Neue Steuerpläne enthüllt – die große Steuerwende: Warum besonders die Mittelschicht massiv profitieren könnte
Xpert Pre-Release
Available in 27 languages 📢
Xpert.Digital bei Google bevorzugen ⓘVeröffentlicht am: 24. April 2026 / Update vom: 24. April 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Neue Steuerpläne enthüllt – die große Steuerwende: Warum besonders die Mittelschicht massiv profitieren könnte – Bild: Xpert.Digital
Bis zu 3.000 Euro mehr netto: So stark profitieren Sie von den neuen Steuerplänen
Soli-Aus und höherer Freibetrag: Das soll sich bei Ihrer Einkommensteuer ändern – Diese vier Änderungen sollen unser Nettogehalt retten
Spitzensteuersatz erst ab 85.000 Euro: Kommt jetzt das Mega-Steuergeschenk?
Deutschland leidet unter einer der höchsten Steuer- und Abgabenlasten weltweit – eine strukturelle Hürde, die nicht nur die Motivation der Arbeitnehmer bremst, sondern auch den Wirtschaftsstandort zunehmend unter Druck setzt. Nun liegt ein konkreter Entwurf auf dem Tisch, der genau das ändern soll: Die Unionsfinanzpolitiker Yannick Bury und Florian Dorn haben ein umfassendes Reformkonzept erarbeitet, das die arbeitende Mitte spürbar entlasten soll. Mit einem beachtlichen Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro jährlich versprechen die Pläne unter anderem einen deutlich höheren Grundfreibetrag, die späte Greifgrenze für den Spitzensteuersatz ab 85.000 Euro und das endgültige Aus für den Solidaritätszuschlag. Für den Einzelnen könnte das bis zu 3.000 Euro mehr netto im Jahr bedeuten. Doch während Berechnungen des Bundes der Steuerzahler die finanziellen Vorteile für die Bürger eindrucksvoll belegen, birgt die Finanzierung durch einen radikalen Subventionsabbau großen politischen Sprengstoff – insbesondere in den Verhandlungen mit der SPD. Lesen Sie hier, was das Reformkonzept im Detail beinhaltet, wer am stärksten profitiert und warum die Umsetzung noch an gewaltigen Hürden scheitern könnte.
Steuerwende in Deutschland: Das Reformkonzept von Bury und Dorn
Mehr Netto statt mehr Staat – oder: Wie viel Entlastung sich Deutschland leisten kann und will
Deutschland hat ein strukturelles Problem, das seit Jahren ungelöst schwelt: Die Steuer- und Abgabenlast auf Arbeitseinkommen gehört zu den höchsten in der gesamten OECD. Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit Durchschnittsverdienst führt hierzulande 47,9 Prozent seines Bruttoeinkommens an den Staat ab – nur in Belgien ist dieser sogenannte Tax Wedge noch höher. Was das in der Praxis bedeutet, ist ernüchternd: Mehr als zwei Drittel dieser gesamten Abgabenlast entfallen auf Sozialversicherungsbeiträge, die sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern getragen werden. Der Effekt ist nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine motivationale Bremse – für Arbeitnehmer, die sich fragen, warum sich mehr Arbeit kaum lohnt, und für Unternehmen, die im internationalen Standortwettbewerb unter dem Kostenblock ächzen.
Hinzu kommt das systemische Phänomen der kalten Progression. Darunter versteht man jenen schleichenden Effekt, bei dem inflationsausgleichende Lohnerhöhungen durch den progressiv ausgestalteten Einkommensteuertarif zu einer realen Mehrbelastung führen, obwohl die Kaufkraft der betroffenen Beschäftigten faktisch unverändert geblieben ist. Mehr als 35 Millionen Steuerpflichtige waren im Jahr 2024 von diesem Effekt betroffen; ihre durchschnittliche Mehrbelastung betrug rund 273 Euro im Jahr. Zwar hat der Gesetzgeber Ende 2024 im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) Entlastungsmaßnahmen für 2025 und 2026 beschlossen – etwa eine Verschiebung der Tarifeckwerte um 2,6 beziehungsweise 2,0 Prozent –, aber eine strukturelle Antwort auf die Grundproblematik ist das noch nicht.
In diesem Kontext ist das Reformkonzept der beiden Unionsfinanzpolitiker Yannick Bury (CDU) und Florian Dorn (CSU) entstanden. Es will mehr sein als eine technische Tarifkorrektur: Es ist der erste konkrete Vorschlag innerhalb der schwarz-roten Koalitionsverhandlungen für eine umfassende Neuordnung der Einkommensteuer, die ab dem 1. Januar 2027 gelten soll. Das gesamte Entlastungsvolumen ist auf 25 bis 30 Milliarden Euro jährlich bemessen.
Konstruktion einer Entlastung: Die vier Stellschrauben des Konzepts
Das Konzept von Bury und Dorn operiert im Wesentlichen mit vier zentralen steuerpolitischen Instrumenten, die in Kombination wirken und in ihrer Gesamtheit die Nettoentlastung der Steuerzahler erzeugen sollen.
Erstens soll der Grundfreibetrag um mindestens 1.000 Euro angehoben werden. Der Grundfreibetrag ist jener Einkommensbetrag, bis zu dem keinerlei Einkommensteuer erhoben wird und der das steuerliche Existenzminimum abbildet. Im Jahr 2026 liegt er bei 12.348 Euro pro Person und Jahr. Eine Anhebung auf mindestens 13.348 Euro würde insbesondere Beschäftigte in unteren Einkommensregionen spürbar entlasten, weil bei ihnen ein relativ größerer Anteil des Bruttolohns in der steuerfreien Zone verbleibt.
Zweitens soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 85.000 Euro greifen – statt wie bisher bereits ab rund 69.878 Euro (Wert 2026). Diese Anhebung der Einstiegsschwelle um rund 15.000 Euro hat erhebliche Auswirkungen: Ein Steuerpflichtiger, der heute mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.000 Euro bereits dem Spitzensteuersatz unterliegt, würde nach der Reform jährlich rund 1.400 Euro weniger Steuern zahlen. Für den Mittelstand, der in Deutschland traditionell früh in die oberen Steuerbereiche gleitet, ist das ein bedeutsamer Effekt.
Drittens soll der Solidaritätszuschlag vollständig abgeschafft werden. Derzeit zahlen ihn noch die obersten zehn Prozent der Steuerpflichtigen – also jene, bei denen das Konzept durch die Anhebung des Spitzensteuersatzes ohnehin besonders stark wirkt. Die vollständige Abschaffung des Soli vollendet damit eine seit Jahren versprochene, aber nie konsequent umgesetzte Korrektur.
Viertens – und dies ist das ungewöhnlichste Element des Konzepts – soll der sogenannte Reichensteuersatz, der auf zu versteuernde Jahreseinkommen ab 277.825 Euro erhoben wird, von derzeit 45 auf 47,5 Prozent angehoben werden. Gleichzeitig soll die Einkommensgrenze, ab der diese Reichensteuer greift, abgesenkt werden. Dieses Element dient politisch als Signal der Ausgewogenheit und soll die Kritik entkräften, die Reform komme vor allem Gutverdienern zugute.
Was im Portemonnaie bleibt: Die konkreten Entlastungsbeträge nach Einkommensgruppe
Die durch den Bund der Steuerzahler mitentwickelten und berechneten Entlastungsbeträge machen das Konzept greifbar. Sie zeigen, wie die Nettoentlastung mit steigendem Bruttoeinkommen skaliert – und zwar aus mehreren Gründen: Je höher das Einkommen, desto höher ist zum einen die steuerliche Ausgangslast, und zum anderen entfaltet die Anhebung der Spitzensteuersatzgrenze ihre Wirkung naturgemäß erst ab höheren Einkommensniveaus.
Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro ergibt sich eine monatliche Nettoentlastung von 18,60 Euro. Das entspricht einer jährlichen Entlastung von rund 223 Euro. Bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro monatlich steigt der Entlastungsbetrag auf 37,40 Euro pro Monat – also rund 449 Euro jährlich. Wer 8.000 Euro brutto monatlich verdient, würde 149 Euro mehr netto pro Monat in der Tasche haben, was sich auf rund 1.788 Euro im Jahr summiert. Bei einem Monatsbruttogehalt von 10.000 Euro beläuft sich die Entlastung auf 246 Euro monatlich, also fast 3.000 Euro jährlich.
Für eine vierköpfige Familie – konkret ein verheiratetes Ehepaar mit zwei Kindern – sieht das Bild ebenfalls positiv aus, wenn auch etwas moderater: Bei einem gemeinsamen Haushaltsbruttoeinkommen von 12.000 Euro monatlich ergibt sich laut den Berechnungen des Bundes der Steuerzahler eine monatliche Entlastung von bis zu 135 Euro. Familien profitieren aufgrund des Ehegattensplittings und der Kinderfreibeträge von einer anderen Steuerkurve als Singles, was die relative Entlastungswirkung im Vergleich zu unverheirateten Gutverdienern dämpft.
| Einkommensgruppe | Brutto/Monat | Entlastung/Monat | Entlastung/Jahr |
|---|---|---|---|
| Alleinstehend | 2.000 Euro | 18,60 Euro | ca. 223 Euro |
| Alleinstehend | 4.000 Euro | 37,40 Euro | ca. 449 Euro |
| Alleinstehend | 8.000 Euro | 149,00 Euro | ca. 1.788 Euro |
| Alleinstehend | 10.000 Euro | 246,00 Euro | ca. 2.952 Euro |
| Ehepaar, 2 Kinder | 12.000 Euro | bis 135,00 Euro | ca. 1.620 Euro |
Diese Tabelle offenbart eine strukturelle Eigenheit der Reform: Die relative Entlastung – also der Anteil der Entlastung am Bruttoeinkommen – ist bei mittleren und gehobenen Einkommen besonders ausgeprägt. Das liegt daran, dass genau diese Einkommensgruppen heute am stärksten von der frühen Spitzensteuersatzgrenze und dem Solidaritätszuschlag betroffen sind.
Unsere EU- und Deutschland-Expertise in Business Development, Vertrieb und Marketing

Unsere EU- und Deutschland-Expertise in Business Development, Vertrieb und Marketing - Bild: Xpert.Digital
Branchenschwerpunkte: B2B, Digitalisierung (von KI bis XR), Maschinenbau, Logistik, Erneuerbare Energien und Industrie
Mehr dazu hier:
Ein Themenhub mit Einblicken und Fachwissen:
- Wissensplattform rund um die globale wie regionale Wirtschaft, Innovation und branchenspezifische Trends
- Sammlung von Analysen, Impulsen und Hintergründen aus unseren Schwerpunktbereichen
- Ein Ort für Expertise und Informationen zu aktuellen Entwicklungen in Wirtschaft und Technologie
- Themenhub für Unternehmen, die sich zu Märkten, Digitalisierung und Brancheninnovationen informieren möchten
Wer wirklich von der progressiven Steuerreform profitiert – und warum die oberen Mittelschichten gewinnen
Der progressive Zuschnitt und seine Grenzen: Wer wirklich profitiert
Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass das Konzept – entgegen dem politischen Narrativ einer vor allem sozialen Entlastung kleiner Einkommen – seinen stärksten absoluten Effekt in der oberen Mittelschicht entfaltet. Das ist keine Überraschung, sondern eine arithmetische Konsequenz des progressiven Steuersystems: Wer höhere Steuern zahlt, kann durch Steuersatzsenkungen auch mehr sparen.
Prozentual stellt sich das Bild differenzierter dar: Analysen des Deutschen Steuerzahlerinstituts (DSi) zeigen, dass der Nettolohn bei Menschen mit geringen und mittleren Einkommen prozentual zwischen rund zehn und 14 Prozent steigen würde, während Gutverdiener prozentual eher am unteren Ende dieser Spanne liegen. Kein Haushalt würde durch die Reform mehr zahlen müssen – zumindest nicht in den untersuchten Einkommensklassen.
Der Vergleich mit den Vorwahlplänen von CDU, SPD und FDP aus dem Jahr 2025 ist aufschlussreich. Damals hatte der Bund der Steuerzahler errechnet, dass der CDU-Tarifvorschlag für einen kinderlosen Single mit 48.000 Euro Jahresbrutto eine Entlastung von 893 Euro pro Jahr vorsah, die FDP hingegen 2.090 Euro und die SPD 428 Euro. Das aktuelle Bury-Dorn-Konzept ist mit einem Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro deutlich ambitionierter als das damalige CDU-Wahlprogramm – ein Zeichen, dass sich der steuerpolitische Spielraum innerhalb der Union unter dem Druck der wirtschaftlichen Lage in Deutschland verschoben hat.
Das Finanzierungsrätsel: Subventionsabbau per Rasenmäher und Verwaltungsreform
Die steuerpolitisch interessante Frage ist nicht, wie viel Entlastung das Konzept verspricht, sondern woher das Geld dafür kommen soll. Die beiden Unionspolitiker lehnen eine Neuverschuldung ausdrücklich ab und bekennen sich zur Schuldenbremse. Ihre Antwort auf die Finanzierungsfrage ist zweigeteilt.
Erstens planen Bury und Dorn, die Finanzhilfen des Bundes über einen Zeitraum von drei Jahren jährlich um jeweils 15 Prozent nach der sogenannten Rasenmäher-Methode abzubauen. Der Ausgangspunkt dieser Überlegung ist bemerkenswert: Die Finanzhilfen des Bundes haben sich von 5,5 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf heute mehr als 60 Milliarden Euro vervielfacht. Durch den schrittweisen Abbau sollen Mittel in Höhe von 22 Milliarden Euro freigesetzt werden. Zweitens sollen bei den Verwaltungskosten des Bundes knapp acht Milliarden Euro jährlich eingespart werden. Zusammen würde das – zumindest nach dieser Rechnung – das Entlastungsvolumen von bis zu 30 Milliarden Euro annähernd vollständig gegenfinanzieren.
Allerdings ist diese Finanzierungslogik an mehreren Punkten angreifbar. Die Wirtschaftswoche hat darauf hingewiesen, dass allein auf die Förderung der Energiewende durch das Heizungsgesetz und die EEG-Umlage rund 30 Milliarden Euro der staatlichen Subventionen entfallen – Instrumente, die die schwarz-rote Koalition gerade erst bestätigt hat. Schon unter der Vorgängerregierung hatte sich gezeigt, dass Subventionen politisch fast unmöglich zu streichen sind, weil hinter jedem Posten organisierte Interessengruppen stehen. Die Rasenmäher-Methode, die keine Prioritäten setzt und alle Subventionen gleich stark kürzt, ist politisch zwar einfach zu kommunizieren, aber in der Umsetzung erfahrungsgemäß äußerst schwerfällig.
Ein weiteres Spannungsfeld ergibt sich aus dem Bundeshaushalt selbst. Berichten zufolge weist der Bundeshaushalt für die Jahre 2027 und 2028 jeweils ein Defizit von rund 60 Milliarden Euro auf. Vor diesem Hintergrund wirkt eine Nettoentlastung von 30 Milliarden Euro pro Jahr wie ein politischer Wunsch, der ohne tiefgreifende Strukturreformen im Ausgabenbereich kaum realisierbar ist. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hält sich demonstrativ bedeckt und hat angekündigt, eigene Vorschläge zu einer einnahmeneutralen Reform vorzulegen – was bedeutet, dass höhere Belastungen für Spitzenverdiener den Großteil der Entlastung für mittlere Einkommen kompensieren sollen.
Die politische Geometrie der Reform: Union und SPD auf Kollisionskurs
Das Konzept ist aus der Unionsfraktion heraus entwickelt worden – nicht als offizielles Regierungsdokument, sondern als Diskussionsbeitrag von zwei Finanzpolitikern in einem Gastbeitrag im Handelsblatt. Das ist kein Zufall: Es ist ein gezielter Vorstoß, der die Koalitionsverhandlungen über eine Steuerreform inhaltlich prägen soll, ohne die offizielle Verhandlungsführung zu kompromittieren.
Die Reaktion des Koalitionspartners SPD war verhalten und im Kern ablehnend. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Esdar kritisierte, es sei nicht gerecht und gehe am Ziel vorbei, wenn besonders hohe Einkommen entlastet würden. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßte zwar das Element der Reichensteuersatzerhöhung, betonte aber, dass Finanzminister Klingbeil eigene Vorschläge vorlegen werde. Die SPD setzt dem Konzept ihr klassisches Gegenargument entgegen: Eine Steuerreform, die – absolut gesehen – Gutverdienern mehr nutzt als Geringverdienern, sei verteilungspolitisch nicht zu rechtfertigen.
Dieser Dissens spiegelt eine tieferliegende ideologische Differenz wider. Für die Union ist die Steuerentlastung ein ordnungspolitisches Prinzip: Der Staat soll weniger nehmen, damit die Menschen selbst mehr entscheiden können. Für die SPD ist Steuerentlastung ohne gleichzeitigen Lastenausgleich an der oberen Einkommensgrenze inakzeptabel. Wie die Frankfurter Rundschau kommentiert, läuft die SPD Gefahr, ein Wahlversprechen zu brechen, wenn sie eine Reform blockiert, die auch Mittelständlern substanziell nutzt – aber eine Einigung ohne Zugeständnisse an die sozialdemokratische Verteilungslogik erscheint gleichfalls unwahrscheinlich.
Unterstützung kommt innerhalb der Union von prominenter Stelle: Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann haben sich hinter das Konzept gestellt. Das verleiht dem Vorstoß von Bury und Dorn politisches Gewicht über den ursprünglichen Diskussionsbeitrag hinaus.
Das Standortargument: Warum Deutschland eine Steuerreform strukturell braucht
Jenseits der unmittelbaren Verteilungsdebatte steckt hinter dem Konzept ein wirtschaftspolitischer Impuls, der angesichts der Lage des Standorts Deutschland ernst zu nehmen ist. Der Tax Wedge – also die Differenz zwischen dem, was Arbeit den Arbeitgeber kostet, und dem, was der Arbeitnehmer netto erhält – liegt in Deutschland bei 47,9 Prozent für Alleinstehende mit Durchschnittsverdienst und ohne Kindern.














