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Cash Cow Bundestag: Die steuerfreie Kostenpauschale als institutionalisiertes Privileg

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Veröffentlicht am: 3. April 2026 / Update vom: 4. April 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Cash Cow Bundestag: Die steuerfreie Kostenpauschale als institutionalisiertes Privileg

Cash Cow Bundestag: Die steuerfreie Kostenpauschale als institutionalisiertes Privileg – Bild: Xpert.Digital

Diäten, Rente, BahnCard 100: Das lukrative System der stillen Selbstbedienung im Parlament

Während wir jeden Cent nachweisen müssen: Die Wahrheit über die Politiker-Pauschale

Faktor 53: Warum Politiker bei der Steuer krass gegenüber Arbeitnehmern bevorzugt werden

Während normale Arbeitnehmer in Deutschland jeden Cent, der über die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro hinausgeht, akribisch beim Finanzamt nachweisen müssen, gilt für die 630 Mitglieder des Deutschen Bundestages ein Privileg, das in der Arbeitswelt seinesgleichen sucht. Neben den ohnehin üppigen – und bald auf über 12.000 Euro steigenden – Diäten, erhalten sie jährlich über 65.000 Euro als steuerfreie Kostenpauschale. Der Clou: Dafür muss nicht ein einziger Beleg eingereicht werden. Addiert man BahnCard 100, gigantische Mitarbeiterbudgets und lukrative Pensionsansprüche ohne eigene Einzahlungen hinzu, offenbart sich ein System institutionalisierter Selbstbedienung. Diese massive Ungleichbehandlung wirft nicht nur juristische Fragen auf, sondern befeuert in Zeiten wachsender Politikverdrossenheit massiv den Vertrauensverlust in die Demokratie. Ein tiefer Einblick in ein Vergütungsmodell, bei dem das Parlament seine eigenen Regeln schreibt – zulasten der Steuerzahler.

Wer sich selbst bezahlt, zahlt sich gut: Über die stille Selbstbedienung im Parlamentsbetrieb

Die Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete ist ein steuerrechtliches Konstrukt, das in seiner Großzügigkeit ohne Vergleich im deutschen Erwerbsleben ist. Während rund 46 Millionen Erwerbstätige in Deutschland jährlich einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro erhalten, bekommen alle 630 Mitglieder des Deutschen Bundestages zusätzlich zu ihren Diäten eine steuerfreie Kostenpauschale, die sich auf 65.607 Euro pro Jahr beläuft. Das ist ein Verhältnis von mehr als 53 zu 1 – und es bedarf keiner politischen Ideologie, um zu erkennen, dass hier grundlegend unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden.

Das Vergütungsmodell: Diäten, Pauschalen und die Addition der Privilegien

Grundgehalt und steuerfreie Aufwandspauschale: Ein duales System

Die Abgeordnetenentschädigung, im Volksmund schlicht „Diäten“ genannt, beträgt seit dem 1. Juli 2025 monatlich 11.833,47 Euro brutto und ist vollständig steuerpflichtig. Ab dem 1. Juli 2026 steigen diese Bezüge um rund 4,2 Prozent auf etwa 12.330 Euro monatlich, da die Anpassung automatisch und ohne parlamentarischen Beschluss an den Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt ist. Die Erhöhung entspricht einem Plus von ungefähr 497 Euro pro Monat und überschreitet damit erstmals die symbolische 12.000-Euro-Marke.

Hinzu tritt die steuerfreie Kostenpauschale, die derzeit 5.467,27 Euro monatlich beträgt und sich damit auf 65.607 Euro im Jahr summiert. Nach Angaben des Deutschen Bundestages soll diese Pauschale mandatsbedingte Aufwendungen abdecken, darunter die Einrichtung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Fahrten im Wahlkreis, die Anmietung einer Zweitwohnung am Sitz des Parlaments sowie Kosten der Wahlkreisbetreuung. Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und steigt damit verlässlich und automatisch.

Bei einem angenommenen effektiven Steuersatz von 36 Prozent – der für ein Jahreseinkommen in dieser Größenordnung realistisch ist – ergibt sich aus der Nettovergütung der Diäten ein monatlicher Auszahlungsbetrag von etwa 7.573 Euro netto. Zusammen mit der steuerfreien Kostenpauschale von 5.467 Euro fließen einem Abgeordneten monatlich mindestens 13.040 Euro zu, ohne dass dafür ein einziger Beleg vorgelegt werden müsste, sofern es die Pauschale betrifft.

Die symbolische Gegenrechnung: 1.230 Euro für alle anderen

Für den Rest der arbeitenden Bevölkerung gelten andere Regeln. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die sogenannte Werbungskostenpauschale, beträgt seit 2023 für alle Arbeitnehmer unverändert 1.230 Euro pro Jahr. Diese Summe wird automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, um beruflich veranlasste Ausgaben pauschal abzugelten. Wer als Arbeitnehmer tatsächlich höhere berufsbedingte Kosten hat, kann sie einzeln nachweisen und darüber hinausgehende Beträge geltend machen. Das bedeutet: Der normale Erwerbstätige in Deutschland trägt selbst die Beweislast, während der Abgeordnete pauschal entlastet wird – und das in einer um den Faktor 53 höheren Größenordnung.

Der steuerliche Effekt für den Durchschnittssteuerzahler aus der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro ist dabei bescheiden: Bei einem mittleren Steuersatz von etwa 30 bis 35 Prozent resultiert daraus eine Steuerersparnis von rund 370 bis 430 Euro im Jahr. Die Abgeordnetenpauschale hingegen erspart dem Parlamentarier bei einem identischen Steuersatz zwischen 19.000 und 23.000 Euro an Steuern, die er auf diesen Betrag andernfalls zu entrichten hätte.

Das Büro, die Mitarbeiter, das Ticket: Die unsichtbare Vollausstattung

Personalbudget und Sachleistungen: Was hinter der Pauschale noch folgt

Die steuerfreie Kostenpauschale ist keineswegs das Ende der Aufstellung. Jedem Bundestagsabgeordneten stehen darüber hinaus monatlich 26.650 Euro für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung (Stand: 1. April 2025). Dieses Budget fließt nicht an den Abgeordneten selbst, sondern wird von der Bundestagsverwaltung direkt an die Beschäftigten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Mittel verfallen am Jahresende und verbleiben im Bundeshaushalt. Im Jahr summiert sich das Personalbudget damit auf 319.800 Euro je Abgeordnetem. Laut Angaben des Bundestags beschäftigen die 630 Abgeordneten insgesamt bis zu 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – das entspricht einem Durchschnitt von rund acht Mitarbeitern pro Parlamentarier.

Zusätzlich stehen jedem Abgeordneten 12.000 Euro jährlich für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Mobiltelefone und ähnliche Sachausgaben zur Verfügung, die gegen Einzelnachweise abgerechnet werden. Das Berliner Büro des Abgeordneten mit einer Fläche von rund 54 Quadratmetern wird vollständig vom Bundestag eingerichtet und unterhalten. Im Haushalt 2026 sind allein für Entschädigungen, Amtszulagen und Aufwandsentschädigungen nach dem Abgeordnetengesetz insgesamt 127,9 Millionen Euro veranschlagt, für Mitarbeitergehälter weitere 280,6 Millionen Euro.

Mobilität ohne eigene Kosten: BahnCard 100, Flüge und Fahrdienst

Die Mobilitätsausstattung komplettiert das Bild. Alle Bundestagsabgeordneten erhalten ein Netzticket der Deutschen Bahn, das der BahnCard 100 entspricht, und können damit sämtliche innerdeutschen Bahnfahrten kostenlos nutzen. Der Jahreswert einer BahnCard 100 in der ersten Klasse beläuft sich auf 7.999 Euro. Innerdeutsche Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit werden ebenfalls erstattet, für längere Auslandsflüge wurde die Business-Class-Regelung im September 2025 durch den Ältestenrat wieder gelockert: Ab zwei Stunden Flugdauer ist der Flug in der teureren Kabine nun wieder erlaubt und erstattungsfähig. Diese Regelung war zuvor im April 2024 auf vier Stunden Mindestdauer verschärft worden, um Kosten zu senken, wurde aber bereits nach weniger als eineinhalb Jahren wieder aufgeweicht.

Darüber hinaus steht den Abgeordneten für Fahrten innerhalb Berlins der Fahrdienst des Deutschen Bundestages zur Verfügung. Bundesminister und andere Amtsinhaber erhalten zusätzlich personengebundene Dienstwagen, wobei in diesem Fall die Kostenpauschale um ein Viertel gekürzt wird.

Die juristische Debatte: Gleichheitswidrig oder verfassungskonform?

Klagen vor dem BFH und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die Kostenpauschale ist nicht unbestritten. Bereits seit Jahren versuchen Steuerpflichtige auf dem Rechtsweg, die Ungleichbehandlung anzufechten. Vor dem Bundesfinanzhof wurden mehrere Revisionsverfahren geführt, in denen Kläger aus verschiedenen Berufsgruppen – darunter Geschäftsführer, Rechtsanwälte und Richter – geltend machten, im Vergleich zu Bundestagsabgeordneten gleichheitswidrig benachteiligt zu sein. Der BFH hat in diesem Zusammenhang sogar das Bundesministerium der Finanzen um Stellungnahme zu verfassungsrechtlichen Fragen ersucht, insbesondere dazu, ob der Gesetzgeber von einem tatsächlichen jährlichen Erwerbsaufwand in Höhe der Pauschale ausgehe und auf welcher empirischen Grundlage die Höhe festgelegt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden schließlich nicht zur Entscheidung angenommen. In einem im August 2010 veröffentlichten Beschluss stellte die erste Kammer des Zweiten Senats fest, dass die steuerfreie pauschalierte Aufwandsentschädigung für Abgeordnete grundsätzlich nicht verfassungswidrig sei. Die Begründung: Die besondere Stellung des Abgeordneten rechtfertige diese Ungleichbehandlung, da er über die Art und Weise der Wahrnehmung seines Mandates grundsätzlich frei und in ausschließlicher Verantwortung gegenüber dem Wähler entscheide. Wer also politisch Verantwortlicher ist, darf steuerrechtlich privilegiert werden – eine Logik, die rechtlich standhält, politisch aber einer eigenen Klasse von Gewählten Selbstermächtigung ermöglicht.

Das strukturelle Dilemma: Das Parlament reguliert sich selbst

Das eigentliche Problem liegt nicht allein in der Höhe der Pauschale, sondern in der Struktur des Systems. Die Kostenpauschale wird durch das Abgeordnetengesetz geregelt, das vom Deutschen Bundestag selbst verabschiedet und geändert wird. Die Diätenanpassung wurde zudem 2014 bewusst an einen automatischen Mechanismus – den Nominallohnindex – geknüpft, um die politisch unangenehmen Debatten über Gehaltserhöhungen zu umgehen. Seitdem steigen die Bezüge jährlich automatisch, ohne dass die Abgeordneten im Plenum dafür stimmen müssen. Das Ergebnis ist eine institutionelle Architektur, in der die Kontrolleure über die Kontrollbedingungen ihrer eigenen Entlohnung entscheiden – eine klassische Interessenkollision.

Verfassungsrechtlich ist es zulässig; demokratietheoretisch bleibt es unbefriedigend. Die Begründung, ein Einzelnachweis für 630 Abgeordnete sei verwaltungstechnisch zu aufwendig, klingt angesichts der Tatsache hohl, dass dieselbe staatliche Verwaltung exakt dies für 46 Millionen Steuerpflichtige routinemäßig erledigt – und zwar für wesentlich kleinere Beträge mit ungleich komplexeren Sachverhalten.

 

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Was ein Abgeordneter wirklich kostet: Die versteckten Posten im Bundestagsbudget

Die fiskalische Dimension: Was der Steuerzahler trägt

Gesamtkosten je Abgeordnetem: Eine Kalkulation

Rechnet man die verschiedenen Leistungskomponenten zusammen, ergibt sich ein Kostenrahmen je Bundestagsabgeordnetem, der in der öffentlichen Debatte selten in seiner Gänze betrachtet wird:

Leistungskomponente Betrag pro Jahr (gerundet)
Abgeordnetenentschädigung (Diäten brutto) ca. 141.989 Euro
Steuerfreie Kostenpauschale 65.607 Euro
Mitarbeiterbudget 319.800 Euro
Bürokostenpauschale 12.000 Euro
BahnCard 100 (1. Klasse) ca. 7.999 Euro
Flugkosten und Fahrdienst variabel, vom Bundestag erstattet
Krankenversicherungszuschuss ca. 4.900 Euro

Pro Abgeordnetem belaufen sich die jährlichen Leistungen auf etwa 141.989 Euro Brutto-Abgeordnetenentschädigung (Diäten), eine steuerfreie Kostenpauschale von 65.607 Euro, ein Mitarbeiterbudget von 319.800 Euro, eine Bürokostenpauschale von 12.000 Euro, eine BahnCard 100 (1. Klasse) im Wert von rund 7.999 Euro, variabel erstattete Flugkosten und Fahrdienste sowie ein Krankenversicherungszuschuss von etwa 4.900 Euro. Die direkten öffentlichen Kosten pro Abgeordnetem liegen damit – ohne die anteiligen Kosten für den Bundestag als Institution, für Fraktionsfinanzierung und für Verwaltungsaufwand – bei über 550.000 Euro jährlich. Im Bundeshaushalt 2026 sind für den Deutschen Bundestag insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro vorgesehen; zusätzlich erhalten die Fraktionen aus diesem Etat 123,0 Millionen Euro an Geldleistungen zur Finanzierung ihrer politischen Infrastruktur und Kommunikation.

Die Altersversorgung: Ein weiteres stilles Privileg

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Altersversorgung. Bundestagsabgeordnete zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, erwerben aber pensionsähnliche Ansprüche. Pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag entsteht ein Versorgungsanspruch von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung, bis zum Höchstsatz von 65 Prozent nach 26 Dienstjahren. Bei den aktuellen Diäten von rund 11.833 Euro entspricht dies einem Rentenanspruch von 295 Euro pro Mandatsjahr. Wer vier Jahre Abgeordneter war, hat bereits einen monatlichen Ruhegehaltsanspruch von rund 1.183 Euro – ohne einen einzigen Cent in die Rentenkasse eingezahlt zu haben.

Demgegenüber steht die Lebenswirklichkeit von Durchschnittsverdienern: Die Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Verdienst beträgt in Deutschland aktuell rund 1.620 Euro brutto monatlich. Ein Abgeordneter mit vier Jahren Mandatserfahrung erhält ohne jede Einzahlung in die Sozialversicherung fast drei Viertel davon – und das zusätzlich zu etwaigen privaten Altersvorsorgen. Die AfD und Die Linke haben beide Anträge zur Reform der Politikerpensionen im Bundestag gestellt, die eine vollständige Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung fordern – mit bislang bescheidenen Aussichten auf Umsetzung.

Das Gerechtigkeitsproblem: Gleiche Regeln für ungleiche Akteure

Orwells Axiom in der parlamentarischen Praxis

In George Orwells Allegorie „Farm der Tiere“ gilt der Grundsatz: „Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher.“ Das Prinzip hat im deutschen Steuer- und Sozialrecht eine erstaunliche Entsprechung. Für den Arbeitnehmer gilt: Werbungskosten über 1.230 Euro sind einzeln nachzuweisen, auf den Cent genau. Für den Bundestagsabgeordneten gilt: Eine steuerfreie Pauschalvergütung von 65.607 Euro wird ohne jeden Nachweis überwiesen, weil der Verwaltungsaufwand zu hoch wäre.

Diese Asymmetrie ist nicht nur quantitativ bemerkenswert, sondern strukturell erhellend. Sie zeigt, dass das deutsche Steuerrecht nicht in allen Bereichen dem Leistungsfähigkeitsprinzip folgt, sondern in bestimmten Bereichen institutionellen Interessen Raum gibt. Der Bund der Steuerzahler weist seit Jahren darauf hin, dass Abgeordnete, die ihren Wahlkreis in Berlin oder Umgebung haben, keine Zweitwohnung benötigen und entsprechend geringere mandatsbedingte Ausgaben haben – die Pauschale jedoch trotzdem in voller Höhe erhalten. Was faktisch nicht ausgegeben wird, bleibt als steuerfreier Zugewinn.

Das Transparenzproblem: Kontrolle ohne Kontrolle

Ein zentraler Kritikpunkt an der Kostenpauschale ist nicht nur ihre Höhe, sondern ihre strukturelle Intransparenz. Da keine Belege einzureichen sind, ist es öffentlich nicht überprüfbar, in welchem Maße die Pauschale tatsächlich mandatsbedingten Aufwendungen entspricht. Einige Abgeordnete praktizieren freiwillige Transparenz und veröffentlichen detaillierte Aufstellungen ihrer Einnahmen und Ausgaben, doch eine systematische und verpflichtende Rechenschaftspflicht existiert nicht. In einer Zeit, in der Digitalisierung das Finanzamt befähigt, Millionen von Steuerbescheiden mit komplexen Sachverhalten maschinell zu verarbeiten, erscheint das Argument des Verwaltungsaufwandes als anachronistisch.

Der gesellschaftliche Kontext: Vertrauen als knappes Gut

Politikverdrossenheit als ökonomische Variable

Die beschriebenen finanziellen Strukturen wirken nicht im luftleeren Raum. Sie fallen in eine Zeit massiver Vertrauenserosion gegenüber dem politischen System. Laut einer Umfrage vom März 2026 haben 56 Prozent der Deutschen das Vertrauen in die Politik verloren – ein Anstieg um 14 Prozentpunkte gegenüber 2021. Eine Befragung der Körber-Stiftung aus dem Jahr 2025 zeigt, dass nur noch 45 Prozent der Deutschen großes oder sehr großes Vertrauen in die Demokratie äußern, während 53 Prozent wenig oder kein Vertrauen bekunden. Eine Ipsos-Umfrage ergab, dass 59 Prozent der Deutschen überzeugt sind, traditionelle Parteien und Politiker kümmerten sich nicht um die Belange der Menschen.

Diese Zahlen sind nicht unabhängig von den materiellen Privilegien zu betrachten, die politischen Eliten zukommen. Wenn ein Parlamentarier im Business-Class-Sessel sitzt, für den der Steuerzahler aufkommt, während derselbe Steuerzahler im Stau steht oder in der zweiten Klasse fährt, entsteht eine Symbolkraft, die über die monetären Beträge hinausgeht. Das empfundene Ungleichgewicht zwischen den Privilegien der politischen Klasse und den Alltagserfahrungen der Bevölkerung ist ein wesentlicher Treiber von Politikverdrossenheit – und mithin eine ökonomisch relevante Variable, da politische Instabilität und Vertrauensverlust langfristig die Institutionen schwächen, die Marktwirtschaft und Rechtsstaat stützen.

Die Zeitökonomie: Was Politik von öffentlichem Dienst unterscheidet

Hinter dem Argument für hohe Abgeordnetenvergütungen steht ein valider Kern: Wer die besten Köpfe für den Parlamentsbetrieb gewinnen will, muss wettbewerbsfähige Konditionen bieten. Ein Unternehmensberater, ein Arzt oder ein Ingenieur in vergleichbarer Verantwortungsposition verdient in der Privatwirtschaft nicht selten mehr als ein Bundestagsabgeordneter – und das ohne den Druck permanenter öffentlicher Beobachtung, unsicherer Wiederwahl und 24-Stunden-Verfügbarkeit. Diese Argumente sind ernst zu nehmen.

Problematisch ist jedoch die Schieflage zwischen dem Transparenzgebot, das an alle anderen Einkommensempfänger angelegt wird, und der pauschalen Abgeltung beim Mandatsträger. Die Frage ist nicht, ob Abgeordnete angemessen entlohnt werden sollten – das sollten sie. Die Frage ist, warum ein System, das sich Rechenschaft und Transparenz auf die Fahnen schreibt, bei der eigenen Entlohnung auf genau diese Prinzipien verzichtet. Je mehr politische Energie darauf verwendet wird, die eigenen Privilegien zu erhalten und auszuweiten, desto weniger bleibt für die gestalterischen Aufgaben, um derentwillen das Mandat übertragen wurde.

Reformperspektiven: Was systemisch notwendig wäre

Transparenz als erster Schritt

Eine Reform der Abgeordnetenentschädigung muss nicht zwingend eine Absenkung der Beträge bedeuten. Sie könnte auch ohne Einkommenseinbußen für die Abgeordneten funktionieren, wenn sie auf das Prinzip tatsächlicher Aufwendungserstattung umgestellt würde. Die Einführung einer digitalgestützten, vereinfachten Belegpflicht – wie sie für Arbeitnehmer längst gilt – würde die Steuergerechtigkeit erhöhen, ohne das Funktionieren des Parlamentsbetriebs zu beeinträchtigen. Was nicht nachweisbar ausgegeben wird, sollte kein steuerfreies Einkommen sein.

Rentenversicherungspflicht als Gebot der Symmetrie

Ebenso dringlich erscheint die Reform der Altersversorgung. Dass Abgeordnete, die zugleich Gesetzgeber für das Rentensystem sind, selbst von diesem System ausgenommen bleiben, ist ein Glaubwürdigkeitsproblem erster Ordnung. Anträge von AfD und Linken zur vollständigen Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung wurden im Bundestag in den Ausschuss verwiesen – das parlamentarische Normalverfahren für Anliegen, die in den Ausschusslogen zu sterben pflegen.

Die automatische Anpassung: Eleganz ohne Kontrolle

Die Kopplung der Diäten an den Nominallohnindex seit 2016 ist handwerklich elegant: Sie entzieht die Gehaltserhöhungen dem öffentlichen Streit und legitimiert sie durch einen scheinbar neutralen Mechanismus. Ökonomisch betrachtet ist es sinnvoll, Gehälter an Inflations- und Lohnentwicklungen zu koppeln, um Kaufkraft zu sichern. Das Problem liegt in der fehlenden Symmetrie: Hätten alle Erwerbstätigen die gleiche automatische Kaufkraftabsicherung, gäbe es keine Grundlage für Kritik. Da dies nicht der Fall ist und die Kostenpauschale noch zusätzlich und unabhängig jährlich indexiert wird, potenziert sich die Ungleichbehandlung über die Zeit.

Ökonomie und Demokratie im Widerspruch

Das deutsche Abgeordnetenvergütungssystem ist in seinen einzelnen Elementen rechtlich abgesichert und vielfach gerichtlich bestätigt. Es ist weder illegal noch einzigartig im internationalen Vergleich – parlamentarische Systeme anderer Länder kennen ähnliche Strukturen. Doch es ist ein System, das in seiner Gesamtarchitektur der gesellschaftlichen Akzeptanz, die demokratische Institutionen für ihre Wirkungsfähigkeit brauchen, entgegenwirkt.

Die steuerfreie Kostenpauschale von 65.607 Euro im Jahr, ausgezahlt ohne Belegpflicht, steht im Kontrast zu einer Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro, für die der Arbeitnehmer bei Überschreitung jeden Cent nachweisen muss. Das Mitarbeiterbudget von 319.800 Euro jährlich, die vollfinanzierte Mobilitätsinfrastruktur von der BahnCard 100 bis zur Business-Class-Erstattung, die Büroausstattung auf Staatskosten und die pensionsähnliche Altersversorgung ohne Einzahlung in die Sozialversicherung ergeben zusammen ein Gesamtbild institutionalisierter Selbstbegünstigung, das schwer mit dem Anspruch demokratischer Gleichheit zu vereinbaren ist.

Ein Bundestag, der von der Bevölkerung nur noch das Vertrauen von unter 50 Prozent genießt, ein politisches System, dessen Akteure von 56 Prozent der Bürger als nicht an ihren Belangen interessiert wahrgenommen werden, braucht keine weiteren Argumente, warum Reformbedarf besteht. Der erste Schritt wäre einfach: Wer von der Gesellschaft Transparenz fordert, sollte diese bei sich selbst anfangen.

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