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Die Stellplatzpflicht, die Solarpflicht, Stellplatzarten und die Solarcarport Strategie für offene Stellplätze

Die Stellplatzpflicht und Solarcarport Strategie

Die Stellplatzpflicht und Solarcarport Strategie – Bild: Xpert.Digital

Die neue Parkplatz-Strategie: Was Sie vorher wissen sollten!

Parken ist schon lange kein Zuckerschlecken mehr. Denkt man nur an die Tiefgaragen-Parkplätze oder an die großen Parkplätze einiger Einkaufscenter, so treibt das so manchen den Stressschweiß in die Stirn.

Jeder von uns hat in der Vergangenheit schon so manch akrobatische Leistung beim Ein- und Aussteigen vollbracht und unterschwellig sucht man schon von vornherein den Parkplatz aus, der mindestens einen freien Nebenplatz aufweist. Das klappt nicht immer. Einparken passt nicht zu den in Hochglanz beworbenen tollen Einkaufserlebnissen und der tollen Einkaufsatmosphäre.

Stellplätze sind in der Regel zwischen 2,0 m und 3,5 m (Behindertenparkplatz) breit. Die erforderliche Länge reicht von 5 m bis 6,7 m.

Mittlerweile gibt es in einigen Bundesländern neben der Stellplatzpflicht nun auch die Solarpflicht, u. a. auch für offene Stellplätze. In der Queraufstellung (Reihenparkplätze) sind 2,3 Meter Standard.

In den letzten 40 Jahren jedoch sind die Fahrzeuge immer breiter geworden.  Es gibt Pkw(s), die es bis auf 1,94 Meter Breite (BMW X5) bringen. Der Jeep Grand Cherokee oder die Ford-Modelle Galaxy und S-Max bringen es mit Außenspiegel gar auf 2,15 Meter Breite!

Laut dem ADAC sind 70 % der neu zugelassenen Autos breiter als 2,0 Meter. Schon seit Jahren fordert auch der ADAC eine Mindest-Stellplatzbreite von 2,5 Metern.

Zusammengenommen mit der Photovoltaik bedarf es daher einer neuen Parkplatz-Strategie, wenn die neuen Parkplätze nicht zu einem Fiasko werden sollen und zum Beispiel im gewerblichen Bereich die Kunden aufgrund der Parkplatzenge wegbleiben.

Bereits jetzt schon herrscht Enge im Parkbereich und wird durch eine Überdachung mit Solarmodulen nicht besser. Manche Solarcarport-Modelle verengen sogar noch den bereits jetzt schon knappen Parkraum.

Daher ist die Auswahl des richtigen Solarcarport-Systems wichtig!

Solarcarports empfindliche Einstiegszonen – Bild: Xpert.Digital

Es gibt verschiedene Unterkonstruktionen und Solarcarport-Modelle, die für größere bis große Parkplatzanlagen mehr oder weniger geeignet sind.

Dachträger für die Unterkonstruktion der Solarmodule, die sich im roten Bereich befinden, verengen nicht nur den Parkraum (wieder, wenn der Einzel-Stellplatz von 2,3 m auf 2,5 m vergrößert wurde), sie erschweren auch enorm die Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten.

Im grünen Bereich befindliche Solarmodule-Dachträger haben keinen Einfluss auf die Parksituation.

Im gelben Bereich befindliche Photovoltaik-Dachträger erschweren ein komfortables ein- und ausparken.

Passend dazu:

Beim Preis der Solarcarport-Unterkonstruktion auch den Montageaufwand und die Arbeitszeit berücksichtigen!

Einige Solarcarport-Systeme benötigen eine aufwendige Fundamentierung. Davon wiederum sind einige nicht ideal, was die Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten der Fahrzeuginsassen betrifft.

Momentan ist auch so, dass für Parkplätze mit Schrägaufstellung derzeit nur mit der 4+2+ Solarcarport Säulen-Technik möglich ist.

Passend dazu:

Auch gilt zu berücksichtigen, mit welchen Aufwand bereits versiegelte Flächen für das ausgewählte Solarcarport-System der Boden aufgerissen und bearbeitet werden müssen. Mit der Neugestaltung der Fahrbahn kommen weitere Kosten hinzu.

In manchen Fällen ist aufgrund unterirdischer Leitungen oder anderen Bodenverhältnissen eine umfassende Fundamentierung nicht möglich. Da scheiden bereits einige Solarcarport-Systeme aus.

Auch für Solarteure und Bauunternehmen ist es daher wichtig zu wissen, mit welchem System sie am einfachsten und unkompliziertesten arbeiten können.

Passend dazu:

Offene Stellplätze: Stellplatzarten, Mindestabstände und erforderliche Fahrgassenbreite

Hierbei wird in drei Stellplatzarten (auch Fahrzeugaufstellung oder Parkplatzaufstellung) unterschieden:

Stellplatzarten – Fahrzeugaufstellung – Parkplatzaufstellung – Bild: Xpert.Digital

  1. Queraufstellung
    Die Queraufstellung (auch Senkrechtaufstellung) besitzt einen Aufstellwinkel von 90°. Hier kann das Fahrzeug wahlweise vorwärts oder rückwärts einfahren. Diese Aufstellung wird eher bei Nebenstraßen und auf Parkplätzen angetroffen. Hierbei ist § 12 Absatz 4 StVO zu beachten, d. h., es müssen die entsprechenden Markierungen bzw. Beschilderung vorhanden sein, damit so geparkt werden darf.
  2. Schrägaufstellung
    Bei einem Aufstellwinkel zwischen 45° und ca. 81° spricht man von der Schrägaufstellung. Das Fahrzeug kann vorwärts in den Parkstand einfahren, muss zum Ausparken jedoch wieder rückwärts herausfahren. Diese Aufstellung wird oft bei Parkplätzen verwendet, da sie schmalere Fahrwege als die Senkrechtaufstellung und bessere Platzausnutzung als Parallelaufstellung ermöglicht. Sie ist nur bei entsprechenden Markierungen zulässig, da sonst gegen § 12 Absatz 4 StVO verstoßen würde.
  3. Längsaufstellung
    Bei der Längsaufstellung wird (gemäß § 12 StVO) parallel zur Fahrbahn geparkt. Die Fahrzeuge erreichen den Parkstand direkt von der Fahrbahn und können rückwärts oder, soweit ausreichen Platz vorhanden, vorwärts einparken und vorwärts oder rückwärts ausfahren. Diese Fahrzeugaufstellung ist die gängigste Aufstellungsart an Straßen und generell von der Solarpflicht befreit.

Rechtliche Grundlage bilden in Deutschland die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR). Es ist ein gültiges technisches Regelwerk für die Planung und den Bau von Anlagen des ruhenden Verkehrs. Dazu zählen Parkflächen und Parkbauten sowie Parkleitsysteme. Sie werden herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.

Folgende Angaben können je nach Bundesland abweichen:

Parkstand Abstände für offene Stellplätze

Parkstand Abstände – Bild: Xpert.Digital

Erforderliche Fahrgassenbreite für Stellplätze

Erforderliche Fahrgassenbreite für Stellplätze – Bild: Xpert.Digital

 

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Wissenswertes zur Stellplatzpflicht

Bei der Bebauung eines Grundstücks muss in der Regel in Deutschland und Österreich je nach geplanter Nutzung eine bestimmte Mindestanzahl an Stellplätzen auf dem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe nachgewiesen werden. Diese Stellplätze werden als notwendige Stellplätze bezeichnet. Die Zahl der notwendigen Stellplätze ergibt sich aus den Bauordnungen der Bundesländer oder aus den Stellplatzverordnungen oder Stellplatzsatzungen der Gemeinden.

In Stellplatzverordnungen bzw. Stellplatzsatzungen ist in Deutschland geregelt, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder beim Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück oder in der Nähe nachgewiesen werden müssen. Die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze hängt von der Nutzung des Gebäudes und von der Zahl der Nutzer ab (z. B. wird die Stellplatzzahl bei Wohngebäuden in Abhängigkeit von der Zahl der Wohneinheiten festgelegt). Die Festlegungen basieren teilweise auf technischen und statistischen Erkenntnissen, wie z. B. dem Motorisierungsgrad.

In Deutschland werden die Erfordernisse heute in der Regel durch die Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Grundsätzlich müssen danach für bauliche Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr erwarten lassen, die notwendigen Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätze auf dem Baugrundstück oder einem in der Nähe gelegenen Grundstück errichtet werden. Der Umfang der Stellplatzverpflichtung wird von der Bauaufsichtsbehörde festgesetzt.

In einigen Bundesländern (z. B. in Brandenburg) wurden die Landesbauordnungen in den letzten Jahren dahingehend geändert, dass eine landesweit einheitliche Stellplatzpflicht nicht mehr besteht. Stattdessen können die Gemeinden Stellplatzsatzungen erlassen.

Im Land Berlin besteht gem. § 49 der Bauordnung eine Stellplatzpflicht nur für Behindertenparkplätze öffentlich zugänglicher Gebäude und Abstellgelegenheiten für Fahrräder.

Hamburg hat 2013 für Wohnungen die Pflicht zur Errichtung von Kfz-Stellplätzen abgeschafft. Die Landesbauordnung Baden-Württembergs sieht seit 2015 die Möglichkeit vor, durch mehr Fahrradstellplätze auf ein Viertel der Kfz-Parkplätze zu verzichten – vier Radplätze ersetzen einen Autostellplatz.

Garagenverordnungen

Mit den Garagenverordnungen (GarVO, GaVO oder GaStellV) oder Sonderbauverordnungen der Bundesländer gibt es die Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen:

  • Mindestbreite und der Mindestkurvenradius von Zu- und Abfahrten
  • Mindestlänge und -breite von Stellplätzen
  • Mindestbreite von Fahrgassen
  • Mindestanteil von Frauenparkplätzen
  • Mindesthöhe

In Berlin und in Nordrhein-Westfalen gibt es keine eigenen Garagenverordnungen. In Berlin wurde sie 2004 durch die Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen (Anlagen-Prüfverordnung – AnlPrüfVO) außer Kraft gesetzt. In Nordrhein-Westfalen wurden die Inhalte der Garagenverordnung 2009 in die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten integriert. Die meisten Bundesländer haben die Muster-Garagenverordnung der ARGEBAU (Arbeitsgemeinschaft der für das Bauwesen zuständigen Minister) übernommen oder verweisen darauf.

Das gängige Regelwerk für öffentliche Parkstände ist jedoch die RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen).

Auswahl an Autos breiter als zwei Meter

Moderne Autos werden immer breiter. Dies ist den Pkw-Haltern aber in vielen Fällen gar nicht bewusst, da die Angabe der tatsächlichen Breite nicht im Fahrzeugschein steht. Probleme mit der Infrastruktur sind vorprogrammiert (Baustellen, Parkhäuser).

Aus diesem Grund hat der ADAC als kleine Orientierungshilfe für die Autofahrer eine Auswahl-Liste mit 120 betroffenen Autos erstellt.

Auswahl an Autos breiter als zwei Meter – Bild: ADAC

Autos werden immer breiter – die Infrastruktur wächst aber nicht mit. Dieses Problem wird besonders in Autobahnbaustellen deutlich. Hier ist oftmals sogar die linke Spur für Fahrzeuge, die breiter als zwei Meter sind, gesperrt. Problem: Selbst viele Kleinwagen überschreiten heute diese Marke. Dies ist den Pkw-Haltern aber in vielen Fällen gar nicht bewusst, da die Angabe der tatsächlichen Breite nicht im Fahrzeugschein steht.

Aus diesem Grund hat der ADAC als kleine Orientierungshilfe für die Autofahrer eine Liste mit 120 betroffenen Autos erstellt. Für diese Liste, die allerdings nur eine Auswahl darstellt, wurden die tatsächlichen Breiten, inklusive Außenspiegel gemessen. Auch vermeintlich schmale Autos wie der Ford Focus, der Honda Civic oder der Peugeot 308 gehören zu den Autos mit zu hohen Breitenmaßen.

Wer ein Auto besitzt, das breiter als zwei Meter ist, hat auch in vielen Parkhäusern Probleme. Beschädigungen beim Ein- und Aussteigen sind quasi vorprogrammiert. Deswegen fordert der Club auch eine Stellplatzbreite von 2,50 Metern. Der letzte ADAC Parkhaustest hat diese Forderung erneut betont.

Quelle: Pressemitteilung ADAC

Passend dazu:

Seit Jahren sind rund 70 Prozent der neu zugelassenen Pkw mit Außenspiegeln breiter als zwei Meter. Daher ist eine solche Verengung der Fahrspur in Baustellen nicht mehr zeitgemäß. Breitere Behelfsfahrstreifen, die eine tatsächliche Fahrzeugbreite bis 2,1 Meter zulassen, sind nach Ansicht des ADAC notwendig.

Autobahnbaustellen: breite Autos – schmale Spuren – Bild: ADAC

Bereits Fahrzeuge der Kompaktklasse (wie etwa ein VW Golf) sind häufig zu breit für die engen Baustellenspuren. Die Folge: Auf vielen Baustellenspuren dürfen nur noch Kleinwagen und Motorräder links unterwegs sein. Um zu wissen wie breit sein Fahrzeug ist, reicht der Blick in die Fahrzeugpapiere nicht aus. Dort wird lediglich der Wert ohne Außenspiegel angegeben. Autofahrer sollten sich über die tatsächliche Breite ihres Fahrzeugs informieren und ggf. nachmessen

Die zweithäufigste Unfallursache in Baustellen ist die Kollision nebeneinander fahrender Fahrzeuge. Um diese Unfallgefahr zu minimieren, rät der ADAC, in Baustellen versetzt zu fahren und unnötige Überholmanöver zu vermeiden. Auch hier gilt: Das versetzte Fahren ist nur dann sinnvoll, wenn der linke Fahrstreifen von einer ausreichenden Zahl von Fahrzeugen benutzt werden darf.

Staus vor Baustellen lassen sich dadurch vermeiden, dass die Zahl der Fahrstreifen auch in der Baustelle beibehalten wird. Fällt eine Spur weg, muss man sich im Reißverschlussverfahren einfädeln. Dabei gilt: so weit wie möglich bis zum Hindernis fahren und erst dann einfädeln. Das Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens kann mit 20 Euro Bußgeld geahndet werden. Außerdem gilt es, in Baustellen besonders aufmerksam zu fahren und ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten.

Quelle: Pressemitteilung ADAC

Typische Solarcarport-Systeme im Überblick

Mehr dazu hier:

Alles rund um PV Photovoltaik Parkplätze, solare Überdachungen von offenen Stellplätzen bzw. Solarcarports und Solarcarporte

 

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Konrad Wolfenstein

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