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Wenn der Staat sich selbst betrügt: Milliarden für nichts – Wie systematische Kontrolllücken Fördergelder zur Beute machen

Reformpaket der Bundesregierung: Reaktionen der Wirtschaftsverbände, Systemgastronomie, Arbeitnehmerseite, Handwerk und Bau

Reformpaket der Bundesregierung: Reaktionen der Wirtschaftsverbände, Systemgastronomie, Arbeitnehmerseite, Handwerk und Bau - Bild: Xpert.Digital

Wenn der Staat sich selbst betrügt: Milliarden für nichts – Wie systematische Kontrolllücken Fördergelder zur Beute machen

Wenn der Staat sich selbst betrügt: Milliarden für nichts – Wie systematische Kontrolllücken Fördergelder zur Beute machen – Bild: Xpert.Digital

Der 1,1-Millionen-Euro-Skandal: Wie der deutsche Staat beim Fördern systematisch wegschaut

Phantom-Cafés und Fake-Coachings: Warum Milliarden an Steuergeldern einfach verschwinden

Wenn der Staat sich selbst betrügt: Das dunkle Geheimnis der deutschen Förderindustrie

Es beginnt mit einem Phantom-Café in Hannover und endet bei einem bundesweiten Milliardenproblem: Der deutsche Förderstaat verliert jedes Jahr Unsummen an Steuergeldern durch systematische Kontrolllücken, falsche Anreize und institutionalisierte Naivität. Am Beispiel des Integrationsvereins „Integrationsarbeit Kronsberg“ und bandenmäßig organisierter Coaching-Betrüger zeigt sich ein tiefgreifendes Staatsversagen. Millionenbeträge fließen vorab in Projekte, die nie realisiert werden – während Behörden lediglich Formalien abheften, statt tatsächliche Erfolge zu überprüfen. Verfilzungen zwischen Politik und Vereinswesen verschärfen die Situation zusätzlich. Eine tiefgehende Analyse darüber, wie das System Subventionsbetrug Tür und Tor öffnet, wer davon profitiert und warum eine radikale Reform der deutschen Subventions- und Förderkultur längst überfällig ist.

Vorauszahlung ohne Kontrolle: Warum das deutsche Subventionssystem ein Paradies für Betrüger ist

Der Fall des Hannoveraner Integrationsvereins „Integrationsarbeit Kronsberg“ hat im Frühjahr 2026 eine Debatte ausgelöst, die längst überfällig war. Über 1,1 Millionen Euro aus öffentlichen Kassen flossen an einen Verein, dessen tatsächliche Leistungen bis heute ungeklärt sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mittlerweile 739.583 Euro zurückgefordert, das Land Niedersachsen hat alle Förderbescheide rückwirkend aufgehoben und fordert seinerseits knapp 400.000 Euro zurück. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt wegen Verdachts auf Subventionsbetrug und Untreue. Was auf den ersten Blick wie ein regionaler Skandal wirkt, ist bei näherer Betrachtung das Symptom eines tief verwurzelten strukturellen Problems: Der deutsche Förderstaat verteilt jedes Jahr Milliarden Euro an private Träger, ohne ausreichende Kontrollmechanismen, ohne konsequente Erfolgsmessung und mit einer politischen Kultur der institutionalisierten Naivität.

Ein Verein, ein Café und verschwundene Millionen

Das Kernprojekt des Vereins „Integrationsarbeit Kronsberg“ war das sogenannte „Respekt Café Kronsberg“ in Hannover – eine Begegnungsstätte, die aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union (AMIF) gefördert werden sollte. Die Fördersumme war auf insgesamt 924.479,88 Euro bei Gesamtausgaben von 1.027.199,88 Euro angelegt, was einem Förderanteil von rund 90 Prozent entsprach. Tatsächlich abgerufen wurden nach Angaben der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2025 bereits 739.583,90 Euro. Das Problem: Das Café existiert bis heute nicht. Eine Begegnungsstätte, die auf dem Papier Integrationsarbeit leisten sollte, blieb ein Phantom.

Die Vorsitzende des Vereins, die frühere SPD-Kommunalpolitikerin Hülya Iri, hatte den Verein gegründet und über Jahre geführt. Sie saß bis vor Kurzem im Stadtrat der Landeshauptstadt Hannover. Der Verdacht der Ermittler ist schwerwiegend: Vereinsgelder könnten zweckentfremdet worden sein, um Immobilien zu erwerben. Eine der neun Strafanzeigen, die bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sind, enthält diesen Vorwurf in sehr detaillierter Form. Das Amtsgericht Hannover hat inzwischen offiziell ein Insolvenzverfahren eröffnet, und der eingesetzte Insolvenzverwalter Joachim Heitsch berichtet von „klaren Hinweisen auf Haftungsansprüche“ gegen den Verein nach erster Prüfung der Kontobewegungen.

Besonders brisant ist dabei die Frage nach der Prüfpraxis. Das Bundesinnenministerium hatte auf parlamentarische Anfrage erklärt, der Verein habe drei Verwendungsnachweise vorgelegt, und es seien „keine Unregelmäßigkeiten festgestellt“ worden. Diese Aussage steht in einem grotesken Widerspruch zur Realität eines nie gebauten Cafés und einer laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlung. Sie zeigt, dass die Prüfung offenbar rein formaler Natur war – Dokumente wurden abgeheftet, Berichte entgegengenommen, aber niemand hat nachgefragt, ob hinter den Papieren auch eine tatsächliche Leistung steht.

Das Strukturproblem: Vorauszahlung ohne Verantwortung

Ein zentrales ökonomisches Problem im deutschen Förderwesen ist die Praxis hoher Vorauszahlungen. Im Fall des Kronsberg-Vereins wurden 80 Prozent der Investitionskosten vorab ausgezahlt – bevor das Café auch nur gebaut worden war. CDU-Integrationsexpertin Christina Stumpp hat daher im Bundestag gefordert, dringend zu prüfen, ob solch hohe Vorauszahlungen mit den Sorgfaltspflichten öffentlicher Kassen überhaupt noch vereinbar sind. Die ökonomische Logik hinter dieser Kritik ist bestechend klar: Wer 80 Prozent einer Summe ausgezahlt bekommt, bevor er auch nur begonnen hat zu liefern, hat nach rationalem Kalkül den stärksten Anreiz, die Leistung so gering wie möglich zu halten oder ganz auszulassen.

Das ist kein Zufall, sondern ein systemisches Fehlanreiz-Problem. In der Prinzipal-Agenten-Theorie, einem grundlegenden Konzept der Ökonomik, bezeichnet man die Situation so: Der Prinzipal (hier der Staat) delegiert eine Aufgabe an den Agenten (hier den Träger), kann aber das Handeln des Agenten nicht vollständig beobachten. Sind die Anreizstrukturen falsch gesetzt, wird der Agent opportunistisch handeln. Genau das ist im deutschen Fördersystem strukturell angelegt: Die Mittel fließen vor der Leistung, die Kontrolle ist schwach, und die Sanktionen greifen – wenn überhaupt – erst dann, wenn das Geld längst weg ist.

Die AMIF-Förderbestimmungen sehen theoretisch Verwendungsnachweise und Vor-Ort-Kontrollen vor. Die Verwaltungsbehörde ist berechtigt, betriebliche und finanzielle Kontrollen auf risikobasierter Stichprobenbasis durchzuführen. Doch genau hier liegt das Problem: „Risikobasiert“ bedeutet in der Praxis häufig, dass nur dann genauer hingeschaut wird, wenn bereits Verdacht besteht. Kleine, politisch gut vernetzte Vereine mit plausibel klingenden Projektbeschreibungen fallen durch das Raster – bis es zu spät ist.

Die Weiterbildungsindustrie: Ein Milliardenmarkt mit strukturellen Fehlanreizen

Während der Kronsberg-Fall im Bereich der Integrationsarbeit angesiedelt ist, zeigt sich das gleiche strukturelle Muster auch im deutlich größeren Markt der staatlich geförderten Weiterbildung. Allein die Bundesagentur für Arbeit hat im Haushalt 2026 rund 4,1 Milliarden Euro für die Förderung der beruflichen Weiterbildung vorgesehen – ein Anstieg von rund 690 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr, auch bedingt durch die Übernahme der Weiterbildungsförderung aus den Jobcentern. Das ist ein gigantischer Markt, der private Bildungsträger anzieht wie das Licht die Motten.

Die Grundstruktur dieses Marktes ist folgende: Arbeitssuchende erhalten einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur, mit dem sie bei zugelassenen Trägern eine Weiterbildung absolvieren können. Die Träger rechnen die Maßnahmen direkt mit der Behörde ab. Das klingt nach einem effizienten Voucher-System – und kann es auch sein. Doch ohne konsequente Erfolgskontrolle am Ende der Kette wird es zu einem Einfallstor für Missbrauch. Das zeigt der Fall einer Berliner Coaching-Bande auf dramatische Weise.

Im September 2025 führte das Landeskriminalamt Berlin eine Großrazzia mit 23 Durchsuchungsbeschlüssen an 25 Orten durch – in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Ermittelt wurde gegen 15 Personen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in 140 Fällen. Die Beschuldigten sollen ab Mai 2021 bis mindestens Juli 2023 Einzelcoachingmaßnahmen gegenüber Jobcentern und Arbeitsagenturen abgerechnet haben, die sie entweder gar nicht oder nur teilweise erbracht hatten. Der Schaden: exakt 890.974,40 Euro. Ein mutmaßlicher 42-jähriger Haupttäter wurde festgenommen. Das System, das die Bande ausgenutzt hatte, war denkbar einfach: Arbeitslose unterschrieben Dokumente, ohne tatsächliche Coaching-Leistungen erhalten zu haben, die Berichte wurden gefälscht, die Abrechnungen gingen durch.

Der industrielle Charakter des Förderbetrugs

Der Berliner Coaching-Fall ist kein Einzelereignis. Brancheninsider berichten, dass rund 20 Prozent der Träger im Weiterbildungsmarkt illegal arbeiten und Fördermittel im großen Stil abgreifen. Diese Zahl ist nicht amtlich verifiziert, aber sie deckt sich mit Beobachtungen, die Investigativjournalisten und Forscher seit Jahren dokumentieren. Das Onlineportal FragDenStaat hat in einer umfangreichen Recherche festgestellt, dass rund 350 Millionen Euro aus Steuermitteln an Bildungsträger geflossen sind, ohne dass eine Leistung erbracht wurde. Darüber hinaus wird ein Großteil der tatsächlich durchgeführten Maßnahmen als qualitativ wertlos eingestuft, weil Teilnehmer danach keine besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.

Die Bundesagentur für Arbeit setzt auf das AZAV-Zertifizierungssystem (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung), das Träger und Maßnahmen vor der Zulassung prüft. Das Problem an AZAV ist bekannt und gut dokumentiert: Das Verfahren ist bürokratisch, teuer und prüft in erster Linie formale Kriterien – Qualitätsmanagementsysteme, Organisationsstrukturen, Lehrpläne auf dem Papier. Ob eine Maßnahme tatsächlich Menschen in Arbeit bringt, ob die Lehrkräfte kompetent sind, ob der Unterricht sinnvoll gestaltet ist – das alles bleibt weitgehend unkontrolliert. Kritiker bemängeln seit Jahren, dass AZAV inhaltliche Qualität hinter formale Anforderungen zurückstellt.

Das Grundproblem ist ein ökonomisches: Jobcenter füllen vorab eingekaufte Plätze, auch wenn die Maßnahmen kaum zu den Teilnehmern passen. Wer einen Bildungsgutschein ausgestellt hat, muss diesen auch verbuchen – unabhängig davon, ob die Maßnahme sinnvoll ist oder ob der Träger solide arbeitet. Dieser Konformitätsdruck in der Bürokratie führt dazu, dass das eigentliche Ziel, Menschen in nachhaltige Beschäftigung zu bringen, hinter administrativer Vollständigkeit verschwindet. Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen gelten während der Teilnahme formal nicht als arbeitslos, was die Statistiken bereinigt – aber natürlich nicht das eigentliche Problem löst.

Politische Verflechtungen und die Erosion der Kontrollfunktion

Im Fall des Kronsberg-Vereins kommt ein weiteres Strukturproblem hinzu: die politische Dimension. Hülya Iri war nicht nur Vereinsgründerin und -vorsitzende, sondern auch SPD-Kommunalpolitikerin. Ob diese politische Einbettung dazu beigetragen hat, dass der Verein über Jahre großzügig gefördert wurde, ohne ausreichende Überprüfung, ist eine Frage, die die CDU im Niedersächsischen Landtag explizit aufgeworfen hat. FDP-Chef Wolfgang Kubicki bringt es auf den Punkt: Gerade dort, wo viel gefördert werde, um politisches Versagen zu kaschieren, sei die Anfälligkeit für Korruption und Missbrauch besonders hoch.

Die Verflechtung zwischen staatlicher Förderung und politischen Netzwerken ist im deutschen Vereinswesen ein systematisches Phänomen. Vereine, die politisch gut vernetzt sind, haben häufig leichteren Zugang zu Fördermitteln – nicht weil ihre Arbeit besser ist, sondern weil sie die richtigen Ansprechpartner kennen und die richtigen Formulare ausfüllen. Eine Untersuchung der NGO-Förderpraxis des Bundes zeigt, dass zahlreiche Organisationen gleichzeitig aus mehreren Einzelplänen des Bundes gefördert werden und politisch nicht neutral agieren. Rechtswissenschaftler wie Professor Hubertus Gersdorf haben darauf hingewiesen, dass die gegenwärtige Praxis ohne eine klare gesetzliche Grundlage verfassungsrechtlich problematisch ist, weil der Staat über die indirekte Förderung politisch aktiver Organisationen unzulässig Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung nehmen kann.

Das Staatsversagen, das der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, konstatiert, hat also eine doppelte Dimension: Es ist erstens ein Versagen der administrativen Kontrollsysteme und zweitens ein Versagen der politischen Neutralität. Wenn mehr als eine Million Euro fließen und am Ende unklar ist, wo das Geld geblieben ist, dann liegt tatsächlich nicht nur ein strafrechtlicher Verdacht vor, sondern ein fundamentales Versagen des politischen Aufsichtssystems.

Die Grenzen formaler Prüfung: Wie Papier alles verträgt

Das Bundesinnenministerium hatte erklärt, der Kronsberg-Verein habe ordnungsgemäß Verwendungsnachweise vorgelegt und es seien keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Dieser Satz ist vielleicht der aufschlussreichste des gesamten Skandals. Er offenbart eine Kontrollphilosophie, die auf Dokumentenprüfung statt auf Wirkungsprüfung setzt. Papier verträgt bekanntlich alles.

Die EU-Regularien für den AMIF-Fonds sehen zwar umfangreiche Berichtspflichten vor: zweimal jährlich Indikatorenberichte, Zwischen- und Abschlussverwendungsnachweise, theoretisch auch Vor-Ort-Kontrollen. Doch die Kontrollen finden auf risikobasierter Stichprobenbasis statt, und kleine Vereine mit vergleichsweise geringen Fördervolumina fallen erfahrungsgemäß nicht in den Fokus der Intensivprüfung. Wer die richtigen Formulare vollständig und pünktlich einreicht und dabei politisch keine Feinde hat, der kann jahrelang unter dem Radar der Behörden bleiben.

Dieses Problem ist nicht neu. Der Bundesrechnungshof hat in verschiedenen Berichten auf strukturelle Lücken im deutschen Subventionskontrollsystem hingewiesen. Verschenkte Subventionen, lückenhafte Prüfung und veraltete IT-Systeme führen dazu, dass dem Staat jährlich Einnahmen und Mittel in zweistelliger Milliardenhöhe verloren gehen. Im Bereich der Corona-Soforthilfen zeigte sich das besonders deutlich: Das Bundeswirtschaftsministerium selbst gestand ein, dass für Bundesmittel von schätzungsweise mehr als 4 Milliarden Euro die bestimmungsgemäße Verwendung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Die Schäden durch betrügerisch erlangte Corona-Hilfen beliefen sich allein im Jahr 2020 auf 151,3 Millionen Euro, begleitet von einem sprunghaften Anstieg der Subventionsbetrugsfälle auf 7.585 – gegenüber nur 318 im Vorjahr.

Wirkungsforschung als unbequeme Antwort

Es gibt einen wissenschaftlich fundierten Weg aus dem Dilemma – er wird nur zu selten konsequent beschritten: die systematische Wirkungsforschung. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten umfangreiche Studien zur Effektivität von Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse sind nuancierter als die pauschalen Verdammungsurteile aus der politischen Debatte, aber auch ernüchternder als die Eigenwerbung der Trägerbranche.

Grundsätzlich zeigen Studien des IAB, dass geförderte Weiterbildung die Beschäftigungswahrscheinlichkeit und das Einkommen von Arbeitslosen erhöht. Kurze, zielgruppenspezifische Maßnahmen schneiden dabei besser ab als lange, pauschal konzipierte Programme. Umschulungen zeigen langfristig positive Effekte, wenn auch mit einem erheblichen Lock-in-Effekt zu Beginn. Was die Forschung aber auch zeigt: Die Streubreite der Qualität ist enorm. Es gibt Maßnahmen, die signifikant positive Arbeitsmarkteffekte erzeugen, und es gibt Maßnahmen, die keine messbaren Effekte haben. Eine systematische Qualitätsdifferenzierung im Einkaufssystem der Bundesagentur für Arbeit – also eine Vergabe, die sich an nachgewiesenen Arbeitsmarkterfolgen früherer Maßnahmen der Träger orientiert – existiert bislang nicht in ausreichendem Maße.

Die Bertelsmann-Stiftung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass das deutsche Weiterbildungssystem schlecht darauf ausgerichtet ist, die tatsächlichen Kompetenzbedarfe des Arbeitsmarktes zu decken. Der Reformbedarf ist erkannt, die Umsetzung bleibt zäh. Ein Koalitionsvertrag, der Fördercontrolling ankündigt und Sorgfaltspflichten stärken will, ist ein erster Schritt, aber kein Ersatz für ein strukturell neu gedachtes Vergabe- und Kontrollsystem.

Der Schaden jenseits der Zahlen

Der monetäre Schaden im Fall Kronsberg – rund 1,1 Millionen Euro – ist in absoluten Zahlen überschaubar. Die gesamtgesellschaftlichen Kosten des strukturellen Fördermissbrauchs sind jedoch weit höher. Es geht nicht nur um verlorenes Steuergeld, sondern um vergiftetes Vertrauen.

Wenn der Staat Millionen Euro ausgibt, um Integration zu fördern, und herauskommt, dass das Geld möglicherweise in Immobilienkäufe geflossen ist, beschädigt das nicht nur die Reputation des Fördersystems. Es schadet auch den vielen seriösen Integrationsträgern, die tatsächlich wertvolle Arbeit leisten und nun pauschal unter Verdacht geraten. Es schadet dem gesellschaftlichen Konsens über die Notwendigkeit von Integrationsarbeit. Und es nährt populistische Narrative, die jede Form staatlicher Förderung pauschal delegitimieren wollen.

Ähnliches gilt für den Weiterbildungsmarkt. Wenn 350 Millionen Euro ohne messbare Leistung an Bildungsträger fließen und gleichzeitig die Bundesagentur für Arbeit ein Haushaltsdefizit von fast 4 Milliarden Euro ausweist, das durch Bundesdarlehen gedeckt werden muss, dann ist das eine fatale Kombination. Jeder Euro, der in nutzlose oder betrügerische Weiterbildungsmaßnahmen fließt, fehlt an anderer Stelle – bei tatsächlich wirksamen Qualifizierungsangeboten, bei Beratungskapazitäten, bei der Infrastruktur der Arbeitsvermittlung.

Was Reform bedeuten würde

Aus einer ökonomischen Perspektive sind die notwendigen Reformen keine Raketenwissenschaft – sie erfordern allerdings politischen Willen, den das System bisher nicht ausreichend aufgebracht hat.

Erstens braucht es eine konsequente Wirkungsorientierung in der Fördervergabe. Träger sollten nicht allein dafür bezahlt werden, Maßnahmen durchzuführen, sondern dafür, messbare Ergebnisse zu erzielen – also zum Beispiel, wie viele ihrer Teilnehmer nach sechs oder zwölf Monaten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind. Blended-Funding-Modelle, die einen Basisanteil mit einem leistungsabhängigen Bonus kombinieren, könnten hier Abhilfe schaffen.

Zweitens müssen die Vorauszahlungsquoten grundsätzlich überdacht werden. Ein Träger, der 80 oder 90 Prozent einer Fördersumme ausgezahlt bekommt, bevor er auch nur begonnen hat zu liefern, steht unter minimalem finanziellem Druck zur Leistungserbringung. Ein gestaffeltes Auszahlungsmodell, das eng an nachgewiesene Projektfortschritte knüpft, würde die Missbrauchsanreize erheblich reduzieren.

Drittens bedarf es echter Vor-Ort-Kontrollen statt reiner Dokumentenprüfung. Wenn ein Verein eine Begegnungsstätte baut, muss jemand nachschauen, ob die Begegnungsstätte tatsächlich existiert – und zwar nicht erst nach drei Jahren und drei Verwendungsnachweisen, sondern in einem frühen Stadium. Dies ist personalintensiv, aber die Alternative – Millionen Euro an Phantom-Projekte zu zahlen – ist teurer.

Viertens sollte die politische Neutralität bei der Vergabe durch unabhängige Vergabegremien institutionell abgesichert werden. Rechtswissenschaftler haben auf verfassungsrechtliche Anforderungen hingewiesen, die eine parteiunabhängige, pluralistisch zusammengesetzte Entscheidungsstruktur bei der Mittelvergabe erfordern könnten. Wo politische Netzwerke die Vergabeentscheidungen beeinflussen, wächst das Missbrauchsrisiko.

Das unbequeme Fazit: Ein System, das sich selbst belügt

Der Skandal um den Kronsberg-Verein und die Berliner Coaching-Bande sind keine Einzelfälle und keine zufälligen Ausreißer. Sie sind das vorhersehbare Ergebnis eines Fördersystems, das in jahrzehntelanger politischer Praxis auf Vertrauensvorschuss statt auf Wirkungskontrolle gesetzt hat. Das System verteilt großzügig, prüft formalistisch und reagiert zu spät.

Die Zahlen sprechen für sich: 4,1 Milliarden Euro für Weiterbildung allein aus dem BA-Haushalt, mehrere Milliarden zusätzlich für Integrations-, Demokratie- und Sozialförderung aus Bundes- und Ländermitteln, und am Ende ein Bundesrechnungshof, der von verschenkten Subventionen und zweistelligen Milliardenverlusten berichtet. Die Ermittlungsbehörden sehen nur die Spitze des Eisbergs – weil die meisten Fälle mangels Kontrolldichte gar nicht erst entdeckt werden.

Was dieses System am Leben hält, ist eine politische Ökonomie des Wegschauens. Fördergelder sind ein Instrument der Konfliktbewältigung, der Klientelpflege und des symbolischen Politikmachens. Wer rigoros kontrolliert, macht sich Feinde. Wer großzügig fördert und diskret wegschaut, pflegt sein Netzwerk. Diese Logik ist politisch rational, aber ökonomisch destruktiv. Und sie kostet den Steuerzahler Jahr für Jahr Hunderte von Millionen Euro – für Cafés, die nie gebaut wurden, für Coachings, die nie stattfanden, und für Integrationsleistungen, die nie erbracht wurden.

Der Fall Kronsberg ist insofern ein Lackmustest. Wenn auf die Ermittlungen keine grundlegenden strukturellen Konsequenzen folgen – kein neues Vergaberecht, kein verschärftes Kontrollregime, keine echte Wirkungsorientierung –, dann wird dieser Bericht in fünf Jahren wieder geschrieben werden müssen. Mit neuen Namen, neuen Vereinen, neuen verschwundenen Millionen.

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