Wer hat Zugriff aufs digitale Erbe?
Veröffentlicht am: 12. Juli 2018 / Update vom: 13. September 2018 – Verfasser: Konrad Wolfenstein
17 Prozent der Teilnehmer einer im Auftrag von WEB.DE und GMX durchgeführten Umfrage würden Online-Dienste auf die Herausgabe der Daten Verstorbener verklagen. Nun hat der BGH in einem solchen Fall entschieden, dass das Facebook-Konto des zum Erbe gehört. Die Eltern einer 15-Jährigen, die 2012 von einer U-Bahn überfahren wurde, wollen Facebook-Nachrichten der Tochter Aufschluss darüber gewinnen, ob der tragische Tod ihrer Tochter ein Unfall oder Selbstmord war. Das soziale Netzwerk hat den Zugriff unter Verweis auf den Datenschutz bislang verweigert. Der Richterspruch könnte wegweisend sein für den künftigen Umgang mit dem digitalen Erbe. Unabhängig davon sollten sich die Menschen eingehender mit diesem Thema befassen. Bei der Eingangs genannten Erhebung gaben nur acht Prozent der Befragten an, Zugangsdaten für alle aktiven Onlinekonten bei Vertrauenspersonen hinterlegt zu haben.
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