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Solarpflicht & Solarcarportpflicht in Deutschland für Gebäude und offene Parkplätze ab einer bestimmten Größe

Solarpflicht und Solarcarportfplicht in Deutschland

Solarpflicht und Solarcarportfplicht in Deutschland – Bild: Xpert.Digital / petovarga|Shutterstock.com

Wo es bereits eine Solarpflicht gibt und wo nicht - Der aktuelle Stand

Baden-Württemberg

  • Ab 01. Januar 2022 beim Neubau von Nichtwohngebäuden und beim Neubau von Parkplätzen ab 35 Stellplätzen.
  • Ab 01. Mai 2022 beim Neubau von Wohngebäuden.
  • Ab 01. Januar 2023 bei grundlegenden Dachsanierungen.

Berlin

Ab 01. Januar 2023 bei Anlagen mit einem wesentlichen Dachumbau. Dabei muss die Nutzfläche des Gebäudes größer 50 m² sein. Ebenso müssen mindestens 30 % der Nettowohnfläche mit Photovoltaik belegt sein. Das gilt für Bestandsgebäude wie auch für Neubauten! Darüber hinaus wurden für Wohngebäude alternative Mindestanforderungen festgelegt.

Hamburg

  • Ab 01. Januar 2023 im Neubau, sowohl für Gewerbe als auch für Wohngebäude.
  • Ab 01. Januar 2025 bei einer Erneuerung der Dachhaut.

Niedersachsen

  • Für Sanierungen liegt derzeit keine Solarpflicht vor.
  • Ab 01. Januar 2023 gilt die Solarpflicht für neue Gebäude mit überwiegend gewerblicher Nutzung.
  • Ab 01. Januar 2025 für neue Wohngebäude.
  • Ab 01. Januar 2024 für alle anderen neue Gebäude.
  • Ab 01. Januar 2023 bei Errichtung eines offenen Parkplatzes oder Parkdecks mit mehr als 50 Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge.

Nordrhein-Westfalen

Ab 01. Januar 2022 für neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen. Davon ausgenommen sind Parkflächen, die zu Wohngebäuden gehören.

Rheinland-Pfalz

  • Ab 01. Januar 2023 für Gerwerbe-Neubauten mit mehr als 100 m², ersatzweise auf Außenflächen.
  • Ab 01. Januar 2023 Solarpflicht für Parkplätze ab 50 Stellplätze

Bayern

Kabinett beschließt (28. Juni 2022) Solarpflicht für Gewerbe und Industrie ab 2023

„Für neu errichtete Gewerbe- und Industriegebäude ist eine Solardachpflicht vorgesehen, wenn die vollständigen Bauvorlagen ab dem 1. Januar 2023 eingehen. Für sonstige Nicht-Wohngebäude tritt an die Stelle des 1. Januar 2023 der 1. Juli 2023. Für neu errichtete Wohngebäude ist eine Soll-Bestimmung im Sinn einer Empfehlung vorgesehen. Der Neuerrichtung des Gebäudes steht jeweils gleich, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird.“

Solarpflicht bzw. Solarcarportpflicht in Deutschland

Mehrere Bundesländer haben bereits eine Pflicht für Solar-Anlagen beschlossen, und zwar für:

  • Wohngebäude und Nichtwohngebäude
  • Private und gewerbliche Neubauten
  • Bei Dachsanierungen
  • Offene Parkplätze (Solarcarport/Solar-Tankstellen)

Neu: Brandenburg

  • Solarpflicht für Gewerbeimmobilien (Fabriken, Bürogebäude u. a.) ab 2024 geplant
  • Bei Dachsanierung und neue Gebäude Solarpflicht
  • Eigenheimbesitzer sind von der Solarpflicht ausgenommen
  • Ab 2024 Solarpflicht für Parkplätze ab 35 Stellplätze geplant

Jedoch ist es in den einzelnen Bundesländern verschieden. Nicht jedes Bundesland unterstützt eine Solarcarport-Pflicht oder eine Solarpflicht für private Neubauten.

Momentan ist nicht klar, ob und wann in den Bundesländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Saarland ähnliche Regelungen folgen.

Einführung einer Solarpflicht / Photovoltaikpflicht für Neubauten:

Einführung einer Solarcarport-Pflicht / Pflicht einer solaren Parkplatzüberdachung für neue offene Parkplätze ab einer bestimmten Größe:

 

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Das Wesen einer Solaranlage

Eine Solar-Anlage besteht aus Solarmodulen, die auf einer Trägerkonstruktion (Montagesystem/Unterkonstruktion für Solarmodule) befestigt wird. Die Solar-Anlage produziert Gleichstrom, das über Wechselrichter (Inverter) zu Wechselstrom umgewandelt und in das Strom- und/oder Hausnetz eingespeist wird.

Kurzum, eine Solar-Anlage hat große finanzielle Vorteile. Auch wenn die Anfangskosten sehr hoch sind, die Einsparung der Stromkosten durch die Nutzung von Eigenstrom werden sich auch in Zukunft durch höheren Verbrauch der Vielzahl an technischen Geräten sowie den zu erwartenden Anstieg im Bereich E-Mobility enorm egalisieren. Darüber hinaus lässt sich der Strom durch immer bessere und ausgefeiltere Stromspeicher für später „zwischenlagern“, um es gegebenenfalls als zusätzliche Einnahmequelle an Dritte weiterzuveräußern.

Basis und wesentliches Element jeder Solar-Anlage ist die Trägerkonstruktion. Das betrifft die Unterkonstruktionen für die verschiedenen Aufdach-Anlagen und Dacharten wie Flach- oder Schrägdächer oder die Montagesysteme für Freiland- und Freiflächenanlagen, auch Solarparks genannt. Nicht zu vergessen die Solar-Carport-Systeme!

Firmenparkplätze, Parkhäuser, Supermärkte, Einkaufszentren und all die größeren wie Park & Ride Parkplätze sind davon betroffen, wo in Zukunft für das jeweils betroffene Bundesland die Solarpflicht greift.

Unterschiede zwischen privat und gewerblich

Es gibt eine Unterscheidung in private und gewerbliche Neubauten, Wohn- und Nichtwohngebäude sowie Dachsanierungen und offene Parkplätze. Nicht in jedem Bundesland gilt die gleiche Solarpflicht. Weil Solar-Anlagen an Gebäuden das Baurecht berührt, ist das Ländersache. Auch ist die Erzeugung von Strom an verschiedene Vorgaben geknüpft, denn Sonnenstrom ist eine Handelsware, wo entsprechende Abgaben an das Finanzamt anfallen.

Die solare Baupflicht (auch Solarpflicht) bezeichnet Regelungen von Kommunen und Bundesländern in Deutschland, um die Eigentümer von Neu- und Bestandsbauten aus Gründen des Klimaschutzes zum Einbau von solarthermischen oder Photovoltaik-Anlagen zu verpflichten. Wird ausschließlich die Installation von Photovoltaikanlagen vorgeschrieben, so wird auch von Photovoltaik-Pflicht gesprochen.

Dachdecker wie Elektroinstallateure, die Solarteure sind gefragt, wenn es darum geht, das Know-how und die Infrastruktur für diese enorme Aufgabe bereitzustellen.

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Die Montagesysteme sind die Grundlage jeglicher Solar-Anlagen. Ohne sie können Solarmodule nicht fachgerecht installiert werden. Sie müssen für jegliche Wetterlagen gewappnet sein und jegliche regionale Witterungsbedingungen widerstehen können.

 

Jedoch gibt es bei den Montagesystemen auch Unterschiede. So sind die Montage Unterkonstruktionen für Schrägdach, Flachdach oder Freilandanlagen unterschiedlich und müssen jeweils andere Bedingungen erfüllen wie Belastungen gerecht werden.

Darüber hinaus gibt es immer wieder spezielle Anwendungsbereiche und Aufgaben, die nicht mit Standardlösungen abgedeckt werden können. Gemeint sind zum Beispiel geneigte Dächer mit Bitumen oder Folieneindeckung, die keine invasive Befestigung erlauben. Das heißt, am Dach dürfen keine Bohrungen durchgeführt und die Lösung muss dachdurchdringungsfrei (nicht-invasiv) angebracht werden.

Passend dazu:

Ein weiterer Bereich sind Solar-Carports. Während man bei Einzel- und Doppelcarports mit Photovoltaik noch von einer Standardlösung sprechen kann (Auch hier gibt es aufgrund baulicher Unterschiede bei den betreffenden Haupt- und Nebengebäuden, die in einzelnen Fällen eine Sonderlösung erfordern), sind für Reihencarports in jedem Fall Individuallösungen notwendig. Das beginnt bei den verschiedenen Zufahrtswegen, verschiedenen Raumaufteilungen und Unterschieden in den jeweiligen Fahrgassen.

Passend dazu:

Solar-Pflicht Details zum jeweiligen Bundesland

Die Übersicht wird derzeit erstellt und ständig aktualisiert! Die Entwicklung in Deutschland.

  • 2006 war Waiblingen die erste Stadt in Deutschland, die eine Solaranlagenpflicht für Neubauten einführte.
  • Die Stadt Tübingen erwirbt aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses von 2018 neu zu bebauende Grundstücke nach einem Zwischenerwerbsmodell. Bei der Weiterveräußerung muss sich der Käufer verpflichten, eine Photovoltaikanlage zu montieren. Auch in städtebaulichen Verträgen macht die Stadt von diesem Modell Gebrauch. Die solare Baupflicht gilt für private, gewerbliche oder öffentliche Gebäude.
  • Die Stadt Amberg will nach einem Gemeinderatsbeschluss vom 16. Dezember 2019 in künftigen Bebauungsplänen als Teil eines Konzepts zum nachhaltigen Bauen eine Verpflichtung für Photovoltaik-Anlagen einführen.
  • Eine bußgeldbewehrte „Satzung zur Solaren Baupflicht“ der Stadt Marburg aus dem Jahr 2008 erklärte das Verwaltungsgericht Gießen im Mai 2010 für unwirksam. Einer Neuregelung mit Wirkung zum 1. Juli 2011 stand die geänderte Hessische Bauordnung entgegen.

 

Details zur Solar-Parkplatz-Pflicht / Solar-Carport-Pflicht

 

Die Xpert.Solar Beratung: Solarpflicht & Solarcarportpflicht in Deutschland für Neubauten und neue offene Parkplätze ab einer bestimmten Größe

Konrad Wolfenstein

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