Der aktuelle bundesweite Stand zusammengefasst:
Einführung einer Solarpflicht / Photovoltaikpflicht für Neubauten:
- Berlin (Solarpflicht Beginn: 2023)
- Hamburg (Solarpflicht Beginn: 2023)
- Bremen (Solarpflicht Beginn noch nicht bekannt)
- Baden-Württemberg (Solarpflicht Beginn: 2022)
- Niedersachsen (Solarpflicht Gesetzentwurf)
- Rheinland-Pfalz (Solarpflicht Gesetzentwurf)
- Schleswig-Holstein (Solarpflicht Gesetzentwurf)
Einführung einer Solarcarport-Pflicht / Pflicht einer solaren Parkplatzüberdachung für neue offene Parkplätze ab einer bestimmten Größe:
- Baden-Württemberg (Solarcarportpflicht Beginn: 2022)
- Nordrhein-Westfalen (Solarcarportpflicht Beginn: 2022)
- Rheinland-Pfalz (Solarcarportpflicht Gesetzentwurf)
- Schleswig-Holstein (Solarcarportpflicht Gesetzentwurf)
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Präsident des Bundesumweltamtes für bundesweite Solarpflicht
Laut mehreren Medienberichten hat der Präsident des Bundesumweltamtes, Dirk Messner, sich für eine Solar-Pflicht ausgesprochen. „Es sei eine gute Idee und laut einem Gutachten für uns auch möglich“, so wird Dirk Messner zitiert. Wenn Europa seine Klimaschutzziele anhebe, so müsse Deutschland dem für seine Ziele für 2030 folgen. Dabei nannte er die Solar-Pflicht in Baden-Württemberg ab 2022 als Beispiel und gute Idee. Gemeint sind gewerbliche wie öffentliche Neubauten.
Seit Januar 2020 ist Dirk Messner Präsident des Umweltbundesamtes. Er war von 2004 bis 2019 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), ab 2009 als stellvertretender Vorsitzender, ab 2013 als Co-Vorsitzender.
Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) ist die zentrale Umweltbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es gehört zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und dem Bundesamt für Strahlenschutz zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Aufgaben des Amtes sind vor allem „die wissenschaftliche Unterstützung der Bundesregierung (u. a. Bundesministerien für Umwelt, Gesundheit, Bildung und Forschung, Verkehr und digitale Infrastruktur), der Vollzug von Umweltgesetzen (z. B. Emissionsrechtehandel, Zulassung von Chemikalien, Arznei- und Pflanzenschutzmitteln) und die Information der Öffentlichkeit zum Umweltschutz“ auf Basis unabhängiger Forschung. Mit rund 1600 Mitarbeitern ist das deutsche Umweltbundesamt die größte Umweltbehörde Europas.
Gemäß Grundgesetz sind die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern verteilt. Auf einigen Gebieten ist Umweltschutz Bundessache und auf anderen Gebieten hat er nur die Befugnis der Rahmengesetzgebung für die Länder. Daher werden einige Aufgaben des Umweltschutzes durch die für die Umwelt zuständigen Landesämter in den Bundesländern, andere Aufgaben vom Umweltbundesamt wahrgenommen.
Bereits im Oktober 2020 sprach sich das Umweltbundesamt für eine bundesweite Solar-Pflicht auf Neubauten und bei Dachsanierungen aus: Solar-Pflicht mit Verpachtungskataster.
Ziel des Gutachtens war es, verschiedene Ausgestaltungsoptionen für eine Solar-Pflicht (PV-Pflicht) zu untersuchen und zu bewerten. Oft werden Solar-Anlagen (PV-Anlagen) nicht gebaut, obwohl sie wirtschaftlich wären. In anderen Fällen werden kleinere PV-Anlagen installiert, obwohl auf dem Dach noch mehr Fläche verfügbar wäre. Eine PV-Pflicht könnte dazu beitragen, das große verfügbare Potenzial zu erschließen und die Nutzung von Dachflächen für die Erzeugung von Solarstrom selbstverständlich werden zu lassen.
In der vorgeschlagenen Variante können sich die verpflichteten Eigentümer entscheiden, eine PV-Anlage zu installieren und selbst zu betreiben, oder ihre Dachfläche in ein Verpachtungskataster einzutragen, damit die Fläche von Dritten für den Betrieb einer PV-Anlage gepachtet werden kann. Die Wirtschaftlichkeit der Fläche würde sich dadurch erweisen, dass eine PV-Anlage installiert und in Betrieb genommen wird – entweder vom Eigentümer oder von einem Dritten: Es wird also eine Nutzungs- oder Katasterpflicht vorgeschlagen.
Das Verpachtungskataster würde Transparenz zwischen Angebot und Nachfrage schaffen und helfen, die unterschiedlichen Beteiligten zu vermitteln. Der wirtschaftliche Gewinn, den die Verpflichteten durch den Betrieb einer PV-Anlage oder durch die Verpachtung einer Gebäudefläche erzielen, erhöht die Akzeptanz dieser Maßnahme in der Bevölkerung.
Mehr dazu hier:
Autoren: Sebastian Palacios, Dierk Bauknecht, David Ritter, Markus Kahles, Nils Wegner, Carsten von Gneisenau
Katasterlösung bei Einführung einer Photovoltaik-Pflicht
In seiner Pressemitteilung vom 23.11.2020 schreib das ‚Öko-Institut e. V. – Institut für angewandte Ökologie‘ dazu wie folgt:
Eine bundesweite Verpflichtung, auf Dächern von Neubauten und nach Dachsanierungen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu installieren und zu betreiben, soll als Nutzungs- oder Katasterpflicht ausgestaltet werden. So sollten sich Eigentümer und Eigentümerinnen entscheiden können: Entweder sie installieren und betreiben eine PV-Anlage selbst oder sie tragen ihre Dachfläche in ein Kataster ein, die dann von Dritten für den Betrieb einer PV-Anlage gepachtet werden kann.
Eine solche Ausgestaltung sichert die Wirtschaftlichkeit der Anlagen und kann die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen. Die Pflicht würde es ermöglichen, dass mehr Dächer als bislang für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. Bis Ende 2017 waren nur rund zwölf Prozent der verfügbaren Dachflächen erschlossen.
Wissenschaftliches Gutachten
Die Empfehlungen basieren auf einem gemeinsamen Gutachten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Öko-Instituts und der Stiftung Umweltenergierecht für das Umweltbundesamt. Ziel war es, verschiedene Ausgestaltungsoptionen für eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht) zu untersuchen und zu bewerten. Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte wurden umfassend einbezogen. Potenzielle Konflikte mit anderweitigen Verpflichtungen, etwa nach dem Gebäude-Energie-Gesetz zur Nutzung von Solarthermieanlagen, wurden ebenso berücksichtigt wie die Konzeptionen bereits bestehender und geplanter Solar-Pflichten in den Ländern – beispielsweise in Baden-Württemberg und Hamburg.
Wirtschaftlich zumutbar, wenig Bürokratie
„Die PV-Pflicht soll nur dann greifen, wenn sie für die Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen wirtschaftlich zumutbar ist“, sagt Sebastian Palacios vom Öko-Institut. Um dies zu erreichen, schlagen die Autoren der Studie eine Nutzungs- oder Katasterpflicht vor. „Diese Art der Verpflichtung macht zeit- und personalintensive Wirtschaftlichkeitsprüfungen überflüssig“, sagt Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht.
Die Kombination der PV-Pflicht mit einem Verpachtungskataster kann sicherstellen, dass nur auf rentablen Dachflächen PV-Anlagen errichtet werden. Ob eine Fläche wirtschaftlich geeignet ist, zeigt sich, sobald entweder die Eigentümer und Eigentümerinnen oder Dritte über das Kataster eine Anlage installieren und betreiben.
Akzeptanz in der Bevölkerung
Das Verpachtungskataster soll Transparenz zwischen dem Angebot und der Nachfrage schaffen und helfen, die unterschiedlichen Beteiligten zu vermitteln. „Der wirtschaftliche Gewinn, den die Verpflichteten durch den Betrieb einer PV-Anlage oder durch die Verpachtung einer Gebäudefläche erzielen, erhöht die Akzeptanz dieser Maßnahme in der Bevölkerung“, sagt Sebastian Palacios vom Öko-Institut. Ohnehin haben PV-Anlagen auf Dächern weniger Akzeptanzprobleme und geraten mit dem Naturschutz nur selten in Konflikt – anders als zum Beispiel die Windenergie an Land.
EEG-Förderung und Kredite für größere Anlagen
Eine weitere Frage, die die Forschenden untersucht haben, ist die nach der möglichen finanziellen Unterstützung für Bau und Betrieb. Denn wenn eine größere Anlage auf dem kompletten Dach gebaut wird, ist das der Energiewende zuträglicher, als eine kleinere Anlage, die zwar eigenverbrauchs- und kostenoptimiert ist, aber nur einen geringen Teil der Dachfläche ausnutzt. „Nach unserer Prüfung könnte der durch die Photovoltaik-Anlagen erzeugte Strom auch mit einer PV-Pflicht weiter nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden“, sagt Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht. „Auch Förderkredite, etwa durch die KfW, könnten für private Hauseigentümer mit einer EEG-Förderung kombiniert werden.“
Pflicht als Anreiz-Instrument
Das Instrument kann einerseits als Pflicht ausgestaltet werden. Es bleiben andererseits aber auch eine Reihe von Spielräumen: Neben dem Kataster wird vorgeschlagen, die Nichterfüllung zunächst nicht übermäßig zu sanktionieren. Das hält den Vollzugsaufwand gering und ermöglicht zu prüfen, welche Wirkung das Instrument in einer weicheren Form entfalten kann. Die Studie zeigt aber auch, wie das Instrument verschärft werden könnte, beispielsweise durch eine maximale Anzahl der Angebotsablehnungen.
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