Ende der Deckelung für die Solarförderung
Veröffentlicht am: 17. Juni 2020 / Update vom: 26. September 2020 – Verfasser: Konrad Wolfenstein
Die Beibehaltung des Deckels hätte viele Investoren und Photovoltaik Interessenten vor der Realisierung einer entsprechenden Anlage aus Kostengesichtspunkten zurückschrecken lassen.
In den letzten Tagen dürften zahllose Solarteure und Bauherren im ganzen Land erleichtert aufgeatmet haben. Grund ist der geplante Wegfall der Förderobergrenze von 52 Gigawatt für Photovoltaikanlagen mit bis zu 750 Kilowatt. Da diese Obergrenze beinahe erschöpft war, herrschte in der Branche große Unsicherheit, schließlich ist die Einspeisevergütung ein wichtiger Baustein hinsichtlich Finanzierung und Profitabilität derartiger Projekte.
Die Deckelung verschreckte Solarteure und Investoren
Die Beibehaltung des Deckels hätte viele Investoren und Photovoltaikinteressenten vor der Realisierung einer entsprechenden Anlage aus Kostengesichtspunkten zurückschrecken lassen – mit unabsehbaren Folgen für Hersteller, Dienstleister und Monteure. Der Deckel zur Förderung einer Solarkapazität von nicht mehr als 52 Gigawatt war vom Parlament im Jahr 2012 nicht zuletzt aus Kostengründen beschlossen worden. Doch seitdem haben sich sowohl die politischen als auch die wirtschaftlichen Gegebenheiten erheblich geändert.
So müssen zur Erreichung des angestrebten Ziels eines 65-prozentigen Ökostromanteils bis zum Jahr 2030 weiterhin gute Rahmenbedingungen für alternative Energien geschaffen werden. Zudem sind in der Zwischenzeit die Kosten für die Solarstromerzeugung merklich gesunken, sodass der ursprünglich geplante Deckel vielen anachronistisch erschien. Nicht zuletzt deshalb wurde seit geraumer Zeit an der Abschaffung des ungeliebten Paragrafen gearbeitet – allerdings nicht ohne Komplikationen.
Fehlende Windrad-Einigung verzögerte die Lösung
Auslöser der eigentlich unnötigen Verzögerung war die Verbindung der Verhandlungen über ein Ende der Einspeisevergütung mit dem Streit über Mindestabstände zwischen Windrädern und Siedlungen. So waren sich die Politiker der Koalitionsparteien zwar bereits im Frühjahr einig, dass die Deckelung der Solarförderung fallen muss. Allerdings vergaßen sie darüber eine Einigung bei den strittigen Windkraft-Mindestabständen. Doch ohne diese, so wollte es die Union, sollte es keine Zustimmung zur Beendigung der 52 Gigawatt-Grenze geben.
Schließlich einigte man sich auf einen Kompromiss. Dieser sieht vor, dass die Länder eine gewisse Freiheit bei Gestaltung des auf 1.000 Meter festgelegten Mindestabstandes zwischen Windkraftanlagen und Wohngebäuden erhalten. Die Kompromisslösung kommt gerade noch rechtzeitig, wie es scheint. Denn die Zeit drängt, schließlich hat die Kapazität der geförderten Anlagen mittlerweile eine Gesamtleistung von 50 Gigawatt überschritten. Da derzeit kräftig weiter in Photovoltaikanlagen investiert wird, könnten die 52 Gigawatt bereits in wenigen Wochen erreicht sein. Für künftige Bauherren würde das im Zweifelsfall bedeuten, ohne Förderung dazustehen, obwohl die Regierung sich grundsätzlich zur weiteren Unterstützung entschlossen hat.
Die Unsicherheit ist seit dem Votum des Bundestages für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 18. Mai zum Glück vorbei. Bevor die Regelung rechtskräftig wird, muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen. Dies soll bei der kommenden Sitzung – der letzten vor der Sommerpause – am 3. Juli geschehen und damit wahrscheinlich gerade noch rechtzeitig, ehe die magische 52 Gigawatt-Grenze erreicht wird.
Weitere Projektmöglichkeiten für Solarteure?
Gleichzeitig gibt es weitere gute Nachrichten für Solarteure. So beschlossen die Koalitionäre im GEG, dass die Anreize für den Bau von Solaranlagen künftig weiter erhöht werden sollen. Dabei stehen insbesondere Mehrfamilienhäuser und größere Gebäude im Fokus, die bisher nach Meinung der Politiker nicht ausreichend erschlossen wurden. So solle mithilfe der Solarüberprüfungspflicht gewährleistet werden, dass Bund, Länder und Kommunen bei Neubauten und Sanierungsvorhaben künftig genauer prüfen müssen, ob sich Anlagen zur Aufnahme von Solarenergie bei den Vorhaben produktiv integrieren lassen.
Die Einigung hat zur Folge, dass Investoren und Gebäudebesitzer, die sich mit dem Gedanken an die Errichtung einer neuen Photovoltaikanlage beschäftigen, auch künftig mit staatlicher Unterstützung rechnen können. Angesichts der nun wiedergewonnenen Planungssicherheit dürften Solarteure und Bauherren wieder etwas ruhiger schlafen.
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