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Solarcarports in Baden-Württemberg: Das Land fördert Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen und Parkflächen

Das Solarland Baden-Württemberg fördert Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen

Das Solarland Baden-Württemberg fördert Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen – Bild:Xpert.Solar / Jenson|Shutterstock.com

Solaranlagen auf versiegelten Parkflächen

Baden-Württemberg hat ein Programm zur Förderung der Installation von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Parkplätzen mit mindestens 35 Stellplätzen aufgelegt, um versiegelte Flächen in Solarkraftwerke zu verwandeln. Das Programm bietet einen Zuschuss von bis zu 250.000 Euro, je nach Größe des Parkplatzes und der Photovoltaikanlage. Die erste Förderrunde läuft bis zum 22. Mai 2023, und es stehen insgesamt 2,5 Millionen Euro für dieses Programm zur Verfügung. Seit dem 1. Mai 2022 ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf neuen Nichtwohngebäuden und offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen Pflicht. Und ab dem 1. Mai 2022 gilt dies auch für alle neuen Wohngebäude. Der Staat hat außerdem ein Pilotprojekt zur Förderung von Photovoltaikanlagen auf überdachten Parkplätzen ins Leben gerufen, für das bis zu vier Projekte mit 750.000 Euro gefördert werden sollen.

Erneuerbare Energien: Land fördert Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Land die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Dadurch werden versiegelte Flächen zu Sonnenkraftwerken.

Parkplätze mit Photovoltaik-Anlagen zu überdachen – das ist eine der vielen Maßnahmen in Baden-Württemberg, um die Energiewende im Land voranzu­bringen und klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu verringern. Mit dem am 30. März 2023 gestarteten Förderprogramm unterstützt das Land die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen.

„Wir überdachen bereits bestehende Parkplätze im Land mit Photovoltaik-Anlagen und verwandeln somit versiegelte Flächen in wahre Sonnenkraftwerke. Die Flächen bei uns im Land sind begrenzt – auf diese Art und Weise nutzen wir den Raum doppelt und bringen den Ausbau der Sonnenenergie im Land weiter voran“, betonte Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker in Stuttgart.

Förderprogramm schafft Anreiz für bestehende Parkplatzflächen

Vor diesem Hintergrund schafft das Ministerium für Umwelt, Klima und Energie­wirtschaft mit seinem Förderprogramm einen Anreiz, Photovoltaik (PV) auf bestehen­den Parkplätzen auszubauen. Gefördert werden zum einen Investition in eine PV-Überdachung von bestehenden Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen, dies in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteil­netz angeschlossenen Anlage. Zum anderen wird die Erstellung von regionalen und vernetzenden Konzepten unterstützt.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, rechtsfähige Personenge­sellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Ge­meindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Ent­wicklungseinrichtungen.

In einem ersten Schritt stehen für das Förderprogramm 2,5 Millionen Euro bereit. Das Förderprogramm wird im Laufe des Jahres weiterentwickelt und um weitere Förderbereiche erweitert.

Anträge können bis zum 22. Mai 2023 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) gestellt werden:

Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik

Zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und der damit verbundenen Verpflichtung der Landesregierung im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) zu einer Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040, ist ein erheblicher Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere auch der Photovoltaik, erforderlich.

Mit dem vorliegenden Förderprogramm soll daher eine effiziente Nutzung bereits versiegelter Parkplatzflächen zugunsten des Klimaschutzes und der Energiewende angereizt werden.

  • 22.05.2023 Stichtag Förderbaustein A: Förderung von Investitionen in Photovoltaik-Überdachungen von bestehenden Parkplätzen
  • 22.05.2023 Stichtag Förderbaustein B: Förderung von Konzepten im Themenfeld Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik

Eine Kombination der Förderbausteine A und B ist ausgeschlossen.

Die geförderten Vorhaben sind im Jahr 2023 zu beginnen und bis zum 30.11.2024 abzuschließen.

Die Obergrenze der Förderung ist abhängig von der installierten Leistung – Bild: ptka.kit.edu

Die mindestens zu installierende Leistung hängt von der Parkplatzgröße ab – Bild: ptka.kit.edu

Mehr dazu hier:

 

 

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