EEG-Entwurf (Erneuerbare-Energien-Gesetz) stellt Solardächer in den Schatten. Solarwirtschaft appelliert an Mitglieder des Bundestages und die Landesregierungen, einen Solar-Rollback zu verhindern und aus dem vorliegenden Kabinettsentwurf ein Solarbeschleunigungsgesetz zu machen.
Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird nach Auffassung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW) zu einem deutlichen Rückgang des Photovoltaik-Zubaus auf Gebäuden führen. Gleichzeitig werde der Weiterbetrieb tausender alter Solarstromanlagen nicht gesichert, solare Eigenerzeuger systematisch diskriminiert und eine riesige Chance für den dringend notwendigen Ausbau von Speichern bleibe ungenutzt.
Das Bundeskabinett tagt in der Regel jeden Mittwoch um 9:30 Uhr im Bundeskanzleramt. Sie besteht gemäß Art. 62 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) machte im Rahmen der Ressortabstimmung leider kaum Zugeständnisse. „Jetzt sind die Abgeordneten des Bundestages gefordert, einen Solar-Rollback zu verhindern und aus dem vorliegenden Kabinettsentwurf ein Solarbeschleunigungsgesetz zu machen“, erklärte Carsten Körnig, BSW-Hauptgeschäftsführer in einer ersten Reaktion auf den soeben erfolgten Kabinettsbeschluss.
Nach Auffassung der vom BSW vertretenen Solar- und Batteriespeicherbranche sind vorrangig an drei Punkten dringend Nachbesserungen am EEG-Kabinettsentwurf erforderlich:
- So sollte eine Teilnahme an Auktionen und der Verzicht auf Eigenstromerzeugung nicht zur Voraussetzung für den Erhalt von Marktprämien neuer Photovoltaik (PV)-Solardächer werden. Das Bundesumweltministerium hatte einen Verzicht auf den vom BMWi angestrebten Systemwechsel bei der Förderung gefordert, konnte Altmaiers Pläne aber nur abmildern. Statt einer stufenweisen Absenkung der Bagatellgrenze zur Teilnahme an Auktionen auf 100 Kilowattpeak (kWp) soll diese nach dem heutigen Kabinettsbeschluss von derzeit 750 kWp auf 500 kWp abgesenkt werden. Für rund 30 Prozent des bisherigen Solardach-Marktes drohe weiterhin die Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen. Die gleichzeitige Verständigung auf eine Aufstockung der Auktionsmengen für PV-Dächer sei wertlos, da die zusätzlichen Auktionsmengen von der förderbaren Solarstromleistung kleiner Solardächer abgezogen werden. Zudem sei fraglich, ob die ausgeschriebenen Leistungen für PV-Dächer überhaupt erreicht werden. In Frankreich führten Solardach-Auktionen in den letzten Jahren regelmäßig zu einer Unterzeichnung und zu hohen Risikoaufschlägen.
- Erheblichen Nachbesserungsbedarf am Gesetzesentwurf sieht der BSW zudem bei Solarstromanlagen, die nach 20 Jahren Betriebsdauer aus der EEG-Förderung fallen (Ü20). Hier wurde es versäumt, die größte Hürde für den Weiterbetrieb von einigen hunderttausend Ü20-Solarstromanlagen zu beseitigen. So soll von Betreibern selbst genutzter Solarstrom – z. B. für das Aufladen eines E-Autos oder den Betrieb einer Wärmepumpe – künftig mit 40 Prozent der EEG-Umlage belegt werden (rd. 3 Cent je Kilowattstunde). Das mache auch die Nachrüstung von Solarstromspeichern in der Regel unrentabel.
- Die Solarbranche warnt zudem eindringlich vor der Einführung weiterer Auflagen zur Messung und Regelung, wie sie der Gesetzesentwurf selbst für kleinste Solarstrommengen unverändert vorsieht. Der BSW rechnet mit negativen Auswirkungen auf die Photovoltaik-Nachfrage, sollten künftig tatsächlich bereits Solarstromanlagen mit einer Leistung ab 1 Kilowattpeak Smart Meter installieren müssen. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum selbst eine Handvoll Solarmodule auf Eigenheimen künftig mit teuren Messsystemen ausgestattet werden sollen. Das erhöht weder die Netzstabilität, noch die Systemeffizienz und ist gänzlich unverhältnismäßig“, so Körnig. Der BSW fordert die Bundesregierung auf, stattdessen Standardlastprofile für Prosumer zu nutzen und bei größeren Solarstromanlagen weiter auf die bewährte Option zur Wirkleistungsreduzierung zu setzen. Dies vermeide erfolgreich Erzeugungsspitzen und mache die Solarstromproduktion für Netzbetreiber und Energieversorger hinreichend vorhersehbar. Mit Prosumer (eingedeutscht Prosument), werden Verbraucher (im Sinne von Konsument, engl. consumer) bezeichnet, der zugleich Produzent (engl. producer) ist.
Auch eine aktuelle BSW-Branchenumfrage attestiert der EEG-Gesetzesnovelle schlechte Noten. 97 Prozent der über 1.000 teilnehmenden Unternehmern erwarten einen Marktrückgang bei Photovoltaik-Solardächern. Der Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums bremse, anstatt zu beflügeln und müsse dringend nachgebessert werden.
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