einem Paar mit 50.000 Euro und 25.000 Euro Jahreseinkommen beläuft sich der monatliche Nettovorteil auf rund 45 Euro (540 Euro jährlich). Bei einem Einkommensunterschied von 70.000 zu 25.000 Euro sind es bereits 146 Euro monatlich, also 1.752 Euro im Jahr. Verdient ein Partner 100.000 Euro und der andere 25.000 Euro, summiert sich der Splittingvorteil auf 275 Euro pro Monat oder 3.298 Euro jährlich. Die steuerliche Wirkung des Splittings ist damit auch für typische Normalverdiener-Haushalte mit strukturell unterschiedlichen Einkommen — etwa wegen Teilzeit nach einer Kinderauszeit — keineswegs marginal.
Der politische Vorstoß der SPD — Hintergründe und Zeitplan
Im Frühjahr 2024 hat SPD-Parteichef und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil die Reformpläne der SPD bei der Einkommensteuer erneut öffentlich gemacht. Im Rahmen einer geplanten Steuerreform drängt Klingbeil darauf, das bisherige Splittingmodell für künftig geschlossene Ehen abzuschaffen. Die SPD-Fraktion betonte, dass Bestandsehen Bestandsschutz genießen sollen — das Splitting würde demnach nur für neue Ehen wegfallen. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar plädierte dafür, bis zum Sommer 2026 eine Reform auf den Weg zu bringen.
Als Begründung führt die SPD vor allem arbeitsmarktpolitische Argumente an: Das Splitting setze falsche Anreize, es führe Frauen in die Teilzeitfalle und festige überholte Rollenbilder. Eine Reform könne laut Arbeitsmarktexperten Zehntausende Vollzeitstellen schaffen. Tatsächlich hat das DIW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung ermittelt, dass eine Reform des Ehegattensplittings allein in der Gruppe der Frauen ab 45 Jahren bis zu 175.000 zusätzliche Vollzeitstellen ermöglichen könnte. Innenpolitisch ist das Vorhaben jedoch umstritten: Die CSU lehnt es kategorisch ab. Markus Söder bezeichnete es als versteckte Steuererhöhung und als Schlag ins Gesicht für die Leistungsträger im Mittelstand. Teile der CDU, darunter Bundesfrauenministerin Karin Prien, zeigten sich hingegen für eine Reform offen.
Die zweite Reformfront: Ende der beitragsfreien Mitversicherung
Parallel zum Splitting-Streit diskutiert die Bundesregierung die Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Nach geltendem Recht sind nicht oder nur geringfügig erwerbstätige Ehepartner ohne eigenen Beitrag in der GKV mitversichert — ein System, das seit Jahrzehnten als Kernelement der deutschen Solidarversicherung gilt. Laut Berichten des Handelsblatts unter Berufung auf Koalitionskreise plant die Bundesregierung, diesen Mechanismus zu beenden und stattdessen einen Mindestbeitrag von rund 225 Euro monatlich einzuführen — aufgeteilt in 200 Euro für die Krankenversicherung und 25 Euro für die Pflegeversicherung.
Von dieser Änderung wären nach GKV-Angaben rund 2,46 bis 3 Millionen erwachsene Ehe- und Lebenspartner betroffen. Ausnahmen sollen lediglich für Haushalte mit Kindern unter sechs Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen gelten. Rechnerisch würde ein Monatsbeitrag von 225 Euro bei rund 2,46 Millionen betroffenen Personen zusätzliche Einnahmen von 6,64 Milliarden Euro im Jahr bedeuten. Der Deutsche Familienverband warnte bereits vor einer massiven finanziellen Zusatzbelastung für Millionen Familien. Eine finale politische Entscheidung stand zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch aus, da zunächst der Bericht einer von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzten Expertenkommission abgewartet werden sollte.
Die konkreten Zahlen: Was Ehepaare tatsächlich verlieren
Die Kombination aus dem Wegfall des Ehegattensplittings und der Einführung der Versicherungspauschale ergibt für verschiedene Haushaltstypen erhebliche monatliche Nettoverluste, die in ihrer Gesamtwirkung bislang selten klar kommuniziert werden.
Für reine Doppelverdiener-Ehepaare — also Haushalte, in denen beide Partner regulär erwerbstätig sind und kein Partner mitversichert werden muss — entstehen die Einbußen ausschließlich durch den Wegfall des Splittingvorteils. Bei einem Einkommensgefälle von 70.000 zu 25.000 Euro sind das netto 146 Euro im Monat oder 1.752 Euro im Jahr. Bei einem Paar mit 100.000 zu 25.000 Euro steigt der jährliche Nettoverlust auf 3.298 Euro. Diese Beträge erscheinen auf den ersten Blick noch tragbar, müssen aber vor dem Hintergrund bewertet werden, dass Deutschland nach OECD-Daten bereits jetzt zu den Ländern mit der zweithöchsten Steuer- und Abgabenlast weltweit gehört.
Deutlich dramatischer sind die Auswirkungen für Alleinverdiener-Ehepaare oder Haushalte mit einem regulären Job und einem Minijob, in denen der Ehepartner bisher beitragsfrei mitversichert ist. Hier addieren sich die Verluste aus beiden Reformvorhaben. Auf Basis eines monatlichen Versicherungsbeitrags von 225 Euro und eines angenommenen Durchschnittssteuersatzes von 25 Prozent ergibt sich allein durch die Einführung der Versicherungspauschale ein effektiver Nettoverlust von rund 2.000 Euro jährlich. Zusammen mit dem Wegfall des Splittingvorteils ergeben sich für solche Haushalte folgende Gesamtverluste: Ein Ehepaar mit 50.000 Euro Alleinverdiener-Einkommen verliert netto 571 Euro monatlich oder 6.848 Euro jährlich. Bei 70.000 Euro sind es 744 Euro monatlich oder 8.924 Euro jährlich, und bei 100.000 Euro Alleinverdiener-Einkommen summiert sich der jährliche Nettoverlust auf 981 Euro monatlich oder 11.768 Euro im Jahr. Am stärksten trifft es Spitzenverdiener-Haushalte: Bei einem Einkommen von 560.000 Euro kann der Nettoverlust allein durch den Splittingwegfall rund 21.000 Euro jährlich oder 1.750 Euro monatlich betragen.
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Ehegattensplitting abschaffen? Wie die Teilzeitfalle Frauen und den Arbeitsmarkt lähmt
Strukturelle Wirkung: Die Teilzeitfalle und ihre Ursachen
Die eigentliche wirtschafts- und gesellschaftspolitische Kritik am Ehegattensplitting ist subtiler als die Debatte über absolute Eurobeträge. Kernargument der Reformbefürworter ist, dass das System strukturell dazu beiträgt, dass verheiratete Frauen in Teilzeit oder Nichterwerbstätigkeit verharren, weil der Grenzsteuersatz ihres eigenen Einkommens durch das gemeinsame Steuerverfahren künstlich erhöht wird. Wenn der verdienende Partner bereits in höheren Steuerklassen versteuert wird, wird der Mehrverdienst der Partnerin mit einem entsprechend höheren Marginalsatz belastet — was den Anreiz zur Arbeitsausweitung effektiv mindert.
Die DIW-Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung hat diese Wirkung empirisch untermauert: Fast jede zweite teilzeitbeschäftigte verheiratete Frau zwischen 45 und 66 Jahren verzichtet auf eine Ausweitung der Arbeitszeit, weil es sich finanziell nicht lohnt. Sogar unter den Hausfrauen, die sich seit der Heirat ausschließlich der Familie widmen, gaben knapp die Hälfte an, dass sich eine Erwerbstätigkeit für sie finanziell nicht rechne. Dieses Ergebnis hat reale volkswirtschaftliche Relevanz: Bei einer Steigerung der Erwerbsquote von 1,5 Prozentpunkten und drei Prozent mehr Arbeitsstunden könnten theoretisch 175.000 zusätzliche Vollzeitstellen entstehen. Angesichts des massiven Fachkräftemangels in Deutschland ist das Argument keineswegs zu unterschätzen.
Gleichwohl ist die Debatte nicht eindimensional. Es gibt auch sachlich fundierte Gegenargumente: Das Splittingverfahren dient laut einer Analyse im Wirtschaftsdienst der horizontalen Steuergerechtigkeit — es besteuert Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen gleich, unabhängig davon, wie das Einkommen zwischen den Partnern verteilt ist. Die Abschaffung des Splittings würde de facto Paare bestrafen, die sich bewusst für eine Arbeitsteilung mit einem hauptverdienenden und einem betreuenden Partner entschieden haben — ein Lebensmodell, das nach wie vor gesellschaftlich verbreitet und grundrechtlich geschützt ist.
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Volkswirtschaftliche Einordnung: Deutschland als Hochsteuerland
Um die Tragweite der geplanten Reformen richtig einzuordnen, muss der Gesamtkontext der deutschen Steuer- und Abgabenlast berücksichtigt werden. Deutschland gehört nach OECD-Daten bereits jetzt zu den international am höchsten belasteten Ländern: Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern, in dem ein Partner Vollzeit und der andere Teilzeit arbeitet, zahlt im Durchschnitt 40,8 Prozent seines Einkommens in Form von Steuern und Abgaben — nur Belgien liegt mit 45,5 Prozent noch höher. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 29,4 Prozent. Für Singles ist die Situation noch extremer: Mit 47,8 Prozent belegt Deutschland den zweiten Platz unter allen 38 OECD-Staaten.
Vor diesem Hintergrund erscheint es bemerkenswert, dass die geplanten Maßnahmen die Nettoeinkommen von Ehepaaren mit mittleren und hohen Einkommen weiter erheblich reduzieren würden — und das ohne gleichzeitige Kompensation durch Steuersenkungen in anderen Bereichen oder eine Erhöhung familienpolitischer Leistungen. Die SPD hat in ihrem Grundsatzprogramm zwar erklärt, dass die allermeisten Haushalte mit Kindern durch die Kindergrundsicherung finanziell bessergestellt würden und für Normalverdienende ohne Kinder keine Einbußen entstünden. Diese Aussage steht jedoch in einem erheblichen Spannungsverhältnis zu den konkret berechneten Nettoverlusten, die selbst für ein Normalverdiener-Ehepaar mit 70.000 zu 25.000 Euro Jahreseinkommen bereits fast 1.800 Euro jährlich betragen.
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Familienpolitische Wirkung: Kinderwunsch unter Druck
Die familienpolitische Dimension der Reformpläne ist möglicherweise die folgenreichste. Junge Ehepaare, die Kinder planen oder bereits Kinder haben, treffen ihre Entscheidungen über Erwerbsarbeit und familiäre Arbeitsteilung in einem engen finanziellen Korridor. Steigende Kosten für Wohnen, Kinderbetreuung und Lebenshaltung haben die Familienplanung in Deutschland in den vergangenen Jahren bereits zunehmend unter Druck gesetzt. Ein spürbarer Rückgang des Nettohaushaltseinkommens um 500 bis fast 1.000 Euro monatlich durch die Kombination beider Reformmaßnahmen kann für junge Paare die Entscheidung gegen ein Kind oder für einen längeren Aufschub der Familienplanung rational erscheinen lassen.
Interessanterweise liefert die Wissenschaft hier kein eindeutiges Bild. Eine Studie der Rockwool Foundation argumentiert, dass eine Abschaffung des Splittings die Geburtenrate sogar erhöhen könnte — allerdings nur dann, wenn Steuervorteile nicht mehr an die Ehe, sondern an Kinder geknüpft werden. Die Geburtenrate könnte demnach um 5,7 Prozent steigen, wenn die Steuervorteile konsequent an Kinder gebunden werden, gleichzeitig das maximale Elterngeld verdoppelt, die Krippengebühren um rund zehn Prozent gesenkt und das Kindergeld erhöht wird. Entscheidend dabei: Diese Wirkung auf die Geburtenrate ist an ein umfassendes Kompensationspaket geknüpft und tritt nicht automatisch durch die bloße Abschaffung des Splittings ein. Ohne gleichwertige Kompensation bei den kindbezogenen Leistungen wäre die demografische Wirkung einer Reform tendenziell negativ.
Bestandsschutz und Übergangsregelungen: Wer ist wirklich betroffen?
Ein zentrales politisches Argument der SPD ist, dass bestehende Ehen Bestandsschutz genießen sollen und die Reform nur für künftig geschlossene Ehen gelten würde. Diese Einschränkung mildert die politische Sprengkraft erheblich, verändert aber die langfristige gesellschaftliche Wirkung kaum. Junge Paare, die künftig heiraten, planen ihre Lebensentwürfe unter der Annahme bestehender Rechtssicherheit — die Abschaffung des Splittings für neue Ehen würde daher genau die Personengruppe treffen, die sich gerade in der Phase der Familiengründung befindet.
Anders verhält es sich bei der beitragsfreien Mitversicherung: Hier deuten die Berichte aus Koalitionskreisen nicht auf einen Bestandsschutz hin. Wer heute bereits beitragsfrei mitversichert ist, müsste bei einer Reform zeitnah einen Beitrag von 225 Euro monatlich zahlen — mit Ausnahme von Haushalten mit Kindern unter sechs Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen. Das bedeutet, dass Millionen von Haushalten, in denen ein Partner aufgrund einer Kinderauszeit, Pflege oder nach persönlicher Abwägung nicht erwerbstätig ist, unmittelbar und ohne Übergangsphase mit zusätzlichen Kosten von 2.700 Euro jährlich konfrontiert wären.
Kritische Würdigung: Reformnotwendigkeit versus Reformfolgen
Es wäre einseitig, die Reformdebatte allein als Angriff auf Familien darzustellen. Es gibt legitime und sachlich fundierte Argumente für eine Modernisierung des Steuersystems. Das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Form wurde 1958 in einer Gesellschaft eingeführt, in der die Einverdienerfamilie die dominante Lebensform war und nur in jeder siebten Ehe beide Partner erwerbstätig waren. Die gesellschaftliche Realität hat sich fundamental verändert: Doppelverdienerhaushalte sind heute die Mehrheit, Frauen haben höhere Bildungsabschlüsse als je zuvor und der Arbeitsmarkt leidet unter akutem Fachkräftemangel. In diesem Kontext ist eine kritische Überprüfung der steuerlichen Rahmenbedingungen durchaus vertretbar.
Zudem werden durch das aktuelle Splittingsystem tatsächlich strukturelle Ungleichheiten begünstigt: Die größten Vorteile erhalten Alleinverdiener-Ehepaare mit sehr hohen Einkommen, während Familien mit ähnlichem Gesamteinkommen, aber gleichmäßiger Verteilung auf beide Partner, deutlich weniger profitieren. Es ist keine linksideologische Deutung, sondern ein mathematischer Befund: Das Splitting wirkt regressiv in Bezug auf die Gleichverteilung der Einkommen innerhalb von Ehen, indem es ein Modell begünstigt, das eine Person finanziell von der anderen abhängig macht.
Die entscheidende Frage ist jedoch nicht, ob das bestehende System reformbedürftig ist, sondern wie eine Reform ausgestaltet wird und ob sie fair kompensiert wird. Eine Abschaffung des Splittings ohne simultane Entlastung bei anderen Steuern oder Stärkung der familienpolitischen Leistungen führt zu einem reinen Nettoverlust für die betroffenen Haushalte. Wird gleichzeitig die beitragsfreie Mitversicherung abgeschafft, ohne dass die Mehreinnahmen in das Gesundheitssystem oder die Familienförderung fließen, verlieren Millionen Haushalte doppelt — und der Staat gewinnt unterm Strich ein Mehraufkommen von potenziell weit mehr als zehn Milliarden Euro jährlich, ohne eine klare Zweckbindung dieser Mittel.
Gesellschaftliche Signalwirkung: Was das Steuerrecht über Werte aussagt
Steuerrecht ist niemals wertneutral. Die Art, wie ein Staat die wirtschaftliche Einheit Familie besteuert, sendet ein gesellschaftspolitisches Signal darüber, welche Lebensmodelle gefördert und welche benachteiligt werden. Das bisherige Splitting honoriert die Entscheidung eines Paares, die Erwerbsarbeit ungleich zu verteilen — sei es wegen Kinderbetreuung, Pflege, Teilzeit oder aus persönlicher Überzeugung. Seine Abschaffung sendet das Signal: Der Staat bevorzugt das Modell beidseitiger Vollzeiterwerbstätigkeit und betrachtet andere Modelle als steuerlich nicht förderungswürdig.
Hierin liegt ein grundsätzliches Spannungsfeld: Einerseits ist es ein legitimes staatliches Ziel, Fehlanreize zu beseitigen, die Frauen ungewollt in finanziell abhängige Teilzeitstellen drängen. Andererseits berührt die erzwungene steuerliche Gleichbehandlung aller Ehepaare das grundrechtlich geschützte Recht auf freie Gestaltung des Familienlebens. Paare, die sich bewusst für eine Arbeitsteilung mit einem hauptverdienenden und einem primär betreuenden Partner entschieden haben, würden durch die Reform bestraft — auch wenn diese Entscheidung auf persönlicher Überzeugung und nicht auf einem strukturellen Zwang beruht.
Reform ja, aber mit Augenmaß und Kompensation
Die geplante Abschaffung des Ehegattensplittings für neue Ehen und die gleichzeitige Einführung einer Versicherungspauschale für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner sind in ihrer kombinierten finanziellen Wirkung eine der größten steuerlichen Belastungsverschiebungen, die Ehepaare in der Geschichte der Bundesrepublik erfahren würden. Die monatlichen Nettoverluste von 500 bis knapp 1.000 Euro für Alleinverdiener-Haushalte mit mittleren Einkommen sind in einem Land, das ohnehin bereits zu den am höchsten belasteten Steuerjurisdiktionen der OECD gehört, keine Bagatelle.
Reformbedarf ist vorhanden und wissenschaftlich gut begründbar. Doch eine Reform, die ausschließlich bestehende Vergünstigungen streicht, ohne gleichzeitig die Gesamtbelastung von Familien zu senken oder kindbezogene Leistungen substanziell auszubauen, verfehlt ihr familienpolitisches Ziel. Erst wenn Steuervorteile konsequent an Kinder statt an die Ehe geknüpft werden und ein durchdachtes Kompensationspaket für Familien in der Erziehungsphase folgt, kann aus der aktuellen Reformdebatte eine echte Modernisierung des deutschen Familiensteuerrechts werden — und nicht nur eine verdeckte Mehrbelastung der gesellschaftlichen Mitte.
Die Forschungslage liefert hier mehrere klar benennbare Alternativen. Hier eine kompakte Antwort:
Die echte Alternative wäre kein radikaler Kahlschlag, sondern ein durchdachter Systemwechsel in drei Schritten. Das Finanzministerium selbst hat Anfang April 2026 bereits einen ersten Vorschlag skizziert: das sogenannte fiktive Realsplitting, bei dem der höherverdienende Partner einen Betrag in Höhe des steuerlichen Unterhaltshöchstbetrags von 13.805 Euro vom eigenen zu versteuernden Einkommen abziehen kann, den der andere Partner mit seinem günstigeren Tarif versteuert. Das Modell schützt das Existenzminimum beider Partner, reduziert die ungerechtfertigten Extremvorteile bei sehr hohen Einkommensdifferenzen und ist verfassungskonform. Das DIW hat berechnet, dass ein Realsplitting mit einem Übertragungsbetrag in Höhe des Grundfreibetrags rund zehn Milliarden Euro Mehreinnahmen jährlich generieren würde — und zwar überwiegend aus den obersten beiden Einkommensdezilen, also gerade nicht von Normalverdienern.
Der zweite Schritt wäre eine konsequente Umleitung dieser Mittel in kindbezogene Leistungen: höheres Kindergeld, automatischer Kinderzuschlag ohne Antrag, ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung und günstiger Krippenausbau. Drittens könnte nach dem Vorbild Frankreichs ein echtes Familiensplitting eingeführt werden, das den Splitting-Divisor nach Kinderzahl staffelt statt nach Ehestand — womit Kinder, nicht das Heiraten, steuerlich honoriert werden. Das wäre keine ideologisch getriebene Abschaffung, sondern eine zielgenaue Modernisierung: weniger Vorteil für einkommensstarke kinderlose Ehen, mehr Entlastung für Familien mit Kindern — unabhängig vom Trauschein.























