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Das neue Altersvorsorgedepot: Deutschlands Rentenreform 2027 – das Aus für die Riester-Rente und bis zu 540 Euro Staatszuschuss

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Veröffentlicht am: 27. März 2026 / Update vom: 4. April 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Das neue Altersvorsorgedepot: Deutschlands Rentenreform 2027 - das Aus für die Riester-Rente und bis zu 540 Euro Staatszuschuss

Das neue Altersvorsorgedepot: Deutschlands Rentenreform 2027 – das Aus für die Riester-Rente und bis zu 540 Euro Staatszuschuss – Bild: Xpert.Digital

Bis zu 540 Euro Staatszuschuss: Lohnt sich das neue Renten-Depot für dich?

Das neue Altersvorsorgedepot kommt: ETF-Sparen mit staatlicher Förderung

Riester-Vertrag kündigen? Was du zur Rentenreform 2027 jetzt wissen musst

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor einem historischen Wendepunkt. Nach mehr als 20 Jahren voller bürokratischer Hürden, hoher Kosten und magerer Renditen hat die Politik das faktische Ende der Riester-Rente besiegelt. Um der drohenden Altersarmut und dem drängenden demografischen Wandel effektiv zu begegnen, geht ab 2027 das neue, staatlich geförderte Altersvorsorgedepot an den Start. Mit einer grundlegend neuen Förderlogik, einem mutigen Verzicht auf starre Garantien zugunsten renditestarker ETF-Anlagen und innovativen Bausteinen wie der „Frühstartrente“ für Kinder will der Staat die private Vorsorge endlich massentauglich machen.

Doch hält die groß angekündigte Rentenreform in der Praxis wirklich, was sie verspricht? Was bedeutet der Umbruch für Millionen bestehender Riester-Sparer, und birgt das kapitalmarktnahe Depot-Modell auch versteckte Risiken? Der folgende Beitrag analysiert das neue Gesetzgebungsverfahren im Detail, beleuchtet die Chancen des beitragsproportionalen Fördermodells und zeigt auf, an welchen Stellen der Gesetzgeber den Mut zu einem echten Systemwechsel noch vermissen lässt.

Der Staat zahlt mit – aber reicht das wirklich, um die drohende Altersarmut abzuwenden?

Das Ende einer Ära: Warum Riester scheiterte

Seit mehr als zwei Jahrzehnten steht die Riester-Rente für alles, was in der deutschen Rentenpolitik schiefgelaufen ist: überbordende Komplexität, enttäuschende Renditen, hohe Verwaltungsgebühren und eine Förderlogik, die selbst Finanzexperten regelmäßig überforderte. Was 2001 als revolutionäre Antwort auf den demografischen Wandel gedacht war, ist heute faktisch gescheitert. Seit 2018 schrumpft die Zahl aktiver Riester-Verträge kontinuierlich, bis zu einem Viertel aller abgeschlossenen Verträge gelten als ruhend oder beitragsfrei. Millionen Bürger, die einst guten Gewissens für das Alter vorgesorgt zu haben glaubten, stellen im Rentenalter ernüchtert fest, dass die tatsächliche Auszahlung nach Abzug aller Kosten weit hinter den Erwartungen zurückbleibt.

Die strukturellen Probleme der Riester-Rente lagen auf der Hand. Das gesetzlich vorgeschriebene Garantieprinzip – mindestens die eingezahlten Beiträge mussten zu Rentenbeginn garantiert sein – zwang Anbieter zu einer defensiven, renditeschwachen Anlagestrategie. Genau in der Phase langanhaltend niedriger Zinsen erwies sich dieses Garantieprinzip als tödliches Handicap. Gleichzeitig fraßen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten einen erheblichen Teil der mageren Renditen auf. Das Ergebnis: Ein Produkt, das weder der Attraktivität noch der Zugänglichkeit gerecht wurde und gerade jenen Bevölkerungsgruppen, die es am meisten benötigten, kaum echte Vorteile bot.

Der demografische Kipppunkt: Warum Handlungsdruck besteht

Das Scheitern der Riester-Rente wäre allein noch kein Notfall, stünde Deutschland nicht gleichzeitig vor einem demografischen Wandel von historischer Tragweite. Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren – die Beiträge der Erwerbstätigen von heute finanzieren die Renten von heute. Dieses System gerät dramatisch unter Druck, weil das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenbeziehern sich rasant verschlechtert. In den frühen 1990er Jahren standen statistisch noch 2,7 Erwerbstätige einem Rentner gegenüber. Im Jahr 2023 sind es nur noch 2,1. Bis 2050 könnte sich dieses Verhältnis auf nahezu 1:1 zuspitzen.

Das Rentenniveau – also das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittslohn – liegt derzeit bei rund 48 Prozent des Bruttolohns und bleibt damit deutlich unter dem, was als lebensstandardsichernd gilt. Die Folgen sind bereits heute spürbar: Rund 42 Prozent der knapp 19 Millionen Rentner in Deutschland erhalten weniger als 1.000 Euro netto monatlich. Die offizielle Armutsgefährdungsgrenze liegt bei 1.381 Euro netto pro Monat. Frauen sind dabei strukturell besonders benachteiligt: Ihr durchschnittliches Altersrentenniveau betrug Ende 2024 nur 955 Euro, verglichen mit 1.405 Euro bei Männern – ein Unterschied von fast einem Drittel.

Die sogenannte Rentenlücke ist real und wächst. Laut dem Vorsorgekompass 2026 der Wirtschaftshochschule WHU geben deutsche Ruheständler im Durchschnitt 3.148 Euro monatlich aus, verfügen aber nur über laufende Einnahmen von 2.988 Euro. Die entstehende Differenz wird derzeit durch Vermögensentnahmen überbrückt – eine Strategie, die langfristig für einen wachsenden Teil der Bevölkerung nicht tragfähig sein wird. Besonders jüngere Erwerbstätige, die im Durchschnitt 10 bis 20 Prozent ihres Nettoeinkommens privat zurücklegen müssten, um das Rentenniveau stabil zu halten, spüren die Last dieses Systemversagens unmittelbar. Die Reform der privaten Altersvorsorge ist daher kein sozialpolitischer Luxus, sondern eine strukturelle Notwendigkeit.

Das Gesetzgebungsverfahren: Ein langer Weg bis zur Reform

Die Bundesregierung aus Union und SPD hat die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge mit dem Altersvorsorgereformgesetz auf den parlamentarischen Weg gebracht. Am 17. Dezember 2025 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf, der unter der Federführung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erarbeitet wurde. Am 27. Februar 2026 wurde das Gesetz in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der federführende Finanzausschuss des Bundestages führte am 11. März 2026 eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen durch.

Entscheidend war die Sitzung des Finanzausschusses am 25. März 2026: Auf Antrag der Koalitionsfraktionen von Union und SPD wurden noch in letzter Minute wesentliche Änderungen am ursprünglichen Regierungsentwurf vorgenommen. Diese Last-Minute-Korrekturen zeigen, dass das politische Ringen um Details intensiv war. Auf Antrag des Bundesrates soll zudem geprüft werden, ob der Kreis der unmittelbar Förderberechtigten künftig auch auf Selbstständige und alle Personen im erwerbsfähigen Alter ausgeweitet werden kann. Das Gesetz muss noch den Bundestag passieren und den Bundesrat durchlaufen; der Start der neuen Produktwelt ist für den 1. Januar 2027 geplant.

Das Kerninstrument: Das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot

Das Herzstück der Reform ist ein neues Produktkonzept: das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Es unterscheidet sich fundamental von der bisherigen Riester-Rente, indem es ohne die früher gesetzlich vorgeschriebene vollständige Beitragsgarantie auskommt. Das ermöglicht erstmals eine direkte und staatlich subventionierte Investition in kapitalmarktnahe Anlagen – global gestreute Aktien, Exchange Traded Funds (ETFs), Anleihen und künftig auch ELTIFs (European Long-Term Investment Funds). Für konservativere Sparer bleibt die Option bestehen, klassische Garantieprodukte abzuschließen – entweder mit 80 Prozent oder mit 100 Prozent Kapitalgarantie bei Rentenbeginn.

Parallel zur renditeorientierten Variante ohne Garantie wird ein sogenanntes Standarddepot eingeführt. Dieses Standardprodukt ist bewusst einfach strukturiert, kann online abgeschlossen werden und muss bei jedem Anbieter verfügbar sein. Es richtet sich an Verbraucher, die sich keine intensive Beschäftigung mit Produktdetails zumuten wollen oder können. Individuelle Entscheidungen sind beim Standarddepot nur dann erforderlich, wenn der Sparer ausdrücklich von den vordefinierten Standardeinstellungen abweichen möchte. Die ursprünglich geplante Effektivkostengrenze von maximal 1,5 Prozent jährlicher Renditeminderung für das Standardprodukt wurde durch die Finanzausschuss-Änderungen auf 1,0 Prozent gesenkt – ein wichtiger Schritt zum Schutz der Anlegerrenditen.

Um die Markttransparenz zu erhöhen und Verbraucher vor einer intransparenten Vergütungsstruktur zu schützen, sollen Abschlusskosten von Altersvorsorgeverträgen künftig auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Das begrenzt den finanziellen Nachteil bei einem vorzeitigen Anbieterwechsel erheblich. Für die Praxis bedeutet das: Wer in den ersten fünf Jahren den Anbieter wechseln möchte, zahlt maximal 150 Euro Wechselgebühr. Nach diesem Zeitraum ist der Wechsel vollständig kostenlos.

Das neue Fördermodell: Prozentuales Zulagesystem statt Förderpauschale

Einer der grundlegendsten Unterschiede zur Riester-Förderung ist die neue Fördersystematik. Die alte Riester-Logik mit ihrer pauschalen Grundzulage von 175 Euro und festen Kinderzulagen wird durch ein beitragsproportionales Modell ersetzt – je mehr eingezahlt wird, desto höher die Förderung, bis zu einer Obergrenze. Das ursprüngliche Modell des Regierungsentwurfs sah eine Grundzulage von 30 Cent pro eingezahltem Euro für die ersten 1.200 Euro im Jahr vor, ab 2029 sollte dieser Satz auf 35 Cent steigen. Für weitere Einzahlungen bis zur Höchstgrenze von 1.800 Euro pro Jahr waren zusätzliche 20 Cent je Euro vorgesehen.

Durch die Änderungen im Finanzausschuss vom 25. März 2026 wurde das Fördermodell noch einmal zugunsten von Kleinsparern angepasst. Das neue System sieht vor, dass für Jahresbeiträge bis zu 360 Euro eine Zulage von 50 Prozent der geleisteten Beiträge gewährt wird – wer also monatlich 30 Euro einzahlt und im Jahr 360 Euro spart, erhält einen staatlichen Zuschuss von 180 Euro. Für darüber hinausgehende Einzahlungen bis zur Jahreshöchstgrenze von 1.800 Euro gibt es eine Zulage von 25 Prozent. Der maximal erreichbare Zuschuss liegt bei 540 Euro im Jahr, wenn monatlich 150 Euro eingezahlt werden. Diese Neuregelung ist bemerkenswert: Sie setzt einen deutlich höheren Fördersatz für die unterste Einzahlungsschicht, um gezielt einen Anreiz für Geringverdiener und Kleinstsparer zu schaffen, überhaupt mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen.

Der steuerliche Rahmen wird parallel weiterentwickelt. Der Sonderausgabenabzug bleibt erhalten und umfasst selbst geleistete Altersvorsorgebeiträge bis 1.800 Euro, zuzüglich der jeweils gewährten Zulagen. Das Finanzamt prüft weiterhin im Rahmen einer Günstigerprüfung automatisch, ob die Steuerermäßigung günstiger ausfällt als die direkte Zulage. Das Grundprinzip der nachgelagerten Besteuerung – Steuerfreistellung in der Ansparphase, Steuerpflicht bei der Auszahlung im Rentenalter – bleibt unangetastet. Sparer müssen sich also bewusst sein, dass die spätere Zusatzrente als Einkommen versteuert wird, auch wenn die staatliche Förderung in der Ansparphase attraktiv wirkt.

 

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Staatsfonds als Rettungsanker? Was der neue Anlage-Kosmos bedeutet

Kinder als Zielgruppe: Die Frühstartrente

Ein ambitionierter und bildungspolitisch wie versicherungsmathematisch interessanter Baustein der Reform ist die sogenannte Frühstartrente. Sie soll eine ganze Generation frühzeitig an den Kapitalmarkt heranführen und den Zinseszinseffekt über Jahrzehnte wirksam werden lassen. Der Staat zahlt für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren, die in Deutschland eine Bildungseinrichtung besuchen, monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot ein.

Die praktische Umsetzung gestaltet sich aufwendig, aber pragmatisch. Eltern können für ihr Kind ein individuelles Depot bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen, das den strengen Anforderungen des neuen Standardprodukts entspricht. Wer kein individuelles Depot für sein Kind eröffnet, dessen Kind wird automatisch in eine staatliche Auffanglösung einbezogen – kein Kind soll durch Untätigkeit der Eltern benachteiligt werden. Zuzahlungen durch Eltern, Großeltern oder andere Personen sind ebenfalls möglich. Entscheidend: Die Erträge aus dem Depot sind bis zum Renteneintritt steuerfrei.

Aus fiskalischen Gründen startete die Frühstartrente zunächst nur für den Geburtsjahrgang 2020, also für im Jahr 2026 sechsjährige Kinder. Für diesen ersten Jahrgang wurden im Bundeshaushalt 2026 rund 50 Millionen Euro eingeplant. Rückwirkend soll die Förderung ab dem 1. Januar 2026 gelten. Die vollständige Ausrollung auf alle Altersgruppen zwischen sechs und 18 Jahren würde jährlich rund eine Milliarde Euro kosten – eine Summe, die den haushaltspolitischen Druck erklärt, warum die Umsetzung schrittweise erfolgt. Ab 2029 sollen weitere Jahrgänge einbezogen werden, sodass sich das Modell sukzessive über alle Altersklassen bis 18 Jahre erstreckt.

Für Familien, die bereits aktiv im neuen System sparen, gibt es zusätzliche Anreize. Ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro wird eine Kinderzulage von maximal 300 Euro pro Kind und Jahr gewährt. Zusammen mit der Grundzulage entstehen für Familien mit mehreren Kindern damit erhebliche staatliche Zuschüsse, die die private Altersvorsorge substanziell aufwerten können.

Der Übergang: Was Riester-Sparer wissen müssen

Eine Reform von dieser Tragweite wirft unweigerlich die Frage auf, was mit den bestehenden Millionen von Riester-Verträgen passiert. Die Bundesregierung hat sich für einen klaren Bestandsschutz entschieden: Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und können unter den alten Förderbedingungen bespart werden. Niemand wird gezwungen, seinen bestehenden Vertrag aufzulösen, zu wechseln oder bereits erhaltene Zulagen zurückzuzahlen. Ab dem 1. Januar 2027 können jedoch keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.

Für aktive Riester-Sparer ergeben sich konkret drei Optionen. Erstens: Den Vertrag unverändert weiterlaufen lassen und unter den alten Konditionen weiter besparen. Zweitens: Das angesammelte Guthaben in das neue Altersvorsorgedepot oder ein neues Garantieprodukt übertragen, wobei alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile vollständig erhalten bleiben. Drittens: Den Riester-Vertrag stilllegen und parallel ein neues Altersvorsorgedepot eröffnen. Der Wechsel innerhalb der ersten fünf Jahre Vertragslaufzeit darf beim bisherigen Anbieter maximal 150 Euro kosten, danach ist er gebührenfrei. Diese Übergangslösungen sind vernünftig konzipiert, erfordern aber von jedem Sparer eine individuelle Prüfung: Wer hohe laufende Kosten in einem bestehenden Riester-Vertrag trägt, könnte mittelfristig deutlich besser mit einem Wechsel ins neue System fahren.

Erste Produkte auf Basis des neuen Altersvorsorgedepots sollen bereits im vierten Quartal 2026 auf den Markt kommen, sodass Interessenten sich rechtzeitig einarbeiten können. Die staatlichen Zuschüsse fließen ab dem 1. Januar 2027. Zuständig für die Prüfung und Auszahlung der Förderung ist weiterhin die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die Zulage wird direkt auf das Depot überwiesen und kann nicht auf ein Girokonto ausgezahlt werden.

Der neue Staatsfonds: Mehr als ein Detail

Zu den bemerkenswertesten Änderungen des Finanzausschusses vom 25. März 2026 gehört die Entscheidung, einen staatlich verwalteten Fonds als zusätzliche Anlage-Option in das System aufzunehmen. Dieser Staatsfonds soll neben den privatwirtschaftlichen Anbietern als standardisierte, kostengünstige Alternative zur Verfügung stehen. Das Konzept orientiert sich an nordischen und angelsächsischen Modellen, wo staatlich regulierte Fonds – etwa das schwedische AP7-Modell oder der britische National Employment Savings Trust (NEST) – seit Jahren erfolgreich als günstige Basisalternative für Kleinanleger fungieren.

Die politische Stoßrichtung ist eindeutig: Wer sich mit der Vielzahl privatwirtschaftlicher Anbieter nicht auseinandersetzen möchte oder keinen Zugang zu Finanzberatung hat, soll eine einfache, transparente und kostengünstige staatliche Standardoption vorfinden. Das ist eine direkte Reaktion auf die Kritik, dass selbst die geplante Effektivkostengrenze von 1,0 Prozent für aktiv gemanagte ETF-Portfolios noch immer deutlich über den Minimalkosten breiter Marktindex-ETFs liegt, die in Eigenregie für 0,06 Prozent zu haben sind. Die genaue Ausgestaltung des Staatsfonds steht noch nicht endgültig fest und dürfte im weiteren Gesetzgebungsverfahren Gegenstand intensiver Debatten sein – nicht zuletzt, weil die Versicherungs- und Fondsbranche ein erhebliches wirtschaftliches Interesse daran hat, dass der Staatsfonds keine ernstzunehmende Konkurrenz für ihre Produkte darstellt.

Kritische Stimmen: Was die Reform nicht löst

Die Reform ist grundsätzlich begrüßenswert, aber nicht frei von gravierenden Schwächen und offenen Flanken. Finanzwirtschaft und Versicherungsbranche haben das Gesetz zwar grundsätzlich begrüßt, haben verschiedene Verbände und die Verbraucherschutzseite jedoch deutliche Kritik geäußert.

Das zentrale Risikoproblem liegt in der Natur kapitalmarktnaher Anlagen ohne Garantie. Auch breit gestreute Aktien-ETFs können im Krisenfall 50 Prozent oder mehr an Wert verlieren, und historische Verlustphasen können bis zu 15 Jahre andauern. Wer kurz vor dem Renteneintritt einen schweren Börseneinbruch erlebt, könnte unter dem neuen System erheblich schlechter dastehen als unter dem alten Garantiemodell. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Sachverständige in der Anhörung haben auf genau dieses Szenario hingewiesen. Die Riester-Rente schützte vor solchen Szenarien – auf Kosten der Rendite. Das neue System wählt mehr Rendite – auf Kosten der Absicherung.

Die Versicherungswirtschaft wiederum kritisiert, dass die starke Gewichtung von ETF-Lösungen das Langlebigkeitsrisiko nicht ausreichend berücksichtigt. Wer seinen Altersvorsorgevertrag auf einen Auszahlungsplan mit einem Endalter von 85 Jahren aufbaut, riskiert im sehr hohen Alter, ohne Einkommen aus der geförderten Altersvorsorge dazustehen. Die lebenslange Rente als bevorzugte Auszahlungsvariante verliert in einem ETF-Depot-Modell an Selbstverständlichkeit.

Verbraucherschützer und Gewerkschaften monieren, dass selbst die nach Ausschussänderungen auf 1,0 Prozent gesenkte Kostengrenze für das Standardprodukt relativ hoch bleibt. Die Opposition, insbesondere die Grünen, kritisiert, dass die automatische Einbeziehung aller Bürger und Bürgerinnen – ein Opt-out-Modell nach nordischem Vorbild – fehlt. Ohne eine solche Pflichtbeteiligung oder zumindest ein automatisches Einschreiben mit aktiver Abmeldemöglichkeit erreicht das Programm erfahrungsgemäß nur die ohnehin informierten und finanziell stabilen Bevölkerungsgruppen. Gerade Menschen mit niedrigem Einkommen, fehlender Finanzbildung oder unstetiger Erwerbsbiografie – also jene, die am dringendsten eine zusätzliche Altersvorsorge benötigen – werden erfahrungsgemäß von freiwilligen Programmen schlechter erreicht.

Die fiskalischen Kosten der Reform sind beachtlich, aber im volkswirtschaftlichen Kontext handhabbar. Für den Bund sind Aufwendungen von 50 Millionen Euro im Jahr 2026 und bis zu 197 Millionen Euro im Jahr 2030 veranschlagt, für die Länder entsprechend 52 bis 198 Millionen Euro und für Gemeinden 18 bis 70 Millionen Euro. Diese Summen erscheinen in Relation zur gesamten Rentenproblematik bescheiden, signalisieren aber den politischen Willen, tatsächlich Geld in die Hand zu nehmen.

Internationale Einordnung: Was Deutschland von anderen lernen kann

Ein Blick über den deutschen Tellerrand zeigt, dass kapitalgedeckte, staatlich geförderte private Altersvorsorge in vielen Ländern seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird. Schweden kombiniert seit den 1990er Jahren ein umlagefinanziertes Rentensystem mit einem verpflichtenden kapitalgedeckten Anteil (Premium Pension). Das Vereinigte Königreich setzt mit dem Auto-Enrolment-System auf ein automatisches Einschreiben aller Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge mit aktivem Widerspruchsrecht – mit überzeugenden Ergebnissen für die Abdeckungsrate. Die USA nutzen mit 401(k)-Plänen ein gut eingespieltes System kapitalmarktnaher privater Altersvorsorge mit steuerlichen Vergünstigungen, allerdings ohne gesetzliche Garantieelemente.

Deutschland befindet sich mit dem Altersvorsorgedepot auf einem Weg hin zu einer international längst bewährten Struktur. Gleichzeitig zieht das Land dabei langsamer nach als nötig, und der entscheidende Schritt – eine breitenwirksame automatische Einbeziehung aller Erwerbstätigen – fehlt im vorliegenden Entwurf noch immer. Das macht den Unterschied zwischen einer Reform, die das bestehende Vorsorgegefüge behutsam modernisiert, und einem echten Systemwechsel, der die Versorgungslücke strukturell schließen könnte.

Praktische Orientierung: Was Sparer jetzt tun sollten

Angesichts des Zeitplans empfiehlt sich für verschiedene Sparergruppen eine differenzierte Herangehensweise. Wer noch keinen Altersvorsorgevertrag hat, sollte ab dem vierten Quartal 2026 die ersten Angebote am Markt sorgfältig vergleichen – insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen Effektivkosten, der angebotenen Anlagestrategien und der Flexibilität in der Auszahlungsphase. Der Blick auf das neue Standarddepot bietet dabei einen sicheren Ausgangspunkt, da es gesetzlich definierte Kostenobergrenzen und strukturelle Mindestanforderungen erfüllen muss.

Riester-Sparer sollten die verbleibende Zeit bis 2027 nutzen, um bestehende Verträge kritisch zu durchleuchten. Laufende Kosten, tatsächliche Renditeentwicklung und die Frage, ob der aktuelle Anbieter später auch das neue Altersvorsorgedepot anbieten wird, sind zentrale Entscheidungskriterien. Für viele Inhaber teurer Riester-Fondspolicen oder kostenintensiver Banksparpläne könnte eine Übertragung in das neue System mittelfristig erhebliche Vorteile bringen – zumal Zulagen und Steuervorteile bei einer Übertragung vollständig erhalten bleiben.

Eltern von Kindern des Jahrgangs 2020 sollten prüfen, ob sie für ihr Kind ein individuelles Depot eröffnen möchten, sobald die gesetzliche Grundlage geschaffen ist, oder ob die staatliche Auffanglösung ausreichend ist. Der Startbonus, die steuerfreie Vermögensbildung über Jahrzehnte und die Anschlussfähigkeit an das eigene Vorsorgesystem machen ein individuelles Depot in den meisten Fällen zur attraktiveren Wahl.

Ein richtiger Schritt – aber kein Durchbruch

Das Altersvorsorgereformgesetz mit dem neuen Altersvorsorgedepot ist ein überfälliger und grundsätzlich richtiger Schritt. Die Abkehr von der gescheiterten Riester-Logik, die Öffnung für renditestarke Kapitalmarktanlagen, die deutliche Vereinfachung der Förderstruktur und der Kostendeckel für das Standardprodukt sind Fortschritte, die das System attraktiver und fairer machen. Die erhöhte Förderung für Kleinstsparer im ersten Einzahlungssegment und die Frühstartrente für Kinder sind sozialpolitisch sinnvolle Ergänzungen.

Dennoch wäre es illusorisch zu glauben, die Reform könne die strukturelle Altersarmutsgefährdung in Deutschland allein bewältigen. Solange die automatische Breitenwirksamkeit fehlt – also ein System, das alle Erwerbstätigen einbezieht und nicht nur die Informierten und Engagierten –, bleibt die private Altersvorsorge ein Instrument für diejenigen, die ohnehin bereits genug über ihre Finanzen nachdenken. Das neue Altersvorsorgedepot macht private Vorsorge besser. Ob es sie auch zu einem Massenphänomen macht, das tatsächlich hilft, die Versorgungslücke im demografischen Wandel zu schließen, wird erst die Praxis zeigen. Der Reformwille ist erkennbar – der entscheidende Mut zu einem echten Systemwechsel wurde jedoch noch nicht vollends aufgebracht.

 

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