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Solarpflicht in BaWü – Baden-Württemberg – BW

Nach §8 des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Klimaschutz. Jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Klimaschutzziele, insbesondere durch Energieeinsparung, effiziente Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie Nutzung erneuerbarer Energien beitragen.

Solaranlage bzw. Photovoltaik-Anlagen Pflicht in Baden-Württemberg – Bild: Xpert.Digital & Butusova Elena|Shutterstock.com

Das allgemeine Verständnis für die Ziele des Klimaschutzes ist mit geeigneten Mitteln zu fördern. Die staatlichen, kommunalen und privaten Erziehungs-, Bildungs- und Informationsträger sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten über Ursachen und Bedeutung des Klimawandels sowie die Aufgaben des Klimaschutzes aufklären und das Bewusstsein für einen sparsamen Umgang mit Energie fördern.

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Gilt die Solarpflicht in Baden-Württemberg ab 35 oder 75 Stellplätze?

Nach einer Gesetzesänderung vom 15. Oktober 2021 wurde die Solarpflicht von offenen Stellflächen von 75 auf 35 gesenkt. Das heißt, die Solarpflicht für offene Stellflächen greift in Baden-Württemberg ab 35 Stellplätzen.

Solarpflicht bzw. Photovoltaik-Anlagen Pflicht bei Neubau von Nichtwohngebäuden

Was sind Nichtwohngebäude?

Nichtwohngebäude sind:

Was sind die Bedingungen für eine Photovoltaik-Anlage?

Gibt es Ausnahmen für die Pflicht einer Solaranlage auf Nichtwohngebäuden?

Wo ist die zuständige Baurechtsbehörde?

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Konrad Wolfenstein

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