Goldene Fallschirme über Deutschland: Warum gescheiterte Manager Millionen kassieren und das Volk dafür bezahlt
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Veröffentlicht am: 12. März 2026 / Update vom: 4. April 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Goldene Fallschirme über Deutschland: Warum gescheiterte Manager Millionen kassieren und das Volk dafür bezahlt – Bild: Xpert.Digital
Das perfide System der goldenen Fallschirme in DAX-Konzernen: Millionen fürs Nichtstun? Warum gescheiterte Top-Manager in Deutschland immer abkassieren
24 Millionen Euro für einen Rauswurf? Rente mit 67? Von wegen! So absurd hoch sind die lebenslangen Luxus-Pensionen der Ex-Konzernchefs
Deutschland steckt in einem wirtschaftlichen Umbruch. Traditionskonzerne bauen Zehntausende Arbeitsplätze ab, die Industrie schrumpft, und im Alltag spüren die Bürger die weitreichenden Folgen kaputtgesparter Infrastruktur – allen voran beim Dauerpatienten Deutsche Bahn. Doch während normale Arbeitnehmer um ihre Existenzen bangen, sich mit Nullrunden abfinden müssen oder bei Verfehlungen sofort ihren Job verlieren, floriert in den Vorstandsetagen der Republik eine geradezu obszöne Parallelwelt. Wer hier scheitert, fällt nicht tief, sondern extrem weich: auf einem „goldenen Fallschirm“. Ob bei Volkswagen, wo Ex-Chefs für reine Beratungstätigkeiten oder schlichtes Nichtstun zweistellige Millionenbeträge kassieren, oder bei der Deutschen Bahn, wo der Steuerzahler das Missmanagement gefeuerter Vorstände unfreiwillig vergoldet – die Realität der deutschen Konzernspitzen spottet jedem Leistungsprinzip. Diese umfassende Analyse deckt auf, wie das perfide System der exorbitanten Managerabfindungen funktioniert, warum rechtliche Kontrollmechanismen konsequent versagen und weshalb diese Praxis das Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt massiv gefährdet.
Wenn Versagen zur bestbezahlten Leistung wird und Verantwortung nur noch ein Wort im Arbeitsvertrag der kleinen Leute ist
Die Industrieproduktion schrumpft, Traditionskonzerne streichen Zehntausende Stellen, und die Rezession frisst sich durch den einstigen Exportweltmeister. Doch inmitten dieser Krise existiert eine Parallelwelt, in der ökonomische Gesetze offenbar nicht gelten: die Vorstandsetagen der Republik. Dort werden Manager, die unter ihrer Verantwortung Milliardenverluste angehäuft, Strategien gegen die Wand gefahren und Unternehmen in existenzielle Krisen manövriert haben, mit Abfindungen in zweistelliger Millionenhöhe verabschiedet. Was als vertragliche Selbstverständlichkeit verkauft wird, ist in Wahrheit ein systemischer Skandal, der das Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft untergräbt und die Legitimität unternehmerischer Eliten in Frage stellt.
Die jüngsten Fälle bei der Deutschen Bahn und bei Volkswagen haben die Debatte erneut entfacht. Doch sie sind keine Einzelfälle, sondern Symptome eines tiefgreifenden Governance-Versagens, das seit Jahrzehnten die deutsche Unternehmenslandschaft durchzieht. Diese Analyse untersucht die prominentesten Fälle, entschlüsselt die betriebswirtschaftliche Logik hinter den goldenen Fallschirmen und zeigt, warum weder der Deutsche Corporate Governance Kodex noch die politische Empörung bislang etwas Substanzielles verändert haben.
Governance – genauer: Corporate Governance – bezeichnet den gesamten rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Konkret umfasst das:
- Regeln, Gesetze und Kodizes, nach denen ein Unternehmen geführt wird (z. B. der Deutsche Corporate Governance Kodex)
- Die Kontroll- und Aufsichtsfunktion von Aufsichtsrat und Vorstand – also wer entscheidet, wer kontrolliert und wie Verantwortung verteilt ist
- Transparenz, Risikomanagement und Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten (Aktionäre, Mitarbeiter, Steuerzahler usw.)
Im Kontext der Deutsche-Bahn- und VW-Fälle meint „Governance-Versagen”, dass genau diese Kontrollmechanismen versagt haben: Aufsichtsräte haben Personalentscheidungen nicht kritisch geprüft, Eigentümer (der Bund bei der Bahn) haben ihre Kontrollfunktion nicht ausreichend wahrgenommen, und Vorstände konnten weitgehend unkontrolliert agieren – mit teuren Folgen für Steuerzahler und Beschäftigte.
Das Bahn-Desaster: 11,3 Millionen Euro für das Ende einer Ära des Scheiterns
Die Deutsche Bahn ist der vielleicht sichtbarste Ausdruck deutscher Infrastrukturmisere. Im Fernverkehr galten 2024 nur noch 62,5 Prozent der Züge als pünktlich, ein historischer Tiefstand. Die Gleise sind marode, die Digitalisierung verschleppt, und der Konzern schreibt Milliardenverluste. In dieser Situation entschied sich die neue Bundesregierung zu einem radikalen Schnitt: Im August 2025 wurde Bahnchef Richard Lutz nach acht Jahren an der Konzernspitze entlassen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder sprach von einer notwendigen strukturellen und personellen Neuaufstellung.
Was folgte, war ein Personalkarussell, das die Steuerzahler teuer zu stehen kam. Nach Informationen der Bild-Zeitung vom März 2026 summieren sich die Abfindungen für vier geschasste Vorstandsmitglieder auf insgesamt rund 11,3 Millionen Euro. Spitzenreiter ist der ehemalige Vorstandsvorsitzende Richard Lutz selbst, der nach seiner Ablösung rund 3,4 Millionen Euro erhält. Die ehemalige Digitalvorständin Daniela Gerd tom Markotten kassiert demnach etwa 2,9 Millionen Euro, nachdem ihr gesamtes Ressort aufgelöst wurde. Die ehemalige Güterverkehr-Chefin Sigrid Nikutta und Ex-Infrastrukturvorstand Berthold Huber erhalten jeweils rund 2,5 Millionen Euro.
Besonders pikant ist der Fall der Finanzvorständin Karin Dohm, die am 1. Dezember 2025 ihr Amt antrat und bereits drei Monate später wieder ausschied. Sie hatte Mitarbeiter, Politiker und den Betriebsrat gegen sich aufgebracht und soll Anspruch auf bis zu zwei volle Jahresgehälter als Abfindung haben. Angesichts der Grundgehälter, die im neuen Vergütungssystem der Bahn ab 2024 deutlich angehoben wurden, könnte allein diese Zahlung mehr als eine Million Euro betragen. Das neue Vergütungssystem hatte die Grundgehälter der Vorstände erheblich nach oben getrieben: Daniela Gerd tom Markotten bezog 2024 bereits 746.000 Euro Grundvergütung, Evelyn Palla als damalige Regio-Chefin 700.000 Euro, und Ex-CEO Lutz stand mit 1,42 Millionen Euro an der Spitze.
Rechtlich basieren die Zahlungen auf den laufenden Dienstverträgen, die teils bis 2027 datiert waren. Bei vorzeitiger Auflösung steht den Managern gesetzlich eine Entschädigung zu. Im Vergütungsbericht der Bahn heißt es unmissverständlich, dass Vorstandsmitglieder einen Anspruch auf eine angemessene Abfindung bei Beendigung der organschaftlichen Bestellung vor dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt haben, sofern kein von ihnen zu vertretender wichtiger Grund vorliegt. Die Abfindung orientiert sich an der Restlaufzeit des Vertrags, dem vereinbarten Zielgehalt und gegebenenfalls den bereits in der Restlaufzeit zu erfüllenden Ruhegeldansprüchen. Entsprechend den Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex ist in allen Dienstverträgen ein Abfindungscap enthalten, das Zahlungen auf den Wert von zwei Jahresgehältern einschließlich variabler Gehaltsbestandteile begrenzt.
Doch selbst bei Einhaltung dieser Obergrenze ergeben sich Summen, die für Millionen von Pendlern, die täglich das Chaos erleben, schwer nachvollziehbar sind. Besonders bitter: Als hundertprozentiger Eigentümer der Bahn trägt der Staat und damit der Steuerzahler die vollen Kosten dieser Abfindungen.
Volkswagen: Eine Chronik vergoldeter Abschiede
Kein Unternehmen in Deutschland illustriert das Phänomen der exzessiven Managerabfindungen so eindrucksvoll wie Volkswagen. Der Wolfsburger Konzern hat über Jahre hinweg ein regelrechtes System goldener Fallschirme etabliert, das selbst in Zeiten schwerster Krisen nie infrage gestellt wurde.
Der jüngste und vielleicht absurdeste Fall betrifft Herbert Diess, der 2022 als Konzernchef abgesetzt wurde. Sein Vertrag war 2021, also nur ein Jahr vor seiner Ablösung, noch einmal verlängert worden und lief unbeirrt bis zu seinem 67. Geburtstag am 24. Oktober 2025 weiter. In diesen drei Jahren nach seiner Absetzung erhielt Diess weiterhin sein volles Vorstandsgehalt. Im Jahr 2024 belief sich seine Vergütung auf knapp 11,2 Millionen Euro einschließlich Altersvorsorge und variabler Vergütung. Damit war der geschasste Ex-Chef paradoxerweise der bestbezahlte Manager des Konzerns und verdiente sogar mehr als sein Nachfolger Oliver Blume, der auf gut 10,3 Millionen Euro kam. Insgesamt kassierte Diess für rund zwei Jahre ohne operative Verantwortung etwa 24 Millionen Euro.
Offiziell sollte Diess nach seiner Absetzung als Berater für den Konzern tätig sein. Aufgefallen ist davon allerdings wenig. Stattdessen übernahm er 2023 den Aufsichtsratsvorsitz beim Chiphersteller Infineon und engagierte sich bei mehreren Start-ups. In Spanien betreibt er ein kleines Hotel, samt Rinderzucht und Birnenplantage. Während er diese Beschäftigungen genoss, verzichtete sein Nachfolger Blume zusammen mit den anderen aktiven Vorständen 2024 auf fünf Prozent des Grundgehalts und 2025 sowie 2026 sogar auf elf Prozent, um sich am Sparprogramm zu beteiligen. Bei Ex-Vorstand Diess wurde dagegen nicht gekürzt.
Für das Geschäftsjahr 2025 erhielt Diess laut Vergütungsbericht rund 9 Millionen Euro, aufgeschlüsselt in ein Grundgehalt von rund 2,2 Millionen Euro, einen Jahresbonus von 3,258 Millionen Euro, einen Langzeitbonus von 2,275 Millionen Euro sowie Pensionszahlungen und Versorgungsaufwendungen von über einer Million Euro. Der amtierende VW-Chef Blume verdiente dagegen nur 7,42 Millionen Euro statt des möglichen Maximalgehalts von 15 Millionen Euro. Ein Rentner verdiente also anderthalb Millionen Euro mehr als der Mann, der den Konzern durch seine schwerste Krise steuern musste.
Doch der Fall Diess ist nur einer in einer langen Reihe. Martin Winterkorn, der als Konzernchef den größten Unternehmensskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte zu verantworten hatte, genießt seit seinem Rücktritt im Herbst 2015 eine Betriebsrente von rund 3.100 Euro pro Tag, das entspricht etwa 93.000 bis 110.000 Euro im Monat oder rund 1,1 bis 1,33 Millionen Euro im Jahr. Laut Vertrag stehen dem Manager 70 Prozent seines letzten Grundgehalts zu, und diese Summe wird lebenslang ausgezahlt, zuzüglich eines Dienstwagens bis ans Lebensende. Zum Vergleich: Ein normaler VW-Angestellter erhält rund 700 Euro monatliche Betriebsrente vom Konzern. Winterkorn erhielt überdies seinen vollen Vertrag bis Ende 2016 ausbezahlt, inklusive eines Bonus von 1,7 Millionen Euro, obwohl er bereits im September 2015 zurückgetreten war. Während seine ehemaligen Vorstandskollegen zusagten, bis mindestens 2019 auf 30 Prozent ihrer Boni zu verzichten, beteiligte sich Winterkorn nicht an diesem Verzicht.
Matthias Müller, der nach Winterkorn übernahm und den Konzern ebenfalls nicht aus der Krise führen konnte, erhielt bei seinem Abgang 2018 eine Abfindung von 17,8 Millionen Euro. Dazu kommt eine VW-Rente in Höhe von rund 2.700 Euro pro Tag, also gut 80.000 Euro im Monat. Und Christine Hohmann-Dennhardt, die als ehemalige Verfassungsrichterin 2016 eigens zur Aufarbeitung des Dieselskandals nach Wolfsburg geholt worden war, verließ den Konzern nach nur 13 Monaten mit insgesamt rund 12 bis 13 Millionen Euro. Sie hatte bei ihrem Antritt bereits ein Begrüßungsgeld von 6,3 Millionen Euro erhalten und bezieht nun zusätzlich eine Sofortrente von 8.000 Euro monatlich. Der Grund für ihr Ausscheiden waren lediglich unterschiedliche Auffassungen über Verantwortlichkeiten und operative Arbeitsstrukturen. Dem Vernehmen nach hatte sie intern den Machtkampf gegen den Chefjuristen Manfred Döss verloren, der das Vertrauen der Eigentümerfamilien Porsche und Piëch besaß. Eine alternative Erklärung besagt, die einstige Verfassungsrichterin wollte zu gründlich aufklären.
Insgesamt beliefen sich allein bei Volkswagen die Abfindungssummen für vier ausscheidende Vorstände im Jahr 2015 auf 41,1 Millionen Euro. Im Geschäftsjahr 2018 wurden wiederum vier Vorstände mit insgesamt 41,6 Millionen Euro abgefunden. Diese Summen müssen vor dem Hintergrund gesehen werden, dass VW bis 2030 rund 35.000 Stellen an deutschen Standorten abbauen will, während gleichzeitig rund 900 Millionen Euro für Aufhebungsverträge mit normalen Beschäftigten zurückgestellt wurden. Für Tarifangestellte liegen die Abfindungen bei mindestens 17.700 Euro, in der höchsten Tarifstufe können sie nach mehr als 20 Jahren Betriebszugehörigkeit auf maximal etwas über 400.000 Euro steigen. Die Relationen könnten kaum ungleicher sein.
Passend dazu:
- Volkswagen | Milliarden verbrannt, Bosse kassieren: Die bittere Wahrheit hinter dem VW-Absturz – ein Systemfehler mit Ansage
Die Galerie der goldenen Abschiede: Weitere Fälle aus der Deutschland AG
Das Phänomen beschränkt sich keineswegs auf die Bahn oder VW. In der gesamten deutschen Konzernlandschaft finden sich Beispiele, die wie Märchen aus dem Schlaraffenland klingen, um es mit den Worten des Vergütungsexperten Heinz Evers zu sagen.
Den Rekord hält bis heute Wendelin Wiedeking, der ehemalige Porsche-Chef, der 2009 mit der spektakulärsten Abfindung der deutschen Wirtschaftsgeschichte verabschiedet wurde: 50 Millionen Euro. Wiedeking war mit seinem Versuch gescheitert, den sehr viel größeren Volkswagen-Konzern feindlich zu übernehmen. Statt VW zu schlucken, trieb Wiedeking Porsche mit waghalsigen Spekulationsgeschäften an den Rand des Abgrunds und musste das Familienunternehmen unter das Dach von VW flüchten lassen. Ursprünglich hatte ihm Chefaufsichtsrat Wolfgang Porsche persönlich sogar 140 Millionen Euro als Abfindung in Aussicht gestellt, doch die Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat blockierte diese Summe. Wiedeking kündigte immerhin an, die Hälfte der 50 Millionen in eine Stiftung zugunsten der Porsche-Mitarbeiter einzubringen. Die SPD sprach dennoch von Millionen für Missmanagement, und die Linke rechnete vor, dass man für 25 Millionen Euro 250 Porsche des Typs 911 hätte kaufen können.
Kaum weniger verstörend ist der Fall von Karl-Gerhard Eick, der 2009 den bereits todkranken Handelskonzern Arcandor als Vorstandsvorsitzender übernahm und nach genau sechs Monaten mit 15 Millionen Euro für einen Fünfjahresvertrag verabschiedet wurde, den das Bankhaus Sal. Oppenheim ihm auch für den Fall der Insolvenz garantiert hatte. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte damals, sie habe für diese Summe absolut kein Verständnis. Eick verteidigte sich mit den Worten: „Ich bin nicht gierig, aber auch nicht blöd.“ Er habe bei der Deutschen Telekom einen sicheren Job aufgegeben und diesen gegen einen deutlich riskanteren eingetauscht. Immerhin spendete er ein Drittel seiner Abfindung zur sozialen Abfederung der Insolvenzfolgen für die Mitarbeiter.
Peter Löscher verließ 2013 nach sechs Jahren als Siemens-CEO den Konzern mit einer Abfindung von rund 17 Millionen Euro. Durch kulante Aktienzusagen könnte die Gesamtsumme bei rund 30 Millionen Euro gelegen haben. Ausgerechnet Löscher hatte noch bei seinem Amtsantritt hohe Managerantrittsgelder und Abfindungen ohne Gegenleistungen kritisiert und erklärt, damit werde nicht Erfolg belohnt, sondern Misserfolg bezahlt. Manager dürften die Bodenhaftung nicht verlieren, hatte er gesagt. Wenige Jahre später genoss er selbst die Vorzüge eben jenes Systems.
Bei der Deutschen Bank erhielt John Cryan für seinen unfreiwilligen Abgang nach knapp drei Jahren als CEO eine Abfindung von 8,7 Millionen Euro, dazu eine Vergütung für die letzten Monate im Amt von 1,9 Millionen Euro und eine Wettbewerbsentschädigung von 2,2 Millionen Euro, insgesamt also 12,8 Millionen Euro allein für 2018. Über seine gesamte Amtszeit von 2015 bis 2018 hatte er insgesamt knapp 22 Millionen Euro erhalten, umgerechnet etwa 21.600 Euro pro Tag im Amt. In der gleichen Zeit hatten die rund 90.000 Mitarbeiter der Bank insgesamt 1,9 Milliarden Euro an Boni erhalten, und der Vorstand hatte drei Jahre lang auf einen Bonus verzichtet.
Clemens Börsig kassierte 2006 bei der Deutschen Bank eine Abfindung von 14,7 Millionen Euro, und dies nicht einmal für das Verlassen des Unternehmens, sondern lediglich für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat. Thomas Middelhoff verließ 2002 Bertelsmann mit 25 Millionen Euro, wurde später wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Klaus Zumwinkel ließ sich 2008 seine Pensionsansprüche bei der Deutschen Post von 20 Millionen Euro auszahlen, bevor er wegen Steuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe erhielt. Und Frank Appel verabschiedete sich 2023 nach 15 Jahren als CEO der Deutschen Post mit einer Einmalzahlung von rund 38,5 Millionen Euro, weil er sich seine gesamten Versorgungszusagen auf einmal auszahlen ließ.
Im Fall Mannesmann wurde es sogar strafrechtlich relevant. Nach der Übernahme durch Vodafone im Jahr 2000 erhielt Ex-CEO Klaus Esser eine Abfindung und Anerkennungsprämie von umgerechnet rund 30 Millionen Euro. Der Bundesgerichtshof hob die zunächst erfolgten Freisprüche auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück. Das Mannesmann-Präsidium hatte beschlossen, freiwillige Anerkennungsprämien auszuschütten, an Esser allein in Höhe von etwa 16 Millionen Euro und an vier weitere Vorstandsmitglieder in der Gesamthöhe von über 5 Millionen Euro, zusätzlich zu den dienstvertraglichen Bezügen und Abfindungsansprüchen. Der Prozess endete letztlich mit Geldauflagen: Esser musste 1,5 Millionen Euro zahlen.
Bei ThyssenKrupp wurden 2012 drei Vorstände mit zusammen elf bis zwölf Millionen Euro abgefunden, nachdem milliardenschwere Fehlentscheidungen beim Stahlgeschäft in Übersee und Vorwürfe unsauberer Geschäftspraktiken bekannt geworden waren. Ohne eine vorherige Vertragsänderung hätten die Zahlungen sogar bei knapp 20 Millionen Euro gelegen.
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Goldener Handschlag trotz Misserfolg: Die Tricks der Konzerne bei Manager-Abfindungen
Der Abgrund zwischen oben und unten: Die Vergütungsschere in Zahlen
Faktor 95: So extrem ist die Gehaltsschere zwischen Managern und Angestellten wirklich
Die Abfindungen sind nur die Spitze des Eisbergs. Bereits die regulären Vorstandsgehälter stehen in einem Verhältnis zur Vergütung normaler Beschäftigter, das sich über die vergangenen zwei Jahrzehnte kontinuierlich verschärft hat.
Laut der DSW-Vorstandsvergütungsstudie 2025 betrug die durchschnittliche Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds im DAX im Geschäftsjahr 2024 rund 3,759 Millionen Euro, ein Anstieg von drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. CEOs im DAX verdienten im Durchschnitt sogar 3,7 Millionen Euro, was einem Anstieg von 16 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Im Durchschnitt verdienten DAX-Vorstände das 41-Fache ihrer Angestellten. Bei Adidas liegt dieser Faktor bei 95, während er bei Siemens Energy nur 13 beträgt.
An der absoluten Spitze stand 2024 SAP-Chef Christian Klein, der dank des Höhenflugs der SAP-Aktie eine Vergütung von knapp 19 Millionen Euro erhielt, ein Anstieg von 165 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als er noch rund 7,2 Millionen Euro verdient hatte. Es ist eines der höchsten Gehälter, die jemals in der deutschen Wirtschaft bezahlt wurden. Für 2025 sank seine Vergütung auf über 16 Millionen Euro, da die Aktie zuletzt etwas nachgab.
Im historischen Vergleich zeigt sich ein eindeutiger Trend: 2005 bekam ein Vorstandsmitglied im DAX durchschnittlich das 42-Fache eines Beschäftigten, 2011 erreichte die Ratio mit dem 62-Fachen einen vorläufigen Höchststand. Zwar ging der Wert zwischenzeitlich leicht zurück, doch hat sich die Schere zwischen Topmanagern und normalen Beschäftigten über die gesamte Zeitspanne deutlich vergrößert.
Parallel dazu stecken die DAX-Konzerne Milliarden in den Stellenabbau. In den ersten neun Monaten des Jahres 2025 gaben die DAX-Unternehmen rund sechs Milliarden Euro für Restrukturierungsmaßnahmen aus. Seit Anfang 2024 summieren sich die Kosten auf 16 Milliarden Euro. Dieses Geld fließt hauptsächlich in den Personalabbau, etwa für Vorruhestandsregelungen und Abfindungen im normalen Angestelltenbereich. Mercedes steckte 2025 allein 1,4 Milliarden Euro in die Restrukturierung, Volkswagen 900 Millionen Euro, Siemens und die Commerzbank jeweils rund 500 Millionen Euro. Der Pharmakonzern Bayer bietet Managern Abfindungen von bis zu 52,5 Monatsgehältern, was bei einem Gehalt von 8.000 Euro rund 420.000 Euro entspricht. Das ist viel Geld für einen normalen Angestellten, aber ein Bruchteil dessen, was Vorstände beim Ausscheiden mitnehmen.
Die betriebswirtschaftliche Logik: Warum das System funktioniert, wie es funktioniert
Die öffentliche Empörung über Managerabfindungen ist verständlich, aber die Antwort auf die Frage, warum das System so funktioniert, ist komplexer als moralische Entrüstung allein vermuten lässt. Es gibt durchaus betriebswirtschaftliche Argumente, die das Phänomen zumindest teilweise erklären, auch wenn sie es nicht vollständig rechtfertigen.
Erstens operiert der Arbeitsmarkt für Topmanager nach anderen Gesetzen als der für normale Angestellte. Die Zahl der Personen, die einen DAX-Konzern mit Hunderttausenden Beschäftigten und Milliardenumsätzen führen können und wollen, ist extrem begrenzt. Um solche Kandidaten zu gewinnen, müssen Unternehmen attraktive Pakete schnüren, die auch für den Fall des Scheiterns absichern. Kein vernünftiger Mensch würde eine so hochriskante Aufgabe ohne Absicherung übernehmen, argumentierte schon Arcandor-Chef Eick. Der Vorstandsposten ist ein Schleudersitz, die durchschnittliche Amtszeit eines DAX-CEO liegt bei nur vier bis fünf Jahren, und das Ende kommt oft abrupt und fremdbestimmt.
Zweitens sind Abfindungen vertragliche Ansprüche, keine Geschenke. Der Vorstand hat seinen Dienstvertrag zu bestimmten Konditionen abgeschlossen, und solange kein wichtiger Grund im Sinne des Paragraphen 626 BGB vorliegt, also eine grobe Pflichtverletzung, kann der Vertrag nicht einseitig beendet werden. Verweigert der betreffende Vorstand seine Zustimmung zur Aufhebung, weil ihm die gebotene Abfindung zu niedrig ist, bleibt der Vertrag unverändert in Kraft. Die Alternative zur Abfindung wäre also die volle Weiterzahlung des Gehalts bis zum Vertragsende, was in vielen Fällen noch teurer käme. Im Fall Diess hat VW genau diese Variante gewählt, was am Ende rund 24 Millionen Euro kostete.
Drittens erfüllen Abfindungen eine wichtige Funktion im Rahmen der Corporate Governance: Sie ermöglichen einen schnellen und sauberen Wechsel an der Unternehmensspitze, ohne langwierige Rechtsstreitigkeiten. Ein Vorstand, der weiß, dass er wirtschaftlich abgesichert ist, wird eher bereit sein, seinen Posten ohne öffentlichen Kampf zu räumen. Zudem verfügen ausscheidende Vorstände über hochsensible Insiderinformationen. Ein großzügiger Abfindungsvertrag kann verhindern, dass dieses Wissen einem Konkurrenten angeboten wird. Das ist ein betriebswirtschaftlich durchaus nachvollziehbarer Aspekt.
Viertens gibt es in der Vergütungsökonomie den sogenannten Turnier-Effekt: Die Aussicht auf extrem hohe Vergütungen auf der obersten Ebene soll Führungskräfte auf allen darunter liegenden Ebenen zu Höchstleistungen motivieren. Dieses Anreizsystem funktioniert nach der Logik eines Turniers, bei dem der Gewinner alles bekommt. Die hohe Vorstandsvergütung ist demnach nicht nur die Bezahlung der aktuellen Leistung, sondern auch ein Anreizmechanismus für den gesamten Führungskräftenachwuchs.
Wo die Logik versagt: Marktversagen im Managermarkt
So nachvollziehbar einzelne Argumente sein mögen, so offenkundig sind die Schwachstellen des Systems. Die These vom funktionierenden Arbeitsmarkt für Topmanager hält einer kritischen Prüfung nicht stand. Die Wirtschaftswoche brachte es auf den Punkt: Die ungehemmten Exzesse sind gerade dadurch zu erklären, dass es einen funktionierenden Arbeitsmarkt auf diesem Feld des höchsten Managements nicht gibt. Zumindest reguliert der Markt die Vergütung hier nur unzureichend.
Das Problem liegt in den Machtstrukturen der deutschen Aktiengesellschaft. Aufsichtsräte, die Vorstandsgehälter und Abfindungen festlegen, sind häufig Teil desselben Netzwerks wie die Vorstände selbst. Es gibt personelle Verflechtungen, wechselseitige Abhängigkeiten und eine Kultur des gegenseitigen Wohlwollens. Der Vergütungsexperte Heinz Evers kritisiert vor allem die Aufsichtsräte: Mit den millionenschweren Bezügen der Topmanager hat sich die Öffentlichkeit weitgehend abgefunden. Nicht abfinden dagegen sollten sich die Aktionäre mit den millionenschweren Zahlungen, die Manager einzig dafür erhalten, dass sie für ihre Unternehmen nichts leisten. Die Aufsichtsräte seien zu großzügig auf Kosten der Aktionäre.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex sollte diesem Problem Einhalt gebieten. Seit 2007 enthält er die Empfehlung, dass Abfindungen bei vorzeitigem Ausscheiden zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten sollten. Doch diese Empfehlung ist rechtlich nicht bindend. Die meisten Gesellschaften nehmen die Kodex-Vorschrift einfach wörtlich in den Vertrag auf, was jedoch nichts daran ändert, dass es dem Vorstand überlassen bleibt, die Aufhebung gegen eine Abfindung von zwei Jahresgehältern zu akzeptieren oder den Vertrag weiterlaufen zu lassen. Die wörtliche Übernahme führt lediglich zu einer unverbindlichen Absichtserklärung.
In der Praxis zeigt sich: Trotz der scheinbar eindeutigen Kodex-Regelung liegen Abfindungen häufig über der Obergrenze. Das liegt daran, dass die Unternehmen neben der eigentlichen Abfindung weitere Zahlungen leisten, etwa für ausstehende Boni, Pensionsansprüche, Wettbewerbsverbote oder Beraterhonorare. Herbert Diess erhielt keine formelle Abfindung, sondern sein vertragsgemäßes Gehalt über mehr als zwei Jahre, was auf dasselbe Ergebnis hinauslief. Christine Hohmann-Dennhardt bekam neben der Abfindung auch eine Entschädigung für Ansprüche, die sie bei ihrem vorherigen Arbeitgeber Daimler aufgegeben hatte. Die Kreativität bei der Umgehung von Obergrenzen kennt kaum Grenzen.
Besonders problematisch ist die Situation bei Staatsunternehmen wie der Deutschen Bahn. Hier gibt es keine Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Druck ausüben könnten. Der einzige Eigentümer ist der Bund, vertreten durch den Aufsichtsrat, der politisch besetzt ist. Die Politik nickt die Verträge ab, und wenn die Öffentlichkeit sich empört, zeigen alle Beteiligten aufeinander. Das Motto scheint zu lauten: Lieber teuer Ruhe erkaufen als unbequeme Fragen stellen.
Zwischen Moral und Markt: Die gesellschaftliche Dimension
Die Debatte um Managerabfindungen ist weit mehr als eine betriebswirtschaftliche Fachfrage. Sie berührt den Kern des gesellschaftlichen Zusammenhalts und das Gerechtigkeitsempfinden breiter Bevölkerungsschichten. Wenn ein VW-Arbeiter, der seit 35 Jahren am Band steht, um seinen Arbeitsplatz bangen muss, während der geschasste Ex-Chef 2.700 Euro Rente pro Tag kassiert, dann stimmt etwas Grundlegendes nicht in der Verteilungslogik.
Die politische Klasse hat das Problem früh erkannt, aber nie konsequent gelöst. Bereits 2007 sagte SPD-Chef Kurt Beck: Wenn Manager selbst bei einer Riesenpleite noch mit Millionen-Abfindungen nach Hause geschickt werden, kann ich den Zorn der Leute verstehen. Auch Angela Merkel fragte auf dem CDU-Parteitag in Hannover: Warum soll jemand mit Geld überschüttet werden, der auf ganzer Linie versagt hat? Doch passiert ist seither wenig Substanzielles. Der Vorschlag, Managergehälter gesetzlich zu deckeln, wurde stets als verfassungsrechtlich schwierig eingestuft. Stattdessen setzt die Politik auf Transparenz und Selbstregulierung, also auf genau jene Mechanismen, die bisher versagt haben.
Die CDU-Seite argumentiert, der Eigentümer eines Unternehmens solle entscheiden, wie viel Gehalt er seinen Mitarbeitern zahle. Das ist ordnungspolitisch konsistent, ignoriert aber zwei wesentliche Punkte: Erstens sind die Eigentümer, also die Aktionäre, oft gar nicht in der Lage, die Vergütung wirksam zu kontrollieren, weil die Aufsichtsräte die Verträge im Wesentlichen unter sich ausmachen. Zweitens gilt dieses Argument nicht für Staatsunternehmen, deren Eigentümer der Steuerzahler ist.
Das schwedische Modell zeigt, dass es auch anders geht. Dort gibt es keine festen Laufzeiten für Vorstandsverträge. Die Chefs können von einem Tag auf den anderen abgesetzt werden. Abfindungen sind auf maximal zwei Jahresgehälter beschränkt. Das funktioniert ausgezeichnet, berichtet der ehemalige MAN-Chef Håkan Samuelsson. Der entscheidende Unterschied: In Schweden ist die Begrenzung keine unverbindliche Empfehlung, sondern gelebte Praxis.
Der Preis der Parallelwelt: Langfristige Folgen für die Wirtschaftsordnung
Der Schaden, den die Abfindungspraxis verursacht, geht weit über die reinen Kosten hinaus. Exzessive Abfindungen untergraben das Leistungsprinzip, das die Grundlage jeder marktwirtschaftlichen Ordnung bildet. Wenn derjenige, der ein Unternehmen gegen die Wand fährt, finanziell genauso gut dasteht wie derjenige, der es zum Erfolg führt, dann gibt es keinen wirtschaftlichen Anreiz mehr, Verantwortung ernst zu nehmen.
Zudem vergiften die goldenen Handschläge das Betriebsklima. Wenn bei VW 35.000 Stellen abgebaut werden und gleichzeitig der geschasste Ex-Chef 24 Millionen Euro für Nichtstun kassiert, dann ist es naiv zu glauben, dies hätte keine Auswirkungen auf die Motivation und Loyalität der Belegschaft. Die VW-Betriebsratschefin Daniela Cavallo hatte im Tarifstreit 2024 zu Recht angemahnt, dass sich auch die Konzernspitze am Sparkurs beteiligen müsse. Das war ein Minimalzugeständnis. An der grundlegenden Asymmetrie ändert es nichts.
Schließlich nährt die Abfindungspraxis den gesellschaftlichen Eindruck einer Zwei-Klassen-Gerechtigkeit: Für normale Arbeitnehmer gilt eisern, wer nicht liefert, fliegt – ohne Bonus, ohne goldenen Handschlag. In den Chefetagen dagegen herrscht ein völlig anderes Regelwerk, in dem goldene Fallschirme ausgehandelt werden, die selbst bei katastrophalen Ergebnissen greifen. Dieser Eindruck ist nicht populistisch, sondern empirisch begründet. Er untergräbt das Vertrauen in die Fairness des Wirtschaftssystems und befördert eine Entfremdung zwischen Eliten und Bevölkerung, die langfristig auch politische Konsequenzen hat.
Was sich ändern müsste: Regulierung, Transparenz und kultureller Wandel
Die Lösung liegt nicht in einer einzigen Maßnahme, sondern in einem Bündel von Reformen, die auf verschiedenen Ebenen ansetzen müssen.
Erstens bedarf es einer verbindlichen gesetzlichen Begrenzung von Vorstandsabfindungen, zumindest für Unternehmen mit Staatsbeteiligung. Der Public Corporate Governance Kodex des Bundes sollte nicht nur eine Empfehlung sein, sondern zwingende Wirkung entfalten. Für die Deutsche Bahn, bei der der Bund hundertprozentiger Eigentümer ist, gibt es keinen vernünftigen Grund, warum Abfindungszahlungen nicht durch eine klare Obergrenze begrenzt werden, die auch tatsächlich durchgesetzt wird.
Zweitens sollte das Say-on-Pay-Verfahren gestärkt werden, bei dem die Hauptversammlung über die Vorstandsvergütung abstimmt. In seiner jetzigen Form ist dieses Instrument zahnlos, weil die Abstimmung nur empfehlenden Charakter hat. Eine verbindliche Abstimmung über Abfindungspakete ab einer bestimmten Höhe würde die Macht der Aktionäre stärken und die Aufsichtsräte zu mehr Zurückhaltung zwingen.
Drittens muss die Transparenz verbessert werden. Die Veröffentlichungspflicht für die sogenannte Pay Ratio, also das Verhältnis zwischen Vorstandsvergütung und durchschnittlichem Arbeitnehmergehalt, sollte nach amerikanischem Vorbild gesetzlich vorgeschrieben werden. Wenn jeder Aktionär und jeder Bürger auf einen Blick sehen kann, dass der Vorstandschef das 95-Fache eines normalen Angestellten verdient, entsteht ein öffentlicher Druck, der stärker wirkt als jede Kodex-Empfehlung.
Viertens braucht es einen kulturellen Wandel in den Aufsichtsräten selbst. Solange dort eine Kultur der wechselseitigen Großzügigkeit herrscht, in der ehemalige Vorstände als Aufsichtsräte über die Bezüge ihrer Nachfolger entscheiden, wird sich an den Grundstrukturen wenig ändern. Eine stärkere Unabhängigkeit der Vergütungsausschüsse und eine Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate wären wichtige Schritte.
Die Frage, ob die Abfindungspraxis Ausdruck fehlender Moral, mangelnden Fingerspitzengefühls oder betriebswirtschaftlicher Logik ist, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Sie ist von allem etwas. Die betriebswirtschaftliche Logik existiert, aber sie wird von einem Machtkartell instrumentalisiert, das seine eigenen Interessen über die der Unternehmen und ihrer Beschäftigten stellt. Die Moral fehlt nicht gänzlich, aber sie wird durch Vertragsklauseln und juristische Konstruktionen bis zur Unkenntlichkeit neutralisiert. Und das Fingerspitzengefühl schwindet in dem Maße, in dem sich die Vorstandsetagen in einer sozialen Blase bewegen, in der zweistellige Millionenbeträge als normal gelten. Solange sich an diesen Grundbedingungen nichts ändert, werden goldene Fallschirme weiterhin über Deutschland aufgehen, während unten die Züge verspätet kommen und die Fabriken ihre Tore schließen.
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