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EU-Abgaben für TEMU und SHEIN: EU plant Paket-Gebühr für Online-Bestellungen aus China

Veröffentlicht am: 21. Mai 2025 / Update vom: 21. Mai 2025 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

EU-Abgaben für TEMU und SHEIN: EU plant Paket-Gebühr für Online-Bestellungen aus China

EU-Abgaben für TEMU und SHEIN: EU plant Paket-Gebühr für Online-Bestellungen aus China – Bild: Xpert.Digital

EU-Abgabe auf Billigimporte: Herausforderungen für Temu und Shein

Zollreform: Wie die EU Billigplattformen in die Pflicht nimmt

Die EU-Kommission plant eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro auf Pakete aus Drittstaaten, wobei insbesondere die Billiganbieter Temu und Shein im Fokus stehen. Diese Maßnahme reagiert auf die massive Zunahme der täglichen Paketlieferungen, die derzeit bei rund zwölf Millionen Sendungen liegt und die europäischen Zollbehörden vor erhebliche Herausforderungen stellt.

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Die geplante Gebührenstruktur

Die Europäische Kommission hat einen konkreten Vorschlag zur Einführung einer pauschalen Abgabe vorgelegt. Diese sieht vor:

  • Zwei Euro Gebühr pro Paket bei direkter Lieferung an Privathaushalte
  • Reduzierte Abgabe von 50 Cent für Pakete, die an Warenhäuser geliefert werden

EU-Handelskommissar Maros Sefcovic erläuterte den Plan am 20. Mai 2025 vor dem Binnenmarktausschuss des Europaparlaments. Er betonte, dass die Gebühr primär von den Plattformen getragen werden soll, auf denen Verbraucher ihre Bestellungen aufgeben, räumte jedoch ein, dass die Anbieter diese Kosten durch höhere Preise an ihre Kunden weitergeben könnten.

Hintergründe und Ausmaß des Problems

Die enorme Zunahme von Paketsendungen aus Drittstaaten, insbesondere aus China, hat das europäische Zoll- und Überwachungssystem an seine Grenzen gebracht:

  • Im Jahr 2024 wurden etwa 4,6 Milliarden Pakete in die EU importiert, was rund 145 Sendungen pro Sekunde entspricht
  • 91 Prozent dieser Lieferungen stammen aus China
  • Die meisten dieser Sendungen haben einen Warenwert unter 150 Euro und sind daher derzeit von Zollabgaben befreit

Passend dazu:

Geschäftsmodell der Billiganbieter

Temu und Shein haben ihr Geschäftsmodell auf Direktlieferungen aus China aufgebaut:

  • Temu, seit 2023 auch in Deutschland aktiv, zieht Kunden mit extrem niedrigen Preisen an, indem die Produkte direkt vom Hersteller an die Verbraucher geliefert werden
  • Shein, ursprünglich in China gegründet und inzwischen in Singapur ansässig, funktioniert als Hersteller, Händler und Marktplatz in einem und kann durch den Verzicht auf Zwischenhändler, Geschäfte und große Lagerbestände seine Preise niedrig halten

Die Grünen-Politikerin Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, beschreibt das Problem so: “Das Phänomen der Einzelpakete mit niedrigstem Wert ist jung und wächst durch Billigst-Marktplätze wie Shein und Temu unaufhörlich. Das europäische System aus Zoll und Marktüberwachung sei nie darauf ausgelegt gewesen.”

Ziele der Maßnahme

Die geplante Paketgebühr verfolgt mehrere Ziele:

1. Entlastung der Zollbehörden

Die Flut an Paketen hat zu einer massiven Überlastung der Zollbehörden geführt. Die Abgabe soll dazu beitragen, die “erhöhten Überwachungskosten” zu decken und die nötigen Ressourcen für verstärkte Kontrollen bereitzustellen.

2. Generierung von Einnahmen für den EU-Haushalt

Die Einnahmen aus den Gebühren sollen teilweise den Zollbehörden zugutekommen, ein anderer Teil soll direkt in den EU-Haushalt fließen. Sefcovic schätzt, dass die Erhebung der Gebühren jährlich etwa drei Milliarden Euro für den EU-Haushalt einbringen könnte.

3. Verbesserung des Verbraucherschutzes

Verbraucherschutzorganisationen warnen, dass über 90 Prozent der Produkte von Plattformen wie Shein oder Temu nicht EU-rechtskonform sind und teilweise giftige Chemikalien enthalten. Die verschärften Kontrollen sollen daher auch dem Verbraucherschutz dienen.

4. Schaffung fairerer Wettbewerbsbedingungen

Die Maßnahme zielt darauf ab, die systematische Benachteiligung europäischer Händler gegenüber fernöstlichen Plattformen zu verringern. Der österreichische Handelsverband unterstützt die geplante Zwei-Euro-Gebühr ausdrücklich als Schritt zu einem faireren Wettbewerb.

Weitere geplante Maßnahmen

Die Paketgebühr ist Teil eines umfassenderen Reformpakets:

  • Mögliche Abschaffung der Zollbefreiung für Pakete unter 150 Euro Warenwert
  • Verschärfung der Marktkontrollen für Produkte aus Drittstaaten
  • Bessere Ausstattung der Zollbehörden für verstärkte Importkontrollen
  • Zeitweilige Blockierungen von Plattformen bei wiederholten Rechtsverstößen

Aktuelle Ermittlungen gegen Temu und Shein

Parallel zur geplanten Gebühr laufen in Brüssel bereits Ermittlungen gegen die Billig-Händler Shein und Temu:

  • Untersuchungen wegen möglicher Verstöße gegen EU-Gesetze zum Verbraucherschutz und die Regeln für Online-Plattformen
  • Die EU-Verbraucherschutzbehörden hatten im Februar 2025 ein schärferes Vorgehen gegen Shein angekündigt
  • Gegen Temu läuft bereits ein offizielles Verfahren der EU-Kommission

Marktentwicklung und Reaktionen

Der deutsche Handelsverband HDE beobachtet, dass chinesische Onlinehändler wie Temu und Shein ihren Fokus verstärkt auf Europa und Deutschland richten, nachdem der US-Markt aufgrund der Zollpolitik unter Präsident Trump unattraktiver geworden ist. Laut dem stellvertretenden HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp sind die Ausgaben für digitale Werbung in Europa im April und Mai 2025 um 40 Prozent und mehr gestiegen.

Die EU-Maßnahme ähnelt dem Vorgehen in den USA, wo die “De-minimis”-Ausnahmeregelung, die Sendungen unter 800 Dollar von Zöllen befreite, abgeschafft wurde.

Passend dazu:

Paketabgabe der EU: Chance für fairen Wettbewerb oder Belastung für Verbraucher?

Die geplante Paket-Gebühr ist eine Reaktion der EU auf die beispiellose Zunahme von Direktimporten aus China, die sowohl die Zollbehörden belasten als auch Fragen zum Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb aufwerfen. Mit einer Pauschalabgabe von zwei Euro pro Paket versucht die EU-Kommission, Kontrollen zu finanzieren und gleichzeitig Anreize zu schaffen, damit Händler wieder verstärkt auf Lagerhaltung innerhalb der EU setzen. Ob die Maßnahme die gewünschten Effekte erzielen wird oder ob die Gebühren letztlich an die Verbraucher weitergegeben werden, bleibt abzuwarten.

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