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Wenn die Experten trotz 25.000 Mitarbeitern externe Berater beauftragen: Warum die Rentenversicherung Millionen verprasst

Wenn die Experten trotz 25.000 Mitarbeitern externe Berater beauftragen: Warum die Rentenversicherung Millionen verprasst

Wenn die Experten trotz 25.000 Mitarbeitern externe Berater beauftragen: Warum die Rentenversicherung Millionen verprasst – Bild: Xpert.Digital

Bürokratie-Wahnsinn beim Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund): 20 Millionen Euro für externe Berater ohne nachweisbaren Nutzen

Rechnungshof schlägt Alarm: Der 20-Millionen-Skandal der Deutschen Rentenversicherung

Milliarden-Paradox bei der Rente: Stabsstelle wächst um 1.800 % – und Beraterkosten explodieren mit

Mit rund 25.000 Beschäftigten und einem jährlichen Gesamtbudget im dreistelligen Milliardenbereich sollte die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) eigentlich über mehr als genug hauseigene Expertise verfügen. Doch die Realität sieht drastisch anders aus: Jahr für Jahr fließen zweistellige Millionenbeträge in die Taschen externer Unternehmensberater. Ein aktueller und brisanter Prüfbericht des Bundesrechnungshofs aus dem Mai 2026 deckt nun schonungslos auf, wie sich die Mega-Behörde in einem Netz aus fragwürdigen Vergabepraktiken, intransparenten Verbuchungstricks und explodierenden Beraterkosten verstrickt hat.

Besonders pikant: Eine intern aufgebaute Digital-Stabsstelle wuchs personell um absurde 1.800 Prozent an – anstatt jedoch externe Ausgaben einzusparen, schossen die Beraterkosten parallel weiter in die Höhe. Während Consulting-Firmen ihren eigenen Bedarf oft gleich selbst feststellen, bleibt der messbare Nutzen für Beitragszahler und Rentner völlig auf der Strecke. Es ist das systematische Versagen einer Kontrollarchitektur und ein teures Milliardenparadox der öffentlichen Verwaltung. Warum kauft eine Behörde ihre eigene Inkompetenz immer wieder teuer ein, ohne sie jemals wirklich zu beheben? Ein tiefer Einblick in den neuesten Bericht der Rechnungsprüfer.

Warum eine Behörde mit 25.000 Fachleuten trotzdem nicht ohne externe Berater auskommt – und wer dabei wirklich profitiert

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) ist keine kleine Behörde, die sich mangels Ressourcen externe Hilfe holen muss. Mit rund 25.000 Beschäftigten, einem Jahresgesamtetat von mehreren hundert Milliarden Euro und Jahrzehnten institutionellen Wissens über Rentensysteme, Sozialrecht und Verwaltungsdigitalisierung zählt sie zu den personalstärksten und finanziell schlagkräftigsten Sozialversicherungsträgern weltweit. Dennoch hat sie in den vergangenen Jahren fast 20 Millionen Euro für externe strategische Berater ausgegeben – für Projekte, deren Ziele nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs vielfach unklar, deren Nutzen nicht nachweisbar und deren Vergabe rechtlich zweifelhaft war. Der Bundesrechnungshof veröffentlichte im Mai 2026 seinen aktuellen Kontrollbericht und stellt darin nüchtern fest: Die Ausgaben für externe Beratung sind nach den Beanstandungen aus dem Jahr 2024 nicht gesunken – sie sind weiter gestiegen.

Dieser Befund ist nicht nur buchhalterisch irritierend. Er wirft grundlegende Fragen nach der institutionellen Logik öffentlicher Verwaltung auf, nach Anreizstrukturen, Kontrollversagen und dem seltsamen Phänomen, dass eine Behörde die eigene Inkompetenz immer wieder teuer einkaufen muss, um sie zu beheben – ohne dass die Behebung je wirklich gelingt.

Eine Institution zwischen Selbstverwaltung und Staatsauftrag

Um das strukturelle Problem zu verstehen, muss man sich die rechtliche und organisatorische Natur der Deutschen Rentenversicherung Bund vergegenwärtigen. Sie ist keine Bundesbehörde im engeren Sinne, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das bedeutet: Sie unterliegt einer eigenen Vertreterversammlung, sie verwaltet Beitragsgelder, die ihr von Versicherten und Arbeitgebern zwangsweise zugeführt werden, und sie agiert gleichzeitig unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Bundesamts für Soziale Sicherung. Dieses Konstrukt schafft eine charakteristische Grauzone zwischen öffentlicher Kontrolle und institutioneller Eigenverantwortung.

In der Praxis führt dies zu einem Steuerungsdilemma: Die DRV Bund ist einerseits an gesetzliche Aufgaben gebunden und darf – das betont der Bundesrechnungshof ausdrücklich – nur solche Tätigkeiten ausüben, die ihr der Gesetzgeber übertragen hat. Andererseits verfügt sie über erhebliche Spielräume bei der Organisation ihrer internen Abläufe, ihrer IT-Infrastruktur und ihrer strategischen Ausrichtung. Genau in diesem Spielraum entstehen die teuersten Fehlentwicklungen. Denn wenn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts beginnt, sich wie ein Unternehmen mit Top-Management, Unternehmenskultur und eigener Transformationsstrategie zu begreifen, dann folgt fast zwangsläufig der Griff zur Unternehmensberatung – mit all den Ritualen und Begriffswelten, die das Consulting-Geschäft seit Jahrzehnten kultiviert.

Der Bundesrechnungshof hat dies in seinem Bericht pointiert kommentiert: Die DRV Bund verstehe sich teilweise wie ein Unternehmen mit eigener Unternehmensstrategie. Das sei jedoch keine gesetzliche Aufgabe eines Sozialversicherungsträgers. Mit anderen Worten: Der Identitätswandel von der Verwaltungsbehörde zum digitalaffinen Dienstleistungsunternehmen ist nicht nur haushaltsrechtlich problematisch – er ist im Kern eine Überschreitung des institutionellen Mandats.

Das Prinzipal-Agent-Dilemma in bürokratischer Reinkultur

Ökonomen kennen das Grundproblem seit Jahrzehnten unter dem Begriff des Prinzipal-Agent-Problems: Wenn ein Auftraggeber (Prinzipal) einen Auftragnehmer (Agent) mit einer Aufgabe betraut, entstehen Interessendivergenzen und Informationsasymmetrien. Der Agent weiß mehr über seine eigene Tätigkeit als der Prinzipal. Er kann diese Informationslücke nutzen, um eigene Interessen zu verfolgen, die nicht notwendigerweise mit denen des Auftraggebers übereinstimmen.

Im Fall der DRV Bund überlagern sich gleich mehrere Prinzipal-Agent-Beziehungen auf verhängnisvolle Weise. Die Versicherten als eigentliche Eigentümer des Systems können die Arbeit der Behörde kaum direkt kontrollieren. Der Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden haben zwar formale Kontrollrechte, sind aber auf die Informationen angewiesen, die die DRV selbst liefert. Die externen Berater schließlich haben ein genuines wirtschaftliches Interesse daran, Beratungsbedarf zu erzeugen, zu perpetuieren und auszuweiten. Der Bundesrechnungshof hat einen besonders brisanten Aspekt dieses Problems explizit benannt: In mehreren Fällen hätten externe Berater selbst den Beratungsbedarf ermittelt, für den sie anschließend beauftragt wurden. Wer den Hunger diagnostiziert, hat das Speiselokal gleich mitgebracht.

Diese Konstellation ist keine Besonderheit der Rentenversicherung. Seit Jahren beobachtet der Bundesrechnungshof ein analoges Muster in der gesamten Bundesverwaltung. Von 2020 bis 2023 stiegen die Ausgaben der Bundesregierung für externe Beratung um 39 Prozent auf jährlich knapp 240 Millionen Euro. Insgesamt hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren mehr als 1,6 Milliarden Euro für externe Beratungsleistungen ausgegeben. Der Haushaltsausschuss hatte schon 2020 gefordert, den Einsatz von Beratern substanziell zu reduzieren – ohne nennenswerten Erfolg. Experten schätzen, dass der Staat insgesamt jährlich rund drei Milliarden Euro für Unternehmensberater ausgibt, wobei sich das Gesamtvolumen innerhalb von rund acht Jahren in etwa verdoppelt hat.

Warum 25.000 Experten trotzdem externe Berater brauchen

Die Gegenfrage, die sich unmittelbar aufdrängt, lautet: Wenn die Rentenversicherung eine der größten Sozialversicherungsorganisationen der Welt ist – warum hat sie dann nicht das interne Wissen, das sie braucht?

Die Antwort der DRV Bund selbst ist dabei zunächst einleuchtend formuliert: Die digitale Transformation, der demografische Wandel und eine Vielzahl von Rentenreformen hätten tiefgreifende Veränderungen ausgelöst, für die zusätzliche Kompetenzen erforderlich seien. Die 25.000 Beschäftigten verfügten nicht in allen Bereichen über das notwendige Spezialwissen. Das ist grundsätzlich kein unplausibler Einwand. Kein Unternehmen und keine Behörde kann alle erdenklichen Kompetenzen in der eigenen Belegschaft vorhalten.

Das eigentliche Problem liegt jedoch tiefer. Es geht nicht darum, ob externe Beratung jemals gerechtfertigt ist – natürlich kann sie das sein. Es geht darum, ob die Rentenversicherung überhaupt in der Lage ist zu beurteilen, wann und wofür externe Beratung tatsächlich notwendig ist. Der Bundesrechnungshof bezweifelt genau das: Er bemängelt nicht allein die Höhe der Ausgaben, sondern das vollständige Fehlen eines systematischen Prozesses zur Bedarfsprüfung. In nahezu allen geprüften Fällen seien keine spezifischen Ziele festgelegt worden. Konkrete Erfolgskriterien, messbare Ergebnisse und Nachweise über die tatsächliche Nutzung der Beratungsleistungen hätten gefehlt.

Ein besonders drastisches Beispiel hat der Rechnungshof bereits in seinen Bemerkungen 2024 dokumentiert: Ein Beratungsunternehmen erhielt 765.000 Euro für die Erstellung eines zehnseitigen Dokuments, das überwiegend aus inhaltsleeren Stichpunkten bestand. Die Rentenversicherung konnte auf Nachfrage nicht erläutern, wofür diese Geschäftsordnung überhaupt benötigt wurde. Auf die entsprechende Frage des Rechnungshofs hieß es lediglich, es habe sich um einen „sich verändernden Prozess“ gehandelt. Das ist die Qualität einer Begründung, die in der Privatwirtschaft zu sofortigen Konsequenzen führen würde. In einer selbstverwalteten Körperschaft des öffentlichen Rechts mit gesicherter Beitragsfinanzierung reicht sie offenbar aus.

Das Paradoxon der wachsenden Stabsstelle: Mehr Personal, mehr Beratung

Die vielleicht absurdeste Episode des gesamten Vorgangs betrifft die Entwicklung der internen Stabsstelle für Digitalstrategie und digitale Transformation. Als diese Einheit gegründet wurde, hatte sie drei Mitarbeiter. Ziel war unter anderem, die Abhängigkeit von externen Beratern durch den Aufbau eigenen Know-hows mittelfristig zu reduzieren. Ein vernünftiger Gedanke – in der Theorie.

In der Praxis stieg die Zahl der Beschäftigten in dieser Stabsstelle auf 57 Mitarbeiter – ein Anstieg um exakt 1.800 Prozent. Man könnte erwarten, dass 57 Spezialisten für Digitalstrategie und Transformation die Notwendigkeit externer Beratung erheblich reduzieren würden. Stattdessen stiegen die Ausgaben für externe Beratung parallel weiter an. Jedes neue interne Projekt generierte offenbar neue externe Beratungsaufträge, die wiederum neue interne Projekte nach sich zogen – ein selbstverstärkender Kreislauf institutioneller Ausgabenexpansion.

Dieses Phänomen ist in der Verwaltungsökonomik als „Parkinsonsches Gesetz“ bekannt: Arbeit dehnt sich so aus, dass sie die für ihre Erledigung zur Verfügung stehende Zeit ausfüllt – und bürokratische Apparate neigen dazu, sich selbst zu reproduzieren und zu vergrößern, unabhängig von der eigentlichen Aufgabenlast. Im konkreten Fall der DRV Bund hat dieser Mechanismus dazu geführt, dass eine Stabsstelle, die Beratungskosten senken sollte, diese Kosten faktisch mitfinanziert hat, während sie gleichzeitig ihr eigenes Personalbudget massiv ausweitete.

Fast 20 Millionen Euro: Die Anatomie des Beratungsbudgets

Betrachtet man die konkreten Zahlen, die der Bundesrechnungshof für den geprüften Zeitraum dokumentiert hat, ergibt sich ein differenziertes Bild der Mittelvergabe.

Für die Digitalstrategie zahlte die DRV Bund seit 2019 insgesamt 8,6 Millionen Euro an drei Beratungsunternehmen. Weitere 2,9 Millionen Euro flossen in den Aufbau einer internen Geschäftsstelle, und zusätzlich wurden 210.000 Euro für eine wissenschaftliche Begleitung aufgewendet. Ergänzend dazu entfielen nach Angaben des Berichts 4,4 Millionen Euro auf digitale Transformation und 3,2 Millionen Euro auf Projektmanagement. Die Gesamtsumme der strategischen Beratungsverträge im geprüften Zeitraum beläuft sich laut eigenen Angaben der DRV Bund auf fast 20 Millionen Euro – ein Betrag, der Leistungen für Strategieentwicklung, Transformation und die Beratung von Direktorium und Führungskräften umfasst.

Besonders kritisch beurteilt der Rechnungshof die Mittelvergabe für die Stabsstelle Unternehmensentwicklung. Für die Jahre 2025 bis 2029 plant die Rentenversicherung dort weitere externe Beratungskosten von 4,7 Millionen Euro. Als Begründung finden sich in den Planungsunterlagen laut Rechnungshof häufig allgemeine Begriffe wie „Transformation“, „Weiterentwicklung“ oder die Entwicklung von Kennzahlen und Dashboards – Formulierungen, die so unspezifisch sind, dass sie faktisch jeden beliebigen Beratungsauftrag rechtfertigen könnten. Konkrete Ziele und messbare Ergebnisse seien dagegen oft nicht dokumentiert worden.

Ein weiterer, in seiner Tragweite unterschätzter Befund betrifft die Vergabepraxis selbst. Der Rechnungshof stellte bereits in seinen Bemerkungen 2024 fest, dass Millionenaufträge regelmäßig an dieselben Beratungsfirmen vergeben wurden – teils auch an persönlich bekannte Berater. Dies ist nicht nur ein haushaltsrechtliches, sondern auch ein inhaltliches Problem: Wenn stets die gleichen Firmen beauftragt werden, geht genau jener externe, unvoreingenommene „Blick von außen“ verloren, der den eigentlichen Wert externer Beratung ausmachen soll.

Die Verbuchungstricks: Wenn Beratungskosten zu IT-Ausgaben werden

Zu den brisantesten Aspekten des Rechnungshofberichts gehört ein handwerklicher Buchungstrick, der auf den ersten Blick technisch wirkt, in seiner Konsequenz jedoch erhebliche Transparenzprobleme aufwirft.

Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die DRV Bund IT-nahe Beratungskosten zunehmend als IT-Ausgaben verbucht, nicht mehr als Beratungskosten. Diese Umklassifizierung hat eine praktische Wirkung: Sie verschleiert, ob die Beratungskosten tatsächlich sinken oder ob sie lediglich in andere Haushaltstitel umgeschichtet werden. Für externe Prüfer und das Parlament wird es dadurch schwieriger, den tatsächlichen Umfang des Beratereinsatzes zu beurteilen. Der Rechnungshof verlangt deshalb vollständige Transparenz bei allen Beraterverträgen sowie regelmäßige Stichprobenkontrollen.

Diese Praxis ist kein Einzelfall. Auch auf Bundesebene hat der Rechnungshof kritisiert, dass Inhalt, Format und Verfahren der Beratungsberichterstattung veraltet und die Datenqualität mangelhaft seien. Effektive parlamentarische Kontrolle setzt aber voraus, dass das Parlament verlässliche und vollständige Informationen über die Nutzung externer Berater erhält. Wo Buchungskreativität die wahren Kosten verschleiert, ist diese Grundvoraussetzung nicht erfüllt.

 

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Kulturwandel nur Show? Wie die Rentenversicherung weiter Millionen an Berater zahlt

Der Kulturwandel, der keiner ist: Institutionelle Beharrungskräfte

Als der Bundesrechnungshof die DRV Bund in seinen Bemerkungen 2024 mit eklatanten Mängeln konfrontierte, reagierte die Behörde mit der Ankündigung eines Kulturwandels. Neue Prozesse, Schulungen und organisatorische Reformen sollten künftig einen sorgsamen Umgang mit externen Beratern sicherstellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesamt für Soziale Sicherung unterstützten diese Selbstdarstellung. Gemeinsam sah man in den angekündigten Maßnahmen die Keime eines grundlegenden Wandels.

Der Rechnungshof sieht das anders. In seiner aktuellen Kontrollprüfung stellt er fest, dass die angekündigten Maßnahmen bislang kaum umgesetzt seien und ihre Wirkung sich noch nicht erkennen lasse. Die eingeführte Checkliste zur Prüfung neuer Beraterverträge wird von den Prüfern sogar explizit als mögliche Alibimaßnahme bezeichnet, der ohne echte Kontrollen keine Durchsetzungskraft zukomme. Der Rechnungshof formuliert in seinem Bericht einen Grundsatz, den er bei der Rentenversicherung vermisst und dessen Nichtbeachtung er als systemisches Versagen wertet: Unnötige Ausgaben vermeiden, statt unnötige Ausgaben zu begründen.

Warum greift der versprochene Kulturwandel nicht? Die Antwort liegt in der Struktur der Anreizsysteme, die innerhalb der Behörde wirken. Verwaltungsmanager in Deutschland werden nicht danach bezahlt, Beratungsausgaben zu minimieren. Es gibt keine leistungsabhängige Vergütung, die an Einsparungen gebunden wäre. Es gibt keine institutionellen Karriereanreize, die sparsames Haushalten belohnen. Was es gibt, sind Anreize zur Risikovermeidung: Wenn ein Projekt scheitert und der Manager zuvor einen Berater hinzugezogen hat, ist die Verantwortung auf den Berater verteilt. Wenn er keinen Berater geholt hat und das Projekt dennoch scheitert, steht er allein in der Kritik. Externe Beratung funktioniert in diesem Kontext also auch als Absicherungsstrategie des individuellen Managers – eine Erkenntnis, die der Rechnungshof zwar nicht explizit so benennt, die aber die beobachteten Verhaltensmuster treffend erklärt.

Was die Rentenversicherung für das Geld hätte leisten können

Um die Dimension der verschwendeten Mittel greifbar zu machen, lohnt ein Blick auf alternative Verwendungsmöglichkeiten. Die DRV Bund verwaltete 2024 Verwaltungs- und Verfahrenskosten in Höhe von etwa 1,3 Prozent ihrer Gesamtausgaben. Im Jahr 2024 hat sie den ihr zur Verfügung stehenden Budgetanteil in Höhe von 2,4 Milliarden Euro sogar um rund 110 Millionen Euro unterschritten – was die Behörde selbst als Beleg wirtschaftlicher Haushaltsführung preist.

Diese Selbstdarstellung steht in einem merkwürdigen Spannungsverhältnis zu den Beratungsausgaben. 20 Millionen Euro für externe Strategieberater ohne nachgewiesenen Nutzen – das ist kein marginaler Posten, der in einem Milliardenhaushalt verschwindet. Zum Vergleich: Der Rechnungshof schätzt den jährlichen Verlust durch nicht erfasste pflichtversicherungspflichtige Selbstständige auf rund 5.000 Euro pro nicht erfasster Person. Hätte die DRV Bund stattdessen ihre eigentliche Pflichtaufgabe – die lückenlose Erfassung versicherungspflichtiger Personen – konsequent erfüllt, hätten die verlorenen Einnahmen das Beratungsbudget um ein Vielfaches kompensiert. Doch das ist eine andere Baustelle desselben institutionellen Versagens: Die DRV weiß seit mehr als 20 Jahren, dass Tausende selbstständig Tätige keine Rentenbeiträge zahlen, und hat diesen Missstand nicht behoben.

Das Schweigen der Aufsicht: Wer kontrolliert eigentlich wen?

Ein zentraler Aspekt, der in der öffentlichen Debatte zu wenig Beachtung findet, betrifft die Rolle der Aufsichtsbehörden. Die DRV Bund untersteht der Rechtsaufsicht des BMAS. Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Fachaufsicht. Beide Behörden waren in die Vorgänge eingebunden – und haben die Selbstdarstellung der DRV Bund gestützt, indem sie den angeblichen Kulturwandel als glaubwürdig einschätzten.

Damit stellt sich eine unbequeme Frage: Hat die Aufsicht ihre eigene Kontrollpflicht wahrgenommen? Die Antwort des Rechnungshofs ist implizit, aber eindeutig: Hätte die Fachaufsicht konsequent gehandelt, wäre es nicht zu einer Situation gekommen, in der vier Jahre nach den ersten Beanstandungen noch immer keine belastbaren Ergebnisse vorliegen. Das Zusammenspiel von selbstverwalteter Körperschaft, ministeriellem Aufseher und parlamentarischer Kontrolle durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages hat in diesem Fall nicht funktioniert. Jede Instanz hat die Verantwortung auf die jeweils andere verwiesen.

Erschwerend hinzu kommt die Informationsasymmetrie: Die DRV Bund ist die einzige Institution, die über detaillierte Kenntnisse ihrer eigenen Abläufe, Verträge und Projektergebnisse verfügt. Der Rechnungshof kann prüfen, feststellen und kritisieren – er kann aber nicht direkt durchgreifen. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages kann Empfehlungen aussprechen – er verfügt aber über keine Sanktionsmacht jenseits politischen Drucks. Das BMAS kann Rechtsaufsicht ausüben – aber nur solange die DRV Bund ihren gesetzlichen Rahmen nicht überschreitet. Und der ist, wie gesehen, weit genug, um erhebliche Spielräume für institutionell fragwürdiges Verhalten zu lassen.

Der globale Kontext: Öffentliche Verwaltung und das Consulting-Geschäft

Der Fall der Deutschen Rentenversicherung ist eingebettet in einen globalen Trend, der systematisch analysiert werden muss. Weltweit ist der Markt für Beratungsdienstleistungen im öffentlichen Sektor auf rund 73 Milliarden US-Dollar gewachsen und soll bis 2035 auf mehr als 110 Milliarden US-Dollar anwachsen – mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von knapp 4 Prozent. Dieser Trend spiegelt eine strukturelle Verschiebung: Öffentliche Verwaltungen delegieren zunehmend strategisches Denken, Reformplanung und sogar Kernaufgaben der Verwaltungssteuerung an private Beratungsunternehmen.

In Deutschland ist dieses Phänomen besonders ausgeprägt. Bereits in den 1990er und 2000er Jahren diagnostizierten Experten ein rasches Wachstum des Beratungsmarkts für öffentliche Auftraggeber, das den allgemeinen Markt deutlich überflügelte. Von den rund 1.000 deutschen McKinsey-Beratern waren zu Hochzeiten 40 bis 50 ständig im öffentlichen Dienst tätig. Die großen globalen Beratungsunternehmen – McKinsey, Roland Berger, Boston Consulting Group, PricewaterhouseCoopers, Deloitte – haben systematisch staatliche Kunden als Wachstumsmarkt erschlossen. Und in Deutschland gibt es kaum strukturierte Gegenmacht: Der Versuch, mit der „PD – Berater der öffentlichen Hand“ eine staatseigene Alternative zu schaffen, hat zwar einen Umsatz von bis zu 100 Millionen Euro erreicht, kratzt aber am Gesamtvolumen kaum.

Das Reaktionsmuster der Behörde: Stellungnahme ohne Substanz

Die Reaktion der Deutschen Rentenversicherung Bund auf die Prüfungsergebnisse verdient eine eigene Betrachtung, weil sie ein charakteristisches bürokratisches Muster offenbart. In ihrer 32-seitigen Stellungnahme betont die Behörde, Beitrags- und Steuergelder ausschließlich für gesetzliche Aufgaben einzusetzen. Sie verweist auf tiefgreifende Herausforderungen durch Digitalisierung, demografischen Wandel und Rentenreformen. Sie zählt Erfolge auf: digitale Angebote, Prozessverbesserungen, kürzere Bearbeitungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten, nationale und internationale Auszeichnungen für Digitalisierungsprojekte.

Der Bundesrechnungshof lässt sich davon nicht überzeugen – und benennt präzise, warum. Die Stellungnahme beantwortet viele konkrete Fragen nicht konkret. Sie belegt nicht, welche Ergebnisse durch die einzelnen Beratungsaufträge erzielt wurden. Sie liefert keine nachvollziehbaren Belege dafür, dass die ausgegebenen Millionen besser, billiger oder schneller gemacht haben, was ohne externe Berater schlechter, teurer oder langsamer gewesen wäre. Vier Jahre nach den ersten Beanstandungen kann die Behörde diese Grundfrage immer noch nicht beantworten.

Das ist das eigentliche Skandalon: nicht die Ausgaben für sich genommen, sondern die Unfähigkeit oder Unwilligkeit, nachzuweisen, dass diese Ausgaben irgendeinen messbaren Nutzen für Versicherte und Rentner erzeugt haben. Wenn eine Institution mit einem gesetzlichen Monopol, gesicherter Beitragsfinanzierung und einem Milliardenhaushalt sich vier Jahre lang einer nachvollziehbaren Erfolgsmessung entziehen kann, dann ist das kein Zufall – dann ist das das Ergebnis einer Kontrollarchitektur, die für diese Fälle schlicht nicht ausreichend ausgelegt ist.

Was sich ändern müsste: Eine systemische Diagnose

Eine ernsthafte Antwort auf dieses Problem kann nicht darin bestehen, einfach weniger Berater einzukaufen. Die Ursachen liegen tiefer, und die Lösungen müssen strukturell ansetzen.

Als erstes wäre eine grundlegende Änderung der Vergabepraxis erforderlich: Beratungsaufträge dürfen erst dann erteilt werden, wenn ein konkret belegter Bedarf, definierte Ziele und messbare Erfolgskriterien vorliegen. Dies klingt selbstverständlich, ist es aber in der aktuellen Praxis offenbar nicht. Der Bundesrechnungshof hat bereits „Eckpunkte für den wirtschaftlichen Einsatz externer Berater“ formuliert, die genau diese Anforderungen beschreiben – und deren Nichteinhaltung er bei der DRV Bund in nahezu allen geprüften Fällen festgestellt hat.

Als zweites würde eine Neugestaltung der Anreizstrukturen helfen. Verwaltungsmanager sollten Vorteile erfahren, wenn sie externe Beratungsausgaben erfolgreich reduzieren – nicht erst dann, wenn Projekte scheitern und Schadensersatzforderungen drohen. Leistungsbewertungen, die sparsames Haushalten explizit honorieren, wären ein erster Schritt.

Als drittes braucht es eine robustere parlamentarische Kontrolle. Die gegenwärtige Praxis, bei der der Bundesrechnungshof Mängel feststellt, Empfehlungen ausspricht und dann vier Jahre später feststellt, dass dieselben Mängel fortbestehen, ohne dass wirkungsvolle Konsequenzen eingetreten sind, offenbart eine fundamentale Kontrollschwäche. Hier wäre eine verbindlichere Sanktionsarchitektur nötig – etwa in Form von automatischen Haushaltssperrungen bei fortgesetzten Vergabeverstößen.

Schließlich sollte die DRV Bund eine ehrliche Antwort auf die Frage geben müssen, welche Kompetenzen sie dauerhaft intern aufbauen will und auf welche sie dauerhaft verzichten kann. Die paradoxe Parallelentwicklung von massivem internem Personalaufbau und gleichzeitig steigenden Beratungsausgaben zeigt, dass derzeit keine klare Strategie besteht – oder dass die vorhandene Strategie nicht funktioniert. Ein ehrlicher Kompetenzatlas, der Lücken benennt und einen realistischen Aufbaupfad beschreibt, wäre wertvoller als jede weitere externe Beratungsleistung.

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Warum die Antwort auf die Titelfrage keine einfache ist

Die eingangs gestellte Frage – warum eine Institution, die selbst die Experten sein müsste, trotzdem Millionen für externe Berater ausgibt – lässt sich nun präziser beantworten.

Die Rentenversicherung hat Experten. Sie hat 25.000 davon. Aber das ist nicht das Problem. Das Problem ist ein dreifaches: Erstens mangelt es an institutionellen Anreizen, die Expertise, die vorhanden ist, auch tatsächlich zu nutzen und weiterzuentwickeln, statt auf externe Berater auszuweichen. Zweitens fehlen verlässliche Kontrollmechanismen, die dieses Ausweichen rechtzeitig erkennen und unterbinden. Und drittens wird die externe Beratungsindustrie selbst zu einem strukturellen Teil des Problems, weil sie aktiv dazu beiträgt, Beratungsbedarf zu erzeugen – durch Beziehungspflege, durch das Setzen von Begriffen und Reformagenden sowie durch die Übernahme von Bedarfsermittlung in eigener Sache.

Der Bundesrechnungshof hat diesen Befund in einen einzigen Satz komprimiert, der als programmatische Diagnose taugt: Unnötige Ausgaben vermeiden, statt unnötige Ausgaben zu begründen. Es ist ein Satz, der so banal klingt, dass man ihn kaum für nötig halten würde – und der genau deshalb so vieles sagt über den Zustand der Institution, der er ins Stammbuch geschrieben werden musste.

Ob der angekündigte Kulturwandel jemals eintritt, wird sich laut Rechnungshof erst in den kommenden Jahren zeigen. Die Erfahrung der letzten vier Jahre gibt wenig Anlass zum Optimismus. Solange die grundlegenden Anreiz- und Kontrollstrukturen unverändert bleiben, werden neue Berater kommen, neue Projekte entstehen, neue Millionen fließen – und der Rechnungshof wird weiter Alarm schlagen, ohne dass jemand verpflichtet wäre, ernsthaft zuzuhören.

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