Umweltprämie/Innovationsprämie: Förderung von Plugin-Hybriden – Strengere Vorgaben geplant – Update 16.09.2021
Veröffentlicht am: 17. September 2021 / Update vom: 17. September 2021 – Verfasser: Konrad Wolfenstein
Ab dem 1. Oktober 2022 sollen nur noch Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) mit dem Umweltbonus gefördert werden, wenn diese über eine reine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer verfügen. Zum 1. Januar 2024 soll die Mindestreichweite auf 80 Kilometer erhöht werden. Das bisher zusätzlich gültige Kriterium des maximalen CO2-Ausstoßes von 50g/km soll entfallen. Das geht aus einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zur neuen Förderrichtlinie hervor.
Es wird der sogenannte Umweltbonus gezahlt – für Fahrzeuge mit einem Listenpreis bis 40.000 Euro beträgt er nun mit der Innovationsprämie 9.000 Euro für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge, für Plug-In-Hybride 6.750 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro beträgt die Prämie 7.500 Euro für reine Elektroautos und 5.625 Euro für Hybridautos. Die Förderung durch den Bund erfolgt nur, wenn die Hersteller einen eigenen Anteil leisten. Die Innovationsprämie gilt für Fahrzeuge, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden. Momentan ist der Umweltbonus bis 31. Dezember 2021 befristet. Eine Verlängerung der Prämie ist jedoch bis Ende 2025 geplant.
Autokäufer können ihre Anträge hier beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
Solarcarport Nachfrage steigt auch dank Umweltbonus zur Förderung von Elektroautos
2016 wurde der Umweltbonus in Deutschland beschlossen. Als Prämie zur Neuanschaffung eines Elektrofahrzeuges soll es als Kaufanreiz die Nachfrage steigern. Der Umweltbonus gilt auch für Hybridelektrofahrzeuge und Wasserstoff-/Brennstoffzellenfahrzeugen.
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Kritik aus der Automobilindustrie
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) beurteilen die mit der Verlängerung der Innovationsprämie geplanten strengeren Vorgaben für Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) kritisch.
„Wir begrüßen grundsätzlich die Verlängerung der Innovationsprämie. Aber der geplante Wegfall des CO2-Kriteriums wird den Hochlauf der Elektromobilität kurzfristig bis mittelfristig ausbremsen. Eine Vielzahl bisher förderfähiger Plug-In Hybride wird für Kunden weniger attraktiv. Diese entscheiden sich dann möglicherweise für ein Fahrzeug mit klassischem Antrieb und das kann politisch nicht gewollt sein. Die technische Herausforderung, die Mindestreichweite auf 80 Kilometer zu steigern, ist für die Automobilindustrie mittelfristig lösbar. Aber auch hier benötigt die Industrie Planungssicherheit, daher fordern wir, es hier bei der Frist von Anfang 2025 zu belassen“, sagt VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Dazu sagte VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Nach derzeitigem Stand würde dies bedeuten, dass ca. 50 Prozent der von VDIK-Mitgliedern angebotenen Plug-In-Hybriden nicht mehr förderfähig wären. Gerade im Markthochlauf der Elektromobilität ist dies das falsche Signal. Auch kleinere und damit günstigere Fahrzeuge sind von diesen strengeren Vorgaben betroffen.“
Die Verschärfung in Form der Erhöhung der rein elektrischen Mindestreichweite auf 80 km zum 01. Januar 2024 war bisher ein Jahr später geplant. Auch dieser Einschnitt widerspricht der für die Automobilindustrie wichtigen Planungssicherheit. Die Erfüllung dieser Anforderung ist bei vielen Fahrzeugen in Verbindung mit einem Modellwechsel geplant, der sich nicht beliebig um ein Jahr vorziehen lässt. Gerade die Plug-In-Hybride stellen mit ihrer Flexibilität einen wichtigen Baustein beim Erfolg der Elektromobilität dar. Allein im ersten Halbjahr 2021 machten die Plug-In-Hybride einen Anteil von über 50 Prozent an den neu zugelassenen Fahrzeugen mit Elektroantrieb aus.
Aktuell werden Elektro-Plugin Hybride gefördert, die je gefahrenem Kilometer nicht mehr als 50 Gramm CO2 ausstoßen oder eine Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung des E-Antriebs erreichen müssen. Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass diese Mindestreichweite bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 40 Kilometer betragen. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 wird sich die Mindestreichweite auf 60 Kilometer und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 dann auf 80 Kilometer erhöhen, um weiterhin förderfähig zu sein.
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Innovationsprämie
Seit Mitte 2020 hat die Verbreitung von Elektrofahrzeugen in Deutschland einen deutlichen Sprung nach vorne gemacht. Ausschlaggebend hierfür ist die Einführung der Innovationsprämie am 8. Juli 2020, mit der die Bundesregierung ihre Förderung beim Kauf eines Elektrofahrzeugs verdoppelt hat.
Bundesminister Peter Altmaier: „Wir sehen seit Einführung der Innovationsprämie einen deutlichen Schub bei Elektromobilität. Die Antragszahlen liegen weiter auf Rekordniveau. So wurden im ersten Halbjahr 2021 bereits mehr Prämien in Anspruch genommen als im ganzen letzten Jahr. Insgesamt 1,25 Milliarden Euro. Es wird in diesem Jahr eine Rekordförderung für Elektroautos geben. Deshalb haben wir auch in der Koalition beschlossen, die Förderung fortzusetzen bis Ende 2025, damit der Markthochlauf der Elektromobilität weiter an Fahrt gewinnt.“
Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): „Mit der Einführung der Innovationsprämie ist die Nachfrage für den Umweltbonus stark gestiegen. Im ersten Halbjahr 2021 wurden 273.000 Fahrzeuge beantragt – schon jetzt mehr als im gesamten Vorjahr. Das ist ein starkes Signal für klimafreundliche Mobilität in Deutschland.“
Mit Einführung der Innovationsprämie nahmen die Antragszahlen für den Umweltbonus deutlich Fahrt auf. Im 2. Halbjahr 2020 gab es monatlich neue Antragsrekorde. Im Dezember 2020 erreichten die Antragszahlen mit 53.566 Anträgen einen vorläufigen Höhepunkt. Im März 2021 lagen die Antragszahlen erneut bei knapp 52.000.
Von Januar bis Ende Juni 2021 wurde die Förderung für 273.614 Fahrzeuge beantragt. Das ist ein starkes Signal für den Klimaschutz und zeigt das nachhaltig steigende Interesse der Bevölkerung an Elektrofahrzeugen. Insgesamt wurde seit Förderbeginn im Jahr 2016 mit Stand 1. Juli 2021 die Förderung für 693.601 Fahrzeuge beantragt.
Die Innovationsprämie als Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus wird gemäß Beschluss des Autogipfels (KAM) im Bundeskanzleramt vom 17. November 2020 über das Jahr 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Diese Verlängerung wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Kürze vornehmen.
Mit der Verdopplung des staatlichen Anteils am Umweltbonus können für Elektrofahrzeuge, die weniger als 40.000 Euro Nettolistenpreis kosten, bis zu 9.000 Euro als Fördersumme beantragt werden; für Hybrid-Autos sind es 6.750 Euro. Für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreise sind es bis zu 7.500 Euro Förderung bei reinen Elektrofahrzeugen und bis zu 5.625 Euro bei Hybrid-Autos.
Höhere Förderung für Elektro-Fahrzeuge
„Die geänderte Förderrichtlinie zur ‚Innovationsprämie‘ wird heute um 15 Uhr im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt morgen in Kraft. Damit wird der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos verdoppelt. So erhalten reine E-Autos künftig eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 Euro; Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 6.750 Euro“, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in seiner Pressemitteilung vom 07.07.2020.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir verdoppeln den staatlichen Anteil beim Kauf eines E-Autos und setzen so einen deutlichen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher für den Kauf eines E-Autos. Wir wollen so den Umstieg auf E-Autos vorantreiben und der Elektromobilität in Deutschland einen neuen Schub verleihen.“
Der Präsident des BAFA, Torsten Safarik: „Die neuen Fördersätze von bis zu 9.000 Euro machen den Umstieg auf ein E-Auto für die Bürgerinnen und Bürger noch einmal deutlich attraktiver. Mit dem schlanken einstufigen Verfahren setzen wir im BAFA die neue Innovationsprämie effizient und bürgerfreundlich um.“
Ab 8. Juli 2020 wird im bestehenden System des sogenannten Umweltbonus der Bundesanteil befristet bis 31. Dezember 2021 verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt unberührt. Von der „Innovationsprämie“ können – auch rückwirkend – folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren:
- Neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.
Die „Innovationsprämie“ geht auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zurück. Neben der befristeten Verdopplung des Bundesanteils sieht die geänderte Förderrichtlinie ein Verbot der Kumulierung mit der Förderung durch andere öffentliche Mittel vor. Dies soll eine Überförderung ausschließen. Die Europäische Kommission hat die „Innovationsprämie“ beihilferechtlich geprüft.
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