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Elektroauto Förderung? Ab 2023 werden neue Voraussetzungen (Verschlechterungen!) für den Umweltschutzbonus im Bereich Elektromobilität festgesetzt

Elektromobilität: Neue Förderbedingungen für Elektroautos

Elektromobilität: Neue Förderbedingungen für Elektroautos – Bild: Med Photo Studio|Shutterstock.com

Ab 2023 werden neue Voraussetzungen für den Umweltschutzbonus im Bereich Elektromobilität festgesetzt

Das Förderprogramm Elektromobilität wird zum 1. Januar 2023 stärker auf Klimaschutz ausgerichtet. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Förderung für Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid Antrieb und es gelten neue reduzierte Fördersätze.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Umweltbonus mit einer neuen Richtlinie angepasst. Damit wird die Förderung auf Klimaschutz fokussiert und die Haushaltsmittel noch zielgerichteter eingesetzt. Die Neufassung der Richtlinie tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Ab diesem Datum

  • können für Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderanträge mehr gestellt werden,
  • gelten neue reduzierte Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge,
  • wird die Mindesthaltedauer auf 12 Monate bis 24 Monate angehoben,
  • und es entfällt die bisherige Einschränkung, dass junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können.

In 2023 folgen weitere Anpassungen:

  • Ab dem 1. September 2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen.
  • Ab dem 1. Januar 2024 wird u. a. der maximale Nettolistenpreis, bis zu dem Fahrzeuge förderfähig sind, auf 45.000 Euro abgesenkt und die Fördersätze vereinfacht.

Seit Beginn des Förderprogramms im Juli 2016 wurde die E-Auto-Prämie für rund 1,64 Mio. elektrisch betriebene Fahrzeuge beantragt. Auf der Webseite des BAFA finden die Antragstellerinnen und Antragsteller alle Informationen zu den neuen Förderkonditionen und darüber, was bei der Antragstellung bis zum 31.12.2022 beachtet werden muss.

Das Antragsverfahren wurde in den letzten Jahren mehrfach bürgerfreundlicher gestaltet. So entfiel beispielsweise durch den automatischen Datenaustauch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt und dem BAFA das Hochladen der Zulassungsbescheinigung. Zudem können die Antragstellerinnen und Antragsteller den Status ihres Antrags durch eine einfache Abfrage auf der BAFA-Website nachverfolgen.

Weitere Informationen unter: www.bafa.de/umweltbonus

Bei Beantragung ab dem 1. Januar 2023 bis einschließlich dem 31. Dezember 2023 beträgt der Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss und der Herstelleranteil:

UMWELTBONUS NUR FÜR BATTERIEELEKTRO- ODER BRENNSTOFFZELLENFAHRZEUGE

Umweltbonus nur für Batterieelektroautos oder Brennstoffzellenfahrzeuge 2023 – Bild: www.bafa.de

Bei Beantragung ab dem 1. Januar 2024 bis einschließlich dem 31. Dezember 2024 beträgt der Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss und der Herstelleranteil:

Umweltbonus nur für Batterieelektroautos oder Brennstoffzellenfahrzeuge 2024 – Bild: www.bafa.de

 

Aus Pressemitteilung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vom 09.12.2022

Angepasste Solarcarport Lösungen - mehr Elektroautos = mehr Solarcarports = mehr Herausforderungen

Angepasste Solarcarport Lösungen – Bild: Xpert.Digital / non c|Shutterstock.com

Mehr Elektroautos führen kausal zu mehr Solarcarports, zu mehr Ladestationen. Kausalität ist die Beziehung zwischen Ursache und Wirkung. Sie betrifft die Abfolge von Ereignissen und Zuständen, die aufeinander bezogen sind. Demnach ist A die Ursache für die Wirkung B, wenn B von A herbeigeführt wird. Daher werden offene Parkplätze mehr und mehr als dezentrale Stromerzeuger entdeckt. Nicht allein durch die Solarpflicht in einigen Bundesländern, sondern auch durch das wachsende Bewusstsein für Ökologie und erneuerbare Energien weckt bei vielen das Interesse.

Mehr dazu hier: Solarcarports, wo kein Standard mehr steht – Für jede Herausforderung die optimale Lösung mit Solar-Überdachung für offene Parkplätze

Das war 2021: Solarcarport Nachfrage steigt auch dank Umweltbonus zur Förderung von Elektroautos

Solarcarport Nachfrage steigt – Bild: Xpert.Digital – stockphotofan1|Shutterstock.com

Die Förderung der Elektromobilität gilt als Schlüssel für eine klimafreundliche Mobilität, die Deutschland bezüglich der EU-Klimaneutralität bis 2050 einen Schritt weiterbringen soll.

Den Umweltbonus können Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereinen beantragen. Es werden nur Kauf oder Leasing neuer Fahrzeuge gefördert, die ab dem 18. Mai 2016 erworben sowie (erst-)zugelassen wurden und mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Im November 2019 wurde im Rahmen der konzertierten Aktion Mobilität beschlossen, den Umweltbonus bis 2025 oder bis zum Erreichen einer ausgezahlten Summe von 2,09 Milliarden Euro zu verlängern. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie wurde am 3. Juni 2020 durch die Fraktionsspitzen beschlossen, den staatlichen Anteil am Umweltbonus für Elektrofahrzeuge als Innovationsprämie zu verdoppeln.

Die Bundesregierung hatte 2008 im „Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität“ das Ziel angegeben, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen. Die für die deutsche Wirtschaft bedeutende Automobilindustrie solle auch dort eine Schlüsselrolle einnehmen, ihre starke Position in der Weltwirtschaft halten und weiter ausbauen.

Mehr dazu hier: Solarcarport Nachfrage steigt auch dank Umweltbonus zur Förderung von Elektroautos

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