EEG Referentenentwurf verletzt Mittelstandsinteressen
Veröffentlicht am: 16. September 2020 / Update vom: 16. September 2020 – Verfasser: Konrad Wolfenstein
Absurde Diskriminierung des Eigenverbrauchs
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Während das EEG in Bezug auf den Ausbau der erneuerbaren Energien von der Bundesregierung als erfolgreich eingestuft wurde, werden dessen ökonomische und ökologische Effizienz sowie Teilaspekte wie Ausnahmeregelungen für die Industrie kontrovers diskutiert.
Es soll gemäß Legaldefinition (§ 1 Abs. 1 EEG) im Interesse des Klima- und Umweltschutzes
- eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen,
- die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte verringern (Internalisierung externer Kosten),
fossile Energieressourcen schonen und - die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern.
Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 % und bis 2035 auf 55 bis 60 % erhöht werden (§ 1 Abs. 2 EEG 2014).
Der erste Referentenentwurf zur Änderung des EEG ist nun veröffentlicht. Der Bundesverband Regenerative Mobilität e.V. (BRM) sieht die zu optimierenden Bedingungen für den Mittelstand, kleine und mittlere Stadtwerke und die Bürger zur aktiven Teilnahme an der Energiewende im Vordergrund.
Nur durch einen schnellen, massiven Ausbau von Photovoltaik, Windenergie, Biogas (einschließlich Biomethan), Speichertechnologien wie Wasserstoffelektrolyse mit H2 Nutzung in der Mobilität, sowie der Rückverstromung und Elektro-Mobilität können fossile Brennstoffe schnell genug ersetzt werden, um der Klimakatastrophe entgegenzuwirken.
Leider wird im Entwurf die Befreiung der Wasserstoff-Elektrolyse von der EEG-Umlage nur angedacht, so der BRM:
- Am klimaschonendsten und günstigsten ist der Eigenverbrauch selbst erzeugter Energie. Der Referentenentwurf setzt die absurde Diskriminierung des Eigenverbrauchs fort.
- Die Ausbauziele sind viel zu niedrig, weil der Stromverbrauch für 2030 mit 580 TWh viel zu niedrig angesetzt wird.
- Wenn 2030 entsprechend der Wasserstoff-Strategie der Bundesregierung 100 TWh Wasserstoff regenerativ produziert werden sollen, dann sind gewaltige Erzeugungskapazitäten erforderlich. Der Anteil von 14 TWh aus einheimischer Produktion ist ohnehin viel zu niedrig angesetzt. Der Import von Wasserstoff macht ökologisch und finanziell nur Sinn, wenn das Exportland sich selbst zu (fast) 100 % aus Erneuerbaren Energien versorgt. Andernfalls sind der Transport und die erforderliche Infrastruktur nicht zu rechtfertigen.
- Selbst wenn nur 14 TWh aus einheimisch produziert würden, steigt der Bedarf an Strom aus Erneuerbaren Energien drastisch. Dies liegt an den völlig unzureichenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Stromeinsparung einerseits und dem Ausbau von Elektromobilität und von Rechenzentren andererseits.
- Eine deutliche Schädigung von Bürgern und mittelständischen Unternehmen ist die Ausweitung der Ausschreibungspflicht auf Dachanlagen unter 750 KWp.
- Die Gesetzesbegründung dient ausdrücklich „professionellen Planern oder Investoren“ und erkennt selbst an, dass für „private Investoren“ und Bürgerenergiegesellschaften „wettbewerbliche Ausschreibungen wenig geeignet“ sind. Der Referentenentwurf will also ausdrücklich die Mehrheit der Bürger und Unternehmen von Errichtung und Betrieb mittelgroßer Dachanlagen ausschließen.
„Der Entwurf trägt eindeutig die Handschrift der großen EVU’s (Energieversorgungsunternehmen), die ein Oligopol durchsetzen und Bürgerenergiegesellschaften und mittelständische Unternehmen vom Wettbewerb ausschließen wollen“, so Peter Schrum, Präsident des BRM.
„Wir fordern alle Verbände der Branchen auf, sich für die Stärkung derjenigen einzusetzen, die die Energiewende gemacht haben und das sind Bürger mit mehreren Millionen Wählerstimmen, der Mittelstand und kleine und mittlere Stadtwerke“, so Peter Schrum weiter.
„Wir fordern, Photovoltaik-Anlagen bis 2 MWp von der Ausschreibungspflicht auszunehmen.“
„Wir fordern weiterhin die Direktvermarktung von EE-Strom zu fördern und nicht einseitig EVU’s die Vermarktung von Bürgerenergie zu überlassen. Auch Wasserstoff ist ein Geschäft des Mittelstandes. Bürgervereinigungen müssen auch ihren EE (Erneuerbare Energien) Strom gebündelt auf dezentrale H2 Elektrolyse über Netzkoppelung ohne Gewinnmitnahme von EVU’s liefern dürfen. Alles andere käme einer Entmündigung der Bürger gleich.
Der BRM stelt fest: „Der Eigenverbrauch und die Direktvermarktung sind die Säulen der Energiewende. Hierfür muss die Solar-, Wind- und Biomassebranche mehr denn je kämpfen.“