In Thüringen Solaranlage für Parkplatz gesucht? Solarcarport bauen oder Anlage in Erfurt, Jena, Gera oder Weimar planen?
Veröffentlicht am: 22. Oktober 2021 / Update vom: 25. April 2023 – Verfasser: Konrad Wolfenstein
Hohes Interesse in Thüringen an Solarcarports und Solaranlagen
Auch wenn es in Thüringen keine Solarpflicht für Solarcarports und allgemein gibt wie in manch anderen Bundesländern, so ist das Interesse und die Nachfrage nach Solaranlagen groß.
Wenn wir von Solaranlagen sprechen, denken die meisten an eine Photovoltaik Lösung für das Dach. Evtl. auch für den Balkon, Hausfassade oder Zaun. Manche verbinden das auch mit den großen Solarfeldern, die wie zumeist am Rande der Autobahn sehen, den sogenannten PV Freiflächenanlagen.
Wenige kommen dabei die Überdachung mit Solar von Parkflächen in den Sinn. Tatsächlich gab es schon die ersten Solarcarport Projekte vor 15 Jahren. Mit der Klimaneutralität-Politik der EU und der Bundesregierung steigt auch hier das Interesse.
Gerade beim Thema autonome Stromversorgung spielen auch Solarcarports eine große wie wichtige Rolle. Vor allem bei Unternehmen, Einkaufscenter und in der Logistikbranche liegen die Potenziale wortwörtlich auf der Straße. Es geht um die versiegelten Flächen, die zumeist nur für das Parken, Befahren o. Ä. verwendet werden. Mit den Solarcarport-Lösungen zur Überdachung der versiegelten Flächen mit Photovoltaik kommen weitere Möglichkeiten und Geschäftsmodelle hinzu. Kosteneinsparung bei gleichzeitiger Monetarisierung für bereits anderweitig genutzten Flächen, analog zur Unabhängigkeit von den Energiekonzernen, machen die autonome Stromversorgung zum Vorbild für eine neue Energie-Entwicklung. Umweltbewusstsein und Ressourcenschonung durch Ausnutzung der dauerhaft verfügbaren Sonnenenergie lassen sich so mit wirtschaftlichen Interessen verbinden, wo beide Seiten einen Nutzen davon haben.
Unsere Solarcarport-Lösungen für die Überdachung von offenen Parkflächen sind modular und skalierbar:
- Schnelle und einfache Montage
- Individuell anpassbares Design (Farbe, Materialien, Oberfläche, Größe u. a.)
- Montage von Ladesäulen und Wechselrichter jederzeit möglich
- Skalierbar & modular: Als Einzel-, Doppel- oder beliebig skalierbares Reihencarport verfügbar
- Schon in der Standardausführung für sehr hohe Wind- und Schneelasten einsetzbar
- … und vieles weitere mehr
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Bei über 1.000 Fachbeiträgen und den ebenso vielfältigen Zahlen, Daten und Grafiken können wir hier nicht alle Themen vorstellen. Daher finden Sie hier einen kleinen Auszug aus unserer Arbeit und würden uns freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben uns näher kennenzulernen:
Informationsblätter als PDFs zu den Themen Elektromobilität und Solaranlagen
Umweltprämie/Innovationsprämie: Förderung von Plugin-Hybriden
Ab dem 1. Oktober 2022 sollen nur noch Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) mit dem Umweltbonus gefördert werden, wenn diese über eine reine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer verfügen. Zum 1. Januar 2024 soll die Mindestreichweite auf 80 Kilometer erhöht werden. Das bisher zusätzlich gültige Kriterium des maximalen CO2-Ausstoßes von 50g/km soll entfallen. Das geht aus einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zur neuen Förderrichtlinie hervor.
Es wird der sogenannte Umweltbonus gezahlt – für Fahrzeuge mit einem Listenpreis bis 40.000 Euro beträgt er nun mit der Innovationsprämie 9.000 Euro für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge, für Plug-In-Hybride 6.750 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro beträgt die Prämie 7.500 Euro für reine Elektroautos und 5.625 Euro für Hybridautos. Die Förderung durch den Bund erfolgt nur, wenn die Hersteller einen eigenen Anteil leisten. Die Innovationsprämie gilt für Fahrzeuge, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden. Momentan ist der Umweltbonus bis 31. Dezember 2021 befristet. Eine Verlängerung der Prämie ist jedoch bis Ende 2025 geplant.
Mehr dazu hier:
Umfrage zu Geschäftsmodellen in der Elektromobilität in Deutschland
Stadtwerke – Umfrage zu Geschäftsmodellen in der Elektromobilität in Deutschland 2020
Im Jahr 2020 gaben 79 Prozent der Befragten aus Unternehmen der Energieversorgung an, im Bereich der Elektromobilität öffentliche Ladeinfrastruktur zu betreiben.
Dies ging aus einer Umfrage unter 117 Geschäftsführer und Vorständen von Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz hervor.
Diese Frage wurde bei der Befragung in folgendem Wortlaut gestellt: „Ist Ihr Unternehmen in dem folgenden Geschäftsmodell im Bereich der Elektromobilität bereits aktiv oder plant es, in den nächsten ein bis zwei Jahren, zu einem späteren Zeitpunkt oder gar nicht einzusteigen?“.
Die Frage wurde nur an Befragte gestellt, in deren Unternehmen Elektromobilität eine hohe oder sehr hohe Bedeutung hat.
Die Geschäftsmodelle im Bereich der Elektromobilität:
- Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur
- Verkauf von Ladestrom
- Verkauf und Installation privater Ladeinfrastruktur
- Abrechnung Elektroladestrom
- Betrieb digitaler Mobilitätsplattformen
- Mobility as a Service
- Flottenmanagement
- Vermarktung der Speicherkapazität von Elektromobilen
In welchen Geschäftsmodellen im Bereich der Elektromobilität ist Ihr Unternehmen aktiv?
Bereits heute aktiv
- Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur – 79 %
- Verkauf von Ladestrom – 78 %
- Verkauf und Installation privater Ladeinfrastruktur – 64 %
- Abrechnung Elektroladestrom – 59 %
- Betrieb digitaler Mobilitätsplattformen – 20 %
- Mobility as a Service – 12 %
- Flottenmanagement – 10 %
- Vermarktung der Speicherkapazität von Elektromobilen – 3 %
Für die nächsten ein bis zwei Jahre geplant
- Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur – 7 %
- Verkauf von Ladestrom – 16 %
- Verkauf und Installation privater Ladeinfrastruktur – 13 %
- Abrechnung Elektroladestrom – 17 %
- Betrieb digitaler Mobilitätsplattformen – 16 %
- Mobility as a Service – 12 %
- Flottenmanagement – 9 %
- Vermarktung der Speicherkapazität von Elektromobilen – 11 %
Zu einem späteren Zeitpunkt geplant
- Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur – 3 %
- Verkauf von Ladestrom – 2 %
- Verkauf und Installation privater Ladeinfrastruktur – 7 %
- Abrechnung Elektroladestrom – 0 %
- Betrieb digitaler Mobilitätsplattformen – 12 %
- Mobility as a Service – 9 %
- Flottenmanagement – 13 %
- Vermarktung der Speicherkapazität von Elektromobilen – 34 %
Gar nicht
- Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur – 11 %
- Verkauf von Ladestrom – 4 %
- Verkauf und Installation privater Ladeinfrastruktur – 14 %
- Abrechnung Elektroladestrom – 21 %
- Betrieb digitaler Mobilitätsplattformen – 49 %
- Mobility as a Service – 63 %
- Flottenmanagement – 65 %
- Vermarktung der Speicherkapazität von Elektromobilen – 50 %
Weiß nicht/ Keine Angabe
- Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur – 0 %
- Verkauf von Ladestrom – 0 %
- Verkauf und Installation privater Ladeinfrastruktur – 2 %
- Abrechnung Elektroladestrom – 3 %
- Betrieb digitaler Mobilitätsplattformen – 3 %
- Mobility as a Service – 4 %
- Flottenmanagement – 3 %
- Vermarktung der Speicherkapazität von Elektromobilen – 2 %
Umfrage zur intensiveren Beschäftigung mit Elektromobilität aufgrund der E-Prämie
Im September 2020 gaben rund 43 Prozent der Befragten im Alter zwischen 18 uns 29 Jahren an, sich aufgrund der Innovationsprämie¹ intensiver mit Elektromobilität zu beschäftigten. Insgesamt beschäftigten sich rund 29 Prozent der Befragten intensiver mit Elektromobilität.
Die Quelle macht keine genauen Angaben zur Fragestellung. Die hier gewählte Formulierung kann daher gegenüber der Befragung leicht abweichen.
Beschäftigen Sie sich aufgrund der E-Prämie (Innovationsprämie¹) intensiver mit Elektromobilität?
- Gesamt – 29 %
- 18 bis 29 Jahre – 43 %
- 30 bis 39 Jahre – 38 %
- 40 bis 49 Jahre – 32 %
- 50 bis 59 Jahre – 24 %
- 60+ Jahre – 23 %
- Kleinstadt¹ – 27 %
- Mittelstadt² – 30 %
- Großstadt³ – 32 %
¹ Die Innovationsprämie umfasst Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 6.750 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).
² < 20.000 Einwohner
³ 20.000 bis <100.000 Einwohner
⁴ 100.000 Einwohner +
Anerkannte erneuerbare Energien
EEWärmeG – Anerkannte erneuerbare Energien und Ersatzmaßnahmen
Die Statistik zeigt die vom EEWärmeG anerkannten erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen und die zur Anerkennung notwendigen Mindestanteile. Um dem EEWärmeG zu 100% zu entsprechen, soll die Beheizung eines Gebäudes zu mindestens 15 Prozent aus solarer Strahlungsenergie erfolgen. Erfolgt die Beheizung eines Hauses anstatt zu 15% nur zu 7,5 % aus solarer Energie, so ist der vom EEWärmeG geforderte Mindestanteil lediglich zu 50 % erfüllt. Dabei lassen sich erneuerbare Energien und Ersatzmaßnahmen in vielfältiger Art und Weise miteinander und untereinander kombinieren. Wichtig dabei ist, dass die im EEWärmeG festgelegte Nutzungspflicht in der Summe zu mindestens 100% erfüllt ist.
Vom EEWärmeG anerkannte erneuerbare Energien und Ersatzmaßnahmen mit den jeweiligen Mindestanteilen
- Solare Strahlungsenergie – 15 %
- Gasförmige Biomasse – 30 %
- Flüssige Biomasse – 50 %
- Feste Biomasse – 50 %
- Geothermie und Umweltwärme – 50 %
- Anlagen zur Nutzung von Abwärme – 50 %
- KWK*-Anlagen – 50 %
- Maßnahmen zur Einsparung von Energie – -15 %
- Nah- oder Fernwärme mit Anteil erneuerbarer Energien; KWK*, Abwärme – 100 %
* KWK=Kraft-Wärme-Kopplung. EEWärmeG steht für Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich.
Veröffentlichungsdatum: Februar 2011
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Photovoltaikanlagen Lösungen in Thüringen: Xpert.Solar für die Planung und Beratung im Bereich Solarcarports, Solaranlagen auf Dächern und Photovoltaikanlagen allgemein für Erfurt, Jena, Gera und Weimar
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Xpert.Digital – Konrad Wolfenstein
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