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Der große Subventions-Widerspruch nach harter EEG-Kritik: CDU-Ministerin plant jetzt riesige Kosten-Umlage für Gaskraftwerke

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Veröffentlicht am: 25. April 2026 / Update vom: 25. April 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Der große Subventions-Widerspruch nach harter EEG-Kritik: CDU-Ministerin plant jetzt riesige Kosten-Umlage für Gaskraftwerke

Der große Subventions-Widerspruch nach harter EEG-Kritik: CDU-Ministerin plant jetzt riesige Kosten-Umlage für Gaskraftwerke – Bild: Xpert.Digital

Milliarden-Umlage geplant: Wie die Regierung plötzlich fossile Kraftwerke mit unseren Milliarden rettet und der Strompreis steigen könnte

Die Rückkehr der Stromumlage: Warum wir bald alle für stillstehende Kraftwerke zahlen sollen

Bis zu 435 Milliarden Euro: Die versteckte Kostenfalle im neuen Strom-Plan der Regierung

Die deutsche Energiepolitik steht vor einem bemerkenswerten Paradigmenwechsel – und einem eklatanten politischen Widerspruch. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant die Einführung eines sogenannten Kapazitätsmarktes, der den Bau neuer Gaskraftwerke mit staatlichen Milliarden fördern soll. Bezahlen sollen das die Bürger und Unternehmen über eine neue Umlage auf den Strompreis. Ausgerechnet die Partei, die jahrelang die historische EEG-Umlage als teure Fehlsteuerung und Symbol staatlicher Überförderung geißelte, greift nun zu exakt demselben Instrument, um steuerbare fossile Reservekraftwerke zu finanzieren. Für Verbraucher und die ohnehin unter Druck stehende Industrie drohen gigantische Zusatzkosten von bis zu 435 Milliarden Euro über die nächsten Jahrzehnte. Ist das Vorhaben bittere energiepolitische Notwendigkeit zur Sicherung der Versorgung in Zeiten der Energiewende – oder schlichtweg heuchlerische Klientelpolitik? Eine detaillierte Analyse zeigt, was hinter dem geplanten „Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz“ steckt, warum die Kostenfrage unausweichlich ist und welche finanziellen Belastungen künftig tatsächlich auf uns zukommen.

Wenn die Kritikerin zur Täterin wird – der politische Widerspruch im Zentrum der Energiepolitik

Gaskraftwerke auf Staatskosten: Die neue Stromumlage und der Subventionsdiskurs der Republik

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant, den Bau neuer Gaskraftwerke in Deutschland über eine Umlage auf den Strompreis zu finanzieren – ein Mechanismus, der in seiner Struktur frappierend an jene EEG-Umlage erinnert, die sie und ihre Partei jahrelang als Symbol staatlicher Überförderung erneuerbarer Energien kritisierten. Die Frage, die sich Ökonomen, Energiepolitiker und eine zunehmend hellhörige Öffentlichkeit stellen, lautet: Ist das Heuchelei, energiepolitische Notwendigkeit oder schlicht das unvermeidliche Resultat eines Stromsystems, das keine kostenfreien Antworten kennt?

Das Vorhaben im Detail: Ein neues Gesetz, eine neue Last

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die regierungsinterne Abstimmung für ein sogenanntes „Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz“ eingeleitet. Das Kernstück dieses Gesetzes ist die Einführung eines Kapazitätsmarktes, über den neue steuerbare Stromerzeugungskapazitäten ausgeschrieben und staatlich gefördert werden sollen. Die Bundesregierung hat sich Anfang 2026 mit der Europäischen Kommission auf die Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie verständigt. Demnach sollen im Jahr 2026 Ausschreibungen für insgesamt zwölf Gigawatt neuer steuerbarer Kapazität starten – zehn Gigawatt davon als sogenannte Langzeit-Kapazitäten, die Strom über einen längeren Zeitraum am Stück bereitstellen müssen, was in der Praxis auf Gaskraftwerke hinausläuft.

Weitere zwei Gigawatt sollen technologieoffen ausgeschrieben werden, sodass auch Batteriespeicher oder andere Flexibilitätslösungen zum Zuge kommen können. Die neuen Kraftwerke sollen spätestens 2031 am Netz sein und für einen Zeitraum von fünfzehn Jahren die Versorgungssicherheit gewährleisten. Alle geförderten Kraftwerke sollen nach 2045 klimaneutral betrieben werden – durch eine Umrüstung auf Wasserstoff, für die Differenzverträge vorgesehen sind.

Die Finanzierung dieses Systems soll über eine Umlage auf den Strompreis erfolgen, die von den Verbrauchern zu tragen wäre. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf Anfrage erklärt, dass „die Höhe der Umlage noch nicht abgeschätzt werden“ könne. Eingeführt werden soll die Umlage mit einem Gesetz im Jahr 2027, erhoben ab 2031. In früheren Überlegungen hat das Ministerium selbst eine Größenordnung von rund zwei Cent pro Kilowattstunde ins Spiel gebracht.

Was steckt hinter dem Kapazitätsmarkt?

Der deutsche Strommarkt basierte bislang auf dem sogenannten Energy-Only-Markt (EOM): Kraftwerksbetreiber werden ausschließlich für den Strom vergütet, den sie erzeugen und ins Netz einspeisen. Ein Kraftwerk, das bereitsteht, aber nicht läuft, erzielt keine Einnahmen. Dieses Modell funktioniert unter konventionellen Bedingungen, stößt aber an seine Grenzen, je mehr der Strommarkt von erneuerbaren Energien dominiert wird, deren Grenzkosten nahe null liegen.

Gaskraftwerke, die als Backup-Kapazität für Zeiten von Dunkelflauten – also Perioden mit geringer Solar- und Windstromerzeugung – benötigt werden, laufen idealerweise nur wenige Tage im Jahr. Ihr Betrieb rechnet sich damit unter normalen Marktbedingungen schlicht nicht. Ein Investor, der ein Gaskraftwerk baut, das nur an seltenen Extremtagen einspringt, kann seine Kapitalkosten über den Energiemarkt allein nicht amortisieren. Genau hier setzt der Kapazitätsmarkt an: Er vergütet nicht nur die erzeugte Strommenge, sondern auch das bloße Bereithalten von Leistung. Die Betreiber erhalten eine staatlich organisierte Vergütung dafür, dass sie einsatzbereit sind – unabhängig davon, ob sie tatsächlich Strom erzeugen.

Das Vergabeverfahren ist als Auktion konzipiert: Die Kraftwerksbetreiber treten gegeneinander an. Wer das günstigste Angebot macht, erhält die Förderung. Dieses Modell existiert in ähnlicher Form in Großbritannien, Belgien, Italien, Irland und Polen, die alle zentrale Kapazitätsmärkte eingeführt haben. Frankreich hat dagegen einen dezentralen Ansatz versucht, der sich laut Untersuchungen als weniger effektiv erwiesen hat.

Die Kostendimension: Hunderte Milliarden als Systempreis

Die finanziellen Implikationen des geplanten Kapazitätsmarktes sind erheblich. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat in einer Hochrechnung auf Basis von Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums und den Stromverbrauchsszenarien des offiziellen Monitoringberichts errechnet, dass ein zentraler Kapazitätsmarkt über zwei Jahrzehnte Umlagekosten von 340 bis 435 Milliarden Euro verursachen würde – eine Summe in der Größenordnung des gesamten deutschen Bundeshaushalts.

Diese Zahlen klingen abstrakt, bis man sie auf konkrete Haushalte herunterrechnet: Eine Kapazitätsumlage von zwei Cent pro Kilowattstunde entspricht für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch einer Zusatzbelastung von rund 80 Euro pro Jahr. Für energieintensive Industriebetriebe wird die Dimension drastisch größer: Ein Unternehmen mit 100 Gigawattstunden Strombedarf jährlich müsste rund zwei Millionen Euro zusätzlich aufbringen. Das trifft eine ohnehin unter hohen Energiepreisen leidende Industrie erneut.

Hinzu kommt, dass die aktuellen Stromumlagen bereits heute erheblich sind. Für Endkunden beträgt die Stromumlage 2026 insgesamt 2,946 Cent pro Kilowattstunde und stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 11,13 Prozent. Die KWK-Umlage allein stieg von 0,277 auf 0,446 Cent pro Kilowattstunde, ein Plus von über 61 Prozent. Der Aufbau einer weiteren Kapazitätsumlage käme also nicht auf eine leere Rechnung, sondern auf ein bereits bestehendes Belastungspaket.

Die EEG-Umlage: Das historische Vorbild, das niemand zitieren will

Um die politische Brisanz der aktuellen Debatte zu verstehen, lohnt ein Blick auf die Geschichte der EEG-Umlage. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 wurde ein Mechanismus eingeführt, der den Ausbau erneuerbarer Energien nicht über öffentliche Förderung, sondern über einen Aufschlag auf den Strompreis finanzierte. Diese sogenannte EEG-Umlage war ein jährlich neu ermittelter Betrag, der separat auf der Stromrechnung ausgewiesen wurde.

Die Umlage wuchs über die Jahre erheblich: Von 1,33 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2009 stieg sie bis 2014 auf 6,24 Cent – eine Verfünffachung. In den Jahren 2017 bis 2021 pendelte sie zwischen 6,40 und 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Für einen typischen Haushalt entstand allein durch die EEG-Umlage eine jährliche Belastung von 180 Euro und mehr. Addiert man alle Fördersummen und Systemkosten, die zwischen 2000 und 2021 für die Energiewende aufgewandt wurden, ergibt sich je nach Berechnungsmethode eine Gesamtsumme von mindestens 476 Milliarden Euro an direkten Kosten; pessimistische Schätzungen liegen deutlich über einer Billion Euro.

Angesichts explodierender Energiepreise wurde die EEG-Umlage 2022 vorzeitig auf null abgesenkt. Der Bundestag beschloss die vollständige Abschaffung zum 1. Juli 2022, mit dem Ziel einer „spürbaren Entlastung der Verbraucher“. Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Energiefinanzierungsgesetz wurde die Umlage formal abgeschafft. Die Förderung der erneuerbaren Energien wurde jedoch nicht beendet, sie wurde nur aus dem Blickfeld der Verbraucher verschoben: Statt auf der Stromrechnung wird sie seither aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert, einem Sondervermögen des Bundes. Die Abschaffung der EEG-Umlage bedeutete damals eine unmittelbare Entlastung von 6,6 Milliarden Euro auf dem Strompreis.

Die entscheidende Erkenntnis: Die Kosten verschwanden nicht. Sie wurden lediglich aus dem sichtbaren Teil der Stromrechnung in den unsichtbaren Teil der Staatsfinanzen verlagert.

Der politische Widerspruch: Reiche zwischen Subventionskritik und Subventionspraxis

Hier liegt der Kern des politischen Widerspruchs, der diese Debatte so brisant macht. Katherina Reiche hat als Wirtschaftsministerin eine klare Position zur staatlichen Förderung erneuerbarer Energien eingenommen: Subventionen sollen systematisch reduziert werden. Die EEG-Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen unter 25 Kilowatt soll abgeschafft werden. Ihre Begründung: „Anlagen, die sich selbst wirtschaftlich tragen, brauchen keine dauerhafte Subvention durch die Allgemeinheit.“ Bestehende Förderungen müssten überprüft werden, der Fokus müsse auf Markt, Technologievielfalt und Innovation liegen.

Gleichzeitig plant dieselbe Ministerin, den Bau von Gaskraftwerken mit staatlichen Milliarden zu fördern, die über eine Umlage auf den Strompreis von eben jener Allgemeinheit getragen werden sollen. Die EU-Kommission muss dieser Förderung ausdrücklich zustimmen, weil es sich um staatliche Beihilfen handelt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat selbst eine Umlage von zwei Cent pro Kilowattstunde als mögliche Größenordnung genannt – das sind Beträge, die strukturell an die historische EEG-Umlage erinnern.

Die Kritik ließ nicht lange auf sich warten: Linke und Grüne werfen Reiche vor, Politik ausschließlich im Interesse der Gaslobby zu betreiben. Der Bundesverband Erneuerbare Energie bezeichnet Reiches Kurs als „weiteren Angriff auf die erneuerbaren Energien“. Die Naturschutzorganisation BUND spricht vom „nächsten Schlag gegen die Energiewende“. Und das Energieunternehmen 1KOMMA5° hat bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt, da es die Subventionen für die Gaskraftwerke als wettbewerbsverzerrend bewertet.

Was ist Subvention und was nicht? Eine ökonomische Klarstellung

Die Frage, ob die geplante Kapazitätsumlage eine Subvention ist, ist nicht akademisch, sondern hat weitreichende politische und rechtliche Konsequenzen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist eine Subvention jede Form staatlicher Finanzhilfe, die einen Marktpreis verändert, Investitionen anreizt, die der Markt allein nicht tätigen würde, oder Akteuren Vorteile verschafft, die ohne staatlichen Eingriff nicht entstünden.

Nach dieser Definition ist die geplante Kapazitätsumlage eindeutig eine Subvention: Sie vergütet Kraftwerksbetreiber für das Bereithalten von Kapazitäten, die sich unter normalen Marktbedingungen nicht rentieren würden. Die EU-Kommission behandelt sie daher auch als staatliche Beihilfe und muss das Vorhaben genehmigen. Laut europäischen Vorgaben sind Kapazitätsfördermechanismen nur dann zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass sie zur Versorgungssicherheit notwendig und geeignet sind.

Der Unterschied zur EEG-Umlage ist strukturell minimal: Beide Instrumente sind Umlagen auf den Strompreis, die über den Verbrauch finanziert werden und Investitionen in bestimmte Technologien anreizen, die ohne diesen Anreiz wirtschaftlich nicht darstellbar wären. Die EEG-Umlage war für erneuerbare Energien konzipiert; die neue Kapazitätsumlage ist primär für Gaskraftwerke konzipiert. Das Grundprinzip – staatlich organisierte Quersubventionierung über den Strompreis – ist identisch.

Ein wesentlicher Unterschied besteht allerdings in der Transparenz: Die EEG-Umlage war jahrelang als eigene Position auf der Stromrechnung ausgewiesen und für jeden Verbraucher sichtbar. Die neue Kapazitätsumlage wird in eine ohnehin undurchsichtige Umlagenstruktur eingebettet, die 2026 bereits aus drei verschiedenen Komponenten besteht. Außerdem wurde die EEG-Umlage faktisch abgeschafft und durch Haushaltsmittel ersetzt, während die neue Umlage direkt auf die Stromrechnung kommt – also genau jener Weg, der bei der EEG-Umlage als politisch untragbar galt.

 

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Gaskraft vs. Speicher: Wer profitiert vom neuen Kapazitätsmarkt? 340–435 Mrd. Euro bis 2050? Die versteckten Kosten der Kapazitätsumlage

Das Versorgungssicherheitsargument: Notwendigkeit oder Vorwand?

Befürworter des Kapazitätsmarktes argumentieren, dass Versorgungssicherheit eine öffentliche Aufgabe ist, die staatliche Finanzierung legitimiert. Der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Stromverbrauch lag im ersten Quartal 2026 bei rund 53 Prozent. Bis 2030 soll er auf 80 Prozent steigen. Mit wachsendem Anteil volatiler Quellen wie Wind und Solar steigt zwangsläufig der Bedarf an steuerbaren Kapazitäten, die in Zeiten von Dunkelflauten einspringen können.

Derzeit sind in Deutschland rund 35,6 Gigawatt Erdgaskapazität installiert. Ein modernes Gaskraftwerk liefert je nach Bauart 500 bis 800 Megawatt Leistung. Die Planung von bis zu zwölf Gigawatt neuer steuerbarer Kapazität – davon zehn als Gaskraftwerke – erscheint vor dem Hintergrund des Kohleausstiegs und der Klimaziele aus technischer Sicht begründbar.

Die entscheidende Frage ist jedoch nicht ob, sondern wie diese Kapazitäten beschafft und finanziert werden. Kritiker des Kapazitätsmarktes weisen darauf hin, dass technologieoffene Ausschreibungen, die auch Batteriespeicher, Demand-Side-Response-Lösungen und andere Flexibilitätsoptionen einschließen, erheblich günstiger sein könnten. Eine Studie von Frontier Economics hat berechnet, dass Batteriespeicher den Bedarf an Gaskraftwerken um bis zu neun Gigawatt reduzieren könnten – mit erheblichen Einsparungen bei Bau- und Betriebskosten sowie einer Reduktion der CO₂-Emissionen um bis zu 6,2 Millionen Tonnen. Das Design des Kapazitätsmarktes, das zehn von zwölf Gigawatt de facto für Gaskraftwerke reserviert, kann daher zu Recht als technologisch voreingenommen kritisiert werden.

Internationale Erfahrungen: Was Europa lehrt

Deutschland ist nicht das erste Land, das einen Kapazitätsmarkt einführt. Großbritannien hat 2014 einen zentralen Kapazitätsmarkt eingeführt, Belgien, Irland, Italien und Polen folgten mit ähnlichen Modellen. Frankreich wählte als einziges europäisches Land zunächst den dezentralen Ansatz, der jedoch nach Erkenntnissen aus dem Betrieb ab 2017 weniger effektiv war und später um zentrale Mechanismen ergänzt werden musste.

Die Erfahrungen aus diesen Ländern zeigen, dass Kapazitätsmärkte prinzipiell funktionieren können, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten, aber ein durchdachtes Design entscheidend ist, um Fehlsteuerungen und unnötige Kosten zu vermeiden. Besonders kritisch ist die Frage des Derating-Faktors (Anm.: technischer Fachbegriff für die realistische Verfügbarkeitsbewertung) – also der realistischen Bewertung, welche Kapazität tatsächlich im Bedarfsfall verfügbar ist – sowie die Vermeidung von Überkapazitäten, die die Kosten für Verbraucher unnötig in die Höhe treiben.

Ein zentraler Kritikpunkt am deutschen Entwurf ist, dass das Langfristkriterium von zehn Stunden ununterbrochener Stromlieferung faktisch auf Gaskraftwerke zugeschnitten ist und Speicher und andere Flexibilitätslösungen strukturell benachteiligt. Damit entspricht der deutsche Ansatz eher einem Instrument zur Technologiesteuerung als einem echten Kapazitätswettbewerb.

Der Systemwechsel: Vom Energy-Only-Markt zum Kapazitätsmarkt

Die Einführung eines Kapazitätsmarktes ist nicht nur eine Frage der Finanzierung einzelner Kraftwerke, sondern markiert einen fundamentalen Paradigmenwechsel im deutschen Strommarktdesign. Bislang war der deutsche Strommarkt explizit als Energy-Only-Markt konzipiert, in dem Marktkräfte über Investitionsentscheidungen entscheiden. Kapazitätsmärkte hingegen sind staatlich organisiert und setzen staatliche Planung an die Stelle des Marktmechanismus.

Für ein Land, dessen wirtschaftspolitische Identität stark auf dem Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft beruht, ist dieser Schritt bemerkenswert. Die Ironie liegt darin, dass ausgerechnet eine CDU-Wirtschaftsministerin, die rhetorisch für Marktliberalismus und weniger Subventionen eintritt, diesen Schritt hin zu mehr staatlicher Planung vollzieht. Der Kapazitätsmarkt ist in seiner reinen Form das Gegenteil eines marktwirtschaftlichen Instruments: Er ersetzt den Preis als Steuerungssignal durch staatliche Ausschreibungen und Vergütungsgarantien.

Der Übergang vom Energy-Only-Markt zum Kapazitätsmarkt hat dabei eine eigene Logik, die über politische Präferenzen hinausgeht. Mit einem Anteil erneuerbarer Energien von angestrebten 80 Prozent und sinkenden Großhandelspreisen durch die niedrigen Grenzkosten von Wind und Solar verliert der Energy-Only-Markt seine Investitionsanreizfunktion für steuerbare Kapazitäten. Das grundlegende Problem ist systemisch und keine politische Erfindung von Reiche – aber die Antwort darauf ist eine politische Wahl.

Vergleich: EEG-Umlage und Kapazitätsumlage im Gegenüber

Die strukturellen Parallelen und Unterschiede zwischen EEG-Umlage und der geplanten Kapazitätsumlage lassen sich präzise benennen:

Merkmal EEG-Umlage (bis 2022) Geplante Kapazitätsumlage
Zweck Förderung erneuerbarer Energien Förderung von Versorgungssicherheit (Gaskraftwerke)
Finanzierungsweg Umlage auf Stromrechnung Umlage auf Stromrechnung (ab 2031)
Vergütungsgegenstand Eingespeiste Strommenge (Einspeisevergütung) Bereitgestellte Leistung (Kapazitätsvergütung)
Technologiepräferenz Erneuerbare Energien Primär Gaskraftwerke
Höhe (Spitzenbelastung) Bis zu 6,88 ct/kWh (2017) Ca. 2 ct/kWh (Schätzung)
EU-Beihilferecht Ja, genehmigungspflichtig Ja, genehmigungspflichtig
Transparenz Separat auf Stromrechnung ausgewiesen In Umlagenstruktur eingebettet
Staatliche Planungskomponente Hoch (Festpreisvergütung) Hoch (Auktionsverfahren)
Langfristige Kostenperspektive Bis 2021 ca. 476 Mrd. Euro direkte Kosten 340–435 Mrd. Euro prognostiziert bis 2050

Die Tabelle verdeutlicht: Beide Instrumente sind staatlich organisierte Umlagen, die spezifische Technologien subventionieren. Die EEG-Umlage war nach ihrer Abschaffung der Kritik ausgesetzt, zu teuer und zu wenig marktwirtschaftlich gewesen zu sein. Die geplante Kapazitätsumlage teilt strukturell dieselben Eigenschaften.

Haushaltspolitik, Sondervermögen und die Frage der fiskalischen Ehrlichkeit

Ein weiterer Aspekt, der die Debatte kompliziert, ist der haushaltspolitische Kontext. Die EEG-Umlage wurde 2022/2023 nicht deshalb abgeschafft, weil die Förderung erneuerbarer Energien beendet wurde, sondern weil ihre Finanzierung in das Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds verlagert wurde. Der KTF wurde mit rund 180 Milliarden Euro ausgestattet und sollte unter anderem die Abschaffung der EEG-Umlage finanzieren. Die Verbraucher sahen also keine Umlage mehr auf ihrer Stromrechnung – aber die Kosten flossen weiterhin aus Steuergeldern.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse und der daraus folgenden haushaltspolitischen Krise der Ampelkoalition wurden die Mittel des KTF erheblich beschnitten. Die Bundesregierung unter Friedrich Merz steht vor dem Problem, dass große Investitionsvorhaben – Gaskraftwerke, Infrastruktur, Transformation – nicht mehr beliebig über Sondervermögen finanziert werden können. Die neue Umlage auf den Strompreis ist insofern auch eine haushaltspolitische Antwort auf die Schuldenbremse: Was der Staat nicht mehr direkt ausgeben kann, finanziert er über obligatorische Umlagen, die formal nicht als Staatsausgaben gelten.

Das ist ökonomisch betrachtet keine triviale Unterscheidung. Eine Umlage auf den Strompreis ist eine Zwangsabgabe, die alle Stromverbraucher trifft, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Sie ist in ihrer Verteilungswirkung regressiv: Arme Haushalte, die einen höheren Anteil ihres Einkommens für Energie ausgeben, werden proportional stärker belastet als wohlhabende. Direkte Haushaltsfinanzierung wäre zumindest theoretisch durch Steuerprogression sozial ausgewogener gestaltbar. Unter dem Gesichtspunkt sozialer Gerechtigkeit ist die Rückkehr zur Umlage damit ein Schritt rückwärts.

Zwischen Markt und Staat: Die energiepolitische Wahrheit, die keine Partei gerne hört

Die ehrliche energiepolitische Antwort auf die Frage, ob die Kapazitätsumlage eine Subvention ist, lautet: Ja, eindeutig. Und es ist eine Subvention, die aus denselben strukturellen Gründen notwendig wird, aus denen die EEG-Umlage notwendig war – weil der Strommarkt allein keine ausreichenden Investitionsanreize für gesellschaftlich erwünschte, aber marktwirtschaftlich unrentable Kapazitäten liefert.

Der Unterschied ist, dass die EEG-Umlage Technologien förderte, die in der Anfangsphase tatsächlich Anschubfinanzierung benötigten und heute zum großen Teil ohne Förderung wettbewerbsfähig sind. Photovoltaik- und Windkraftanlagen haben ihre Lernkurven durchlaufen; die Kosten sind dramatisch gesunken. Gaskraftwerke, die nur wenige Tage im Jahr laufen und als Backup für Dunkelflauten dienen, werden dagegen strukturell auf staatliche Vergütung angewiesen bleiben – weil ihr Geschäftsmodell nicht auf Volllastbetrieb beruht, sondern auf Verfügbarkeit. Die Subvention ist damit nicht eine Phase der Marktreife, sondern eine dauerhafte Systemkomponente.

Diese Erkenntnis beendet jede ideologische Unschuld in der deutschen Energiepolitik. Es gibt keine kostenfreie Versorgungssicherheit. Wer beides will – den Ausstieg aus Kohle und Atom sowie zuverlässige Stromversorgung auch bei Dunkelflauten – muss dafür bezahlen. Die Frage ist nur, wer zahlt und wie transparent das gemacht wird. Wer staatliche Förderung für erneuerbare Energien als Subvention verurteilt und staatliche Förderung für Gaskraftwerke als Versorgungssicherheitsinstrument verteidigt, argumentiert politisch, nicht ökonomisch.

Prognose und Ausblick: Was kommt auf Verbraucher und Industrie zu?

Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf Haushalte und Industrie werden von der Ausgestaltung des Kapazitätsmarktes abhängen. Bei einer Umlage von zwei Cent pro Kilowattstunde würde ein Vier-Personen-Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch rund 80 Euro jährlich mehr zahlen. Die energieintensive Industrie, die bereits stark unter den deutschen Energiepreisen leidet, würde pro 100 Gigawattstunden Jahresverbrauch rund zwei Millionen Euro zusätzlich aufbringen müssen.

Langfristig hat der Bundesverband Neue Energiewirtschaft eine Gesamtbelastung von 340 bis 435 Milliarden Euro über zwei Jahrzehnte berechnet. Diese Zahlen machen erstmals transparent, welche strukturellen Kosten ein zentraler Kapazitätsmarkt mit sich bringt. Zum Vergleich: Die gesamte EEG-Förderung bis 2021 kostete direkt rund 476 Milliarden Euro. Der neue Kapazitätsmarkt würde in ähnlichen Größenordnungen operieren – nur für eine andere Technologie.

Die Ausschreibungen sollen 2026 starten, die Kraftwerke bis 2031 am Netz sein. Ein weiterer Ausschreibungsrahmen für einen umfassenden Kapazitätsmechanismus soll ab 2027 erfolgen, mit Wirkung ab 2032. Deutschland betritt damit endgültig das Zeitalter staatlich organisierter Strommarktplanung – und tut es mit einer Regierung, die sich programmatisch dem Markt verpflichtet fühlt. Das ist kein Widerspruch in der Praxis, aber einer in der Rhetorik.

Schlussbetrachtung: Die Grammatik der Subvention

Subventionen haben in der deutschen Energiepolitik eine eigentümliche Karriere gemacht. Als die Ampelkoalition die EEG-Umlage abschaffte, wurde das als Entlastung gefeiert – obwohl die Kosten nur verlagert wurden. Als die neue Bundesregierung nun eine Kapazitätsumlage plant, wird das als Investition in die Versorgungssicherheit geframt – obwohl es strukturell dasselbe Instrument ist.

Der entscheidende Punkt ist nicht, ob man Gaskraftwerke oder erneuerbare Energien bevorzugt – das ist eine legitime energiepolitische Debatte. Der entscheidende Punkt ist die Konsistenz der Argumentation. Wer staatliche Förderung für erneuerbare Energien als Marktverzerrung kritisiert, kann staatliche Förderung für Gaskraftwerke nicht als marktwirtschaftliche Selbstverständlichkeit verkaufen. Beide sind Subventionen. Beide werden über dieselbe Logik begründet: Ohne staatliche Anreize werden gesellschaftlich erwünschte Investitionen nicht in ausreichendem Maße getätigt.

Die Grammatik der Subvention bleibt dieselbe, auch wenn das Vokabular wechselt. Und die Verbraucher werden zahlen – ob auf der Stromrechnung, im Bundeshaushalt oder in beiden. Der ehrlichste Satz, den die deutsche Energiepolitik derzeit sprechen könnte, lautet: Versorgungssicherheit kostet Geld, und irgendjemand muss es zahlen. Alles andere ist politische Rhetorik.

 

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