Solar-Pflicht in NRW? Nordrhein-Westfalen – Der aktuelle Stand – Neu: Solarcarport Solarpflicht
Veröffentlicht am: 17. März 2021 / Update vom: 6. September 2022 – Verfasser: Konrad Wolfenstein
Solaranlagen-Pflicht in Nordrhein-Westfalen? – Was Sie jetzt wissen sollten
Allgemein konnten im Jahr 2019 über 16 Prozent des Stromverbrauchs in Nordrhein-Westfalen durch erneuerbare Energien insgesamt bereitgestellt werden. Allein mit dieser Menge könnten Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern komplett mit Strom versorgt werden.
Der Solarkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordhrein-Westfalen errechnete das Solar-Potenzial von 68 Terrawattstunden Strom im Jahr auf den Dächern Nordrhein-Westfalens. Tatsächlich aber wurden im Jahr 2019 nur 4,5 Terrawatt Sonnenstrom mit Photovoltaik erzeugt – magere 6,6 Prozent des vorhandenen Potenzials.
Passend dazu:
Gibt es eine Solaranlagen-Pflicht in NRW?
Eine landesweite Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen auf Nichtwohngebäuden wie z. B. in Baden-Württemberg oder die Solarpflicht in Berlin wird es aber so in Nordrhein-Westfalen nicht geben. Ebenso nicht auf Neubauten im Wohnbereich. Hier setzt die Landesregierung weiterhin auf die Freiwilligkeit der Bürger und Unternehmer. Die Baugenehmigung von Photovoltaik-Anlagen ist nun mal Ländersache.
Solarpflicht für Solarcarports „ab sofort“ bzw. 1. Januar 2022
Über neu gebauten offene und gewerbliche Parkflächen mit mehr als 35 Plätzen in Nordrhein-Westfalen gilt „ab sofort“ die Photovoltaik-Anlagen Pflicht. Davon ausgenommen sind Parkflächen, die zu Wohngebäuden gehören. Nach der neuen beschlossenen Landesbauordnung vom 30. Juni 2021 gilt das für alle Anträge auf Baugenehmigung, die ab dem 1. Januar 2022 bei der Bauaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen eingehen.
Passend dazu:
Die NRW-Bauministerin Inna Scharrenbach kündigte dies bereits am 2. Dezember 2020 in Düsseldorf an. Damit sollen künftig „riesige, natürliche Flächen versiegelnde Beton-Wüsten – etwa vor Supermärkten – wenigstens mit einem Nutzen für die Gesellschaft verbunden werden“. Sie sollen auch Schatten spenden und ein Mittel gegen sommerliche „Hitze-Inseln“ in den Städten sein. „Gleichzeitig können damit auch Ladestationen für E-Autos installiert werden“, was wiederum einem klassischen Solar-Carport-System als Solartankstelle entspricht. „Das ist was Neues für uns in Nordrhein-Westfalen“. Diese werden in einer Rechtsverordnung geregelt. Die geplante Änderung ist Teil einer Novellierung der Landesbauordnung, die zum 1. Juli 2021 greifen soll und der das Landeskabinett bereits zugestimmt habe, berichtete Scharrenbach.
Was ist das passende Solar-Carport-System?
Viele gute Ansätze gibt es schon. Aber keines ist wie das HELIOS Carport System der Firma T.Werk GmbH aus Ellzee. Es ist für einzelne Solar Carports wie auch für große Firmen- oder öffentliche Parkplätze geeignet, als weitere Solartankstelle flexibel anwendbar und vor allem planbar.
System scheint bei T.Werk Programm. Wie bei allen seinen Produkten legt T.Werk Wert auf hohe Qualität, schnellen Aufbau und flexible Anwendbarkeit, was sich am Ende rechnet. So auch beim HELIOS Carport von T.Werk, wo auch Planungssicherheit an oberster Stelle steht, die teure Korrekturen und Nachrüstungen vermeidet.
Die HELIOS Carports sind sozusagen Smart-City-Ready und Smart-Grid-Ready. Man kann modular aus dem Vollen schöpfen. Warum auch immer, so ist der HELIOS Carport auch ohne PV Montagesystem lieferbar. Er ist also wie ein Baukasten-System anwendbar. Ladestationen, Wechselrichter und weitere Optionen für Smart City und Smart Grid sind einfach zu montieren.
Einzelcarport, Doppelcarport oder Reihencarport. Für beliebig gerade und ungerade Stellplatzreihen.
Mehr dazu hier:
- Mehr grüner Strom aus Solar Carports – Welches Solar-Carport-System ist am besten geeignet?
- Solar Carports mit Stromspeicher als Solartankstelle für Elektroautos
Sind PV-Anlagen in Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei? Also generell auch auf freiwilliger Basis?
- Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an Fassaden sind in Nordrhein-Westfalen laut der Landesbauordnung genehmigungsfrei.
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz muss Rücksprache mit dem örtlichen Bauordnungsamt gehalten werden.
- Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind genehmigungspflichtig und bedürfen einer Baugenehmigung. Eine Baugenehmigung muss nach der nordrhein-westfälischen Landesbauordnung beantragt werden.
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