▶️ Altes Geld für neue Ideen: Erbschaftsteuer als Innovationskapital – Der Vorstoß zur zweckgebundenen Start-up-Finanzierung
Deutschlands Erbschaftsteuer soll diskutiert werden, um Altes Kapital gezielt in Start-ups zu lenken. | Der Vorschlag sieht vor, 1–5 % der Erbschaftsteuereinnahmen für junge Technologieunternehmen zu verwenden. | | Kritiker merken an, dass verfassungsrechtliche und föderale Hürden sowie das Gesamtdeckungsprinzip dem Vorhaben entgegenstehen. | Rein rechnerisch könnten 100–500 Millionen Euro pro Jahr mobilisiert werden, was im VC-Vergleich jedoch nur ein Tropfen ist. | | Die starke Verschonung von Betriebsvermögen reduziert die realen Einnahmen und schwächt die Wirkung der Zweckbindung. | Deutschland verliert Talente und Kapital ins Ausland, weil institutionelle Investoren kaum in Venture Capital investieren. | Die Initiative ist ein politisches Signal, aber keine strukturelle Lösung für das Kapitaldefizit. | Nachhaltiger wäre die Öffnung von Pensionskassen und Versicherungen für VC-Investments sowie die Umsetzung des Standortfördergesetzes. | Die Debatte verbindet Steuerpolitik, Innovationsförderung und Fragen der Verteilungsgerechtigkeit. | Insgesamt bleibt die Idee interessant, doch ihre Wirkung hängt an politischen, rechtlichen und fiskalischen Realitäten. [...]
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