Das Lobby-Gebäudemodernisierungsgesetz | Experten fassungslos: Ist das CDU-Heizungsgesetz noch chaotischer als Habecks Entwurf?
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Veröffentlicht am: 16. Mai 2026 / Update vom: 16. Mai 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Das Lobby-Gebäudemodernisierungsgesetz | Experten fassungslos: Ist das CDU-Heizungsgesetz noch chaotischer als Habecks Entwurf? – Bild: Xpert.Digital
Warnung an Hausbesitzer: Warum das neue Heizungsgesetz der Union zur Kostenfalle wird
„Bio-Treppe“ entlarvt: Warum das neue Gesetz physikalisch gar nicht funktionieren kann
Die Akte Katherina Reiche: Schreibt die Gaslobby unsere neuen Heizungs-Regeln?
Die Union versprach, Robert Habecks vieldiskutiertes Gebäudeenergiegesetz (GEG) abzuschaffen und durch ein praxisnahes, technologieoffenes Modell zu ersetzen. Doch der nun vorgelegte Entwurf für das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) der schwarz-roten Bundesregierung erntet von allen Seiten vernichtende Kritik – und zwar in einem Ausmaß, das selbst erfahrene politische Beobachter überrascht.
- Der Nationale Normenkontrollrat spricht von einem beispiellosen handwerklichen Desaster,
- Umweltexperten warnen vor dem eklatanten Verfehlen der Klimaziele,
- und Städtevertreter fürchten ein unlösbares Infrastruktur-Chaos.
Im Zentrum des Sturms stehen eine physikalisch unrealistische „Bio-Treppe“, eine drohende Kostenfalle für Millionen Mieter und Eigentümer sowie eine Wirtschaftsministerin, deren enge Verbindungen zur Gasindustrie die drängende Frage aufwerfen: Wessen Interessen bedient dieses Gesetz eigentlich? Eine tiefgehende Analyse eines Vorhabens, das das Versprechen vom Bürokratieabbau und bezahlbarer Wärmewende ad absurdum führt.
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Wie die Gaslobby ins Kabinett einzog – und warum das kein Versehen ist
Vom Heizungsstreit der Ampel zur Selbstdemontage der Union
Wenige Gesetzesvorhaben haben die deutsche Innenpolitik in den vergangenen Jahren so polarisiert wie das sogenannte Heizungsgesetz. Als Wirtschaftsminister Robert Habeck im Frühjahr 2023 seinen Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorlegte, brach ein gesellschaftlicher Sturm los, der in seiner Intensität kaum Vorbilder in der jüngeren deutschen Gesetzgebungsgeschichte hat. Die zentrale Forderung war sachlich nachvollziehbar: Ab 2024 sollten neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, um den Gebäudesektor schrittweise auf Klimakurs zu bringen. Was folgte, war ein monatelanger Schlagabtausch, in dem die Union das Gesetz systematisch als Bürokratiemonster, als soziale Zumutung und als Ausdruck grüner Bevormundungspolitik diffamierte. Die CDU/CSU instrumentalisierte das Thema im Bundestagswahlkampf 2024/2025 und versprach, das Heizungsgesetz bei einer Regierungsübernahme zu kassieren.
Dieses Versprechen hat die schwarz-rote Koalition unter Friedrich Merz inzwischen eingelöst – und zwar auf eine Weise, die selbst wohlmeinende Beobachter verblüfft. Am 14. Mai 2026 veröffentlichte der Nationale Normenkontrollrat (NKR), ein unabhängiges, ehrenamtliches Beratergremium für Bürokratieabbau, eine vernichtende Stellungnahme zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). NKR-Vorsitzender Lutz Goebel bezeichnete den Kabinettsentwurf als eines der handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Gremium in den vergangenen Jahren vorgelegt worden seien. Der Text sei in weiten Teilen kaum verständlich, unnötig kompliziert und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar. Dass ausgerechnet die Partei, die das Habeck-Gesetz wegen seiner angeblichen Komplexität jahrelang angeprangert hatte, nun ein Gesetz vorlegt, das noch schärfer kritisiert wird – diese Ironie der Geschichte ist schwer zu übersehen.
Der institutionelle Wächter spricht – und niemand hört hin
Der Nationale Normenkontrollrat ist kein Akteur, dem man politische Parteilichkeit unterstellen kann. Das Gremium wurde 2006 unter der damaligen Großen Koalition eingerichtet, um Gesetzentwürfe systematisch auf ihren bürokratischen Aufwand und ihre Verständlichkeit zu prüfen. Seine Mitglieder sind ehrenamtliche Experten aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft, die keiner Regierungslinie verpflichtet sind. Wenn dieses Gremium in seiner Geschichte ein Gesetz als eines der schlechtesten bezeichnet, die ihm je präsentiert wurden, dann hat das Gewicht – unabhängig davon, wer gerade die Regierung stellt.
Im Fall des Gebäudemodernisierungsgesetzes äußerte der NKR nicht nur formale Kritik, sondern formulierte eine umfassende inhaltliche Verurteilung. Goebel wies darauf hin, dass selbst Heizungs-Fachverbände, also Branchenvertreter, die nun wirklich kein Interesse an einer verschärften Klimapolitik haben, erhebliche Umsetzungsprobleme und fehlende Praxistauglichkeit anmahnen. Besonders kritisch beurteilte der NKR die Vorgaben zur Aufteilung der Nebenkosten beim Einbau fossiler Heizungen, die für viele Wohnungseigentümer nur unter Inanspruchnahme externer Beratung überhaupt umsetzbar seien. Wer weniger Bürokratie verspreche, dürfe keine Gesetze vorlegen, die neue Unsicherheit, neue Nachweispflichten und neue Komplexität schaffen, so Goebel in seiner unmissverständlichen Forderung an den Bundestag.
Dass der NKR den Gesetzgeber auffordert, im parlamentarischen Verfahren grundlegend nachzubessern und die Vorschläge der Fachverbände ernsthaft zu prüfen, ist in dieser Form ein ungewöhnlicher Vorgang. Es ist die institutionalisierte Stimme des Sachverstandes, die eine Regierung mahnt, ihre Hausaufgaben zu machen – und die bislang weitgehend ungehört verhallt.
Die Bio-Treppe: Ein Versprechen auf Sand gebaut
Das Kernstück des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist die sogenannte Bio-Treppe, ein Mechanismus, der die gestrichene 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht ersetzen soll. Das Prinzip klingt zunächst vernünftig: Neue Gas- und Ölheizungen sollen schrittweise mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Gase betrieben werden. Ab 2029 gilt eine Grüngasquote von zehn Prozent, die sich in weiteren Stufen auf 30 Prozent bis 2035 und 60 Prozent bis 2040 erhöhen soll. Hinzu kommt eine sogenannte Grüngasquote für Bestandsanlagen, die ab 2028 mit zunächst einem Prozent beginnt.
Das Problem liegt nicht im Prinzip, sondern in der Physik des verfügbaren Brennstoffs. Um allein die Zehn-Prozent-Quote in neu installierten Heizungen ab 2029 zu erfüllen, wären rund 22,5 Terawattstunden Biomethan erforderlich. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland jedoch lediglich 10,7 Terawattstunden Biomethan ins Netz eingespeist – und auch von dieser Menge stand nur ein Bruchteil tatsächlich für die Wärmeversorgung zur Verfügung. Für die ausschließliche Wärmeproduktion kamen laut der Deutschen Energieagentur (dena) gerade einmal 0,68 Terawattstunden zum Einsatz. Die Lücke zwischen dem, was die Bio-Treppe benötigt, und dem, was realiter verfügbar ist, klafft also von Anfang an dramatisch auseinander.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Ausweitung der inländischen Biomethanproduktion an harte Grenzen stößt. Eine massenhafte Ausweitung der Biogasproduktion würde landwirtschaftliche Flächen in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion bringen – ein klassisches Dilemma der Bioenergienutzung. Importmengen aus Dänemark, Großbritannien und den Niederlanden ergänzten die heimische Produktion 2024 um rund 3,5 Terawattstunden, doch auch diese Lieferländer verfügen nicht über ausreichende Exportvolumina, um eine potenziell steigende deutsche Nachfrage zu bedienen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) brachte es auf den Punkt: Die Bio-Treppe sei in ihrer jetzigen Ausgestaltung zu unambitioniert und ihr Ziel von 60 Prozent Erneuerbaren bis 2040 sei gegenüber der bisherigen 65-Prozent-Regel schlicht ein Rückschritt.
Auch synthetisches Erdgas und Wasserstoff können kurzfristig keine Entlastung bringen: Die inländische Produktion von klimafreundlichem Wasserstoff steckt noch in den Anfängen, und gesicherte Lieferverträge in nennenswertem Umfang existieren nicht. Die Bio-Treppe setzt also auf Brennstoffe, die in den benötigten Mengen schlicht nicht existieren – zumindest nicht in dem Zeithorizont, in dem die Gesetzesvorgaben gelten sollen. Das Ergebnis ist absehbar: Wer auf Basis dieser Regelung eine neue Gasheizung einbaut, wird früher oder später entweder von explodierenden Brennstoffkosten überrascht oder von der Realität eingeholt, dass die versprochenen grünen Gase nicht lieferbar sind.
Klimaziele verfehlt – mit Ansage
Der Gebäudesektor gehört zu den hartnäckigsten Problemfeldern der deutschen Klimapolitik. Im Jahr 2024 verursachte er rund 101 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen und verfehlte damit sein gesetzlich vorgegebenes Sektorziel um etwa fünf Millionen Tonnen. Im Jahr 2025 stiegen die Gebäude-Emissionen sogar um 3,4 Prozent auf 103,4 Millionen Tonnen, was das Bundesumweltministerium zwar teilweise mit der kalten Witterung erklärte, aber gleichzeitig einräumte, dass die Fortschritte insgesamt zu gering seien. Bis 2030 sollen die Emissionen auf rund 65 Millionen Tonnen sinken – ein Pfad, auf dem Deutschland derzeit hoffnungslos hinterherhinkt.
Eine Studie, die im März 2026 veröffentlicht wurde, bezifferte die klimapolitischen Kosten des Gebäudemodernisierungsgesetzes in harten Zahlen: Durch den geplanten Wegfall der 65-Prozent-Pflicht kämen kumuliert bis 2040 zusätzliche 108 bis 172 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gegenüber dem gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsbudget zusammen. Die 65-Prozent-Anforderung hatte allein eine Minderungswirkung von 9,6 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 und 30,2 Millionen Tonnen im Jahr 2040 entfaltet – sie stand damit für über 80 Prozent der gesamten Emissionsminderungswirkung des GEG. Mit ihrer Streichung wurde das bedeutendste Klimaschutzinstrument im Gebäudebereich faktisch außer Kraft gesetzt.
Noch bemerkenswerter ist, dass die Bundesregierung in ihrer eigenen Kabinettsvorlage einräumte, eine belastbare Kostenabschätzung sei nicht möglich – ein Eingeständnis, das in der Geschichte moderner Gesetzgebung seinesgleichen sucht. Wer ein Gesetz verabschiedet, dessen volkswirtschaftliche Folgekosten die eigene Regierung nicht zu beziffern wagt, handelt verantwortungslos. Die EU-Kommission hatte Deutschland zudem bis Mai 2026 aufgetragen, die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) vollständig in nationales Recht umzusetzen – die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass ab 2030 Neubauten keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen dürfen. Dass das Gebäudemodernisierungsgesetz diese Vorgaben nicht erfüllt, kritisierte der BEE unmissverständlich: Der Entwurf drohe weder die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zu erfüllen noch den Transformationspfad im Wärmesektor zuverlässig zu gestalten.
Die Städte im Dilemma: Drei Netze, kein Plan
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund, eine der einflussreichsten kommunalen Interessenvertretungen Deutschlands, trat dem Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mit grundsätzlicher Ablehnung entgegen – aber er formulierte eine strukturelle Kritik, die die Logikfehler des Gesetzes schonungslos offenlegt. Es könne nicht dauerhaft Ziel sein, gleichzeitig Gasnetze weiterzubetreiben, Stromnetze für flächendeckende Wärmepumpen auszubauen und parallel neue Wärmenetze zu errichten, sagte Hauptgeschäftsführer Berghegger. Welche Infrastruktur sinnvoll sei, könne nur die kommunale Wärmeplanung vor Ort entscheiden.
Diese Kritik trifft ins Mark eines der fundamentalen Konstruktionsfehler des Gesetzes. Kommunen sind durch das Bundesrecht zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet – viele Städte befinden sich bereits auf der Zielgeraden dieser planerischen Mammutaufgabe, während das neue Gesetz deren Planungsgrundlagen durch widersprüchliche Förderanreize untergräbt. Berghegger warnte ausdrücklich, dass die Wärmewende volkswirtschaftlich ineffizient werde sowie Bürger, Wirtschaft und Kommunen finanziell überfordere, wenn die Regelungen des neuen Gesetzes zu einem Wirrwarr paralleler Infrastruktursysteme führen. Die Städte bemängelten zudem das Fehlen einer glaubwürdigen Biomethan-Strategie: Besonders beim Einsatz grüner Gase fehle bislang Verlässlichkeit. Der Deutsche Städtetag schloss sich dieser Kritik an und forderte frühzeitigere Klärung zentraler Fragen sowie mehr Unterstützung von Bund und Ländern, um die Wärmewende finanziell und planerisch zu bewältigen.
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Wem nutzt das Gebäudemodernisierungsgesetz? Mietern drohen höhere Kosten
Mieter und Eigentümer: Wer zahlt die Rechnung?
Die sozialpolitische Dimension des Gesetzes ist nicht weniger brisant als seine klimapolitische. Mit der Abkehr von der 65-Prozent-Pflicht und der Einführung der Bio-Treppe entsteht eine absurde Situation: Vermieter können weiterhin günstige Gas- oder Ölheizungen einbauen, während die laufenden Brennstoffkosten, insbesondere der steigende CO2-Preis und die wachsenden Gasnetzentgelte, auf die Mieter abgewälzt werden. Um diesen offensichtlichen Interessenkonflikt zumindest abzumildern, einigte sich die Koalition auf eine Kostenteilungsregelung: Vermieter sollen sich künftig zur Hälfte an den CO2-Abgaben, Gasnetzentgelten und den Mehrkosten der Bio-Treppe beteiligen.
Haus-und-Grund-Präsident Warnecke zeigte sich besorgt über die finanzielle Belastung, die damit auf Vermieter zukomme. Die Regierungskoalition wälze die vom Staat verursachten Kosten auf die Vermieter um, was dazu führen werde, dass diesen irgendwann die Mittel fehlen, um ihre Gebäude zu modernisieren. Umweltverbände und Grüne wiesen dagegen darauf hin, dass die Kostenteilungsregelung das eigentliche Problem nur überdecke: Die Koalition repariere ein Problem, das sie selbst geschaffen habe. Das Umweltinstitut München sprach von einer Kostenfalle: Wer sich von den neuen Regeln dazu verleiten lasse, eine neue Gasheizung einzubauen, müsse damit rechnen, dass die Kosten künftig explodieren oder dass das Haus vom Gasnetz getrennt wird.
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Katherina Reiche: Die Drehtür als Karrieremodell
Kein anderer Aspekt des Gebäudemodernisierungsgesetzes wird so kontrovers diskutiert wie die Frage, wessen Interessen das Gesetz eigentlich bedient – und wer es verantwortet. Katherina Reiche, Bundeswirtschaftsministerin im Kabinett Merz, ist eine Figur, an deren Biografie sich diese Debatte bündelt. Die gelernte Diplom-Chemikerin aus Luckenwalde war von 1998 bis 2015 Bundestagsabgeordnete der CDU und bekleidete Staatssekretärsposten im Bundesumwelt- und Bundesverkehrsministerium. 2015 wechselte sie nahtlos – ohne Karenzzeit – als Hauptgeschäftsführerin zum Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und löste damit die erste Drehtür-Debatte über ihre Person aus.
Ab 2020 übernahm sie den Vorstandsvorsitz der Westenergie AG, einer E.ON-Tochter und eines der größten regionalen Gasnetzbetreiber Deutschlands. Westenergie betreibt ein flächendeckendes Netz aus Strom-, Gas- und Wasserversorgungsinfrastruktur, ist Minderheitsanteilseigner bei zahlreichen regionalen Stadtwerken und hat damit ein vitales wirtschaftliches Interesse am Fortbestand fossiler Gasnetze. Im Jahr 2025, unmittelbar nach dem Regierungswechsel, wechselte Reiche abermals ohne Karenzzeit direkt vom Konzernvorstand ins Bundeswirtschaftsministerium. Die Opposition erinnerte von Anfang an an Reiches Vergangenheit als Chef-Lobbyistin der Gasindustrie; die SPD wirkte nach eigenem Bekunden zerknirscht.
Was folgte, gab diesen Bedenken reichlich Nahrung. Im April 2026 enthüllte der Spiegel, dass Reiches Wirtschaftsministerium den Energiekonzern EnBW aktiv um Argumente für den Einsatz von Gaskraftwerken gegenüber Batteriespeichern gebeten hatte. EnBW – der Konzern mit den höchsten Lobbyausgaben in ganz Deutschland – hatte das entsprechende Lobbypapier zunächst nicht im Lobbyregister hinterlegt und lud es erst auf Nachfrage des Spiegel hoch, womit er nach Einschätzung von LobbyControl gegen die Registrierungsregeln verstoßen hatte. LobbyControl kommentierte den Vorfall scharf: Zum wiederholten Male zeige sich, dass Reiche Argumente für ihre rückwärtsgewandte fossile Politik ausgerechnet von Akteuren bestelle, die vom Fortbestand fossiler Geschäftsmodelle profitierten. Die Gaslobby habe praktisch mit am Tisch gesessen, während Reiche mit der EU-Kommission über die Kraftwerksstrategie verhandelt habe.
Transparency Deutschland warnte, Ministerinnen und Ministern sei es verboten, sich bei ihren Entscheidungen von einseitigen Interessen leiten zu lassen und Gemeinwohlinteressen zu vernachlässigen. Wenn die Berichte zuträfen, habe sich Reiche bei der Entscheidung über die Energieversorgung jedoch genau von solchen Partikularinteressen leiten lassen. Ökonomin Claudia Kemfert kritisierte ebenfalls, dass CDU-Minister wie Reiche direkt von der Wirtschaft in die Politik wechselten, ohne die notwendige Distanz aufzubauen.
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Technologieoffenheit als Tarnbegriff
Die Bundesregierung rechtfertigt das Gebäudemodernisierungsgesetz mit dem Schlagwort der Technologieoffenheit. Das Gesetz gestalte die Gebäudemodernisierung technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher, heißt es in der offiziellen Kabinettskommunikation. Eigentümerinnen und Eigentümer könnten nun selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen wollten. Diese Rhetorik klingt überzeugend – sie kaschiert jedoch eine fundamentale ökonomische und klimapolitische Logik.
Echte Technologieoffenheit würde bedeuten, dass alle Heizungsoptionen unter fairen Wettbewerbsbedingungen miteinander konkurrieren – also dass Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse, Wasserstoff und fossile Gase unter identischen Rahmenbedingungen zum Einsatz kämen. Stattdessen bevorzugt das Gebäudemodernisierungsgesetz strukturell die fossile Option: Die 65-Prozent-Pflicht wird gestrichen, das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 entfällt, und die Bio-Treppe setzt auf Ersatzbrennstoffe, die in den benötigten Mengen nicht verfügbar sind. Gleichzeitig werden Wärmepumpen zwar weiterhin gefördert, aber die Signalwirkung für Verbraucher ist eindeutig: Wer heute eine neue Gasheizung kauft, handelt legal und erhält sogar Kostenschutz durch die Mieterkostenverteilung.
Der BUND brachte die Konsequenz auf den Punkt: Nicht nur sollen Öl- und Gasheizungen weiter ungebremst eingebaut werden können, sondern auch nach 2045 weiter fossil betrieben werden dürfen. Dies bedeute, dass Wirtschaftsministerin Reiche das Klimaziel 2045 faktisch aufgebe. Die Union verkauft das als Befriedung eines gesellschaftlichen Großkonflikts – Unionsfraktionschef Jens Spahn feierte die Einigung mit den Worten, die Zeit der Gängelung und Bevormundung sei vorbei, der Heizungskeller werde wieder Privatsache. Was dabei verdrängt wird: Der globale Klimawandel macht keine Ausnahme für deutsche Heizungskeller, die zur Privatsache erklärt werden.
Der gesellschaftliche Widerstand wächst
Der Widerstand gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz ist breit aufgestellt und wächst stetig. Auf der Petition-Plattform WeAct hat eine Campact-Kampagne unter dem Titel „Reiches Heizhorror stoppen – Klimaziele schützen!“ bereits 150.000 Unterschriften erreicht. Umweltverbände wie der BUND sprachen von einer klimapolitischen Bankrotterklärung und forderten das Kabinett auf, das verantwortungslose Gesetz in der Ressortabstimmung zu stoppen. Grünen-Chef Felix Banaszak kritisierte, dass Schwarz-Rot behaupte, die Klimaziele zu halten, tatsächlich aber mit diesem Gesetz die Nebenkosten stiegen und die Klimaziele verfehlt würden.
Auch aus der Industrie kamen kritische Stimmen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie monierte, dass durch die ständigen Fristverschiebungen und die Einführung des weniger ambitionierten Nachfolgegesetzes wichtige Investitionsanreize in der Branche wegfielen. Planungssicherheit – das entscheidende Gut für kapitalintensive Investitionen in Wärmepumpen, Wärmenetze und erneuerbare Heizungssysteme – werde durch das Gebäudemodernisierungsgesetz weiter untergraben statt gestärkt. Während Handwerksbetriebe und Hersteller klimafreundlicher Heiztechnik ihre Kapazitätsplanungen an verlässlichen politischen Signalen ausrichten müssen, sendet die Bundesregierung das Signal: Gasheizungen bleiben eine valide Option auf unbestimmte Zeit.
Ein strukturelles Problem: Die Drehtür und das Gemeinwohl
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist mehr als ein handwerklich missglücktes Einzelgesetz – es ist ein Symptom eines strukturellen Problems der deutschen Energiepolitik. Wenn Entscheiderinnen wie Katherina Reiche ohne zeitliche oder institutionelle Karenzzeit direkt von den Vorstandsetagen großer Energiekonzerne in die politische Verantwortung wechseln, entsteht eine Grauzone, in der Konzerninteressen und Gemeinwohlinteressen kaum mehr auseinanderzuhalten sind. Das ist kein Angriff auf die persönliche Integrität Reiches – es ist eine institutionelle Kritik an einem System, das solche Übergänge überhaupt ermöglicht, ohne wirksame Schutzmechanismen zu verlangen.
In vielen demokratischen Ländern gibt es verbindliche Karenzzeitregelungen, die verhindern, dass ehemalige Konzernchefs unmittelbar jene Ministerien leiten, die ihre früheren Unternehmen regulieren. Deutschland kennt solche Regelungen nur in rudimentärer Form – und setzt sie, wie der Fall Reiche zeigt, nicht konsequent durch. Hinzu kommt ein medienpolitisches Problem: Der Diskurs über das Gebäudemodernisierungsgesetz wird von zwei Extremen dominiert – einerseits von klimapolitischen Aktivisten, die das Gesetz als Katastrophe beschreiben, andererseits von Regierungsvertretern, die es als freiheitlichen Fortschritt feiern. Die nüchterne ökonomische und rechtliche Analyse – wie sie der NKR, der BEE, der Städtebund und die Klimaforschung liefern – geht dabei zu oft unter.
Was eine rationale Wärmepolitik leisten müsste
Eine ökonomisch rationale und klimapolitisch glaubwürdige Wärmepolitik würde auf drei Prinzipien beruhen: erstens auf einem klaren, langfristig verbindlichen Ausbaupfad für erneuerbare Heizungstechnologien, der Investitionssicherheit schafft; zweitens auf ehrlicher Kostenwahrheit statt versteckter Subventionierung fossiler Optionen durch die Hintertür der Bio-Treppe; und drittens auf einer kohärenten Infrastrukturstrategie, die entscheidet, welche Netze ausgebaut und welche geordnet rückgebaut werden, statt alle Optionen gleichzeitig weiterzubetreiben.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz erfüllt keines dieser Kriterien. Es schafft weder klare Signale noch Planungssicherheit, weder Kostentransparenz noch infrastrukturelle Kohärenz. Es verschiebt unbequeme Entscheidungen in die Zukunft – auf Kosten steigender volkswirtschaftlicher Gesamtkosten, wachsender CO2-Schulden und einer Wärmewende, die damit ein weiteres Jahrzehnt verloren hat. Die kommunale Wärmeplanung, die Städte und Gemeinden mit erheblichem Aufwand betreiben, wird durch die widersprüchlichen Anreize des neuen Gesetzes in ihrer Wirksamkeit begrenzt. Der Deutsche Städtetag und der Städtebund haben zu Recht darauf hingewiesen, dass Verlässlichkeit – nicht nur bei grünen Gasen, sondern in der gesamten Fördersystematik – die Grundvoraussetzung für eine gelingende Wärmewende ist.
Wenn Bürokratieabbau-Versprechen sich selbst widerlegen
Es gibt eine bittere Ironie in der Geschichte des Gebäudemodernisierungsgesetzes, die nicht ohne Kommentar bleiben sollte. Die Union hat das Habeck-Gesetz jahrelang als Paradebeispiel für unnötige Regulierungswut und staatliche Bevormundung angeprangert – und jetzt liefert sie ein Gesetz, das der unabhängige Normenkontrollrat als handwerklich schwächstes der letzten Jahre einstuft. Goebels Mahnung, dass genau solche Gesetze zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik beitrügen, trifft nicht nur die aktuelle Regierung – sie beschreibt ein Phänomen, das über Parteigrenzen hinausgeht.
Bürgerinnen und Bürger verlieren das Vertrauen in staatliches Handeln nicht primär, weil Gesetze ihnen unbequeme Ziele auferlegen, sondern weil sie erleben, dass Gesetze handwerklich schlecht gemacht, unverständlich formuliert und in ihren Konsequenzen nicht durchdacht sind. Ein Gesetz, das selbst Fachverbänden der betroffenen Handwerksbranche unverständlich ist; dessen Kostenfolgen die eigene Regierung nicht beziffern kann; das auf Rohstoffen basiert, die in den benötigten Mengen nicht existieren; und das die EU-Gebäuderichtlinie möglicherweise verletzt – dieses Gesetz ist nicht das Ergebnis unvermeidlicher politischer Kompromisse. Es ist das Ergebnis eines Gesetzgebungsprozesses, der die falschen Prioritäten gesetzt hat.
Der Bundestag hat nun die Aufgabe – und die Pflicht –, in den parlamentarischen Beratungen das zu leisten, was das Kabinett versäumt hat: einen Gesetzentwurf zu schaffen, der verständlich ist, der auf realisierbaren Annahmen beruht, der EU-Recht einhält und der den Gebäudesektor tatsächlich auf den Klimapfad führt. Die institutionellen Wächter – vom NKR über die kommunalen Spitzenverbände bis zu den Fachverbänden – haben ihre Arbeit getan und klare Korrekturforderungen formuliert. Ob der politische Wille vorhanden ist, diesen Forderungen zu folgen, wird sich zeigen. Die 150.000 Menschen, die die Campact-Petition unterzeichnet haben, und die Millionen Mieter und Eigentümer, die von diesem Gesetz direkt betroffen sind, werden die Antwort sehr genau beobachten.

















