Tiefenanalyse: Basis für das EU-USA-Handelsabkommen fehlt – Nach Aufhebung der meisten Zölle durch das Oberste Gericht
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Xpert.Digital bei Google bevorzugen ⓘVeröffentlicht am: 22. Februar 2026 / Update vom: 22. Februar 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Tiefenanalyse: Basis für das EU-USA-Handelsabkommen fehlt – Nach Aufhebung der meisten Zölle durch das Oberste Gericht – Bild: Xpert.Digital
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Ein historisches Urteil des US Supreme Court erschüttert die transatlantischen Handelsbeziehungen in ihren Grundfesten: Mit einer deutlichen Mehrheit haben die Richter die weitreichenden und gefürchteten „Liberation-Day-Zölle“ von US-Präsident Donald Trump für rechtswidrig erklärt. Der Paukenschlag aus Washington hat massive Konsequenzen für die globale Wirtschaft. Da die illegale Drohkulisse nun weggefallen ist, sieht der EU-Handelsausschuss keine Grundlage mehr für das erst im Sommer 2025 hastig geschlossene Handelsabkommen zwischen Brüssel und Washington. Während deutschen Unternehmen nun womöglich Milliardenrückerstattungen für zu viel gezahlte Abgaben winken, reagiert Trump mit beispielloser Wut – und einem neuen Zoll-Dekret. Befindet sich der globale Handelskrieg in einer unkontrollierbaren Spirale oder bietet sich der Europäischen Union nun die einmalige Chance, das Blatt am Verhandlungstisch zu wenden? Diese Tiefenanalyse klärt die wichtigsten Fragen zur Zukunft des EU-US-Handels, ordnet die verfassungsrechtliche Dimension ein und zeigt auf, welche strategischen Optionen jetzt auf dem Tisch liegen.
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Was genau hat der Supreme Court am 20. Februar 2026 entschieden?
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen entschieden, dass die von Präsident Donald Trump verhängten weitreichenden Zölle auf Importe aus nahezu allen Handelspartnerländern rechtswidrig sind. Das Gericht befand, dass Trump seine Befugnisse überschritten hat, indem er sich auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) von 1977 berief, um ohne Zustimmung des Kongresses Zölle zu erheben. Chief Justice John Roberts verfasste die Mehrheitsmeinung und stellte unmissverständlich klar, dass das IEEPA dem Präsidenten nicht die Befugnis verleiht, Zölle zu verhängen. Roberts formulierte ausdrücklich, dass die Aufgabe des Gerichts lediglich darin bestehe festzustellen, ob die Befugnis zur Regulierung von Importen, wie sie dem Präsidenten im IEEPA übertragen wird, die Befugnis zur Erhebung von Zöllen einschließt, und diese Frage verneinte er eindeutig.
Das Urteil bestätigt damit die Entscheidungen der Vorinstanzen, insbesondere des Court of International Trade vom Mai 2025 sowie des Berufungsgerichts vom August 2025, die bereits zum selben Schluss gekommen waren. Bemerkenswert ist, dass die Entscheidung nicht entlang der üblichen ideologischen Linien verlief. Neben den drei liberalen Richtern schlossen sich auch die von Trump ernannten Richter Amy Coney Barrett und Neil Gorsuch der Mehrheitsmeinung an. Die Richter Clarence Thomas, Samuel Alito und Brett Kavanaugh stimmten dagegen.
Welche Zölle sind von dem Urteil betroffen und welche nicht?
Das Urteil des Supreme Court betrifft sämtliche Zölle, die auf Grundlage des IEEPA verhängt wurden. Dazu gehören insbesondere die sogenannten Liberation-Day-Zölle vom 2. April 2025, bei denen Trump einen Basiszoll von zehn Prozent auf nahezu alle Importe in die USA erhob und für zahlreiche Länder deutlich höhere länderspezifische Zölle festlegte. Für die Europäische Union lag der ursprüngliche Liberation-Day-Zollsatz bei 20 Prozent. Ebenfalls betroffen sind die Fentanyl- und Schmuggel-Zölle gegen Kanada, Mexiko und China sowie weitere länderspezifische IEEPA-Zuschläge.
Nicht betroffen sind hingegen die Zölle, die auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen. Die sogenannten Section-232-Zölle auf Stahl und Aluminium, die im Juni 2025 auf 50 Prozent angehoben wurden, bleiben vollständig in Kraft. Ebenso gelten die Autozölle von 25 Prozent weiter, die auf Section 232 des Trade Expansion Act basieren. Auch branchenspezifische Zölle auf Kupfer und Holzprodukte, die unter Section 232 erhoben werden, sind vom Urteil nicht tangiert. Laut dem Yale Budget Lab machten die nun für rechtswidrig erklärten IEEPA-Zölle allerdings den Großteil des gesamten Zollregimes aus, das im Laufe des Jahres 2025 errichtet worden war.
Auf welcher Grundlage beruhte das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA?
Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten einigten sich am 27. Juli 2025 bei einem Treffen zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Präsident Trump im schottischen Turnberry auf ein Handelsabkommen. Am 21. August 2025 wurde die Einigung in einer gemeinsamen Erklärung formalisiert. Kernstück dieser Vereinbarung war die Einführung eines einheitlichen Zollsatzes von 15 Prozent für die große Mehrheit der EU-Exporte in die USA. Diese Obergrenze ersetzte die deutlich höheren Liberation-Day-Zölle von 20 Prozent sowie die zwischenzeitlich angedrohten 30 Prozent.
Das Abkommen sah vor, dass diese 15-Prozent-Obergrenze auch für sensible Produktkategorien wie Automobile und Kfz-Teile, Pharmazeutika, Halbleiter, Bauholz und Zivilluftfahrtprodukte gelten sollte. Für bestimmte strategische Produkte wie natürliche Ressourcen, Generika und chemische Vorläuferstoffe wurde sogar vereinbart, nur den Meistbegünstigungstarif nahe Null anzuwenden. Die Zölle auf Stahl und Aluminium von 50 Prozent sollten separat verhandelt werden, mit dem Ziel einer Senkung und der Einführung eines Quotensystems.
Im Gegenzug verpflichtete sich die EU, ihre vorbereiteten Gegenmaßnahmen auszusetzen und Energielieferungen im Wert von Hunderten Milliarden Dollar aus den USA zu beziehen. Die EU setzte daraufhin ihre bereits beschlossenen Gegenzölle auf US-Waren im Wert von insgesamt 93 Milliarden Euro aus. Diese Aussetzung wurde bis August 2026 verlängert.
Warum sieht der EU-Handelsausschuss keine Grundlage mehr für das Abkommen?
Bernd Lange, der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, erklärte am 21. Februar 2026 im Deutschlandfunk, dass der bestehende Deal mit den USA nach dem Supreme-Court-Urteil überhaupt nicht mehr gelte. Seine Begründung stützt sich auf mehrere zentrale Argumente. Das Handelsabkommen vom Juli 2025 wurde unter der Prämisse geschlossen, dass die USA durch die IEEPA-Zölle eine massive Drohkulisse aufgebaut hatten. Die EU akzeptierte den Zollsatz von 15 Prozent als Kompromiss, um die weitaus höheren Liberation-Day-Zölle von 20 Prozent und die zwischenzeitlich angedrohten 30 Prozent abzuwenden. Nun, da das Oberste Gericht diese Zölle für rechtswidrig erklärt hat, entfällt die Geschäftsgrundlage für diesen Kompromiss.
Lange betonte, dass der Richterspruch bekräftigt habe, dass Handelspolitik Sache des US-Kongresses und nicht des Präsidenten sei. Er bezeichnete das Urteil als den größten Rückschlag für Trump in dessen zweiter Amtszeit und sprach von absolutem Chaos in der derzeitigen Situation. Die für gute Handelsbeziehungen erforderliche Stabilität sei derzeit nicht gegeben. Lange kündigte für den darauffolgenden Montag eine Sondersitzung des Verhandlungsteams für das Abkommen mit den USA und des Rechtsdienstes des EU-Parlaments an.
Wie hat Trump auf das Urteil reagiert und welche neuen Maßnahmen hat er ergriffen?
Trump reagierte äußerst scharf auf das Urteil und griff die Richter der Mehrheit persönlich an. Er bezeichnete die republikanischen Richter, die gegen ihn gestimmt hatten, als Narren und Schoßtiere der Demokraten und warf ihnen vor, unpatriotisch und illoyal gegenüber der Verfassung zu sein. Er nannte das Urteil tief enttäuschend und eine Schande für die Nation.
Noch am selben Abend des 20. Februar 2026 unterzeichnete Trump ein Dekret, das einen neuen globalen Zoll in Höhe von zehn Prozent unter Berufung auf Section 122 des Trade Act von 1974 verhängt. Bereits am darauffolgenden Tag, dem 21. Februar, erhöhte er diesen Zollsatz auf 15 Prozent, was dem gesetzlichen Maximum unter Section 122 entspricht. Diese neuen Zölle sollten am 24. Februar 2026 in Kraft treten. Ausgenommen von den neuen Zöllen sind bestimmte Produktkategorien wie kritische Mineralien, Rindfleisch, Früchte, Automobile, Pharmazeutika sowie Produkte aus Kanada und Mexiko.
Section 122 erlaubt dem Präsidenten, bei großen und ernsthaften Zahlungsbilanzdefiziten Zölle von bis zu 15 Prozent für maximal 150 Tage zu verhängen, sofern der Kongress keine Verlängerung beschließt. Kein Präsident vor Trump hatte dieses Gesetz jemals für die Verhängung von Zöllen genutzt.
Welche rechtlichen Risiken bestehen für Trumps neue Zölle unter Section 122?
Die neuen Zölle unter Section 122 sind keineswegs vor rechtlichen Anfechtungen sicher. Rechtsexperten weisen auf mehrere Schwachstellen hin. Section 122 wurde in den 1970er Jahren während der Dollar- und Wechselkurskrise geschaffen, um kurzfristig Zahlungsbilanzungleichgewichte auszugleichen. Es wurde nicht als Instrument für globalen Handelsdruck oder als Verhandlungshebel konzipiert. Die gleiche Logik, die der Supreme Court beim IEEPA angewandt hat, nämlich dass eine Ausweitung der Präsidialbefugnisse über den ursprünglichen Zweck des Gesetzes hinaus nicht zulässig ist, könnte auch auf Section 122 angewendet werden.
Neal Katyal, der ehemalige stellvertretende Solicitor General der USA und Hauptanwalt der Kläger im IEEPA-Verfahren, betonte unmittelbar nach dem Urteil, dass nur der Kongress dem amerikanischen Volk Steuern auferlegen könne. Viele Juristen interpretieren dieses Argument dahingehend, dass die verfassungsrechtlichen Beschränkungen nicht nur für das IEEPA gelten, sondern für jede Form präsidialer Zollverhängung ohne Zustimmung des Kongresses. Die Tatsache, dass die neuen 15-Prozent-Zölle pauschal auf alle globalen Importe angewandt werden, ohne branchenspezifische oder länderspezifische Untersuchungsverfahren, könnte dieselbe verfassungsrechtliche Debatte über die Besteuerungsbefugnis erneut entfachen.
Was bedeutet das Urteil für die rund 134 Milliarden Dollar an bereits erhobenen Zöllen?
Eine der drängendsten Fragen betrifft die Rückerstattung der bereits unter dem IEEPA gezahlten Zölle. Das Gericht hat zwar klargestellt, dass die IEEPA-Zölle rechtswidrig waren, aber keine konkreten Anweisungen zur Rückzahlung gegeben. Chief Justice Roberts ließ die Frage bewusst offen. In der abweichenden Meinung wies Richter Kavanaugh allerdings darauf hin, dass die Bundesregierung möglicherweise verpflichtet sei, Milliarden von Dollar an Importeure zurückzuzahlen.
Die Schätzungen der Gesamtsumme variieren. Reuters beziffert die unter IEEPA eingenommenen Zölle auf über 130 Milliarden Dollar, das Yale Budget Lab spricht von über 200 Milliarden Dollar für das Jahr 2025. Bernd Lange schätzt, dass allein von deutschen Unternehmen oder deren amerikanischen Importeuren mehr als 100 Milliarden Euro zu viel gezahlt wurden. Über 300.000 Importeure sind potenziell von Rückerstattungsansprüchen betroffen.
Die praktische Umsetzung der Rückzahlungen wird jedoch Jahre dauern. Trump selbst deutete an, dass potenzielle Rückerstattungen in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten steckenbleiben würden. Auch Finanzminister Bessent bestätigt, dass sich die Gespräche über Rückerstattungen über mehrere Jahre erstrecken könnten. Der Court of International Trade hat zwar seine Zuständigkeit für die Bearbeitung von Rückerstattungsklagen bestätigt, aber der eigentliche Prozess, ob administrativ über die Zollbehörde CBP oder gerichtlich, ist noch völlig ungeklärt.
Wie reagiert die EU-Kommission auf das Urteil?
Die Europäische Kommission reagierte zunächst vorsichtig und diplomatisch. Ein Sprecher erklärte, man werde das Urteil sorgfältig analysieren und stehe in engem Kontakt mit der US-Regierung, um Klarheit über die Schritte zu erhalten, die diese als Reaktion auf die Entscheidung zu ergreifen gedenke. Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks seien auf Stabilität und Vorhersehbarkeit in den Handelsbeziehungen angewiesen. Die EU setze sich daher weiterhin für niedrige Zölle ein und arbeite auf deren Senkung hin.
In einer detaillierteren Stellungnahme betonte die EU-Kommission, dass sie von den USA die Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus der gemeinsamen Erklärung erwarte, so wie die EU zu ihren Verpflichtungen stehe. Besonders wichtig sei, dass EU-Produkte weiterhin von der wettbewerbsfähigsten Behandlung profitierten, ohne dass die Zölle über die zuvor vereinbarte Obergrenze hinaus erhöht würden. Diese Position steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zu der wesentlich offensiveren Haltung des EU-Parlaments unter Bernd Lange, der den Deal für hinfällig erklärt hat.
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Vom Grönland-Streit zum Justiz-Debakel: Das Ende von Trumps willkürlicher Zollpolitik?
Welche Rolle spielt der Grönland-Streit für das Handelsabkommen?
Das EU-US-Handelsabkommen befand sich bereits vor dem Supreme-Court-Urteil in einer schwierigen Lage. Im Januar 2026 hatte Präsident Trump damit gedroht, acht europäischen Ländern zusätzliche Zölle aufzuerlegen, wenn sie seine Pläne zur Übernahme Grönlands nicht unterstützten. Infolgedessen setzten die wichtigsten Fraktionen im Europäischen Parlament die Ratifizierung des Handelsabkommens aus. Die für den 26. Januar 2026 geplante Abstimmung im Handelsausschuss wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
Bernd Lange erklärte, mit der Androhung von Extrazöllen im Zusammenhang mit Grönland habe der US-Präsident den Bogen endgültig überspannt. Er beschuldigte Trump, das Abkommen gebrochen zu haben. Somit kam zum Zeitpunkt des Supreme-Court-Urteils eine doppelte Belastung zusammen. Erstens war die parlamentarische Ratifizierung des Abkommens bereits wegen des Grönland-Streits eingefroren. Zweitens wurde nun die rechtliche Grundlage der US-seitigen Zollarchitektur durch das Gerichtsurteil zerstört. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt damit primär bei den Parlamentariern, die sich am Montag nach dem Urteil zu einer Sondersitzung treffen sollten.
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Welche strategischen Optionen hat die EU nun?
Die EU steht vor einem grundlegenden Dilemma. Einerseits könnte sie versuchen, das bestehende Abkommen neu zu verhandeln und bessere Konditionen herauszuholen, da die Drohkulisse der hohen IEEPA-Zölle weggefallen ist. Andererseits birgt eine Neuverhandlung das Risiko, dass überhaupt kein Abkommen zustande kommt und die transatlantischen Handelsbeziehungen weiter eskalieren.
Samina Sultan vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln formulierte die zentrale Frage so, dass sich die EU fragen müsse, ob sie politisch in einer Position sei, mehr zu verlangen, oder ob es sich nicht lohne, das einmal verhandelte Abkommen noch einmal aufzuschnüren. Sultan betonte, dass das Urteil nicht alle Zölle betreffe und viele der Zölle, die vor allem deutsche Unternehmen beträfen, bestehen blieben. Die Autozölle von 15 Prozent und die Abgaben auf Stahl und Aluminium von 50 Prozent gelten weiterhin.
Sultan empfahl, dass die EU zunächst abwarten könne, ob Trump eine neue dauerhafte Rechtsgrundlage für seine Zollpolitik finde. Gleichzeitig werde man in Brüssel aufmerksam beobachten, wie andere Länder, insbesondere Kanada, auf die neuen Umstände reagierten. Die IW-Expertin wies jedoch auch darauf hin, dass das IEEPA das schärfste Schwert in Trumps Werkzeugkasten gewesen sei und alle anderen Optionen entweder zeitlich begrenzt oder mit umfassenden Prüfverfahren verbunden seien.
Was bedeutet die 150-Tage-Frist der Section-122-Zölle für die EU?
Die Begrenzung der Section-122-Zölle auf maximal 150 Tage schafft ein völlig neues zeitliches Druckszenario. Bei Inkrafttreten am 24. Februar 2026 würden diese Zölle ohne Verlängerung durch den Kongress Ende Juli 2026 automatisch auslaufen. Dies steht in krassem Gegensatz zur bisherigen Situation, in der Trump über das IEEPA Zölle von unbegrenzter Dauer und Höhe verhängen konnte.
Für die EU ergibt sich daraus eine veränderte Verhandlungsdynamik. Die bisherige Drohung aus den USA lautete klar, ihr bekommt keinen besseren Deal. Diese Drohung verliert erheblich an Schlagkraft, wenn die USA selbst unter dem Druck einer ablaufenden Frist stehen. Allerdings hat die Trump-Administration bereits angekündigt, parallel weitere Handelsuntersuchungen unter Section 301 einzuleiten, die zu zusätzlichen künftigen Zöllen führen könnten. Außerdem könnte Trump nach Ablauf der 150 Tage theoretisch erneut Section 122 in Anspruch nehmen, obwohl dies zusätzliche rechtliche Anfechtungen provozieren dürfte.
Die Administration hat zudem signalisiert, dass Länder, die Handelsabkommen mit den USA geschlossen haben, diese weiterhin einhalten müssen, selbst wenn die darin vereinbarten Zollsätze über den neuen Section-122-Sätzen liegen. Für Länder wie Malaysia und Kambodscha, deren Abkommen Zölle von 19 Prozent vorsehen, würde dies bedeuten, höhere Zölle als den allgemeinen 15-Prozent-Satz zu zahlen. Ob diese Forderung angesichts der veränderten Rechtslage durchsetzbar ist, bleibt offen.
Wie haben andere Länder auf das Urteil reagiert?
Die internationale Gemeinschaft reagierte weitgehend erleichtert auf das Urteil, wenngleich die Unsicherheit über die nächsten Schritte groß bleibt. Die britische Regierung erklärte, sie werde mit dem Weißen Haus zusammenarbeiten, um die Auswirkungen des Urteils auf die britischen und globalen Zölle zu klären. Die British Chambers of Commerce warnten jedoch, dass das Urteil wenig dazu beitrage, die unsichere Lage für britische Unternehmen zu klären, da der Präsident noch alternative Optionen zur Aufrechterhaltung seiner Zollpolitik besitze.
Indonesiens Chefverhandler für US-Zölle bestätigt, dass das mit den USA vereinbarte Handelsabkommen, das Zölle von 19 Prozent vorsieht, trotz des Gerichtsurteils Bestand habe. Länder wie Vietnam und Brasilien, die sich noch in Verhandlungen mit den USA befinden, stehen vor der Frage, ob sie ihre bisherigen Verhandlungspositionen angesichts der neuen Lage überdenken sollten.
Welche langfristigen Auswirkungen hat das Urteil auf die US-Handelspolitik?
Das Urteil des Supreme Court hat grundlegende Auswirkungen auf die Architektur der amerikanischen Handelspolitik. Es stellt unmissverständlich klar, dass die Befugnis zur Erhebung von Zöllen und Steuern beim Kongress liegt und nicht beim Präsidenten. Roberts betonte in seiner Urteilsbegründung, dass der Präsident die einseitige Befugnis beansprucht habe, Zölle in unbegrenzter Höhe, Dauer und Reichweite zu verhängen, und dass er für eine solche Befugnis eine ausdrückliche Ermächtigung durch den Kongress hätte nachweisen müssen, was ihm nicht gelungen sei.
Samina Sultan vom IW fasst es so zusammen, dass die Regierung Trump immer wieder neue Dinge ausprobieren werde, um die EU unter Druck zu setzen, und dass dies auch die nächsten drei Jahre so weitergehen werde. Allerdings seien nun die Werkzeuge begrenzter. Section 122 ist auf 150 Tage und 15 Prozent gedeckelt. Section 301 erfordert umfassende Untersuchungsverfahren, bevor Zölle erhoben werden können. Section 232 ist auf Fragen der nationalen Sicherheit beschränkt und bereits für Stahl, Aluminium und Autos ausgereizt.
Die wahrscheinlichste langfristige Entwicklung ist, dass die Trump-Administration den Kongress dazu bewegen wird, ein neues Gesetz zu verabschieden, das dem Präsidenten explizite Zollbefugnisse überträgt. Ob der Kongress, in dem Trumps Republikanische Partei die Mehrheit hält, dazu bereit sein wird, hängt von der parteiinternen Debatte über Freihandel versus Protektionismus ab.
Was bedeutet all dies konkret für deutsche Unternehmen?
Für deutsche Unternehmen ergibt sich ein gemischtes Bild. Einerseits besteht die Möglichkeit, Rückerstattungsansprüche für zu viel gezahlte IEEPA-Zölle geltend zu machen. Bernd Lange schätzt das Volumen allein für deutsche Unternehmen und deren amerikanische Importeure auf über 100 Milliarden Euro. Diese Ansprüche müssen jedoch vor dem Court of International Trade in New York geltend gemacht werden, und es ist mit Hunderttausenden von Anträgen zu rechnen.
Andererseits bleiben wesentliche Belastungen bestehen. Die Stahl- und Aluminiumzölle von 50 Prozent, die insbesondere die deutsche Metallindustrie treffen, gelten unverändert weiter. Die Autozölle von 15 Prozent unter dem bisherigen Handelsabkommen bleiben ebenfalls in Kraft. Für Unternehmen in diesen Sektoren ändert das Urteil kurzfristig wenig. Die IW-Ökonomin Sultan warnt ausdrücklich davor, dass sich Unternehmen zurücklehnen, da dies voreilig wäre.
Die EU muss zudem langfristig denken und sich nach Alternativen umschauen. Die Abkommen mit Südamerika, Indien und Indonesien seien wichtige Bausteine für mehr Diversifizierung, so Sultan. Es gehe nicht nur um die Abhängigkeit von den USA, sondern auch von China. Bis die Wirkung bei den Unternehmen ankomme, werde es jedoch dauern.
Wie ist die verfassungsrechtliche Dimension des Urteils einzuordnen?
Das Urteil des Supreme Court wird von Verfassungsrechtlern als historisch bedeutsam eingestuft. Peter Shane, Experte für Verfassungsrecht und präsidiale Autorität an der New York University, kommentierte, das Gericht habe gezeigt, dass es nicht automatisch jede Maßnahme auf Trumps Agenda rechtlich absichern werde. Es handelt sich um die wohl bedeutendste Niederlage der Trump-Administration vor dem konservativen Supreme Court, der in anderen Bereichen wie Einwanderung, Entlassung von Behördenleitern und Kürzungen bei den Bundesausgaben zuvor weitgehend zugunsten des Präsidenten entschieden hatte.
Richterin Elena Kagan verfasste eine zustimmende Sondermeinung, in der sie darlegte, dass bereits die normalen Grundsätze der Gesetzesauslegung zum selben Ergebnis führten. Das relevante Gesetz übertrage dem Präsidenten Notstandsbefugnisse zur Regulierung von Importen und impliziere nicht die Befugnis zur Steuererhebung. Dies unterstreicht die Breite des richterlichen Konsenses gegen die Zollpolitik.
Von besonderer Bedeutung ist der Grundsatz, den Roberts hervorhob, nämlich dass der Kongress, wenn er die Befugnis zur Erhebung von Zöllen delegiere, dies stets klar und mit sorgfältigen Einschränkungen tue, und dass beides hier nicht gegeben gewesen sei. Dieser Grundsatz könnte auch für künftige Versuche einer präsidialen Zollpolitik unter anderen Rechtsgrundlagen relevant werden.
Welche Szenarien sind für die nächsten Monate denkbar?
Für die kommenden Monate zeichnen sich mehrere mögliche Entwicklungen ab. Im ersten Szenario halten die USA und die EU am bestehenden Handelsabkommen fest und passen es an die neue Rechtslage an. Die 15-Prozent-Zölle unter Section 122 entsprechen zufällig genau der im Abkommen vereinbarten Obergrenze. Wenn Trump diese Zölle konsequent anwendet und die sektorspezifischen Ausnahmen bestehen bleiben, könnte der Status quo weitgehend erhalten werden.
Im zweiten Szenario nutzt die EU die veränderte Machtbalance, um bessere Konditionen auszuhandeln. Ohne die Drohung unbegrenzter IEEPA-Zölle und mit dem Wissen, dass die Section-122-Zölle Ende Juli automatisch auslaufen, hätte die EU eine stärkere Verhandlungsposition. Sie könnte niedrigere Zollsätze, Ausnahmen für weitere Produktkategorien oder verbindlichere Zusagen bei Stahl und Aluminium fordern.
Im dritten Szenario eskaliert der Konflikt weiter. Sollte Trump versuchen, neue dauerhafte Rechtsgrundlagen für seine Zollpolitik zu schaffen oder die Section-122-Zölle immer wieder zu erneuern, könnte die EU ihre bisher ausgesetzten Gegenmaßnahmen auf US-Waren im Wert von 93 Milliarden Euro aktivieren. Die Aussetzung dieser Maßnahmen läuft bis August 2026, was einen gewissen zeitlichen Puffer bietet.
Warum ist die Unsicherheit für Unternehmen weiterhin so groß?
Trotz des scheinbar klaren Urteils des Supreme Court bleibt die Unsicherheit für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks enorm hoch. Die Süddeutsche Zeitung beschrieb die Lage treffend als eine Situation, in der angesichts der Trumpschen Tiraden niemand genau wisse, wie es weitergehe. Diese Unsicherheit hat mehrere Ursachen.
Erstens ist unklar, ob die Section-122-Zölle einer rechtlichen Überprüfung standhalten werden. Unternehmen wissen nicht, ob sie diese Zölle langfristig einkalkulieren müssen oder ob auch sie für rechtswidrig erklärt werden. Zweitens ist die Frage der Rückerstattungen völlig offen. Unternehmen, die unter den IEEPA-Zöllen gelitten haben, wissen nicht, ob und wann sie ihr Geld zurückerhalten. Drittens ist die Zukunft des EU-US-Handelsabkommens ungewiss, da es weder vom EU-Parlament ratifiziert wurde noch auf einer stabilen rechtlichen Grundlage steht.
Die Europäische Kommission hat zwar ihre Präferenz für Stabilität und Vorhersehbarkeit bekundet, aber die Realität sieht anders aus. Der Handelskonflikt zwischen den USA und ihren Partnern hat sich zu einer institutionellen Krise entwickelt, in der die Grenzen präsidialer Macht, die Rolle des Kongresses in der Handelspolitik und die Zuverlässigkeit internationaler Vereinbarungen fundamental in Frage gestellt werden. Für Unternehmen, die Investitionsentscheidungen treffen und Lieferketten planen müssen, ist dies ein äußerst schwieriges Umfeld.
Welches Fazit lässt sich aus der Gesamtlage ziehen?
Die Aufhebung der IEEPA-Zölle durch den Supreme Court hat die transatlantische Handelsarchitektur in ihren Grundfesten erschüttert. Das Handelsabkommen vom Juli 2025 wurde unter Bedingungen geschlossen, die nicht mehr existieren. Die EU hat einen Kompromiss akzeptiert, um eine Bedrohung abzuwenden, die sich als rechtswidrig herausgestellt hat. Dass unter diesen Umständen der Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament erklärt, der Deal gelte nicht mehr, ist eine logische Konsequenz.
Gleichzeitig wäre es für die EU riskant, das Abkommen vorschnell aufzukündigen. Die Section-232-Zölle auf Stahl, Aluminium und Autos bleiben bestehen, und die Trump-Administration verfügt über weitere Instrumente, um Druck auszuüben. Die kommenden Monate werden entscheidend sein. Die 150-Tage-Frist der Section-122-Zölle setzt ein natürliches Verfallsdatum, bis zu dem entweder der Kongress handelt, neue Rechtsgrundlagen geschaffen werden oder eine völlig neue Verhandlungssituation entsteht. Die einzige Gewissheit in dieser Lage ist, dass die Ungewissheit anhalten wird.
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