Solarpflicht in Bremen – Bremen soll Solar-City werden
Veröffentlicht am: 21. März 2021 / Update vom: 13. Juli 2021 – Verfasser: Konrad Wolfenstein
Mit Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg ist Bremen ein weiteres Bundesland, das die Photovoltaik Pflicht zur Installation von Solaranlagen einführen will.
Derzeit sind in Bremen etwa 44 Megawatt (MW) Solaranlagen installiert. Laut Studien des Solardachkatasters ist allein auf den Dachflächen in Bremen und Bremerhaven eine theoretische Spitzenleistung von 1550 MW und eine jährliche Stromerzeugung von 1410 Gigawattstunden möglich. Darüber hinaus soll der jährliche Ausbau an Photovoltaik von derzeit jährlich 2,5 Megawatt auf 10 Gigawatt jährlich installierte Leistung gesteigert werden.
Was ist ein Solarkataster?
Immer mehr Städte und Kommunen bieten solche Solarkataster im Internet an. Es sind Auskunftssysteme, die Hauseigentümern auf einen Blick zeigen sollen, ob es sinnvoll ist, auf ihrem Dach eine Solaranlage zu installieren.
Ein Solaratlas, auch Solarkataster genannt, ist eine auf Karten oder Luftbildern auf der Grundlage georeferenzierter Daten basierende Darstellung der für die Nutzung von Sonnenenergie sowohl Solarthermie als auch Photovoltaik geeigneten Flächen.
Ein Solarkataster ist in der Regel öffentlich im Internet verfügbar. Meist werden Gebäude- bzw. Dachflächen durch unterschiedliche Farben bewertet in Abhängigkeit von Ausrichtung, Neigung. Solaratlanten werden von Kommunen, Energieunternehmen oder Bundesländern eingeführt mit der Zielsetzung, Hauseigentümer darüber zu informieren, ob oder dass ihr Gebäude für eine Nutzung wirtschaftlich geeignet ist. Der erste Solaratlas in Deutschland entstand in Osnabrück. Wer sein eigenes Haus untersuchen will, muss im bereitgestellten Online Abfrageformular nur die Adresse eingeben und bekommt zugleich das Ergebnis geliefert.
Warum Solarpflicht in Bremen und Bremerhaven?
Die Pflicht, Solarenergie zu nutzen, ist nicht neu. Als erstes Bundesland hat es Baden-Württemberg eingeführt und auch Schleswig-Holstein folgt diesem Beispiel.
„Die Nutzung von Solarenergie zur Warmwasserbereitung und Stromerzeugung leistet einen wichtigen Beitrag zur Einsparung fossiler Brennstoffe und somit für den Klimaschutz“, so die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Dr. Maike Schaefer.
Wie weit geht die Solarpflicht in Bremen?
Bremen geht wie Hamburg einen Schritt weiter. Während Baden-Württemberg die Solarpflicht nur auf Neubauten von Nichtwohngebäuden ab 2022 einführt, gilt das in Bremen und Hamburg für alle Neubauten! Wie in Baden-Württemberg sind davon auch Bestandsgebäude betroffen, die eine umfassende Dachsanierung durchführen. Wie genau in diesen Fällen entschieden wird und wann die Verordnung in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht klar. Der Beschluss wurde am 10. Juni 2020 in der Bremer Bürgerschaft verabschiedet.
2019 wurde z. B. in Bremen 387 Neubaugebäude mit insgesamt 1956 Wohnungen gebaut. Auch für sie gilt die Photovoltaikpflicht. Hinzu kommen auch die zahlreichen gewerblichen Bauten.
Ähnlich wie in Baden-Württemberg oder Berlin soll Photovoltaik auch bei der Überdachung von Parkplätzen ausgebaut werden. Ebenso an Fassaden oder Freiflächen. Damit sollen Bremen und Bremerhaven zu „Solar-Cities“ werden.
„Solarenergie wird in Bremen und Bremerhaven mit diesem Beschluss künftig zum Standard. Das ist ein Erfolg für die Energiewende“, erläutert Philipp Bruck, Sprecher für Klima-, Energie- und Tierpolitik der Bremer Bürgerschaft. „Die Bedingungen dafür sind gut. Die Preise für Photovoltaik-Anlagen sind erheblich gesunken. Wer viel von der selbst gewonnenen Solarenergie für die Strom- und Wärmeerzeugung nutzt, hat die Kosten schnell wieder raus und wird unabhängiger von der Strompreisentwicklung“.
Wann kommt und wie wird die Solarpflicht umgesetzt?
Das ist noch nicht geklärt! Es ist zwar so von der Bremer Bürgerschaft (Landtag) beschlossen, aber die Umsetzung erfolgt vom Senat (Regierung). Hierfür zuständig ist die Bau- und Umweltbehörde unter der Leitung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Dr. Maike Schaefer. In Abstimmung mit den anderen Behörden wird hier derzeit ein entsprechender Gesetzestext erarbeitet.
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