Sind Solarparks beliebteste Stromerzeugungsanlagen?
Laut einer neuesten Umfrage erhalten vor allem Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 62 % große Zustimmung für den Bau von Solarparks als Energieversorger in der Nachbarschaft. Weit abgeschlagen liegen Atomkraftwerke mit 5 % und Kohlekraftwerke mit 4 % dahinter.
Welche Stromerzeugungsanlagen in Ihrer Nachbarschaft finden Sie sehr gut bzw. eher gut?
- 62 % – Solarpark
- 60 % – Erneuerbare Energie-Anlagen allgemein
- 47 % – Windenergieanlage
- 32 % – Biogasanlage
- 22 % – Strommasten einer Überland-Stromleitung
- 15 % – Gaskraftwerk
- 5 % – Atomkraftwerk
- 4 % – Kohlekraftwerk
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Photovoltaik-Freilandanlage mit oder ohne staatliche Förderung?
Unter einem Solarpark versteht man eine Solar Freilandanlage, die nicht auf einem Gebäude oder an einer Fassade, sondern ebenerdig auf einer freien Fläche aufgestellt ist. Ein Solarpark ist ein fest montiertes System, bei dem mittels einer Unterkonstruktion die Photovoltaik-Module in einem optimalen Winkel zur Sonne (Azimut) ausgerichtet werden.
Mittlerweile können Photovoltaik-Freiflächenanlagen auch ohne staatliche Förderung gebaut werden. Diese Projekte nehmen die EEG-Umlage nicht in Anspruch, sie refinanzieren sich allein durch den Eigenverbrauch des Stroms.
Durch Skalen- (Produktionsmenge) und Synergieeffekte können große Solarfelder die Stromgestehungskosten so weit senken, dass eine EEG-Vergütung nicht mehr erforderlich ist. Dazu haben vor allem die zunehmend günstigeren Preise für Solarmodule beigetragen.
Bereits 2013 waren Photovoltaik Freilandanlagen die begehrteste Alternative im Vergleich zu Solaranlagen im Gewerbe, zu Hause oder in der Industrie.
Wie ist der Prozess für den Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage?
Vor Baubeginn durchlaufen Solar-Freiflächenanlagen meist einen Genehmigungsprozess in der Gemeinde. Um eine Fläche nutzen zu können, muss diese im Flächennutzungsplan in ein „Sondergebiet Solar“ geändert werden. Notwendig ist außerdem ein Bebauungsplan, der auf der entsprechenden Fläche Baurecht schafft. Die Bauleitplanung obliegt der Gemeinde. Sie prüft Raumbedeutsamkeit und Umweltverträglichkeit des Vorhabens und soll dabei alle Bürger und Träger öffentlicher Belange einbeziehen. Wichtige Entscheidungsgrundlage ist neben Anlagengröße, Flächenverbrauch und Technik der Grünordnungsplan des Bauherrn. Er beschreibt, wie die geplante Freiflächenanlage in die Landschaft integriert und diese dabei ökologisch aufgewertet werden soll. Nach Anhörung aller beteiligten Parteien verabschiedet die Gemeinde den Bebauungsplan. Anschließend erfolgt die Baugenehmigung.
Was sind die Voraussetzungen für eine EEG Förderung?
Das EEG in Deutschland sieht eine Anwendung der Vergütungssätze nur für bestimmte Freiflächen vor (§ 37, § 48 EEG 2017):
- Versiegelte Flächen. Eine Versiegelung liegt bei einer Oberflächenabdichtung des Bodens vor. Daher wird auch Strom aus Anlagen an Straßen, Stellplätzen, Deponieflächen, Aufschüttungen, Lager- und Abstellplätzen und Ähnlichem vergütet.
- Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung. Zu Konversionsflächen können beispielsweise Abraumhalden, ehemalige Tagebaugebiete, Truppenübungsplätze und Munitionsdepots zählen.
- Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen in einer Entfernung bis zu 110 Meter.
- Ackerland und Grünland, nur wenn sie in einem benachteiligten Gebiet gemäß Richtlinie 86/465/EWG liegen und von den Bundesländern zur PV-Nutzung freigegeben wurden.
Die Unterkonstruktion von Solarkraftwerken versiegelt meist nur einen Bruchteil der Naturfläche, oft weniger als 0,05 % der eigentlichen Bodenfläche. Zu einer Aufwertung der ökologischen Qualität trägt u. a. der Platz zwischen den einzelnen Reihen bei, der benötigt wird, um einer Abschattung einzelner Modulreihen bei niedrigem Sonnenstand entgegenzuwirken.
Flächen für Solar-Freilandanlagen pachten bzw. verpachten?
Folgende Mindestkriterien sollten erfüllt sein:
- Die Fläche ist überwiegend unverschattet
- Die Fläche steht für mindestens 20 Jahre zur Verfügung
- Es gibt keine Zugriffsrechte Dritter
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