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Kurz vor den Wahlen: 68 Milliarden durch ausländische Beschäftigte? Wie eine IW-Studie im Osten politisch instrumentalisiert werden kann

Kurz vor den Wahlen: 68 Milliarden durch ausländische Beschäftigte? Wie eine IW-Studie im Osten politisch instrumentalisiert werden kann

Kurz vor den Wahlen: 68 Milliarden durch ausländische Beschäftigte? Wie eine IW-Studie im Osten politisch instrumentalisiert werden kann – Bild: Xpert.Digital

Das verschweigen uns die Schlagzeilen: Der große Rechenfehler in der Migrationsdebatte – Was uns die aktuelle Zuwanderungs-Statistik wirklich sagt

Zuwanderung und Wirtschaft: Warum die 68-Milliarden-Zahl des IW in die Irre führt

Wenige Wochen vor den entscheidenden Landtagswahlen in Ostdeutschland dominiert eine Zahl die Schlagzeilen: 68,3 Milliarden Euro. So viel sollen ausländische Arbeitskräfte laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zur ostdeutschen Wirtschaftsleistung beitragen. Die mediale Botschaft, die daraus abgeleitet wird, scheint unmissverständlich: Ohne Zuwanderung droht der Region der wirtschaftliche Zusammenbruch. Doch ein genauerer analytischer Blick offenbart einen massiven methodischen blinden Fleck. Während die produktive Leistung arbeitender Migranten prominent ins Schaufenster gestellt wird, blendet die Studie die fiskalischen Kosten für Transferleistungen, Integration und Infrastruktur systematisch aus. Was der Öffentlichkeit als objektive Wohlstandsbilanz präsentiert wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als hochselektive Hochrechnung – und als politisch wirksames Instrument in einem stark polarisierten Wahlkampf. Diese tiefgehende Analyse deckt auf, weshalb die viel zitierten Zahlen nur die halbe Wahrheit erzählen und warum die Debatte um Migration und Wirtschaft dringend ehrlicher geführt werden muss.

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Der Osten, die Zahl und der Wahlkampf: Was die IW-Milliarden wirklich bedeuten

Wenige Wochen vor zwei richtungsweisenden Landtagswahlen veröffentlicht ein wirtschaftsnahes Forschungsinstitut zwei Kurzberichte, die binnen Tagen zur bundesweiten Schlagzeile werden. Am 14. August 2026 verkündet das Institut der deutschen Wirtschaft, ausländische Beschäftigte hätten im Jahr 2025 in den sechs ostdeutschen Ländern einschließlich Berlin rund 68,3 Milliarden Euro beziehungsweise 10,5 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung erwirtschaftet, unter Einbeziehung indirekter und induzierter Effekte sogar mehr als 90 Milliarden Euro oder 14,3 Prozent. Eine Woche später, am 21. August, folgt der zweite Bericht: Ohne Zuwanderung werde die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 66 Jahren in den ostdeutschen Flächenländern bis 2045 um fast 22 Prozent schrumpfen. Beide Papiere fallen mitten in den Wahlkampf vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt am 6. September und in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026, und beide werden von der Deutschen Presse-Agentur aufgegriffen und in nahezu identischer Formulierung von Handelsblatt, MDR, Zeit, Spiegel und zahlreichen Regionalzeitungen verbreitet. Die Botschaft, die bei den Lesern ankommt, lautet vereinfacht: Ohne Migranten würde der Osten wirtschaftlich zusammenbrechen. Diese Verkürzung verdeckt jedoch, dass zwei völlig unterschiedliche Fragen miteinander verschmolzen werden, die eine ökonomische Analyse strikt trennen muss.

Die IW-Studie ist keine fiskalische Bilanz. Sie beantwortet die Frage: „Welchen Anteil der Bruttowertschöpfung erwirtschaften sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne deutschen Pass?“ Die Methodik ist eine Hochrechnung über angenommene Produktivität, ergänzt um Input-Output-Multiplikatoren für Lieferbeziehungen und Konsum. Was in dieser Rechnung strukturell nicht vorkommt: Transferleistungen, Integrationskosten, Infrastruktur, Bildung, Verwaltung, Rentenanwartschaften. Der Nenner der Bilanz fehlt vollständig. Wer aus „68,3 Milliarden Wertschöpfung“ schließt, Zuwanderung sei ökonomisch vorteilhaft, begeht einen Kategoriefehler.

Das Ergebnis der Studie ist mit dieser Selektionslogik vorprogrammiert. Betrachtet werden ausschließlich Beschäftigte. Nichtbeschäftigte Zugewanderte – bei ukrainischen Staatsangehörigen etwa 61 Prozent, bei Asylherkunftsländern rund die Hälfte – fallen definitorisch heraus. Das ist wie eine Rentabilitätsanalyse, die nur profitable Filialen einbezieht. Die Studie zeigt korrekt, was arbeitende Migranten leisten, und schweigt darüber, was das Gesamtsystem kostet.

Der interessanteste Befund ist, dass die Wissenschaft in dieser Frage tief gespalten ist – und zwar nicht entlang der Achse „seriös versus unseriös“, sondern entlang methodischer Grundentscheidungen. Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrats, kommt zu dem Ergebnis, dass 200.000 zusätzliche Zuwanderer pro Jahr die Finanzierungslücke der öffentlichen Haushalte um rund 2,5 Prozent des BIP oder 104 Milliarden Euro jährlich reduzieren – 7.100 Euro Entlastung pro Person und Jahr. Bernd Raffelhüschen kommt mit dem Modell der Generationenbilanzierung zum genau umgekehrten Befund: Die fiskalische Bilanz zukünftiger Zuwanderung sei negativ und entspreche etwa dem Anderthalbfachen der jährlichen Wirtschaftsleistung, in absoluten Zahlen rund 5,8 Billionen Euro.

Die fiskalische Bilanz hängt fast vollständig am Migrationsmotiv und an der Qualifikation. Die Konrad-Adenauer-Stiftung fasst den Forschungsstand so zusammen: Qualifizierte Erwerbszuwanderung bringt fiskalischen Nutzen, unterdurchschnittlich qualifizierte Zuwanderung bringt „grundsätzlich fiskalische Kosten zu Lasten des Sozialstaates“ und ist nicht geeignet, die Folgen des demografischen Wandels abzufedern. Die niederländische Van-de-Beek-Studie liefert die schärfste Quantifizierung: Arbeitsmigranten im Alter zwischen 20 und 50 leisten über 100.000 Euro positiven Nettobeitrag, Asylmigranten etwa 400.000 Euro negativen, Familienmigranten rund 200.000 Euro negativen. Raffelhüschen selbst betont, die negative Bilanz sei „insbesondere auf die ungesteuerte und irreguläre Migration zurückzuführen“.

Die IW-Studie ist somit eine Produktionsrechnung, die als Wohlstandsbeweis kommuniziert wird, und sie schweigt systematisch zum fiskalischen Nettoeffekt derjenigen Zuwanderung, die in Ostdeutschland quantitativ eine große Rolle spielt. Für eine publizistisch belastbare Kritik sollte man deshalb nicht versuchen, die ausgewiesenen 68,3 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung pauschal zu bestreiten, sondern die begrenzte Aussagekraft dieser Kennziffer offenlegen: Sie steht bundesweit Ausgaben des Bundes für Flucht und Migration von knapp 25 Milliarden Euro im Jahr 2025 gegenüber; unter Einbeziehung von Ländern und Kommunen werden die gesamtstaatlichen Belastungen teils auf rund 50 Milliarden Euro geschätzt. Diese Größen sind allerdings nicht direkt gegeneinander aufrechenbar, weil sie unterschiedliche Räume, Zeiträume, Bevölkerungskohorten und Rechnungsebenen erfassen: Die IW-Zahl betrifft die Wertschöpfung ausländischer Beschäftigter in Ostdeutschland, die Ausgaben betreffen dagegen Flucht, Unterbringung, Transfers, Integration und Verwaltung im gesamten Bundesgebiet. Gerade diese fehlende Vergleichbarkeit ist der Kern des Problems. In der politischen Debatte werden positive Bruttowertschöpfungsbeiträge und fiskalische Nettokosten nebeneinandergestellt, obwohl sie keine gemeinsame Bilanz ergeben; beide Seiten können daraus jeweils die für sie passende Schlussfolgerung ziehen. Glaubwürdig wird eine Analyse erst, wenn sie Erwerbs-, Bildungs-, Familien- und Fluchtmigration sauber trennt, Beschäftigung und Leistungsbezug ebenso berücksichtigt wie Steuern, Sozialbeiträge, Bildungs-, Wohnungs-, Verwaltungs- und Integrationskosten und die langfristigen Ansprüche an die Sozialversicherungen offenlegt. Ebenso muss sie die erhebliche Bandbreite der Forschung transparent machen – von Martin Werdings optimistischer Entlastungsrechnung bis zu Bernd Raffelhüschens negativer Generationenbilanz –, statt aus einer Wertschöpfungszahl den Anschein einer abschließenden Gesamtbilanz zu erzeugen.

Der eigentliche Streitpunkt lässt sich präzise fassen. Das IW misst den Bruttowertschöpfungsbeitrag der bereits beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, also eine reine Produktionsrechnung auf Basis von Lohnsummen und Branchenanteilen. Die Gegenposition, die vor allem von wirtschaftsliberalen und migrationskritischen Kommentatoren formuliert wird, fragt hingegen nach der Netto-Fiskalbilanz aller Zugewanderten, also nach der Differenz zwischen den Steuer- und Sozialabgaben einerseits und den Transferleistungen, Bildungs-, Gesundheits- und Infrastrukturkosten andererseits, bezogen nicht nur auf Beschäftigte, sondern auf sämtliche Zuwanderer einschließlich derer, die nicht erwerbstätig sind. Diese beiden Rechenobjekte sind mathematisch nicht dasselbe, und die Vermischung in der öffentlichen Debatte erzeugt genau jene Polarisierung, die sich seit Mitte August in den sozialen Netzwerken und in alternativen Medienkanälen entlädt.

Zwei IW-Berichte und ihre eigentliche Aussagekraft

Die Kernzahl der Debatte stammt aus IW-Kurzbericht Nummer 53, verfasst von Wido Geis-Thöne und Benita Zink. Die Berechnung basiert auf einer einfachen, aber folgenreichen Annahme: Für jeden ausländischen Beschäftigten wird unterstellt, dass seine Produktivität exakt dem Durchschnitt aller Erwerbstätigen seiner jeweiligen Branche entspricht. Diese Annahme ist methodisch bequem, weil sie ohne individuelle Produktivitätsdaten auskommt, sie ist aber inhaltlich angreifbar, sobald man weiß, dass ausländische Beschäftigte in Deutschland im Median deutlich weniger verdienen als deutsche. Die Bundesregierung bestätigte in einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage, dass das mediane Bruttomonatsentgelt von Vollzeitbeschäftigten deutscher Staatsangehörigkeit im Dezember 2025 bei 4.396 Euro lag, während es bei ausländischen Beschäftigten nur 3.358 Euro betrug, ein Abstand von rund 24 Prozent. Wenn die tatsächliche Produktivität, gemessen am Entgelt, aber systematisch unter dem Branchenmittel liegt, dann überzeichnet die IW-Methodik den tatsächlichen Wertschöpfungsbeitrag der ausländischen Beschäftigten nach oben.

Trotz dieser methodischen Schwäche bleibt ein Kernbefund des Berichts unbestritten und ökonomisch bedeutsam: Zwischen Ende 2023 und Ende 2025 verloren die ostdeutschen Länder rund 141.000 Beschäftigte mit deutscher Staatsangehörigkeit, während die Zahl der Beschäftigten ohne deutschen Pass im selben Zeitraum um etwa 90.000 zunahm. Der Rückgang der Beschäftigung deutscher Staatsbürger betrug in diesem Zweijahresfenster 2,5 Prozent, während die Gesamtbeschäftigung im Osten nur um 0,8 Prozent sank, weil die ausländische Beschäftigung den demografisch bedingten Einbruch teilweise abfederte. Bundesweit stieg die Beschäftigung insgesamt sogar leicht um 0,2 Prozent, während der Rückgang bei deutschen Staatsbürgern hier nur 1,4 Prozent betrug. Diese Zahlen zeigen ein reales Kompensationsmuster, aber eben kein vollständiges: Netto bleibt in Ostdeutschland ein Beschäftigungsverlust von über 50.000 Personen in zwei Jahren, was die These einer vollständigen Substitution widerlegt. Der Ausländeranteil an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Osten stieg von 4,8 Prozent im Jahr 2015 auf 13,3 Prozent im Jahr 2025, mit einem Bestand von rund 845.000 Personen, wobei laut IW zwei Drittel des gemessenen Wertschöpfungsbeitrags auf seit 2015 hinzugekommene Beschäftigte entfallen.

Der zweite Kurzbericht, verfasst unter Mitwirkung von Philipp Deschermeier, verändert die Perspektive von der Gegenwart in die Zukunft. Ohne jegliche Migration würde die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in den ostdeutschen Flächenländern, also ohne den Sonderfall Berlin, bis 2035 um mehr als ein Achtel und bis 2045 um gut ein Fünftel schrumpfen. Konkret bedeutet dies einen Rückgang auf etwa sechs Millionen Personen im erwerbsfähigen Alter, ein Minus von 22,4 Prozent, verglichen mit einem Rückgang von 17,4 Prozent im Westen im selben Szenario. Diese Zahl ist demografisch plausibel, weil die ostdeutschen Bundesländer eine besonders ungünstige Altersstruktur aufweisen, die aus den geburtenschwachen Jahrgängen nach der Wiedervereinigung und der starken Abwanderung junger Menschen in den 1990er- und 2000er-Jahren resultiert. Problematisch wird der Bericht jedoch dort, wo aus einer reinen Kopfzahl-Projektion eine wirtschaftspolitische Schlussfolgerung gezogen wird, nämlich dass eine ausbleibende Migration automatisch zu einem Wohlstandsverlust und einer gefährdeten Versorgung in Pflege, Handwerk und medizinischer Betreuung führe. Diese Aussage vermengt eine demografische Fortschreibung mit einer normativen Bewertung, die weder Löhne noch Kapitalintensität, Produktivitätswachstum durch Automatisierung, Qualifikationsstruktur der Zuwanderung oder die Fiskalkosten der Versorgung selbst berücksichtigt.

Die verschwiegene Gegenrechnung: Wer zahlt für wen

Der Kernvorwurf lautet, das IW rechne lediglich eine Teilmenge, nämlich die bereits erwerbstätigen Ausländer, hoch, blende aber systematisch aus, wie viele Zugewanderte nicht arbeiten, welche Transferleistungen sie beziehen und wie stark sich die Herkunftsgruppen in ihrer wirtschaftlichen Selbsttragfähigkeit unterscheiden. Diese Kritik lässt sich anhand amtlicher Daten teilweise überprüfen und in wichtigen Punkten bestätigen.

Bundesweit lag die SGB-II-Quote, also der Anteil der Empfänger von Bürgergeld an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe, im Jahr 2025 bei deutschen Staatsangehörigen bei etwa 4,6 bis 5,3 Prozent, während sie bei Ausländern rund 19 bis 19,2 Prozent betrug, also mehr als das Dreifache. Für Sachsen-Anhalt, eines der beiden Wahlländer, wird die SGB-II-Quote unter Ausländern im März 2026 mit 26,3 Prozent angegeben, gegenüber lediglich 7,7 Prozent bei Deutschen im selben Bundesland. Der IAB-Zuwanderungsmonitor vom Juli 2026 präzisiert dieses Bild weiter: Die SGB-II-Hilfequote unter ausländischen Staatsangehörigen lag bei Männern im April 2026 bei 17,1 Prozent, wobei innerhalb der ausländischen Bevölkerung erhebliche Unterschiede nach Herkunftsgruppe bestehen. Eine Bundestagsdrucksache benennt sogar noch drastischere Werte für einzelne Gruppen: Die höchste SGB-II-Quote wird mit 59 Prozent bei Personen ukrainischer Staatsangehörigkeit ausgewiesen, gefolgt von Personen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern. Diese Zahlen zeigen, dass sich hinter der Sammelkategorie „Ausländer“ enorme Unterschiede verbergen, die die IW-Kommunikation in ihrer öffentlichen Kurzfassung nicht abbildet.

Auf der anderen Seite der fiskalischen Rechnung stehen konkrete Ausgabenposten. Die Nettoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich für Deutschland im Jahr 2025 auf rund 5,90 Milliarden Euro, wobei die ostdeutschen Länder eigene, teils erhebliche Milliardenbeträge für Unterbringung, Versorgung und Integration aufwenden. Der Flüchtlingskostenbericht des Bundesfinanzministeriums bezifferte die migrationsbezogenen Bundesausgaben für 2025 auf 24,8 Milliarden Euro, ein Rückgang von 3,2 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr, was zumindest eine Trendumkehr bei den absoluten Kosten andeutet. Diese Zahl bildet jedoch nur einen Kostenblock ab, nicht die vollständige gesamtstaatliche Fiskalbilanz, weil Bildungsausgaben für Kinder aus Zuwandererfamilien, kommunale Integrationskosten und mittelbare Gesundheitsausgaben darin nicht vollständig erfasst sind.

Die akademische Generationenbilanz-Forschung liefert hierzu ein methodisch strengeres, aber ebenso umstrittenes Gegenmodell. Bernd Raffelhüschen und die Stiftung Marktwirtschaft kommen in ihren Modellrechnungen zu dem Ergebnis, dass zusätzliche Zuwanderung im heutigen Durchschnittsprofil die fiskalische Nachhaltigkeitslücke des deutschen Staates vergrößert, nicht verkleinert. Konkret wird in einer Publikation der Stiftung ein negativer fiskalischer Effekt ausgewiesen, der in Relation zum Bruttoinlandsprodukt erhebliche Ausmaße annimmt. Diese Gegenposition steht in offenem Widerspruch zur These, wonach Migration den demografisch bedingten Kollaps der Sozialsysteme abwenden könne. Auf der anderen Seite argumentieren Ökonomen wie Martin Werding mit einer anderen Methodik, die stärker auf den demografischen Entlastungseffekt jüngerer Zuwanderer für die umlagefinanzierten Sozialversicherungen abstellt und tendenziell zu positiveren Bilanzen kommt. Diese Methodenabhängigkeit ist selbst eine zentrale Erkenntnis: Ob Migration den Staatshaushalt entlastet oder belastet, hängt maßgeblich davon ab, welche Zuwandererpopulation, welcher Zeithorizont und welche Ausgabenkategorien in das jeweilige Modell einfließen. Es gibt in Deutschland derzeit keine amtliche, nach Zuzugskanal getrennte Netto-Fiskalbilanz speziell für die ostdeutschen Länder zwischen 2023 und 2025, die diesen Streit empirisch entscheiden könnte.

Selektivität als unterschätzte Variable

Ein Aspekt, der in der öffentlichen Debatte fast vollständig untergeht, ist die Selektivität der Zuwanderung, also die Frage, über welchen rechtlichen Kanal Menschen nach Deutschland und speziell in die ostdeutschen Länder gelangen. Die IW-Zahl von plus 90.000 ausländischen Beschäftigten in zwei Jahren ist eine aggregierte Größe, die EU-Binnenwanderung, Arbeitsmigration aus Drittstaaten über die Blaue Karte oder die Westbalkanregelung, Fluchtmigration aus der Ukraine sowie Asylzuwanderung aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern in einen einzigen Topf wirft. Der IAB-Zuwanderungsmonitor liefert hierzu differenziertere Beschäftigungsquoten: Bundesweit lag die Beschäftigungsquote von Ausländern im Mai 2026 bei 58,4 Prozent, wobei die Quoten für Personen aus Asylherkunftsländern und für ukrainische Staatsangehörige deutlich niedriger liegen als der Durchschnitt. Diese Heterogenität bedeutet, dass die pauschale Formulierung „Zuwanderung stützt den Wohlstand“ eine erhebliche Vereinfachung darstellt, weil sie Gruppen mit sehr unterschiedlichen Beschäftigungs- und Transferprofilen gleichsetzt.

Interessant ist zudem eine gegenläufige Bewegung, die das IW selbst dokumentiert, aber in der öffentlichen Kommunikation kaum betont: Seit 2024 verlassen rund 7.800 Beschäftigte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten die ostdeutschen Länder wieder. Diese Zahl ist im Verhältnis zum Zuwachs von 90.000 gering, wird aber in migrationskritischen Kanälen zu einem eigenen Narrativ verdichtet, wonach qualifizierte, EU-interne Arbeitsmigranten aufgrund von Lohnkonvergenz in Polen, mangelndem Willkommensklima oder besseren Konjunkturaussichten in ihren Heimatländern wieder abwandern, während gering qualifizierte Zuwanderer aus Asyl- und Fluchtkontexten bleiben und stärker auf Transferleistungen angewiesen sind. Belastbare, nach Qualifikation und Aufenthaltsstatus getrennte Wanderungsbilanzen, die dieses Narrativ empirisch bestätigen oder widerlegen könnten, liegen bislang nicht in ausreichender Differenzierung vor. Genau hier liegt die entscheidende Lücke der aktuellen Debatte: Die politische Schlussfolgerung des IW, wonach mehr gezielte Zuwanderung aus Drittstaaten notwendig sei, ist durch die vorliegenden Wertschöpfungszahlen nicht zwingend gedeckt, wenn nicht gleichzeitig geklärt wird, welcher Anteil der bisherigen Beschäftigungszuwächse tatsächlich über gesteuerte Fachkräftekanäle und welcher Anteil über andere, weniger selektive Zuzugswege erfolgte.

Der Arbeitsmarkt als Bühne für zwei Erzählungen

Die jüngsten bundesweiten Arbeitsmarktdaten liefern den Hintergrund, vor dem sich diese Debatte abspielt, und sie sind selbst ambivalent. Ende August 2026 meldete die Bundesagentur für Arbeit, dass erstmals mehr als sechs Millionen ausländische Staatsangehörige sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, konkret 6,02 Millionen im Juni 2026. BA-Vorstandsvorsitzende Andrea Nahles bezeichnete diese Beschäftigten angesichts des Renteneintritts der Babyboomer-Generation als unverzichtbar für den deutschen Arbeitsmarkt. Gleichzeitig zeigt der Gesamtarbeitsmarkt aber deutliche Schwächezeichen: Die Zahl der Arbeitslosen stieg im August 2026 auf 3,061 Millionen, ein Anstieg von 54.000 gegenüber dem Vormonat, und die Arbeitslosenquote kletterte auf 6,5 Prozent. Diese Gleichzeitigkeit von Rekordbeschäftigung bei Ausländern und steigender Gesamtarbeitslosigkeit lässt sich nicht eindeutig kausal miteinander verknüpfen, sie zeigt aber, dass der deutsche Arbeitsmarkt strukturell zweigeteilt ist: Wachstum bei ausländischer Beschäftigung in bestimmten Sektoren und Regionen bei gleichzeitiger konjunktureller Schwäche in anderen Bereichen der Gesamtwirtschaft.

Ergänzend berichtete das ifo-Institut am 24. August 2026, dass das deutsche Sozialbudget 2025 einen Rekordwert erreicht habe, wobei Alter und Krankheit als Haupttreiber der Ausgabendynamik identifiziert wurden, nicht primär die Migration. Dieser Befund relativiert die migrationszentrierte Debatte in einer wichtigen Hinsicht: Die demografische Alterung der einheimischen Bevölkerung belastet die Sozialsysteme unabhängig von der Zuwanderungsfrage erheblich, was sowohl das Argument für mehr Zuwanderung zur Entlastung der Rentenkassen als auch das Argument gegen zusätzliche Sozialkosten durch Migration relativiert, weil beide Effekte gegenüber der reinen Alterungsdynamik der Babyboomer-Generation quantitativ in den Hintergrund treten könnten.

Zwischen plausiblem Verdacht und nachweisbarem Auftrag: Die Politik der Zahlen

Die zeitliche Nähe der beiden IW-Kurzberichte zu den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ist ein Fakt, der sich kalendarisch zweifelsfrei belegen lässt. Der erste Bericht erschien am 13. beziehungsweise 14. August 2026, gut drei Wochen vor der Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September, der zweite eine Woche später, mitten in der heißen Wahlkampfphase und noch vor der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September. Damit fiel die Veröffentlichung eindeutig in die entscheidende Phase des Wahlkampfs und nicht in ein politisch neutrales Sommerloch. Bei einer seriösen Einordnung ist jedoch zwischen einem plausiblen Verdacht auf strategisches Timing und einem tatsächlich nachweisbaren politischen Auftrag klar zu unterscheiden, denn beide Kategorien werden in der öffentlichen Debatte häufig vermischt.

Der zeitliche Befund und seine Grenzen

Das Thema der beiden Kurzberichte ist maximal anschlussfähig an den regionalen Wahlkampf. Es adressiert Ostdeutschland als Untersuchungsraum, es nutzt Arbeitskräftemangel, Demografie und einen drohenden „Wohlstandsverlust“ als Warnkulisse, und es bewegt sich mit dem Thema Zuwanderung mitten im politisch polarisierendsten Streitpunkt der ostdeutschen Landtagswahlkämpfe. Verschärft wird dieser Befund durch einen ausdrücklich normativen Schlusssatz im zweiten Bericht, wonach die Region ausländischen Arbeitskräften nicht signalisieren dürfe, sie seien „nicht willkommen“. Damit handelt es sich nicht mehr um eine rein technische Veröffentlichung statistischer Befunde, sondern um eine interventionistische Kommunikationsform, bei der Daten unmittelbar in eine Handlungsempfehlung und eine politische Deutung eingebettet werden.

Die harte, belegbare Aussage lautet: Das IW hat eine auf Ostdeutschland zugeschnittene Studie zu einem zentralen Wahlkampfthema wenige Wochen vor zwei ostdeutschen Landtagswahlen veröffentlicht und mit einer politischen Schlussfolgerung kommuniziert. Das ist ein Fakt und keine Unterstellung; die Studie ist damit mindestens wahlkampfrelevant platziert. Der Zeitpunkt allein legt den Verdacht nahe, dass die Veröffentlichung nicht nur wissenschaftlich, sondern auch kommunikativ-strategisch geplant war; einen direkten Nachweis einer parteipolitischen Einflussnahme liefert dieser Zeitpunkt jedoch nicht.

Warum strategisches Timing plausibel ist

Das IW ist keine staatliche Statistikbehörde, die Daten nach einem festen, politisch neutralen Kalender veröffentlicht, sondern ein arbeitgebernahes wirtschaftspolitisches Institut, dessen Trägerstruktur eng mit den Arbeitgeberverbänden BDA und BDI verbunden ist. Arbeitgeber haben ein nachvollziehbares Eigeninteresse daran, Arbeitskräfteengpässe öffentlich sichtbar zu machen und für eine erleichterte Erwerbszuwanderung zu werben, weil dies unmittelbar ihre Personalgewinnung erleichtert. Daraus folgt nicht, dass jede einzelne IW-Studie „bestellt“ oder inhaltlich manipuliert wäre, es bedeutet aber, dass die Auswahl der Forschungsfrage, der regionale Fokus, der Veröffentlichungszeitpunkt und die öffentliche Verpackung der Ergebnisse nicht in einem interessenfreien Raum erfolgen.

Der Framing-Mechanismus vor der Wahl

Der entscheidende Wirkungsmechanismus besteht nicht darin, dass das IW offen eine Wahlempfehlung ausspricht. Er funktioniert stattdessen über eine Kette kleinerer, jeweils für sich plausibler Schritte: Es wird ein zugespitztes Extremszenario gewählt, wonach ohne Zuwanderung ein Wohlstands- und Versorgungsverlust drohe. Dieses Szenario wird gezielt auf jene Regionen konzentriert, in denen Migration wahlpolitisch besonders umkämpft ist. Eine hohe, gut kommunizierbare Bruttowertschöpfungszahl wird prominent in den Vordergrund gestellt, während die fiskalischen Kosten und die Unterschiede zwischen Arbeits-, Flucht-, Familien- und Bildungsmigration nicht in gleicher Ausführlichkeit parallel bilanziert werden. Aus dieser einseitig aufbereiteten Rechnung wird schließlich ein gesellschaftspolitischer Appell abgeleitet. In der Summe entsteht dadurch ein Deutungsrahmen, in dem, wer Zuwanderung kritisch beurteilt, leicht so erscheint, als gefährde er Wohlstand, Versorgung, Handwerk, Pflege, Logistik und wirtschaftliche Stabilität insgesamt. Das ist politisch hochwirksam, auch wenn es formal keine explizite Wahlempfehlung darstellt.

Besonders auffällig ist dabei der Kontrast zwischen Untersuchungsgegenstand und medialer Botschaft. Die Studie bezieht sich ausschließlich auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne deutschen Pass, sie untersucht also weder die Gesamtzahl aller Zugewanderten noch die Erwerbslosigkeit, den Leistungsbezug, die kommunalen Belastungen oder die langfristige Netto-Fiskalbilanz. Die mediale Botschaft, die daraus abgeleitet wird, lautet jedoch pauschal, ohne Zuwanderung drohe ein Wohlstandsverlust. Das ist eine deutliche und methodisch nicht gedeckte Ausweitung der ursprünglichen, eng gefassten Aussage.

Warum das nicht zwingend eine koordinierte Kampagne bedeutet

Es wäre ein Fehler, aus diesem Befund automatisch eine koordinierte politische Kampagne oder eine geheime Absprache zu konstruieren. Institutionen handeln in solchen Fällen häufig nicht durch verdeckte Vereinbarungen, sondern durch eine ganz gewöhnliche Interessenlogik, die sich in mehreren Schritten nachzeichnen lässt. Arbeitgeberverbände artikulieren ihren Arbeitskräftebedarf, arbeitgebernahe Institute liefern Studien, die diesen Bedarf quantifizieren, Medien übernehmen zugespitzte Pressemitteilungen, weil markante Zahlen und Warnungen einen hohen Nachrichtenwert besitzen, Politiker und Verbände zitieren die Ergebnisse passend zu ihren jeweiligen Positionen, und die komplexere, methodisch umstrittenere und kommunikativ unbequemere Kostenseite bleibt dabei im Hintergrund. Dieser Ablauf kann sich wie ein gezieltes politisches Agenda-Setting auswirken, ohne dass dafür ein geheimer Masterplan notwendig wäre. Genau deshalb ist Transparenz über den Absender, das zugrunde liegende Erkenntnisinteresse und die nicht untersuchten Kostenpositionen von zentraler Bedeutung für eine informierte öffentliche Debatte.

Eine abgewogene Einordnung

Eine seriöse Bewertung sollte nicht behaupten, hier liege eine nachgewiesene Wahlbeeinflussung vor, denn dafür fehlt schlicht der Beleg. Sehr wohl lässt sich aber festhalten, dass die Veröffentlichung auffällig wahlkampfnah, thematisch hochpolitisch und in ihrer Kommunikation nicht neutral ist. Das IW präsentiert keine umfassende volkswirtschaftliche oder fiskalische Gesamtbilanz, sondern eine arbeitgebernahe Arbeitsmarkt- und Wertschöpfungsperspektive. Diese Perspektive ist als solche legitim, problematisch wird jedoch die mediale Übersetzung in die allgemeine Aussage, Deutschland oder Ostdeutschland benötige deshalb zwingend mehr Zuwanderung, denn diese Übersetzung ist erkennbar verkürzt.

Bemerkenswert ist zudem der explizit politische Unterton im zweiten Kurzbericht, der vor einem „Teufelskreis“ warnt, sollte eine als migrationsfeindlich wahrgenommene Landespolitik jüngere, qualifizierte Menschen zur Abwanderung bewegen. Diese Formulierung überschreitet die Grenze zwischen empirischer Befundlage und politischer Handlungsempfehlung, was aus wissenschaftstheoretischer Sicht kritisch zu betrachten ist. Ein Forschungsinstitut kann legitim demografische Szenarien berechnen, es sollte aber transparent zwischen der reinen Modellrechnung und der normativen Schlussfolgerung trennen, die daraus im politischen Raum gezogen wird. Die kritische Kernfrage sollte daher nicht lauten, ob Zuwanderung grundsätzlich notwendig sei, sondern welche Zuwanderung, in welcher Größenordnung, nach welchen Kriterien, mit welchem Integrations- und Erwerbsverlauf und mit welcher vollständigen Netto-Bilanz für Staat, Kommunen, Sozialversicherungen, Arbeitsmarkt und gesellschaftliche Stabilität tatsächlich erforderlich ist. Wenn eine Studie diese Fragen nicht beantwortet, darf sie nicht als umfassender Beleg für die Behauptung dienen, mehr Zuwanderung sei insgesamt die ökonomisch zwingende Lösung. Sie belegt lediglich, dass bereits beschäftigte ausländische Arbeitnehmer zur Produktion beitragen, was zutreffend, aber eben nur ein Ausschnitt der Gesamtbilanz ist.

Was die Debatte bislang nicht beantwortet

Trotz der Fülle an Zahlen, die in den vergangenen Wochen kursierten, bleiben zentrale empirische Fragen offen, deren Klärung notwendig wäre, um die Kernfrage der Debatte seriös zu beantworten. Es fehlt eine transparente, nach Zuzugskanal getrennte Aufschlüsselung der ostdeutschen Beschäftigungszuwächse, also eine Differenzierung zwischen EU-Freizügigkeit, ukrainischer Fluchtmigration, Asylzuwanderung aus den wichtigsten Herkunftsländern, der Westbalkanregelung und gesteuerter Fachkräftezuwanderung über die Blaue Karte. Es fehlt zudem eine ostdeutsche, nach Staatsangehörigkeit und Branche aufgeschlüsselte Entgeltstatistik, die belastbarer wäre als die bloße Übertragung des bundesweiten Medianentgelt-Abstands von 24 Prozent auf die ostdeutsche Situation. Ebenso fehlt eine vollständige, gesamtstaatliche Netto-Fiskalbilanz für die ostdeutschen Länder, die Steuer- und Sozialabgabenaufkommen einerseits mit sämtlichen migrationsbezogenen Ausgaben andererseits verrechnet, statt sich wie die IW-Rechnung ausschließlich auf die Produktionsseite der Beschäftigten zu konzentrieren.

Auch die Wanderungsdynamik selbst ist unzureichend erklärt. Warum genau 7.800 Beschäftigte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten den Osten seit 2024 wieder verlassen, ob dies mit Lohnkonvergenz, Wohnkosten, gesellschaftlichem Klima oder konjunkturellen Alternativen in den Herkunftsländern zusammenhängt, ist bislang nicht systematisch untersucht. Schließlich fehlt eine realistischere Szenarienpalette als das extreme Nullmigrationsszenario des zweiten IW-Berichts: Interessanter und politisch relevanter wären Modellrechnungen, die zwischen einem Szenario mit ausschließlich gesteuerter Arbeitsmigration und einem Szenario mit überwiegender Schutz- und Familienmigration unterscheiden, weil sich daraus deutlich differenziertere fiskalische und arbeitsmarktpolitische Schlussfolgerungen ableiten ließen als aus dem pauschalen Vergleich zwischen aktueller Zuwanderung und vollständigem Zuwanderungsstopp.

Eine Bilanz zwischen zwei berechtigten, aber unvollständigen Wahrheiten

Die ökonomisch redliche Einordnung der aktuellen Debatte lautet, dass die IW-Zahl von 68,3 Milliarden Euro gleichzeitig korrekt als Bruttogröße der bereits beschäftigten Ausländer und unzureichend als vollständige Wohlstands- oder Sozialstaatsbilanz sein kann. Beide Eigenschaften schließen sich nicht aus, sie beschreiben lediglich unterschiedliche Ausschnitte derselben Realität. Die entscheidende Frage ist nicht, ob die Schlagzeile „Ohne Zuwanderung droht Wohlstandsverlust“ reißerisch klingt, sondern ob das Institut seine methodischen Annahmen transparent offenlegt und ob die daraus abgeleitete politische Forderung nach mehr gezielter Drittstaaten-Zuwanderung tatsächlich durch die gemessene Größe gedeckt ist. Nach der vorliegenden Beweislage ist diese Deckung nur partiell gegeben: Die demografische Notwendigkeit einer Erwerbsbevölkerung ist unbestritten belegt, doch der Sprung von dieser Kopfzahl-Notwendigkeit zur konkreten wirtschaftspolitischen Empfehlung übergeht die entscheidende Frage der Selektivität und der fiskalischen Gesamtbilanz.

Für die anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies, dass beide politischen Lager, die migrationsfreundliche wie die migrationskritische Seite, sich auf Teilausschnitte derselben komplexen Realität stützen können, ohne dass eine der beiden Positionen durch die vorliegenden Daten vollständig widerlegt oder vollständig bestätigt wird. Eine seriöse wirtschaftspolitische Debatte müsste beide Dimensionen, die Produktionsseite der Beschäftigung und die fiskalische Gesamtbilanz einschließlich aller Zuwanderergruppen, gemeinsam und transparent nach Herkunftskanal aufgeschlüsselt betrachten. Solange diese integrierte Datenbasis nicht öffentlich vorliegt, bleibt die Debatte anfällig für selektive Zitierung durch alle beteiligten politischen Akteure, was letztlich weniger der wirtschaftlichen Aufklärung als der Mobilisierung der jeweiligen Wählerschaft in den ostdeutschen Bundesländern dient.

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