Solarparks als Weideland – Studie widerlegt Flächen-Mythos: Warum Solarparks und Landwirtschaft in Wahrheit Partner sind
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Xpert.Digital bei Google bevorzugen ⓘVeröffentlicht am: 24. April 2026 / Update vom: 3. Mai 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Solarparks als Weideland – Studie widerlegt Flächen-Mythos: Warum Solarparks und Landwirtschaft in Wahrheit Partner sind – Kreativbild: Xpert.Digital
Schafe unter Solarpanels: Wie diese simple Idee den größten Streit der Energiewende beenden könnte
Pacht-Schock und Flächenkampf: Warum wir klassische Solarparks völlig neu denken müssen
Mehr als nur Strom: Brisante Studie zeigt, dass Solarparks echtes Weideland sind
Die Energiewende braucht Platz – doch der Streit um wertvolle Agrarflächen bremst den Ausbau von Photovoltaik oft aus. Sind Solarparks und Landwirtschaft wirklich natürliche Feinde? Eine neue, brisante Studie des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) widerlegt nun eine der hartnäckigsten Grundannahmen der deutschen Flächenpolitik. Die Forscher zeigen: Klassische Solarparks sind keineswegs verlorener Raum für die Lebensmittelproduktion, sondern eignen sich hervorragend als artenreiches Weideland für Schafe und Rinder. Aus dieser simplen Erkenntnis leitet sich eine Forderung mit enormer politischer und wirtschaftlicher Sprengkraft ab: Die Beweidung von Solarparks muss rechtlich als vollwertige Landwirtschaft anerkannt werden. Warum dieser Schritt das Potenzial hat, den Flächenkonflikt zu entschärfen, Landwirten lukrative Perspektiven zu eröffnen und das strenge deutsche Baurecht ins Wanken zu bringen, beleuchtet unsere umfassende Analyse.
Wenn Photovoltaik und Landwirtschaft nicht Feinde, sondern Partner sind: Was eine Studie verändert, was die Politik bisher nicht wahrhaben wollte
Eine neue Studie des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) hat Anfang März 2026 eine Debatte neu entfacht, die in Deutschland seit Jahren mit zunehmender Schärfe geführt wird: Wie viel Agrarfläche darf die Energiewende beanspruchen – und muss das überhaupt eine Entweder-oder-Frage sein? Die Antwort, die der bne mit seinem Forschungsbericht „Landwirtschaftlicher Wert von Solarparks“ vorlegt, ist so simpel wie politisch brisant: Auch klassische, baulich nicht modifizierte Solarparks können als Weideland genutzt werden – und diese Nutzungsform sollte rechtlich als vollwertige Landwirtschaft anerkannt werden. Diese Feststellung klingt unscheinbar. Sie hat das Potenzial, eine der hartnäckigsten Grundannahmen der deutschen Flächenpolitik grundlegend zu erschüttern.
Die Studie und ihre Kernergebnisse – Wissenschaftliche Grundlage und Untersuchungsdesign
Das Forschungsprojekt „Landwirtschaftlicher Wert von Solarparks“ wurde von Dr. Dina Hamidi (Universität Göttingen) und Dr. Christoph Hütt (Universität Köln) geleitet. Untersucht wurden insgesamt fünf verschiedene Photovoltaik-Freiflächenanlagen an bundesweit verteilten Standorten: der Solarpark Lottorf und der Solarpark Klein-Rheide in Schleswig-Holstein, der Solarpark Gottesgabe in Brandenburg, der Solarpark Lauterbach in Hessen sowie der Versuchssolarpark Dwergte in Niedersachsen. Die Studie analysierte dabei systematisch die Futterqualität und -verfügbarkeit des Grünlands innerhalb dieser Anlagen sowie die Vegetation unter und zwischen den Modulreihen – und verglich diese mit konventionellen Referenzflächen.
Die Ergebnisse sind eindeutig: Das Grünland in den untersuchten Solarparks weist eine ausreichende Futterqualität auf, um Weidetiere wie Schafe und Rinder zu ernähren. Darüber hinaus stellten die Forschenden fest, dass die räumliche Heterogenität innerhalb der Anlagen – also die unterschiedlichen Wachstumsbedingungen unter den Modulen im Vergleich zu den freien Zwischenreihen – sogar eine höhere Artenvielfalt an Vegetation erzeugt als konventionelle Grünlandflächen. Unter den Modulen selbst zeigte sich eine erhöhte Artenvielfalt sowie ein höherer Proteingehalt in den Pflanzen, zwischen den Modulreihen hingegen eine größere Gesamtbiomasse. Diese Kombination macht den Vegetationsbestand nach Einschätzung der Autoren zu einem für die Weidewirtschaft gut geeigneten, heterogenen Mosaik.
Dr. Dina Hamidi und Prof. Dr. Johannes Isselstein von der Universität Göttingen formulieren es so: Die PV-Module erhöhen die Heterogenität der Wachstumsbedingungen für die Grasnarbe, schaffen damit Nischen für Pflanzen und Tiere und begünstigen die Biodiversität – messbar am Futterertrag, der Vielfalt der Pflanzenarten und am Verhalten der weidenden Tiere.
Die politische Forderung des bne
Der bne zieht aus diesen Befunden eine klare rechtspolitische Konsequenz: Die Bewirtschaftung von Solarparkflächen als Weideland sollte als Landwirtschaft anerkannt werden – zusätzlich zu den bereits bestehenden Agri-PV-Konzepten und ohne dass dafür eine spezielle Agri-PV-Bauweise erforderlich wäre. Robert Busch, Geschäftsführer des bne, bringt den Kern auf den Punkt: Grünland in PV-Freiflächenanlagen ist als Weideland für Schafe und Rinder geeignet. Die Tiere profitieren dabei doppelt: Die Solarmodule bieten Schutz vor Sonne und Witterung, und gleichzeitig wächst dort eine größere Artenvielfalt an Vegetation als auf herkömmlichem Weideland.
Die Forderung ist damit nicht nur agrarpolitisch, sondern auch ordnungsrechtlich relevant. Derzeit besteht in Deutschland eine strikte rechtliche Trennung: Wer eine Fläche als landwirtschaftlich genutzt verstehen möchte – mit entsprechenden Implikationen für Subventionen, Direktzahlungen und Flächenprämien aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) –, muss bestimmte Anforderungen nachweisen. Ein klassischer Solarpark fällt nach geltendem Recht prinzipiell nicht darunter, selbst wenn auf seiner Fläche Tiere weiden. Die bne-Studie liefert nun die wissenschaftliche Grundlage, um diese Einordnung infrage zu stellen.
Die Flächendebatte: Fakten jenseits der Hysterie
Wie viel Ackerfläche ist tatsächlich betroffen?
Wer die öffentliche Debatte über Solarparks und Ackerland in Deutschland verfolgt, gewinnt mitunter den Eindruck, als würden die Äcker in wenigen Jahren unter Solarpanelen verschwinden. Die Zahlen zeichnen ein deutlich nüchterneres Bild. Ende 2024 waren in Deutschland auf etwa 45.000 Hektar Photovoltaik-Freiflächenanlagen installiert. Davon entfielen rund 34 Prozent – also etwa 15.200 Hektar – auf Ackerflächen sowie rund 16 Prozent auf Seitenrandstreifen und Grünland. Der Anteil von PV-Anlagen an der gesamten bundesweiten Ackerfläche von 11,7 Millionen Hektar entspricht damit gerade einmal 0,1 Prozent.
Das Ausbauzielprogramm sieht bis 2030 eine installierte Photovoltaik-Gesamtleistung von 215 Gigawatt vor. Selbst bei diesem ambitionierten Szenario – und unter der Annahme, dass eine erhebliche Zahl der neuen Anlagen auf Freiflächen errichtet wird – würden maximal 95.000 bis 109.000 Hektar in Deutschland mit Photovoltaikanlagen belegt sein. Das entspricht einem Anteil von höchstens 0,6 bis 0,9 Prozent der deutschen Ackerfläche. Der RWE-Faktencheck formuliert es pointiert: Selbst bei vollständigem Ausbau auf 215 GW wären maximal 0,6 Prozent der deutschen Ackerfläche betroffen.
Diese Zahlen sind kein Freifahrtschein für ungesteuertes Wachstum, aber sie sind entscheidend für eine sachliche Diskussion. Die tatsächliche Flächeninanspruchnahme ist im nationalen Maßstab marginal – und sie wird durch technologische Effizienzgewinne weiter relativiert: Der Flächenbedarf je installiertem Megawatt ist von rund 4 Hektar pro MW im Jahr 2006 auf unter 1 Hektar pro MW im Jahr 2024 gesunken.
Kumulierter Flächendruck als reales Problem
Gleichzeitig wäre es falsch, die Flächenkonkurrenz kleinzureden. Deutschland verliert seit Jahrzehnten kontinuierlich landwirtschaftliche Nutzfläche – im langjährigen Mittel mehr als 50 Hektar pro Tag. Dieser Trend wird durch Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur verursacht, nicht primär durch Solarparks. Aber der Druck nimmt von mehreren Seiten zu: Bis 2030 sollen mehr als 200.000 Hektar für Siedlung und Verkehr beansprucht werden; gleichzeitig werden für Biodiversitäts- und Klimaschutzmaßnahmen weitere Flächen benötigt. In der Summe schätzt das Thünen-Institut, dass durch alle Nutzungskonkurrenzen bis 2030 täglich rund 109 Hektar Agrarfläche verloren gehen könnten.
Vor diesem Hintergrund verdient jeder Ansatz, der Flächennutzungskonkurrenzen dämpft, ernsthafter politischer Aufmerksamkeit. Die bne-Studie liefert einen solchen Ansatz: Wenn Solarparks als Weideflächen genutzt und als Landwirtschaft anerkannt werden, entfällt faktisch ein erheblicher Teil der Nutzungskonkurrenz – zumindest für die Grünlandbewirtschaftung und Weidehaltung.
Klassische Solarparks vs. Agri-PV: Ein unterschätzter Unterschied
Die bisherige Debatte war zu eng gefasst
Wer die bisherige Diskussion über die Kombination von Landwirtschaft und Photovoltaik verfolgt, stößt fast ausschließlich auf den Begriff Agri-PV. Dahinter verbirgt sich eine spezifische Bauform: Bei der Agri-Photovoltaik werden Module so aufgestellt, dass maximal 15 Prozent der Fläche dauerhaft für Technik belegt sind und mindestens 85 Prozent für die landwirtschaftliche Produktion wie Ackerbau, Sonderkulturen oder Weide erhalten bleiben. Bei klassischen Freiflächenanlagen hingegen war die Annahme bisher, dass die Fläche für die Nahrungsmittelproduktion verloren geht.
Diese binäre Unterscheidung hat das Denken in der Energiepolitik geprägt: Agri-PV gut, klassische Freiflächenanlagen problematisch – zumindest aus landwirtschaftlicher Sicht. Das Bundesministerium für Landwirtschaft hat diesen Rahmen gestärkt, indem es im Solarpaket von 2023 Agri-PV und extensive Freiflächen-PV mit eigenen Ausschreibungssegmenten und höheren Vergütungen ausstattete. Klassische Freiflächenanlagen auf Ackerland blieben dagegen regulatorisch unter Druck.
Was die Studie konzeptuell verschiebt
Die bne-Studie erschüttert diese Dichotomie, indem sie zeigt: Auch konventionelle Solarparks, die nicht für Agri-PV konzipiert und zugelassen sind, können real als Weideland genutzt werden – und tun es in der Praxis bereits vielerorts. Die Beweidung mit Schafen hat sich als gängige Methode der Vegetationspflege in Solarparks etabliert; Schafe haben die ideale Körpergröße, um unter den Modulen zu weiden, ohne die Technik zu beschädigen. Sie übernehmen damit eine Funktion als natürliche Rasenmäher und ersetzen kostspielige mechanische oder chemische Pflegemaßnahmen.
Was bisher als Nebeneffekt galt – die Schafbeweidung als pflegepraktische Lösung für den Solaranlagenbetreiber –, rückt durch die Studie in ein anderes Licht: Es ist eine vollwertige Form der Weidetierhaltung auf Flächen, die gleichzeitig Strom produzieren. Der konzeptuelle Unterschied zur Agri-PV ist dabei weniger fundamental als bisher angenommen. Beide Nutzungsformen erzielen eine Doppelnutzung der Fläche; der Unterschied liegt vor allem in der Ausgestaltung der Modultische und den regulatorischen Rahmenbedingungen.
Technische und wirtschaftliche Implikationen
Aus Betreibersicht hat die Anerkennung der Weidebewirtschaftung in klassischen Solarparks als Landwirtschaft handfeste wirtschaftliche Konsequenzen. Landwirte, die ihre Flächen für Solarparks verpachten, erzielen derzeit Pachterträge zwischen 3.000 und 4.500 Euro pro Hektar und Jahr für klassische Freiflächenanlagen – gegenüber durchschnittlichen Agrarpachten von 357 Euro je Hektar im Jahr 2023 für Grünland. Ackerland lag im Bundesdurchschnitt bei 407 Euro. Dieser massive Pachtpreisunterschied – teils mehr als das Zehnfache – ist einer der Haupttreiber der sozialen Konflikte im ländlichen Raum.
Wenn Solarparkflächen gleichzeitig als landwirtschaftliche Flächen anerkannt würden, könnten Landwirte potenziell Direktzahlungen aus der GAP geltend machen – vorausgesetzt, sie erfüllen die Mindestbewirtschaftungsanforderungen. Das würde die ökonomische Bilanz der Flächennutzung für landwirtschaftliche Betriebe erheblich verbessern und die politische Akzeptanz von Solarparks im ländlichen Raum stärken.
Reaktionen aus Landwirtschaft und Politik
Bauernverband zwischen Skepsis und Pragmatismus
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich in der Debatte um Agri-PV grundsätzlich konstruktiv gezeigt: Er begrüßt die Integration der Agri-Photovoltaik als besondere Solaranlage im EEG, plädiert aber gleichzeitig für die Aufhebung bürokratischer Hürden und für mehr Flexibilität bei den Eigenverbrauchsmöglichkeiten. Seine Grundhaltung ist pragmatisch: Landwirte sollen die Möglichkeit haben, zusätzlich Teil der Energiewirtschaft zu werden, ohne ihre Flächennutzung vollständig aufgeben zu müssen.
Zur konkreten Forderung des bne nach Anerkennung klassischer Solarparkflächen als gleichwertige Landwirtschaft hat sich der Bauernverband differenziert verhalten. Theresa Kärtner vom DBV nahm an der Fachkonferenz des bne vom 11. März 2026 teil, auf der die Forschungsergebnisse vorgestellt wurden – gemeinsam mit Vertretern aus Naturschutz, Wissenschaft und Landesministerien. Die dortige Kernfrage, ob eine kombinierte Fläche als gewerblich oder landwirtschaftlich zu betrachten sei und ob es einer neuen rechtlichen Einordnung bedürfe, bleibt offen.
Der Landesbauernverband Mecklenburg-Vorpommern zeigt exemplarisch die Spannungslinie: Er kritisiert seit Längerem, wenn wertvolles Ackerland mit Solaranlagen überbaut wird, und fordert, vorrangig Dachflächen, Industriebrachen und Konversionsflächen zu nutzen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im April 2026 entsprechend reagiert und die Bodenwertgrenzen für Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen verschärft: Großflächenanlagen auf Äckern und Grünland dürfen künftig nur noch auf ertragsarmen Böden mit maximal 25 Bodenpunkten bei Feldern und 30 Punkten bei Grünflächen errichtet werden. Das ist eine deutliche Einschränkung gegenüber dem bisherigen Grenzwert von 40 Bodenpunkten.
Naturschutz: Wissenschaftlicher Konsens mit Einschränkungen
Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) nimmt in dieser Debatte eine nuancierte Position ein. Es würdigt den wissenschaftlichen Fortschritt, den die bne-Studien – sowohl die Biodiversitätsstudie aus 2025 als auch der Forschungsbericht zum landwirtschaftlichen Wert – darstellen, mahnt aber zur Vorsicht bei allgemeinen Schlussfolgerungen. Ob sich Artenvielfalt und landwirtschaftlicher Wert tatsächlich einstellen, hänge stark von Standort, Bauweise, Ausstattung und Pflegemanagement der konkreten Anlage ab. Eine Einzelfallprüfung und die Festlegung von Kompensationsmaßnahmen bleiben unverzichtbar.
Die Biodiversitätsstudie des bne aus dem Jahr 2025 hatte zuvor gezeigt, dass Solarparks auf ehemaligen Agrarflächen einen messbaren Mehrwert für die Artenvielfalt darstellen können: In 31 untersuchten Anlagen wurden über 380 Pflanzenarten, 30 Heuschreckenarten, 36 Tagfalterarten, 32 Brutvogelarten und 13 Fledermausarten nachgewiesen. Gut geplante Solarparks auf ehemaligen Agrarflächen können in der strukturarmen Agrarlandschaft ein Mosaik neuer Lebensräume schaffen.
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Das Herzstück dieser technologischen Weiterentwicklung ist die bewusste Abkehr von der konventionellen Klemmenbefestigung, die seit Jahrzehnten den Standard darstellt. Das neue und zeit- wie kostengünstigere Montagesystem begegnet dieses mit einem grundlegend anderen, intelligenteren Konzept. Anstatt die Module punktuell zu klemmen, werden sie in eine durchgehende, speziell geformte Trägerschiene eingelegt und dort sicher gehalten. Diese Konstruktion sorgt dafür, dass alle auftretenden Kräfte – seien es statische Lasten durch Schnee oder dynamische Lasten durch Wind – gleichmäßig über die gesamte Länge des Modulrahmens verteilt werden.
Mehr dazu hier:
Solarparks als neues Grünland: Wie Photovoltaik Böden verbessert und Bauern entlastet
Bodenökologie und Reversibilität
Was mit dem Boden passiert
Eine der zentralen Fragen in der Debatte ist, welche langfristigen Auswirkungen ein Solarpark auf die Bodenqualität hat. Hier liefert die Forschung ein differenziertes Bild. In gut geplanten Anlagen werden Unterkonstruktionen gerammt oder geschraubt – ohne Beton, ohne dauerhafte Versiegelung. Der Boden bleibt durchlässig, Regenwasser kann versickern, und das Mikroklima unter den Modulen ist oft kühler und windärmer, was die Bodenfeuchte länger erhält. Durch den Verzicht auf Dünger, Pflanzenschutzmittel und intensive Bewirtschaftung entsteht in vielen Solarparks Grünland, das gegenüber der vorherigen intensiven Ackerbaunutzung eine Verbesserung der Bodenfunktionen darstellt. Bei der Konversion von intensiv bewirtschaftetem Ackerland zu dauerhaft begrünten Flächen können Böden Humus aufbauen und die Filterfunktion verbessern.
Das Umweltbundesamt hält in seiner Positionsbestimmung fest, dass die Grünlandnutzung unter PV-Freiflächenanlagen gegenüber reiner Ackernutzung eine bessere Filter- und Pufferfunktion des Bodens begünstigen kann und mehr Kohlenstoff in Form von Humus bindet. Dies gilt unter der Bedingung, dass Aufbau und Betrieb bodenschonend nach den einschlägigen DIN-Normen erfolgen.
Nach Betriebsende – in der Regel nach 20 bis 30 Jahren – sind Solarparks vollständig rückbaubar: Pfähle werden gezogen, Module abmontiert, Kabel entfernt, Baustraßen zurückgebaut und die durchwurzelbare Bodenschicht wiederhergestellt. Für den Eigentümer sind diese Rückbaupflichten vertraglich und finanziell abgesichert. Die Fläche kann danach wieder vollständig landwirtschaftlich genutzt werden – mit möglicherweise verbesserten Bodeneigenschaften gegenüber dem Ausgangszustand.
Ökonomische Analyse: Wer gewinnt, wer verliert?
Das Pachtpreisdilemma
Die ökonomische Grundspannung der Flächendebatte liegt in einem schlichten Preismechanismus: Ein Hektar Ackerland, für die Landwirtschaft verpachtet, erzielt im Bundesdurchschnitt rund 407 Euro im Jahr. Für Dauergrünland liegt dieser Wert mit durchschnittlich 212 Euro pro Hektar und Jahr noch erheblich niedriger. Ein vergleichbarer Hektar, der für einen klassischen Solarpark verpachtet wird, erzielt zwischen 3.000 und 4.500 Euro im Jahr – teils sogar bis zu 5.000 Euro an günstigen Standorten. Das bedeutet: Die Solarbranche kann in der Regel das Acht- bis Zwanzigfache des landwirtschaftlichen Pachtpreises zahlen.
Dieser Preisunterschied ist die strukturelle Ursache für den sozialen Konflikt. Landwirte, die Flächen zugepachtet haben und diese nun an Solarinvestoren verlieren, sehen sich mit einer existenziellen Konkurrenz konfrontiert, gegen die sie mit den Mitteln eines normalen Landwirtschaftsbetriebs schlicht nicht antreten können. Ein Getreide- oder Rübenanbauer in Rheinhessen oder im Hunsrück, der seinen Verpächtern keine 3.000 bis 4.000 Euro Solarpark-Pacht bieten kann, verliert die Fläche – und damit unter Umständen die Grundlage seines Betriebs.
Diese Verdrängungslogik hat auch für Kommunen eine ambivalente Dimension. Einerseits sind Solarparks ökonomisch attraktiv: Sie spülen über die Gewerbesteuer Einnahmen in die Gemeindekassen und ermöglichen es kleineren Kommunen, finanzielle Spielräume zu schaffen. Andererseits befürchten Gemeindebürger den Verlust an landschaftlicher Qualität und Identität. Brandenburg hat ab 2025 einen sogenannten Solar-Euro als Sonderabgabe von Betreibern neuer PV-Freiflächenanlagen eingeführt; ähnliche Modelle existieren inzwischen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.
Systemische Implikationen der Anerkennungsforderung
Die Forderung des bne, die Weidebewirtschaftung in klassischen Solarparks als Landwirtschaft anzuerkennen, hat systemische wirtschaftliche Konsequenzen, die über den einzelnen Betrieb hinausgehen. Würde diese Einordnung Realität, könnten Landwirte, die ihre Flächen für Solarparks verpachten oder selbst betreiben, weiterhin GAP-Direktzahlungen für die Grünlandflächen geltend machen – sofern sie die Mindestbewirtschaftungspflichten durch Schaf- oder Rinderbeweidung erfüllen. Das würde die Einkommenssituation dieser Betriebe erheblich verbessern und könnte ein Modell für kooperative Nutzungsvereinbarungen zwischen Energieprojektentwicklern und Landwirten schaffen.
Gleichzeitig stellt sich die Frage nach der Legitimität solcher Subventionen: Wenn eine Fläche primär der Stromerzeugung dient und die Beweidung ein Nebennutzungseffekt ist, könnte eine agrarpolitische Förderung als Subventionsumgehung interpretiert werden. Das KNE hat auf der Fachkonferenz vom 11. März 2026 explizit darauf hingewiesen, dass eine Doppelförderung – also gleichzeitig EEG-Förderung für den Strom und GAP-Direktzahlungen für die Fläche – regulatorisch problematisch ist und keine am bestehenden Agrar- oder Subventionsrecht ausgerichtete Lösung darstellen sollte. Stattdessen müssten andere Lösungswege entwickelt werden, die beide Nutzungsformen rechtssicher kombinieren.
Politische Konsequenzen und Handlungsebenen
Der Rahmen des EEG 2023 und seine Grenzen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung von 2023 setzt einen klaren regulatorischen Rahmen: Mindestens die Hälfte des jährlichen PV-Zubaus soll als Dachanlage erfolgen; der maximale bundesweite Netto-Zubau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist auf 80 Gigawatt bis 2030 und 177,5 Gigawatt bis 2040 gedeckelt. Agri-PV und extensive Freiflächenanlagen erhalten eigene Ausschreibungssegmente mit höherer Vergütung; klassische Freiflächenanlagen auf Ackerland sind demgegenüber regulatorisch benachteiligt.
Diese Struktur hat eine klare politische Logik: Sie soll Flächenkonkurrenzen minimieren, Mehrfachnutzungen anreizen und sicherstellen, dass der Großteil des PV-Ausbaus über Dächer erfolgt. Was das EEG 2023 jedoch nicht vorwegnimmt, ist die Frage, wie mit dem tatsächlich genutzten Grünland in bestehenden und künftigen klassischen Solarparks umzugehen ist – und ob die Weidenutzung auf diesen Flächen agrarpolitisch anerkannt werden sollte. Hier klafft eine Regulierungslücke, in die der bne-Forschungsbericht direkt hineinstößt.
Bundesländer im Alleingang
Da die Bundesebene noch keine einheitliche Antwort auf die Frage der Doppelnutzung gefunden hat, agieren die Bundesländer zunehmend im Alleingang – teils in unterschiedliche Richtungen. Mecklenburg-Vorpommern verschärft die Bodenwertkriterien und schützt damit fruchtbares Ackerland vor dem Zugriff der Solarbranche. Brandenburg führt eine finanzielle Abgabe für Solarpark-Betreiber ein, um Kommunen zu beteiligen. Andere Länder verfolgen pragmatischere Ansätze und lassen mehr Spielraum für Freiflächenanlagen.
Diese regulatorische Zersplitterung ist aus Investorenperspektive ein Nachteil: Unternehmen, die bundesweit Projekte planen, sehen sich mit einem Flickenteppich unterschiedlicher Länderregelungen konfrontiert. Gleichzeitig spiegelt sie die tatsächlich unterschiedlichen Ausgangssituationen wider – in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen großen Agrarflächen und einer anderen Flächenkultur als in Bayern oder Baden-Württemberg sind die politischen Sensibilitäten fundamental verschieden.
Was eine Anerkennung konkret bedeuten würde
Die Forderung des bne nach rechtlicher Anerkennung der Weidenutzung in klassischen Solarparks als Landwirtschaft hätte im Wesentlichen vier Konsequenzen. Erstens würde sie die Akzeptanz von Solarparks im Agrarsektor erhöhen, weil Landwirte sich nicht länger zwischen Landwirtschaft und Energieerzeugung entscheiden müssten. Zweitens würde sie potenzielle GAP-Förderungen für Flächen erschließen, auf denen Weidetiere gehalten werden – mit entsprechenden agrarpolitischen Anreizwirkungen. Drittens würde sie die rechtliche Behandlung dieser Flächen vereinfachen und Planungssicherheit für Projektentwickler schaffen. Viertens würde sie den ökologischen Mehrwert, der durch die Kombination von Grünlandentwicklung und Biodiversitätsförderung entsteht, dem Agrarsektor gutschreiben – und damit auch im Kontext von Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz nutzbar machen.
Der Vergleich mit Agri-PV: Nicht Konkurrenz, sondern Komplementarität
Agri-PV bleibt das leistungsfähigere Instrument
Es wäre ein Missverständnis, die bne-Erkenntnisse als Argument gegen Agri-PV zu interpretieren. Agri-PV in seiner klassischen Ausprägung – mit hochgestellten oder vertikal aufgestellten Modulen, die eine gleichzeitige mechanische Bewirtschaftung ermöglichen – bleibt für den Ackerbau das leistungsfähigere Instrument. Der Flächennutzungsgrad kann bei Agri-PV bis zu 175 Prozent betragen, wenn man den Stromertrag und den Ernteertrag summiert. Für Sonderkulturen wie Obst, Wein oder Gemüse bietet Agri-PV darüber hinaus einen aktiven Schutz vor Hagel, Frost, Starkregen und Sonnenbrand.
Der Deutsche Bauernverband sieht in Agri-PV grundsätzlich das geeignetere Konzept für eine echte Integration von Landwirtschaft und Stromerzeugung, fordert aber die Aufhebung der Beschränkung auf Ackerflächen und den Wegfall des Verbots, den erzeugten Strom selbst zu nutzen. Freiflächen-PV dagegen erreicht pro Hektar zwar den höchsten Stromertrag, gilt aber als Flächenkonkurrent für die Nahrungsmittelproduktion.
Klassische Solarparks als Grünlandlösung
Das Framing, das die bne-Studie nahelegt, ist ein anderes: Klassische Solarparks auf Grünland oder auf vormals intensiv bewirtschaftetem Ackerland, das extensiviert wird, sollten nicht primär als Flächenkonkurrenten zur Nahrungsmittelproduktion betrachtet werden, wenn dort Weidewirtschaft betrieben wird. Die Unterscheidung zwischen einem konventionellen Solarpark mit Schafbeweidung und einer extensiven Agri-PV-Anlage mit Schafbeweidung ist in der Praxis oft minimal – während die regulatorischen Unterschiede erheblich sind.
Dies wirft eine grundlegende Frage auf: Sollte die Regulierung die Nutzungsform (Weidewirtschaft) oder die Bauform (Modultischtyp, Modulhöhe) in den Mittelpunkt stellen? Die bne-Studie plädiert implizit für eine nutzungsformbasierte Regulierung. Das ist nicht trivial – es würde bedeuten, dass nicht die technische Spezifikation der Anlage, sondern der tatsächliche agrarische Output (beweidete Fläche, gehaltene Tiere, erzeugte Futterbiomasse) als Maßstab gilt.
Ökonomische und gesellschaftliche Perspektive
Energiewende braucht gesellschaftliche Akzeptanz
Der ökonomisch wichtigste Aspekt der gesamten Debatte ist möglicherweise ein indirekter: die gesellschaftliche Akzeptanz von Solarparks im ländlichen Raum. In vielen deutschen Gemeinden scheitern Solarpark-Projekte nicht an technischen oder wirtschaftlichen Hindernissen, sondern an lokalem Widerstand. Dieser Widerstand speist sich aus verschiedenen Quellen: Bedenken über Landschaftsveränderungen, Sorgen um die Zukunft landwirtschaftlicher Betriebe, diffusem Unbehagen über die Industrialisierung ländlicher Räume.
Wenn Solarparks als Flächen anerkannt werden, auf denen Weidetierhaltung stattfindet und die damit ein erkennbar landwirtschaftliches Erscheinungsbild behalten, verändern sich diese Wahrnehmungsgrundlagen. Schafe unter Solarpanelen wirken anders als leere, abgesperrte Modulfelder. Diese Akzeptanzwirkung ist schwer zu quantifizieren, aber real – und sie hat direkte ökonomische Konsequenzen für die Projektentwicklung und die Planungsdauer.
Klimaanpassung als zusätzlicher Faktor
Ein weiterer, bisher wenig diskutierter Aspekt ist die Klimaanpassungswirkung von Solarparks mit Weidenutzung. Forschungen des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung zeigen, dass Weideflächen durch den Klimawandel stark unter Druck geraten werden: Je nach Emissionsszenario könnten bis 2100 bis zu 36 bis 50 Prozent der heute klimatisch geeigneten Weideflächen ihre Nutzbarkeit verlieren. Solarparks mit Beweidung bieten hier eine interessante Synergie: Die Module reduzieren Hitzestress für die Tiere durch Schattenwirkung, stabilisieren die Futteraufnahme und können in zunehmend heißen Sommern sogar die Milchleistung erhalten. Das ist kein Argument, das in der aktuellen Debatte prominent geführt wird – es hätte es aber verdient.
Eine Forderung mit struktureller Sprengkraft
Die bne-Studie zum landwirtschaftlichen Wert von Solarparks ist mehr als ein weiterer Forschungsbeitrag in einer übervollen Debatte. Sie ist ein konzeptueller Angriff auf eine regulatorische Sackgasse: die kategorische Trennung zwischen Energieinfrastruktur und Landwirtschaft auf Freiflächen.
Die Zahlen sprechen für sich: Ende 2024 nahmen Solarparks 0,1 Prozent der deutschen Ackerfläche ein; selbst beim ambitionierten 215-GW-Ausbauziel wären es maximal 0,6 bis 0,9 Prozent. Von einer Verdrängung der Landwirtschaft kann auf nationaler Ebene keine Rede sein. Die realen Konflikte entstehen lokal und sektoral – und dort sind sie ernst zu nehmen, wie das Beispiel des Pachtpreisdrucks zeigt.
Die Kernaussage des bne-Forschungsberichts – dass klassische Solarparks als vollwertiges Weideland genutzt werden können und diese Nutzungsform als Landwirtschaft anerkannt werden sollte – ist wissenschaftlich belastbar und agrarpolitisch logisch. Sie würde Akzeptanz schaffen, Subventionsinstrumente öffnen und die binäre Logik von Energie gegen Landwirtschaft aufbrechen.
Was fehlt, ist der politische Wille, eine neue Kategorie zu schaffen: die der agrarintegrierten Solarfläche, die nicht durch ihre Modularchitektur, sondern durch ihre tatsächliche Nutzung definiert wird. Die Forschung hat ihren Teil getan. Nun ist die Gesetzgebung am Zug.
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