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12 Prozent mehr Rente in der Ukraine: Milliarden für Kiew, nur Basis-Rente für uns? Die bittere Wahrheit über Deutschlands Finanzen

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Veröffentlicht am: 26. April 2026 / Update vom: 26. April 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

12 Prozent mehr Rente in der Ukraine: Milliarden für Kiew, nur Basis-Rente für uns? Die bittere Wahrheit über Deutschlands Finanzen

12 Prozent mehr Rente in der Ukraine: Milliarden für Kiew, nur Basis-Rente für uns? Die bittere Wahrheit über Deutschlands Finanzen – Bild: Xpert.Digital

Bürgergeld, Waffen, Renten-Schock: Wer die Rechnung für Deutschlands historische Krise zahlt

94 Milliarden Euro Ukraine-Hilfe: Bekommt Deutschland dieses Geld jemals zurück?

Milliarden für Kiew, Basis-Rente für uns? Die bittere Wahrheit über Deutschlands Finanzen

Die Nachrichten könnten gegensätzlicher kaum sein: Während die Ukraine mitten in einem existenziellen Krieg ihre Renten zweistellig anhebt, bereitet Bundeskanzler Friedrich Merz die deutsche Bevölkerung auf einen historischen Einschnitt vor. Die gesetzliche Rente, jahrzehntelang das unantastbare Kernversprechen des deutschen Sozialstaats, soll künftig nur noch eine „Basisabsicherung“ sein. Gleichzeitig stemmt der Bundeshaushalt historische Summen: Fast 94 Milliarden Euro an direkten und indirekten Hilfen fließen nach Kiew, hinzu kommen zweistellige Milliardenbeträge für die Versorgung ukrainischer Geflüchteter im heimischen Bürgergeld-System. Es ist eine politische Konstellation, die am Stammtisch für Zündstoff sorgt und eine hochbrisante Frage aufwirft: Wer zahlt am Ende die Rechnung für diese historischen Belastungen – und wird der deutsche Steuerzahler sein Geld jemals wiedersehen? Eine nüchterne Analyse über demografische Krisen, geopolitische Pflichten und die bittere Wahrheit über soziale Gerechtigkeit.

Wer zahlt, wer bekommt – und wer bleibt zurück?

Deutschlands Milliarden, die ukrainische Rentenerhöhung und das stille Ende der Altersvorsorge als Lebensversprechen

Die Ukraine erhöht mitten im Krieg ihre Renten um 12,1 Prozent. Deutschland plant unter Bundeskanzler Friedrich Merz einen fundamentalen Umbau des eigenen Rentensystems. Und dazwischen steht eine Frage, die politisch heiß ist, aber selten nüchtern beantwortet wird: Was kostet das alles – und wer bezahlt am Ende die Rechnung?

Rentenanpassung in Kiew: Ein Signal mit statistischer Wirkung

Ab dem 1. März 2026 steigen die Renten und Versicherungsleistungen für über zehn Millionen ukrainische Rentnerinnen und Rentner um 12,1 Prozent. Ministerpräsidentin Julia Swyrydenko kündigte die Maßnahme an und betonte, dass die Erhöhung nicht nur über der aktuellen Inflationsrate liegt, sondern die seit 2021 verfolgte Politik kontinuierlicher Rentenanpassungen konsequent fortführt. Auf den ersten Blick mutet eine zweistellige Rentenanpassung in einem kriegführenden Land paradox an. Bei näherer Betrachtung offenbart sich das gesamte Dilemma ukrainischer Sozialpolitik.

Die Durchschnittsrente in der Ukraine lag vor der Erhöhung bei umgerechnet rund 128 bis 133 Euro im Monat. Nach der Erhöhung ergibt sich damit ein Betrag von knapp 145 Euro – nominal eine deutliche Steigerung, kaufkraftbereinigt im europäischen Kontext jedoch weiterhin eine der niedrigsten Rentenleistungen des Kontinents. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Rentenhöhe in den EU-Staaten liegt bei rund 1.294 Euro monatlich. Rumänien und Bulgarien zahlen zwischen 450 und 550 Euro, Polen und Tschechien zwischen 800 und 900 Euro. Fast ein Drittel der ukrainischen Rentner erhielt vor der Anpassung lediglich 3.340 UAH – umgerechnet etwa 69 Euro. Die 12,1-Prozent-Erhöhung ist also kein Zeichen des Wohlstands, sondern der Versuch, eine akute Verarmungsdynamik abzufedern, die durch Kriegsinflation, wirtschaftliche Kontraktion und demografische Erosion entstanden ist.

Bemerkenswert ist der direkte Kontrast zur deutschen Rentenanpassung. In Deutschland wurde für den 1. Juli 2026 eine Erhöhung von 4,24 Prozent beschlossen. Diese Zahl klingt bescheiden gegenüber den ukrainischen 12,1 Prozent – doch sie gilt für eine Durchschnittsrente, die in Deutschland auf einem völlig anderen Niveau liegt. Absolute Zahlen und prozentuale Anpassungen müssen immer im Kontext der Ausgangsbasis gelesen werden. Das Beispiel zeigt, wie leicht sich durch den isolierten Vergleich von Prozentzahlen politische Narrative konstruieren lassen, die der Realität nicht gerecht werden.

Merz und das Ende des Rentenversprechens als Vollversorgung

Am 22. April 2026 sprach Bundeskanzler Friedrich Merz beim Jahresempfang des Bundesverbands deutscher Banken und formulierte einen Satz, der politisch wie ökonomisch Sprengstoff enthält: „Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird allenfalls noch die Basisabsicherung sein für das Alter. Sie wird nicht mehr ausreichen, auf Dauer den Lebensstandard zu sichern.“ Zusätzlich sei es erforderlich, „kapitalgedeckte Elemente einer betrieblichen und privaten Altersversorgung“ in „weit größerem Umfang“ als bisher zu etablieren – und zwar nicht mehr nur freiwillig.

Diese Aussage ist in ihrer politischen Brisanz kaum zu überschätzen. Sie markiert – zumindest rhetorisch – eine Zäsur in der Geschichte der deutschen Rentenpolitik. Jahrzehntelang wurde die gesetzliche Rentenversicherung als das Kernstück sozialer Sicherheit in Deutschland vermarktet, als Versprechen, das einem nach einem Leben der Arbeit den Lebensstandard erhält. Merz bricht dieses Versprechen – nicht mit einem Gesetz, sondern mit einem Satz vor Bankern.

Dabei ist die inhaltliche Diagnose des Kanzlers sachlich nicht falsch. Das demografische Fundament des Umlagesystems erodiert: Während 1960 noch sechs Beitragszahler für einen Rentner aufkamen, werden es bis 2030 nur noch etwa zwei sein. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt seit neun Jahren stabil bei 18,6 Prozent. Die bis 2031 verlängerte Haltelinie, die das Rentenniveau bei 48 Prozent fixiert, kostet den Bundeshaushalt erhebliche Mittel. Modellrechnungen zeigen: Würde die Haltelinie auch über 2031 hinaus festgeschrieben, müsste der Beitragssatz bis 2050 auf bis zu 22,9 Prozent steigen. Das ist wirtschaftspolitisch kaum vertretbar.

Die Bundesregierung hat bereits erste Schritte unternommen, die neue Richtung institutionell zu verankern. Im Januar 2026 wurde eine unabhängige Alterssicherungskommission berufen, die bis Ende des zweiten Quartals 2026 konkrete Reformvorschläge vorlegen soll. Parallel hat die Koalition einen Nachfolger für die oft kritisierte Riester-Rente beschlossen: Wer bis zu 360 Euro jährlich anspart, erhält künftig 50 Cent Zuschuss pro gespartem Euro. Darüber hinaus soll ein sogenanntes Altersvorsorgedepot als neue staatlich geförderte Form des Sparens etabliert werden. Die Frühstart-Rente, die bereits für Schülerinnen und Schüler Vorsorgeimpulse setzen soll, ist ebenfalls Teil des Reformpakets.

Was Merz skizziert, ist jedoch mehr als eine technische Justierung. Es ist ein Paradigmenwechsel weg vom kollektiven Sicherungsversprechen hin zur individuellen Eigenverantwortung. Das Problem dabei: Eigenverantwortung setzt Handlungsspielraum voraus. Wer mit einem Nettoeinkommen knapp über dem Existenzminimum lebt, kann nicht substanziell für das Alter vorsorgen. Niedriglohnbeschäftigte, prekär Beschäftigte und Menschen mit lückenhaften Erwerbsbiografien werden von einem kapitalgedeckten System tendenziell abgehängt. Die Rentenkommission unter Bundesarbeitsminister Hubertus Heil soll alle Reformoptionen prüfen – ausdrücklich ausgenommen bleibt nur eine Erhöhung des Renteneintrittsalters über 67 hinaus.

Deutschlands Finanztransfer: Was hat die Ukraine gekostet?

Die Ukraine-Hilfe Deutschlands ist in ihrer Größenordnung historisch beispiellos. Laut offiziellen Angaben der Bundesregierung hat Deutschland seit Beginn der russischen Vollinvasion am 24. Februar 2022 bilaterale zivile Unterstützung von rund 39 Milliarden Euro sowie militärische Unterstützung von circa 55 Milliarden Euro geleistet oder bereitgestellt – zusammen also annähernd 94 Milliarden Euro. Deutschland ist damit größter militärischer Unterstützer der Ukraine in Europa und nach den USA weltweit der zweitgrößte Geber.

Diese Zahlen bedürfen einer differenzierten Einordnung. Die 94 Milliarden Euro sind keine einfachen Transferzahlungen aus dem Bundeshaushalt. Sie umfassen neben direkten Zahlungen auch Waffenlieferungen und militärische Ausrüstung, die aus bestehenden Bundeswehrbeständen entnommen wurde, zugesagte, aber noch nicht abgeflossene Mittel sowie Leistungen, die im Rahmen von EU-Mechanismen und internationalen Organisationen erbracht werden. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft, das Ukraine-Hilfen international vergleichend auswertet, bezifferte die tatsächlich ausgezahlte bilaterale Hilfe Deutschlands von Januar 2022 bis August 2025 auf über 22 Milliarden Euro. Das entspricht rund 7 Prozent der gesamten internationalen Ukraine-Hilfe von 321 Milliarden Euro.

Für 2026 sieht der Bundeshaushalt Mittel von rund 11,55 Milliarden Euro für Ukraine-Hilfen vor – drei Milliarden mehr als ursprünglich eingeplant. Auf EU-Ebene wurde zudem ein neues Darlehen über 90 Milliarden Euro beschlossen, das der Ukraine in den Jahren 2026 und 2027 zur Verfügung stehen soll. Dieses Darlehen ist für die Ukraine zinsfrei. Die Zinskosten von schätzungsweise drei Milliarden Euro jährlich tragen die EU-Mitgliedstaaten – für Deutschland ergibt sich daraus eine jährliche Zinslast von rund 700 Millionen Euro.

Wird Deutschland sein Geld zurückbekommen?

Diese Frage ist in ihrer Direktheit unbequem – und die ehrliche Antwort lautet: größtenteils nicht, zumindest nicht in absehbarer Zeit. Der rechtliche und politische Rahmen für die Rückzahlung ist komplex und mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.

Für das EU-Darlehen über 90 Milliarden Euro gilt: Die Ukraine muss es nur zurückzahlen, wenn Russland nach Kriegsende Reparationszahlungen für die verursachten Schäden leistet. Falls Russland dies verweigert, soll eingefrorenes russisches Staatsvermögen in der EU für die Rückzahlung herangezogen werden. Unklar ist dabei, was passiert, sollte die Ukraine einem Friedensabkommen zustimmen, das keine Reparationszahlungen vorsieht. Diese Konstellation ist politisch durchaus realistisch und würde bedeuten, dass der Mechanismus der automatischen Rückzahlung ins Leere läuft.

Die bilateralen militärischen Hilfen Deutschlands – Waffenlieferungen, Munition, Ausrüstung – sind vollständig als Zuwendungen und nicht als rückzahlbare Kredite ausgestaltet. Aus der Europäischen Friedensfazilität wurden Deutschland bislang lediglich rund 31 Millionen Euro zurückerstattet – eine verschwindend geringe Summe gemessen am Gesamtvolumen. Bundeskanzler Merz hatte sich gewünscht, dass Ukraine-Hilfen direkt durch eingefrorenes russisches Staatsvermögen finanziert werden könnten, was zu keinen Zinszahlungen geführt hätte. Dafür fand sich jedoch keine ausreichende Mehrheit unter den EU-Mitgliedstaaten.

Parallel zu militärischen und finanziellen Hilfen engagiert sich Deutschland auch beim Wiederaufbau der Ukraine. Die Bundesregierung arbeitet an einem „European Flagship Fund for the Reconstruction of Ukraine“, der private Mittel mobilisieren soll. In diesen Strukturen ist ein Rückfluss von Kapital langfristig vorgesehen – ob und in welchem Umfang, hängt jedoch von Faktoren ab, die gegenwärtig nicht verlässlich einzuschätzen sind: dem Kriegsausgang, der wirtschaftlichen Erholungsfähigkeit der Ukraine und den politischen Bedingungen eines künftigen Friedens.

Die politisch-ökonomische Realität ist ernüchternd: Deutschland investiert in die Sicherheit Europas und die Stabilität eines demokratischen Nachbarn. Das ist eine geopolitische Logik, die ihre eigene Legitimität besitzt. Sie bedeutet aber, dass der überwiegende Teil der deutschen Ukraine-Hilfe fiskalisch als irreversibler Aufwand zu betrachten ist.

 

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Solidarität, Haushalt, Zukunft: Wie Ukraine-Hilfe und Rentenreform zusammenwirken

Ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland: Zahlen, Leistungen, Realität

Rund 1,2 bis 1,27 Millionen ukrainische Staatsangehörige leben derzeit in Deutschland, die meisten davon sind seit dem Kriegsbeginn 2022 geflohen. Von diesen bezogen zum Stand Juli 2025 rund 657.000 bis 672.000 Personen Bürgergeld nach SGB II. Darunter waren rund 484.000 erwerbsfähige Personen sowie ungefähr ein Viertel Kinder.

Der Bürgergeld-Bezug ukrainischer Geflüchteter ist seit Kriegsbeginn Gegenstand intensiver politischer Debatten. Ausgangspunkt war die Entscheidung, ukrainischen Kriegsflüchtlingen im Jahr 2022 – anders als anderen Schutzsuchenden – sofort vollen Zugang zum SGB II zu gewähren, also Leistungen auf Hartz-IV- beziehungsweise Bürgergeld-Niveau, anstatt sie zunächst auf die deutlich geringeren Asylbewerberleistungen zu verweisen. Diese Entscheidung war humanitär motiviert und sollte die Integration beschleunigen. In der politischen Auseinandersetzung wurde sie zu einem der meistdiskutierten Kostenfaktoren der gesamten Flüchtlingspolitik.

Die tatsächlichen Kosten sind beträchtlich. Laut Bundesregierung hat der Bund 2024 insgesamt rund 28 Milliarden Euro für Flucht und Migration aufgewendet. Allein die Übernahme von Sozialleistungen kostete rund 13 Milliarden Euro, wobei knapp die Hälfte davon auf Flüchtlinge aus der Ukraine entfiel – das entspricht einem Betrag von ungefähr sechs bis sieben Milliarden Euro für Sozialleistungen an ukrainische Geflüchtete im Jahr 2024. Allein die Bürgergeld-Leistungen (Lebensunterhalt) für ukrainische Geflüchtete belaufen sich für 2026 und 2027 auf geschätzte 1,1 Milliarden Euro pro Jahr – allerdings sollen diese Zahlen durch den geplanten Rechtskreiswechsel sinken.

Ab dem 1. Juli 2026 sollen Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, nicht mehr Bürgergeld, sondern nur noch die niedrigeren Asylbewerberleistungen von 441 statt 563 Euro monatlich erhalten. Betroffen sind davon 83.640 Personen, die in diesem Zeitraum eingereist sind. Der Spareffekt für den Bundeshaushalt ist damit begrenzt, da der weitaus größere Teil der Ukraine-Flüchtlinge – rund 1,2 Millionen – weiterhin Bürgergeld bezieht und von der Neuregelung nicht betroffen ist. Die Neuregelung gilt explizit nicht rückwirkend: Wer bereits Bürgergeld bezogen hat, muss dieses nicht zurückzahlen.

Der Kern der Kritik: Wer hat nie in die deutschen Sozialkassen eingezahlt?

Die politisch aufgeladene Frage, ob Ukrainer, die nie in deutsche Sozialkassen eingezahlt haben, berechtigt sein sollten, deutsche Sozialleistungen zu empfangen, verdient eine sachliche Antwort jenseits der Stammtischformel. Das deutsche Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte Leistung zur Grundsicherung – es ist konzeptionell keine Versicherungsleistung, die durch vorangegangene Beiträge erworben wird. Es steht grundsätzlich allen hilfebedürftigen Personen mit legalem Aufenthaltsstatus offen. Die bewusste politische Entscheidung des Jahres 2022, ukrainische Geflüchtete dem SGB II zu unterstellen, bedeutete genau das: Zugang zu dieser Grundsicherung ohne Vorleistung.

Diese Entscheidung war eine politische Wahl, keine juristische Notwendigkeit. Sie hatte Konsequenzen für den Bundeshaushalt, die zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht vollständig absehbar waren. Die Erwartung, dass Ukrainerinnen und Ukrainer sich aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Qualifikationen schnell in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren würden, hat sich nur teilweise erfüllt. Zu Beginn des Jahres 2025 lag die SGB-II-Hilfequote unter ukrainischen Geflüchteten noch bei 58,8 Prozent.

Die Arbeitsmarktintegration schreitet allerdings voran – wenn auch langsamer als erhofft. Im November 2024 waren rund 296.000 Ukrainerinnen und Ukrainer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, eine Beschäftigungsquote von 31,7 Prozent. Bis zum Frühsommer 2025 stieg sie weiter an: Bei den früh angekommenen Ukrainerinnen und Ukrainern zwischen 20 und 64 Jahren lag die Erwerbstätigenquote bei 51 Prozent. Der Anteil ukrainischer Beschäftigter hat sich innerhalb von zwei Jahren bis Ende 2024 verdreifacht. Im Juni 2025 lag die Arbeitslosenquote für ukrainische Staatsbürger gleichwohl noch bei rund 39 Prozent. Im Frühjahr 2025 waren von 535.163 erwerbsfähigen Ukrainern in Deutschland rund 263.610 sozialversicherungspflichtig beschäftigt und 212.653 arbeitslos gemeldet.

Diese Zahlen zeigen ein differenziertes Bild: Es gibt eine wachsende Gruppe ukrainischer Beschäftigter, die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlt und damit in die deutschen Sozialsysteme einzahlt. Gleichzeitig verbleibt ein großer Teil im Leistungsbezug, sei es aufgrund von Kinderbetreuungspflichten, Sprachbarrieren, Kriegstraumata oder fehlender Anerkennung von Berufsabschlüssen. Die pauschale Aussage, alle ukrainischen Geflüchteten würden nur nehmen und nichts geben, ignoriert die Realität der tatsächlich Arbeitenden und ist faktisch falsch.

Ökonomische Gesamtrechnung: Belastung, Nutzen und das schwierige Gleichgewicht

Wie lässt sich die Gesamtbelastung Deutschlands durch den Ukraine-Krieg – direkte Hilfen und innenpolitische Folgekosten – annäherungsweise zusammenfassen? Die direkten bilateralen Hilfen betragen nach aktuellen Angaben der Bundesregierung rund 94 Milliarden Euro seit 2022. Die innenpolitischen Kosten für die Aufnahme, Versorgung und Integration der Ukraine-Flüchtlinge seit 2022 addieren sich ebenfalls auf einen erheblichen Betrag. Allein 2024 gab der Bund rund 28 Milliarden Euro für Flucht und Migration insgesamt aus. Der Anteil, der direkt oder indirekt auf ukrainische Geflüchtete zurückzuführen ist, lässt sich auf Basis der genannten Daten auf grob sechs bis acht Milliarden Euro pro Jahr schätzen – für die gesamte Aufnahmeperiode seit 2022 summiert sich das auf potenziell 20 bis 30 Milliarden Euro.

Addiert man die direkten Ukraine-Hilfen und die innenpolitischen Aufnahmekosten, ergibt sich über vier Jahre eine Gesamtbelastung des deutschen Staates im dreistelligen Milliarden-Euro-Bereich. Die Rückzahlungsperspektiven sind, wie ausgeführt, sehr begrenzt. Das stellt die deutsche Fiskalpolitik vor eine ernste Herausforderung – zumal gleichzeitig die Verteidigungsausgaben massiv steigen und die Rentenreform erhebliche Mittel erfordert.

Die ökonomische Gegenrechnung darf jedoch nicht fehlen. Ukrainische Arbeitskräfte schließen seit Jahren bestehende Lücken auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Schätzungen des IAB zufolge können gut integrierte Geflüchtete mittelfristig positive fiskalische Beiträge leisten. Deutsche Rüstungsunternehmen profitieren von Aufträgen im Rahmen der Ukraine-Hilfe. Die Stabilisierung der Ukraine verhindert potenziell weit kostspieligere Szenarien für die europäische Sicherheitsarchitektur. Diese indirekten Nutzeneffekte entziehen sich einer einfachen bilanziellen Erfassung, sind aber ökonomisch real.

Zwischen Solidarität, Haushalt und sozialer Gerechtigkeit

Die Gleichzeitigkeit von Rentenanpassungen in der Ukraine, dem deutschen Rentenumbau und den immensen Hilfsleistungen für Kiew erzeugt einen politischen Spannungsbogen, der in der öffentlichen Debatte häufig verkürzt wird. Die Versuchung ist groß, daraus eine einfache Erzählung zu konstruieren: Während Deutschland sein Rentensystem auf eine „Basisabsicherung“ reduziert, erhöht die Ukraine ihre Renten und lebt von deutschem Steuergeld. Diese Erzählung ist rhetorisch wirksam – aber analytisch irreführend.

Erstens sind die ukrainischen Rentenerhöhungen keine Großzügigkeit auf Kosten anderer, sondern der verzweifelte Versuch, eine Bevölkerung mit Renten von 130 Euro monatlich vor völliger Verarmung zu schützen. Zweitens ist der Umbau des deutschen Rentensystems kein Resultat der Ukraine-Hilfe, sondern eine demografische Notwendigkeit, die sich seit Jahrzehnten abzeichnet. Die Ausgaben für die Ukraine und die strukturellen Probleme der deutschen Rentenversicherung sind weitgehend getrennte Kausalketten – auch wenn beide denselben Bundeshaushalt beanspruchen. Drittens ist die Frage nach der Rückzahlung keine moralische, sondern eine vertragliche und politische: Die Konditionen der EU-Darlehen sind transparent, auch wenn sie aus Steuerzahlerperspektive unbefriedigend sind.

Das eigentliche Problem liegt tiefer: Deutschland befindet sich in einem strukturellen Dilemma zwischen dem Anspruch einer starken Sozialpolitik, dem Gebot der außenpolitischen Verantwortung und den Grenzen des fiskalischen Handlungsspielraums. Die Rentenreform, die Merz anstoßen will, ist unabhängig von der Ukraine-Hilfe überfällig. Die Kosten der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter sind real und erheblich – sie sind aber auch die politisch gewollte Konsequenz einer humanitären Entscheidung, hinter der eine breite parlamentarische Mehrheit stand. Und die Ukraine-Hilfen sind – unabhängig davon, ob man sie für ausreichend oder zu weitgehend hält – Teil einer langfristigen Sicherheitsstrategie, deren Kosten schwer zu quantifizieren, aber ebenso schwer zu ignorieren sind.

Die öffentliche Debatte gewinnt nichts davon, wenn Rentenkürzungen und Ukraine-Milliarden in einen falschen Kausalzusammenhang gestellt werden. Sie gewinnt aber, wenn beide Themen mit der ihnen gebührenden Ernsthaftigkeit getrennt und dann strukturell zusammengedacht werden. Denn am Ende zahlen in Deutschland dieselben Menschen: Arbeitnehmer, Steuerzahler, Beitragszahler – und irgendwann Rentner, die auf eine Grundsicherung angewiesen sein werden, die nach Worten von Merz selbst nicht mehr für den bisherigen Lebensstandard reicht.

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