Der Niedersächsische Landtag hat am 09. November eine Solarpflicht in der Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) beschlossen. Darin wird in §32a die Solarpflicht festgelegt.
Die Solarpflicht gilt für jene Gebäude, die eine Dachfläche von mindestens 50 m² aufweisen, sollen mit mindestens 50 % der Dachfläche mit Photovoltaik/Solar belegt sein.
Die schrittweise Einführung der Solarpflicht in Niedersachsen
- Ab 01. Januar 2023 gilt die Solarpflicht für neue Gebäude mit überwiegend gewerblicher Nutzung
- Ab 01. Januar 2025 für neue Wohngebäude
- Ab 01. Januar 2024 für alle anderen neue Gebäude
- Für Sanierungen sieht der Gesetzentwurf keine Solarpflicht vor
- Ab 01. Januar 2023 bei Errichtung eines offenen Parkplatzes oder Parkdecks mit mehr als 50 Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Parkplätze, die unmittelbar entlang der Fahrbahnen öffentlicher Straßen angeordnet sind und die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Der Weg zur Solarpflicht in Niedersachsen
Niedersachsen ist das zweitgrößte Bundesland nach Fläche. Liegt aber um das Dreifache hinter dem Erstplatzierten Bundesland Bayern mit einer installierten Solar-Leistung von 3.930 Megawatt peak (MWp). Im Vergleich: Bayern steht bei 12.545 MWp. Sogar die kleineren Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen liegen noch vor Niedersachsen.
Die Solarpflicht soll die Energiewende in Niedersachsen bringen. Am 23. März 2021 gab Olaf Lies, niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, die neuesten Informationen und Richtung für die Solar-Pflicht bekannt.
Davon betroffen sind auch die wichtigen Seehäfen Emden, Cuxhaven und Wilhelmshaven in Niedersachsen.
Hintergrund der Solarpflicht
Mit knapp 4 Gigawatt (GW) liegt Niedersachsen weit hinter den erforderlichen 65 GW, die das Land benötigt, um bis 2040 eine Nettoversorgung mit regenerativen Energien zu bewerkstelligen. Das heißt, es fehlen noch knapp 94 %!
Wie will Niedersachen die Ziele mit der Solarpflicht erreichen?
- 50 Gigawatt sollen auf Hausdächern Gewerbebauten errichtet werden.
- Neubauten, mit überwiegend gewerblicher Nutzung und einer Dachfläche von mindestens 75 Quadratmetern.
- Zukünftige Planungen von Neubauten müssen Statik und Sicherheit einer Solar-Anlage mit berücksichtigen. Gleiches gilt beim Bau von neuen Wohngebäuden. Ein möglicher nachträglicher Bau einer Solar-Anlage muss mit eingeplant werden.
- Mindestens 50 % der Dachfläche sollen für eine Solar-Anlage genutzt werden.
- In Ausnahmefällen entfällt die Pflicht.
Wir brauchen einen ambitionierten Ausbau der Photovoltaik, meint Umweltminister Lies. Er sieht im Ausbau der Gewerbedächer den entscheidenden Punkt für einen Erfolg. „Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderung unserer Zeit. Es bleibt nicht mehr viel Zeit, um unumkehrbare Kipppunkte im Klimasystem zu verhindern und damit dramatische Folgen für Mensch und Umwelt zu vermeiden“, ergänzt Lies.
Niedersächsische Landtag beschließt Umsetzung
In seiner 89. Sitzung am 10.11.2020 hat der niedersächsische Landtag beschlossen: Für das Klima auf die Dächer gehen! Energiewende dezentral gestalten und die Sonnenkraft nutzen
So heißt es im Beschluss u. a.: „In der Bevölkerung genießt die Solarenergie breite Unterstützung, denn die Erzeugung von Solarenergie auf der vorhandenen Dachfläche hat unschlagbare Vorteile. Bei der Nutzung vorhandener Dachflächen zur Energiegewinnung wird ein zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden. Strom- und Wärmeenergie können dezentral und verbrauchernah erzeugt und genutzt werden. Die Kosten für Solarthermie- und Photovoltaikmodule sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Der gewonnene Strom kann zum Betrieb von Wärmepumpen für Heiz- oder Kühlzwecke genutzt werden. Elektrofahrzeuge können, unter Verwendung entsprechender Speichermodule, durch den gewonnen Solarstrom umweltfreundlich geladen werden. In Kombination mit Batterie- und Wärmespeichern wird der Eigenverbrauch der erzeugten Solarenergie deutlich effizienter und flexibler. Hierdurch können Netzengpässe oder Einspeisespitzen infolge von Erzeugungsüberschüssen gepuffert werden. Der Landtag begrüßt die Beratungsangebote der niedersächsischen Klimaschutz- und Energieagentur wie den ‚Solar-Check‘, der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zu Möglichkeiten der Nutzung von Solarenergie, Speichermöglichkeiten und der Optimierung des Eigenverbrauchs berät.“
Was sind die wichtigsten Punkte in diesem Beschluss?
- Anreize für die Nutzung von Solarenergie sowohl bei Neu- als auch Bestandsbauten zu schaffen.
- Ein attraktives Solar-Speicher-Förderprogramm für Kommunen und Private auf den Weg zu bringen.
- Das niedersächsische Baurecht dahingehend zu ändern, dass bei Neubau großer Dachflächen von Gewerbehallen der Aufbau und die Nutzung von Photovotlaik-Anlagen zur Pflicht werden.
- Bei der Neuaufstellung des Landesraumordnungsprogramms die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass geeignete Flächen für Freiflächen-Solar (Freiland-Anlagen, Freiflächen-Anlagen, Solarparks) bzw. Agrar-Solar nutzbar sind, landwirtschaftlich ungenutzte Flächen und Grenzstandorte sind hierbei zu bevorzugen.
- Informationsmaterial über Finanzierungsmodelle und die steuerliche Behandlung von Solar-Projekten zur Verfügung zu stellen, etwa durch die Erarbeitung einer Handreichung zu Pachtmodellen für Investoren.
- Darüber hinaus bittet der Landtag die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die EEG-Umlage auf eigengenutzten Strom aus Solar-Anlagen abzuschaffen.
- Die Ausschreibungspflicht für Dachflächen-Solar abzuschaffen.
Beschluss eines über 1 Milliarde Euro umfassendes Maßnahmenprogramm
Am 25.11.2020 hat die niedersächsische Landesregierung ein umfassendes Maßnahmenprogramm zum Klimaschutz mit einem Finanzvolumen von über 1 Milliarde Euro beschlossen.
„Bei dem heute verabschiedeten Maßnahmenprogramm handelt es sich um das bislang größte Investitionsprogramm für Klimaschutz in Niedersachsen. Damit leisten wir aus Niedersachsen heraus unseren Beitrag zu den nationalen und internationalen Klimaschutzzielen. Gleichzeitig setzen wir mit den Förderschwerpunkten wichtige Impulse für die niedersächsische Wirtschaft. Wir wollen damit zeigen, dass Klimaschutz gleichzeitig Motor für Wachstum und Innovation sein kann“, betont Umweltminister Olaf Lies: „Niedersachsen ist Energieland Nr. 1 in Deutschland, Niedersachsen will Klimaschutzland Nr. 1 werden. Dafür leisten wir mit dem heute verabschiedeten Maßnahmenprogramm einen zentralen Beitrag für diesen niedersächsischen Klima-Weg“.
Erneuerbare-Energie-Offensive: Ein umfassendes Förderprogramm für Batteriespeicher soll den Ausbau der Solar-Technik in Niedersachsen massiv forcieren. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien in Niedersachsen durch den Abbau regulatorischer Hemmnisse verbessert werden und eine PV-Pflicht auf Gewerbedächern eingeführt werden.
Wann tritt die Solarpflicht in Niedersachsen in Kraft?
Jetzt am Dienstag hat die Landesregierung einem vom Bau- und Energieminister Olaf Lies entsprechend vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der niedersächsischen Bauordnung zugestimmt. Sie hat den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit den geplanten Änderungen in der niedersächsischen Bauordnung wird auch eine weitere Vereinfachung im Baugenehmigungsverfahren umgesetzt.
Wenn alles gut geht, soll das Gesetz am 01. Januar 2022 in Kraft treten. Das würde dann auch für die Seehäfen in Emden, Cuxhaven und Wilhelmshaven gelten.
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