Typisch Deutsch: Feigheit, Moral oder Ideologie? Warum wir Fachkräfte importieren, statt das System zu reparieren
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Veröffentlicht am: 16. Februar 2026 / Update vom: 16. Februar 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Typisch Deutsch: Feigheit, Moral oder Ideologie? Warum wir Fachkräfte importieren, statt das System zu reparieren – Bild: Xpert.Digital
Import statt Reparatur: Warum ein Land lieber Fachkräfte aus dem Ausland importiert, als sein eigenes System zu reparieren
Die heiligen Kühe des deutschen Arbeitsmarktes: Welche Reformen den Fachkräftemangel wirklich lösen könnten
Deutschland leistet sich ein historisch gewachsenes Geflecht aus Steuer-, Sozial- und Rentenrecht, das in seiner Gesamtwirkung wie ein ausgeklügeltes Abschreckungssystem gegen Erwerbstätigkeit funktioniert. Das Ehegattensplitting bestraft die Aufnahme von Arbeit durch den zweitverdienenden Partner. Die abschlagsfreie Frührente zieht jedes Jahr Hunderttausende erfahrener Fachkräfte vom Arbeitsmarkt ab. Die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung belohnt Nichterwerbstätigkeit. Und das Minijob-System hält Millionen Menschen in einer Beschäftigungsform gefangen, die weder zur Altersvorsorge noch zur Fachkräftesicherung beiträgt. Jede einzelne dieser Regelungen hat historische Gründe und eine politische Lobby. Zusammen bilden sie den Kern des deutschen Arbeitsmarktparadoxons: ein Land, das Fachkräftemangel beklagt und gleichzeitig Millionen Arbeitsfähiger systematisch vom Arbeitsmarkt fernhält.
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Heilige Kuh Nummer eins: Das Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting ist das ökonomisch wirkmächtigste Instrument zur Verhinderung von Frauenerwerbstätigkeit in Deutschland. Es wurde 1958 eingeführt und basiert auf einem Familienmodell, das einen Alleinverdiener vorsieht. Die Funktionsweise ist simpel, aber in ihren Auswirkungen verheerend: Das zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner wird halbiert, die darauf entfallende Steuer berechnet und verdoppelt. Je größer die Einkommensdifferenz zwischen den Partnern, desto größer der Steuervorteil, maximal rund 15.000 Euro pro Jahr bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 500.000 Euro.
Das Problem liegt im Grenzsteuersatz des zweitverdienenden Partners. Nimmt die Ehefrau eines gut verdienenden Mannes eine Beschäftigung auf, wird ihr Einkommen faktisch mit dem höchsten Grenzsteuersatz des gemeinsamen Einkommens belastet. Jeder zusätzlich verdiente Euro wird so hoch besteuert, dass sich Mehrarbeit finanziell kaum lohnt. Für viele verheiratete Frauen ist der effektive Grenzsteuersatz auf zusätzliches Einkommen so hoch, dass die Aufnahme einer Teilzeit- oder Vollzeitstelle nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Betreuungskosten kaum etwas einbringt.
Die Zahlen der Forschungsinstitute sind eindeutig. Das RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat in einer umfassenden Simulation berechnet, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbesteuerung mehr als eine halbe Million zusätzlicher Vollzeit-Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt freisetzen könnte. Das Bruttoinlandsprodukt würde dadurch um bis zu 1,5 Prozent steigen. Das DIW Berlin kommt in eigenen Berechnungen zu einem vergleichbaren Ergebnis: Die Erwerbsbeteiligung von Ehefrauen würde sich spürbar erhöhen, wenn die Individualbesteuerung eingeführt würde. Die IHK Berlin bringt es auf den Punkt: 70 Prozent der Berliner Unternehmen sehen im Fachkräftemangel ihr größtes Geschäftsrisiko, und die steuerliche Veranlagung bei Ehepaaren führt dazu, dass sich für viele Frauen die Aufnahme von Arbeit schlicht nicht rechnet.
Verfassungsrechtlich wäre eine Reform durchaus möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar 1958 die Zusammenveranlagung mit Steuernachteilen für Ehepaare als verfassungswidrig erklärt, daraus aber nicht zwingend ein Ehegattensplitting abgeleitet. Es gibt mehrere verfassungskonforme Reformoptionen, von einem schrittweisen Übergang zur Individualbesteuerung mit Bestandsschutz für bestehende Ehen bis hin zu einem Realsplitting, das lediglich den Grundfreibetrag auf beide Partner überträgt. Eine ersatzlose Streichung wäre verfassungsrechtlich schwierig, aber ein gradueller Umbau ist rechtlich machbar und wird von einem breiten Spektrum der Wirtschaftsforschung empfohlen.
Was die Reform in der Praxis bedeuten würde: Über 500.000 zusätzliche Vollzeitkräfte entsprechen in etwa dem gesamten Arbeitskräftebedarf der deutschen IT-Branche. Es ist das Äquivalent einer mittelgroßen Stadt, die plötzlich produktiv wird. Und diese Arbeitskräfte sind bereits im Land, bereits qualifiziert und müssen nicht integriert, sprachlich geschult oder angeworben werden.
Heilige Kuh Nummer zwei: Die abschlagsfreie Frührente
Die sogenannte Rente mit 63, korrekt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wurde 2014 von der Großen Koalition eingeführt und gilt als eine der teuersten arbeitsmarktpolitischen Fehlsteuerungen der jüngeren deutschen Geschichte. Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann abschlagsfrei vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand treten. Das Eintrittsalter wird schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben, für die Jahrgänge ab 1964 liegt es bei 65 Jahren.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Seit Inkrafttreten der Regelung haben rund 735.000 Arbeitnehmer von ihr Gebrauch gemacht, die Regelung erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit, fast ein Drittel aller Neurentner nutzt diesen Weg. Allein im vergangenen Jahr hat die Rente mit 63 dem Arbeitsmarkt mehr als 200.000 Beschäftigte entzogen, und zwar überproportional in Bereichen, in denen der Personalmangel besonders groß ist: Industrie, Handwerk, technische Berufe.
Eine Studie des Prognos-Instituts im Auftrag der INSM hat berechnet: Ohne die Rente mit 63 wäre die Fachkräftelücke in Deutschland um zehn bis 20 Prozent geringer. Das klingt nach einem moderaten Effekt, bedeutet aber in absoluten Zahlen: Rund 180.000 Beschäftigte pro Jahr stünden dem Arbeitsmarkt zusätzlich zur Verfügung. Über einen Zeitraum von zehn Jahren summiert sich das auf eine Größenordnung, die den gesamten jährlichen Migrationsbedarf übersteigen kann.
Die fiskalischen Auswirkungen sind ebenso dramatisch. Die Beitragszahler müssen allein bis 2035 fast 140 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird deswegen schneller steigen als nötig. Gleichzeitig sinkt das Rentenniveau, weil die Frührentner weniger in die Kasse einzahlen und länger daraus beziehen. Bei einer Abschaffung könnten die Beitragszahler bereits im ersten Jahr um rund acht Milliarden Euro entlastet werden.
Besonders zynisch ist die Verteilungswirkung. Die abschlagsfreie Frührente nutzt nicht in erster Linie denjenigen, die körperlich am härtesten gearbeitet haben. Laut DIW Berlin waren fast 70 Prozent der westdeutschen Männer des Jahrgangs 1957, die die Regelung nutzen, nicht in besonders belastenden Berufen tätig. Es sind vor allem gut ausgebildete Facharbeiter und Angestellte, die den Absprung machen, also genau die Gruppe, die am dringendsten gebraucht wird. Bei MINT-Facharbeitern ist die Zahl der über 63-jährigen Beschäftigten nach Einführung der Rente mit 63 um 8,5 Prozent gesunken.
Dass eine Reform möglich wäre, zeigt das schwedische Modell. Schweden hat ein flexibles Renteneintrittsalter zwischen 63 und 67 Jahren, wobei früherer Eintritt mit Abschlägen und späterer Eintritt mit Zuschlägen verbunden ist. Im Durchschnitt gehen Schweden zwei Jahre später in Rente als Deutsche, und das System ist durch automatische Stabilisierungsmechanismen gegen demografische Risiken abgesichert. Eine Umstellung des deutschen Systems auf ein ähnliches Modell würde die Wahlfreiheit des Einzelnen bewahren, aber die ökonomisch irrationalen Anreize zum vorzeitigen Ausstieg beseitigen.
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Heilige Kuh Nummer drei: Die beitragsfreie Mitversicherung
Seit Jahrzehnten können Ehepartner ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Diese Familienversicherung betrifft aktuell knapp 2,5 Millionen Ehepartner, überwiegend Frauen. Die Regelung setzt einen starken negativen Erwerbsanreiz: Wer beitragsfrei mitversichert ist, verliert diesen Vorteil bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Ein Midijob knapp über der Minijobgrenze von aktuell 603 Euro würde Sozialversicherungsbeiträge auslösen, die den Nettovorteil der Mitversicherung zunichtemachen.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat Ende Oktober 2025 ein Positionspapier vorgelegt, das die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung fordert. Nicht mitversicherte Ehepartner sollen einen Mindestbeitrag von rund 220 Euro monatlich zahlen. Die BDA rechnet mit Mehreinnahmen von 2,8 Milliarden Euro jährlich für die Krankenkassen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat den Vorschlag aufgegriffen und die Familienversicherung offiziell in Frage gestellt, ein bemerkenswerter Schritt für eine CDU-Politikerin. Sie bezeichnete eine entsprechende Reform als “Paradigmenwechsel”, der “sozialverträglich” geschehen müsse.
Die ökonomische Logik ist zwingend: Wenn mitversicherte Ehepartner einen eigenen Beitrag zahlen müssten, würde sich die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung schlagartig lohnen, weil die Kosten der Mitversicherung ohnehin anfallen und durch Erwerbseinkommen mehr als ausgeglichen werden können. In Kombination mit einer Reform des Ehegattensplittings wäre der Effekt auf die Frauenerwerbstätigkeit massiv.
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Heilige Kuh Nummer vier: Das Minijob-System
Die Minijob-Grenze liegt seit Januar 2026 bei 603 Euro monatlich und steigt automatisch mit dem Mindestlohn. Rund sieben Millionen Minijobs existieren in Deutschland, davon sind 2,6 Millionen Frauen ausschließlich in einem Minijob beschäftigt, also ohne weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Minijobberinnen und Minijobber bauen keine oder nur minimale eigenständige Rentenansprüche, keine Arbeitslosenversicherungsansprüche und keine eigenständige Krankenversicherung auf. Das Minijob-System ist faktisch eine subventionierte Sackgasse, die Millionen Menschen, vor allem Frauen, in prekärer Beschäftigung hält.
Der DGB fordert seit Jahren die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab der ersten Arbeitsstunde. Flankiert durch bessere Rückkehrmöglichkeiten von Teilzeit in Vollzeit könnte ein erheblicher Teil der Minijobberinnen in reguläre Beschäftigungsverhältnisse überführt werden. Die IAW-Studie im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen rechnet mit einem Potenzial von bis zu 2,9 Millionen zusätzlichen Vollzeitäquivalenten, wenn sämtliche Barrieren für Frauen in Teilzeit und Minijobs beseitigt würden.
Die Minijob-Reform steht in engem Zusammenhang mit den anderen Reformbausteinen. Erst wenn das Ehegattensplitting die Aufnahme von Mehrarbeit nicht mehr steuerlich bestraft, die Mitversicherung den Verbleib in Nichterwerbstätigkeit nicht mehr belohnt und ausreichend Kinderbetreuung vorhanden ist, werden Frauen in Minijobs den Schritt in die reguläre Beschäftigung vollziehen. Isoliert betrachtet bringt keine der Reformen ihren vollen Effekt. In der Kombination aber würden sie eine Dynamik entfalten, die den Arbeitsmarkt fundamental verändern könnte.
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Heilige Kuh Nummer fünf: Die fehlende Kinderbetreuungsinfrastruktur
Alle genannten Reformen laufen ins Leere, wenn Frauen zwar arbeiten wollen und es sich auch lohnt, aber niemand ihre Kinder betreut. Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, kann ihn aber flächendeckend nicht einlösen. Das Bundesfamilienministerium beziffert das Potenzial: Wenn zurzeit nicht erwerbstätige Mütter mit Kindern unter sechs Jahren entsprechend ihren Arbeitswünschen mindestens in Teilzeit wieder in den Arbeitsmarkt einstiegen, stünden rund 840.000 Personen mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Hinzu kämen rund 71.000 Vollzeitäquivalente durch erwerbstätige Mütter mit Kindern unter 18, die ihre Arbeitszeit ausweiten möchten.
Das Problem ist zirkulär: Um Kita-Plätze auszubauen, braucht man Erzieherinnen und Erzieher. Aber der Erzieherberuf leidet selbst unter massivem Fachkräftemangel, fehlenden Karrieremöglichkeiten und mangelnder Anerkennung. Die Lösung liegt in einer substantiellen Aufwertung des Berufes, besserer Bezahlung, kürzeren Ausbildungswegen mit Vergütung und einer gesellschaftlichen Neubewertung von Sorgearbeit. Das alles kostet Geld, doch volkswirtschaftlich refinanzieren sich diese Investitionen mehrfach: über höhere Steuereinnahmen durch die Erwerbstätigkeit der Mütter, niedrigere Sozialausgaben und langfristig bessere Bildungsergebnisse der Kinder.
Was passiert, wenn man alle Hebel gleichzeitig umlegt
Die entscheidende Frage lautet nicht, ob die einzelnen Reformen wirken, denn das ist empirisch belegt. Die Frage ist, was passiert, wenn man sie als Gesamtpaket begreift. Die Einzeleffekte addieren sich nicht nur, sie verstärken sich gegenseitig.
Konkret lassen sich die Potenziale der einzelnen Reformbausteine wie folgt zusammenfassen: Die Reform des Ehegattensplittings brächte über 500.000 zusätzliche Vollzeitkräfte. Die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente hielte jährlich rund 180.000 bis 200.000 erfahrene Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt. Die Reform der beitragsfreien Mitversicherung würde einen Teil der 2,5 Millionen mitversicherten Ehepartner in Erwerbstätigkeit bringen. Der Umbau des Minijob-Systems könnte erhebliche Teile der 2,6 Millionen ausschließlich geringfügig beschäftigten Frauen in reguläre Arbeitsverhältnisse überführen. Und der Ausbau der Kinderbetreuung könnte bis zu 840.000 Mütter für den Arbeitsmarkt mobilisieren.
In der Summe und unter Berücksichtigung von Überschneidungen, denn viele Frauen sind gleichzeitig von mehreren dieser Hemmnisse betroffen, ergibt sich ein Gesamtpotenzial von realistisch 1,5 bis 2,5 Millionen zusätzlichen Vollzeitäquivalenten. In Kombination mit der besseren Integration älterer Arbeitsloser, der Qualifizierung Geringqualifizierter und den Produktivitätseffekten durch KI könnte Deutschland den Großteil seiner demografischen Lücke aus eigener Kraft schließen, ohne massenhaft Fachkräfte aus Ländern abwerben zu müssen, die diese selbst dringend benötigen.
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Warum es trotzdem nicht passiert
Die Reformwiderstände sind nicht ökonomisch, sondern politisch und kulturell begründet. Das Ehegattensplitting gilt als Schutz der Ehe und wird von konservativen Wählerschichten als Grundrecht verstanden. Die abschlagsfreie Frührente ist eine Errungenschaft der Gewerkschaften und SPD, an der keine Partei rütteln will, die auf Arbeitnehmerstimmen angewiesen ist. Die beitragsfreie Mitversicherung wird als Solidarleistung interpretiert, obwohl sie faktisch eine Subvention für Nichterwerbstätigkeit ist. Das Minijob-System profitiert von einer mächtigen Gastro- und Dienstleistungslobby, die billige Arbeitskräfte schätzt. Und der Kita-Ausbau scheitert an föderalen Zuständigkeiten, kommunaler Finanzknappheit und dem Mangel an Erziehungspersonal.
Das Ergebnis ist ein Land, das lieber Pflegekräfte von den Philippinen und IT-Fachleute aus Indien anwirbt, als das eigene Steuer- und Sozialversicherungssystem so zu reformieren, dass die bereits vorhandenen Millionen arbeitswilliger Menschen tatsächlich arbeiten können. Die Ironie ist: Die Kosten der Nichtreform, gemessen in entgangener Wertschöpfung, höheren Sozialtransfers und steigendem Migrationsdruck, übersteigen die politischen Kosten der Reform bei weitem. Doch in einem System, das in Legislaturperioden denkt, sind kurzfristige Wählerstimmen wertvoller als langfristige Wohlstandssicherung.
Die Frage ist also nicht, ob diese Reformen ökonomisch sinnvoll wären. Das steht außer Zweifel. Die Frage ist, ob Deutschland den politischen Mut aufbringt, an seine heiligen Kühe heranzugehen, bevor die Demografie die Entscheidung erzwingt und die Wahlmöglichkeiten deutlich geringer sind als heute.
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