Mit dem Berliner Solargesetz für mehr Solarenergie
Veröffentlicht am: 8. Dezember 2020 / Update vom: 16. März 2021 – Verfasser: Konrad Wolfenstein
Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, in seiner heutigen Sitzung den Entwurf für das „Solargesetz Berlin“ zur Kenntnis genommen.
Mit der Einführung einer gesetzlichen Regelung zu Bau und Betrieb von Solaranlagen auf Neubauten und bei umfangreichen Dachsanierungen geht das Land Berlin einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität.
Senatorin Ramona Pop: „Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Berlin spielt die Solarenergie eine Schlüsselrolle. Darum wollen mit dem Solargesetz den Solar-Ausbau weiter beschleunigen. Mit dem Solargesetz wird vermieden, dass auf Neubauten keine Solaranlage mitgeplant und installiert wird. Das sind verschenkte Flächen, die wir dringend für die Energiewende benötigen.“
Das Land Berlin erkennt das erhebliche Potenzial auf den Dächern in der Stadt und geht mit einem Solargesetz wichtige Schritte zur Nutzung möglichst vieler Dachflächen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie. So soll der Ausbau der Solarenergie im Sinne der Zielsetzung des im März dieses Jahres verabschiedeten Masterplans Solarcity auf 25 Prozent des Berliner Strombedarfs bis spätestens 2050 vorangebracht werden. Durch die Einführung des Gesetzes lassen sich innerhalb von fünf Jahren rund 37.000 Tonnen CO2 einsparen und darüber hinaus die regionale Wertschöpfung ankurbeln.
Der Berliner Senat wird in den nächsten Wochen über die Einführung einer Solarpflicht für Eigentümerinnen und Eigentümer auf den Dächern von Wohn- und Gewerbegebäuden entscheiden. Die Pflicht soll für Neubauten sowie für Bestandsgebäude im Falle einer grundlegenden Dachsanierung ab dem 1. Januar 2023 gelten.
Langfristig soll sichergestellt werden, dass alle geeigneten Dachflächen von Neubauten und bei Bestandsbauten im Falle einer umfangreichen Dachsanierung zur Stromerzeugung durch die Nutzung solarer Strahlungsenergie verwendet bzw. Dritten zur Verfügung gestellt werden.