▶️ Nicht wie Dubai: Die unbequeme Wahrheit über Erdoğans „20 Jahre steuerfrei“-Gesetz
Die Türkei bietet laut Gesetz Nr. 7582 eine 20-jährige Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte, aber nur für Neu-Residenten, die zuvor mindestens drei Jahre nicht steuerlich ansässig waren. | Diese Regelung gilt ausschließlich für Auslandseinkünfte; inländische Einkünfte unterliegen weiterhin der türkischen Besteuerung mit Sätzen bis zu 40 %. | | Wichtig sind viele noch offene Durchführungsbestimmungen, die definieren, welche Einkunftsarten und Nachweise konkret erfasst werden. | | Für Deutsche kann die Wegzugsbesteuerung und erweiterte beschränkte Steuerpflicht erhebliche steuerliche Pflichten und Nachzahlungen auslösen. | Der Vergleich mit Dubai, Zypern oder der Schweiz ist irreführend, da die Systeme, Voraussetzungen und Risiken stark differieren. | Ökonomische Risiken wie hohe Inflation, Lira-Schwäche und politische Unsicherheiten mindern die langfristige Planbarkeit. | Das Doppelbesteuerungsabkommen und mögliche „Switch-over“-Regeln können Deutschland weiterhin Besteuerungsrechte sichern. | | | Wer ernsthaft über einen Umzug nachdenkt, braucht grenzüberschreitende Steuerberatung und eine realistische Risikoanalyse. | | Als EU-Alternative bietet Bulgarien niedrigere Steuersätze bei größerer Rechtssicherheit, aber ohne 20‑Jahres-Privileg. | Fazit: Das türkische Angebot ist attraktiv für bestimmte Gruppen, ersetzt jedoch keine individuelle, professionelle Steuerplanung. [...]
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