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Newsletter ohne Einwilligung: EuGH schafft Klarheit für Online-Händler – Schluss mit der Double-Opt-In-Angst?

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Veröffentlicht am: 19. November 2025 / Update vom: 19. November 2025 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Newsletter ohne Einwilligung: EuGH schafft Klarheit für Online-Händler – Schluss mit der Double-Opt-In-Angst?

Newsletter ohne Einwilligung: EuGH schafft Klarheit für Online-Händler – Schluss mit der Double-Opt-In-Angst? – Bild: Xpert.Digital

Datenhoheit als Wettbewerbsvorteil: Kommentar zum EuGH-Urteil zur Newsletter-Werbung ohne Einwilligung

EuGH-Paukenschlag: Warum das Newsletter-Urteil Amazon-Händler ins Abseits stellt – Die verborgene Machtverschiebung im digitalen Einzelhandel

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. November 2025 wird in der öffentlichen Debatte häufig als bloße Erleichterung für Newsletter-Versand dargestellt. Eine solche oberflächliche Interpretation verkennt jedoch die tiefer liegenden ökonomischen Realitäten des gegenwärtigen E-Commerce-Ökosystems. Dieses Urteil repräsentiert nicht weniger als eine Bestätigung einer Machtasymmetrie, die bereits seit Jahren das Fundament der digitalen Handelslandschaft bildet: Die Kontrolle über Kundendaten ist zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor geworden. Wer diese Daten besitzt, verfügt über direkten Kundenzugang. Wer diesen Zugang nicht hat, ist strukturell benachteiligt.

Das Gericht hat mit dieser Entscheidung implizit anerkannt, dass die Fähigkeit, Kundenbeziehungen direkt zu bewirtschaften, ein grundlegender wirtschaftlicher Wert ist. Das Urteil legitimiert damit ein bestehendes Machtgefüge, das längst die deutsche und europäische Handelslandschaft geprägt hat. Es ist eine Entscheidung, die weniger reformiert als vielmehr konsolidiert.

Die Architektur der Rechtsunsicherheit überwunden

Vor dem Urteil herrschte eine Rechtsunsicherheit, die den deutschen Mittelstand belastete. Die Interpretation des Paragraf 7 Absatz 3 UWG war historisch umstritten. Während einige Rechtsprofessoren und Gerichte argumentierten, dass bereits eine kostenlose Registrierung als „Verkauf” gelten könne, vertraten andere die restriktivere Position, dass ein tatsächlicher Kaufvorgang erforderlich sei. Diese Vagheit führte dazu, dass viele Unternehmen präventiv das Double-Opt-In-Verfahren einsetzten, obwohl dies nicht zwingend erforderlich war. Sie wählten die konservativere Strategie, um Bußgelder zu vermeiden.

Der EuGH hat diese Unsicherheit aufgelöst. Das Gericht stellte klar, dass eine kostenlose Registrierung oder der Bezug kostenloser Dienste tatsächlich eine ausreichende Rechtsgrundlage für späteren Newsletter-Versand darstellt. Gleichzeitig betonte das Urteil, dass die Regelung des Paragraf 7 Absatz 3 UWG eine speziellere Regelung gegenüber der DSGVO darstellt. Dies bedeutet konkret: Wer diese Bedingungen erfüllt, benötigt keine zusätzliche datenschutzrechtliche Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung.

Diese Klarstellung beseitigt eine unnötige Komplexitätsebene. Unternehmen müssen nunmehr nicht mehr zwei rechtliche Regime parallel erfüllen, sondern können sich auf die spezialisierte Regelung des UWG konzentrieren. Gleichzeitig schafft diese Klarstellung auch Raum für aggressive Marktteilnehmer, die zuvor vorsichtshalber restriktiver agierten.

Die ökonomische Realität: Newsletter als Profitabilität-Multiplier

Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Urteils werden durch die empirischen Realitäten des E-Mail-Marketings getrieben. Die Daten sind konsistent und überzeugend: Jeder Euro, der in E-Mail-Marketing investiert wird, generiert durchschnittlich 38 bis 42 Euro Umsatz. Dies ist ein Return on Investment, den kein anderer Marketingkanal regelmäßig erreicht. Self-Media-Werbung, Affiliate-Marketing und traditionelle Display-Advertising können mit diesen Quoten nicht konkurrieren.

Diese hohe Rentabilität wurzelt in der fundamentalen Natur des E-Mail-Marketings. Im Gegensatz zu sozialen Medien oder Suchmaschinen-Marketing verfügt der Newsletter-Versender über direkten Zugang zum Kunden. Die E-Mail-Adresse ist ein Kommunikationskanal, der nicht durch Algorithmen gefiltert wird, nicht durch Third-Party-Cookies abhängig ist und nicht den Launen sozialer Netzwerke unterliegt. Dies ist Medienbesitz im klassischen Sinne, digitalisiert. Ein Newsletter-Abonnent ist ein Besitz, über den das Unternehmen vollständige redaktionelle und kommerzielle Kontrolle ausübt.

Für unabhängige Einzelhändler, die über einen eigenen Onlineshop verfügen, eröffnet das EuGH-Urteil konkrete Effizienzgewinne. Eine Registrierung im Shop zur Speicherung von Lieferadressen oder Zahlungsmethoden kann nunmehr als ausreichende Rechtsgrundlage für Newsletter-Marketing herangezogen werden. Dies reduziert die Aufwölbung der Kundenakquisition. Anstatt separate Opt-In-Kampagnen fahren zu müssen, können E-Mail-Listen aus dem regulären Registrierungsprozess aufgebaut werden. Für kleine und mittlere Einzelhändler mit beschränkten Marketing-Budgets bedeutet dies eine materielle Kostenersparnis.

Gleichzeitig adressiert das Urteil eine zentrale Asymmetrie: Wer Kundendaten besitzt, kann diese Daten produktiv nutzen. Wer Kundendaten nicht besitzt, kann dies nicht. Diese Asymmetrie ist kein Fehler oder eine Nebenwirkung des modernen E-Commerce. Sie ist das Zentrum des modernen E-Commerce-Modells. Das Urteil hat dies unhinterfragt bestätigt.

Die Segmentierung der Gewinner und Verlierer

Unter Berücksichtigung dieser ökonomischen Logik wird die Segmentierung der Marktteilnehmer deutlich. Das Urteil schafft unmittelbare Gewinner und strukturelle Verlierer.

Die unmittelbaren Gewinner sind inhabergeführte Onlineshops und mittelständische E-Commerce-Betreiber. Diese Unternehmen verfügen über direkte Kundenbeziehungen. Ihre Kunden registrieren sich auf ihren Websites, geben ihre E-Mail-Adressen an, und erstellen Benutzerkonten. Mit dem neuen Urteil können diese Unternehmen ihre bestehenden Kundendatenbestände produktiver nutzen. Die Barriere zwischen „Kunde hat sich registriert” und „Kunde erhält Marketing-Kommunikation” ist gesunken. Dies bedeutet niedrigere Kosten pro Marketing-Kontakt und höhere Wahrscheinlichkeit, dass registrierte Kunden auch tatsächlich Newsletter erhalten. In der Praxis bedeutet dies für einen Online-Modeshop eine unmittelbare Reduktion von Kosten pro Marketing-Kontakt um möglicherweise 20 bis 30 Prozent gegenüber zuvor, wenn Double-Opt-In-Prozesse vereinfacht werden können.

Die Verlierer sind differenzierter zu betrachten. Sie sind nicht primär die Kunden oder Verbraucher, sondern vielmehr jene Marktteilnehmer, die ihre wirtschaftliche Position auf Datenasymmetrie begründet haben. Amazon, eBay und Otto sind die zentralen Marktplatz-Operateure in Deutschland. Diese Plattformen halten die Kundenbeziehungen. Käufer registrieren sich auf diesen Marktplätzen, nicht auf den Websites einzelner Verkäufer. Dies bedeutet, dass Amazon, eBay und Otto die wertvollen Kundendatenbestände kontrollieren, nicht die einzelnen Seller.

Der EuGH hat diese Machtasymmetrie mit seinem Urteil nicht geschaffen. Aber das Urteil hat sie bestätigt und legitimiert. Die Plattformen haben nicht das geringste Interesse daran, diese wertvollen Kundendaten an Verkäufer freizugeben. Sie blockieren den Kontakt zwischen Seller und Kunde systematisch. Ein Verkäufer auf dem Amazon Marketplace kann keine direkten E-Mails an Käufer versenden, um diese über neue Produkte zu informieren. Amazon untersagt dies ausdrücklich. Der Zugang zur E-Mail-Adresse des Kunden wird geradezu verboten. Das Urteil ändert nichts daran. Es kann auch nichts daran ändern, da es nur nationale Wettbewerbsrecht auslegt, nicht die Geschäftsbedingungen privater Plattformen.

Die Verdichtung der Marktkonzentration

Diese Dynamik führt zu einer unvermeidlichen Verdichtung der bereits bestehenden Marktkonzentration. Amazon kontrolliert etwa 50 Prozent des deutschen Marktplatz-Volumens. eBay folgt mit etwa 15 Prozent Marktanteil, Otto mit etwa 10 Prozent. Dies bedeutet, dass etwa 75 Prozent des Marktplatz-Volumens von drei Akteuren kontrolliert wird. Innerhalb dieser Marktplätze existieren wiederum tausende individueller Seller, von denen die meisten keinen direkten Kundenzugang haben.

Der EuGH-Entscheidung verstärkt dies indirekt. Sie motiviert Einzelhändler, Kundendaten auf ihren eigenen Websites zu sammeln. Wer sich auf einem Marktplatz bewegt, profitiert nicht vom Urteil. Dies schafft ein starkes Anreiz-System für Einzelhändler, ihre Kanäle zu vertikalisieren, also von Marktplätzen weg und zu eigenen Direct-to-Consumer-Kanälen zu gehen. Dies ist eine rationale strategische Antwort. Aber es verschärft auch die Asymmetrie zwischen etablierten Brands mit existierenden Kundenstamm und neuen Marktteilnehmern, die gerade erst am Markt eintreten. Die großen etablierten Einzelhändler können ihr bestehendes Kundennetzwerk direkt nutzen. Neu- und Kleinanbieter müssen ihre Kundenbasis erst noch aufbauen. Das Urteil begünstigt strukturell die bestehende Ordnung.

 

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Vom Datenschutz zum Profit: Wie Europas Regulierung sich wandelt

Die internationalen Auswirkungen und die europäische Position

Das Urteil stammt von einem europäischen Gericht und hat unmittelbare Anwendung nur auf europäischem Territorium. Jedoch signalisiert es eine Haltung, die für die zukünftige europäische Datenpolitik bedeutsam ist. Die europäische Regulierungslogik seit Einführung der DSGVO war historisch protektionistisch hinsichtlich personenbezogener Daten. Die DSGVO war ein Versuch, europäische Bürger vor dem Datenhunger amerikanischer Technologiekonzerne zu schützen. Sie war auch ein Versuch, europäischen Unternehmen größere Kontrolle über ihre Daten zu sichern.

Das EuGH-Urteil vom November 2025 signalisiert nun eine Verschiebung: Nicht die maximale Datenschutzrestriktivität steht im Fokus, sondern die Fähigkeit von Unternehmen, die Daten, die sie in ihre Hände bekommen, auch effizient zu nutzen. Dies ist eine Perspektive, die die Rentabilität von europäischem E-Commerce verbessert, aber auch asymmetrisch. Es verbessert die Rentabilität jener Unternehmen, die bereits über Kundendaten verfügen. Es verbessert nicht die Rentabilität jener, die keine Kundendaten haben.

Aus einer geoökonomischen Perspektive bedeutet dies: Das Urteil nimmt einen europäischen regulativen Weg, der amerikanische Tech-Giganten wie Amazon benachteiligt (die ja auch an der europäischen DSGVO gebunden sind), aber gleichzeitig europäische Einzelhändler stärkt. Dies könnte als protektionistische Maßnahme verstanden werden, nicht im Sinne von Strafzöllen, sondern im Sinne von besseren Rahmenbedingungen für europäische Wettbewerber. Tatsächlich ist es jedoch eher eine Verschiebung des europäischen Selbstverständnisses: vom maximalen Datenschutz hin zu pragmatischem Datenschutz, der wirtschaftliche Effizienz ermöglicht.

Die Realität des Customer Lifetime Value

Die ökonomische Kraft des E-Mail-Marketings wurzelt letztlich im Konzept des Customer Lifetime Value. Dies ist jene Metrik, die den Gesamtgewinn berechnet, den ein Kunde über die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung hinweg für ein Unternehmen erbringt. Für einen durchschnittlichen E-Commerce-Shop mit einem durchschnittlichen Warenkorb von 80 Euro und etwa vier Einkäufen pro Jahr bei einer durchschnittlichen Kundenbindung von drei Jahren beträgt der Customer Lifetime Value etwa 480 Euro, abzüglich der Kosten.

Dies ist eine fundamentale Kennzahl für Rentabilität. Wenn ein Kunde nur einmal kauft und dann wieder verschwindet, ist die Akquisition kostspielig und das Geschäftsmodell fragil. Wenn ein Kunde hingegen immer wieder kauft und über Jahre hinweg kumulativ hohe Werte für das Unternehmen generiert, wird die Akquisition tragbar und die Gesamtrentabilität stabil. E-Mail-Marketing ist eines der leistungsstärksten Werkzeuge zur Erreichung dieser Wiederholungskäufe, weil es die Customer Retention Rate signifikant erhöht. Eine gut ausgeführte Newsletter-Serie kann bestehende Kunden reaktivieren, kann auf neue Produkte aufmerksam machen und kann die Durchschnittsfrequenz von Wiederholungskäufen erhöhen.

Das EuGH-Urteil ermöglicht es Einzelhändlern, diesen Prozess effizienter zu gestalten. Der Weg vom Erstkauf zum Newsletter-Abonnement wird vereinfacht. Dies bedeutet unmittelbar, dass mehr potenzielle Wiederholungskäufer auch tatsächlich als Newsletter-Abonnenten erfasst werden. Die Konversion von Neukunde zu Stammkunde wird wahrscheinlicher.

Die asymmetrische Verteilung der Gewinne

Hier zeigt sich eine wesentliche Asymmetrie. Die Gewinne aus diesem Urteil sind nicht gleichmäßig verteilt. Große etablierte Einzelhändler mit bestehenden Kundenbasen profitieren sofort. Sie können ihre bestehenden Kundendaten produktiver nutzen. Ein großes Schuh-Einzelhandelsunternehmen mit einer Million Newsletter-Abonnenten kann diese Liste noch effektiver einsetzen. Die marginalen Gewinne aus diesen neuen Kundenzugangsfreiheiten sind für sie wahrscheinlich unter 5 Prozent zusätzlicher Umsatz.

Kleine und neu gegründete Einzelhändler ohne bestehende Kundenbasen profitieren weniger unmittelbar. Sie müssen neue Kundendaten sammeln. Das Urteil macht dies nicht einfacher. Es macht es nur einfacher, diese Daten zu nutzen, sobald sie einmal gesammelt sind. Die strukturelle Vorteilnahme neuer Marktteilnehmer bleibt bestehen.

Das Urteil ändert auch nichts an der Tatsache, dass Marktplatz-Seller wie Amazon-Verkäufer keinen Zugang zu Kundendaten erhalten. Sie sitzen in der gleichen Falle wie zuvor. Sie können ihre Produkte auf dem Marktplatz verkaufen, aber sie können nicht die Kundenbeziehung direkt bewirtschaften. Dies wird explizit untersagt durch die Geschäftsbedingungen der Marktplätze.

Die Auswirkungen für das Direct-to-Consumer-Modell

Das Urteil verstärkt jedoch ein strategisches Anreiz-System, das bereits implizit in der europäischen Datenpolitik vorhanden war: den Anreiz zur Vertikalisierung. Einzelhändler werden ermutigt, ihre Kanäle zu segmentieren. Sie sollten direkten Zugang zu Kundendaten aufbauen, indem sie Kunden auf ihren eigenen Websites, mobilen Apps oder anderen owned Channels verwalten. Dies ist ein Direct-to-Consumer-Modell. Amazon und andere Marktplätze versuchen diese Vertikalisierung zu verhindern, aber die Regulierung schafft starke Incentives sie zu unterstützen.

Dies ist eine subtile Verschiebung der Marktlogik. Sie bedeutet, dass mittelfristig diejenigen Einzelhändler, die erfolgreiche Direct-to-Consumer-Kanäle aufbauen, wirtschaftliche Vorteile gegenüber reinen Marktplatz-Sellern erlangen. Dies betrifft insbesondere die Mode- und Lifestyle-Industrie, wo Direct-to-Consumer-Modelle bereits massiv an Bedeutung gewinnen. Brands wie Zalando haben dies erkannt und bauen ihre Plattform als quasi-Marktplatz auf, behalten aber immer noch mehr Kontrolle über Kundendaten als Amazon-Verkäufer.

Die Realität des Wettbewerbs unter Bedingungen von Datenasymmetrie

Dies führt zu einer unbequemen Realität: Das EuGH-Urteil ist pragmatisch und wirtschaftlich sinnvoll. Es reduziert Regulierungsfriktionen und ermöglicht wirtschaftlichere Marketing-Praktiken. Gleichzeitig verstärkt es strukturelle Ungleichgewichte, die bereits im Markt existieren. Es ist eine Entscheidung, die die bestehende Machtverteilung nicht demokratisiert, sondern konsolidiert.

Marktplatz-Seller werden nicht gestärkt. Kleine Marktteilnehmer ohne bestehende Kundenbasen werden nicht proportional gestärkt. Neue Marktteilnehmer ohne Zugang zu Kundendaten werden nicht gestärkt. Profiteure sind die bestehenden etablierten Einzelhändler und Markenunternehmen, die bereits über Kundenbasen verfügen. Dies ist die Realität des modernen E-Commerce unter Bedingungen von Datenasymmetrie.

Die längerfristige ökonomische Dimension

Längerfristig wird dieses Urteil zu einer Beschleunigung der bereits bestehenden Trends führen. E-Commerce-Märkte werden sich stärker zwischen Playern mit direktem Kundenzugang und Playern ohne direkten Kundenzugang segmentieren. Die Profitabilität dieser beiden Modelle wird divergieren. Direct-to-Consumer-Modelle werden rentabler. Marktplatz-Seller-Modelle werden weniger rentabel, weil die Kundenbindung schwächer ist. Dies wird zu einer weiteren Zentralisierung des E-Commerce auf eine kleinere Anzahl von großen, integrierten Playern führen, die ihre eigenen vertikalen Kanäle kontrollieren.

Dies ist letztlich auch das ökonomische Paradoxon der europäischen Datenpolitik. Sie wurde mit der DSGVO eingeführt, um das Machtungleichgewicht zwischen Unternehmen und Bürgern zu reduzieren. Sie führte aber in ihrer Umsetzung zu einer Verstärkung des Machtungleichgewichts zwischen großen etablierten Playern und kleinen neuen Marktteilnehmern. Das EuGH-Urteil verstärkt diesen Effekt.

Pragmatismus statt Reform

Das EuGH-Urteil vom 13. November 2025 zur Newsletter-Werbung ohne Einwilligung ist ein pragmatisches Urteil. Es reduziert Regulierungsfriktionen, es ermöglicht effizientere Marketing-Praktiken und es schafft Klarheit in einem Bereich, in dem zuvor Unsicherheit herrschte. Für Einzelhändler mit bestehenden Kundenbasen ist es ein echtes Plus. Es senkt ihre Marketing-Kosten und erhöht ihre Effizienz.

Gleichzeitig ist es auch ein Urteil, das keine strukturellen Probleme des modernen E-Commerce löst. Es vertieft vielmehr bestehende Asymmetrien. Wer Kundendaten besitzt, gewinnt. Wer keine Kundendaten besitzt, bleibt benachteiligt. Marktplatz-Seller ohne direkten Kundenzugang profitieren nicht. Neue Marktteilnehmer ohne bestehende Kundenbasen profitieren nicht. Die große Mehrheit der Einzelhändler in Deutschland, die auf Marktplätzen verkauft, profitiert nicht.

Das Urteil ist damit ein Beispiel für den pragmatischen europäischen Regulierungsansatz der Gegenwart: Man optimiert die bestehende Ordnung, statt sie zu reformieren. Dies ist wirtschaftlich rational, solange man Gewinnmaximierung anstrebt. Es ist aber auch politisch bedeutsam, weil es bedeutet, dass die zentralen Machtasymmetrien des modernen E-Commerce nicht durch europäische Rechtsprechung korrigiert werden, sondern vielmehr legitimiert werden.

Die wirtschaftlichen Gewinner dieses Urteils sind damit klar: große etablierte Einzelhändler und Markenunternehmen mit bestehenden Kundenbasen. Die Verlierer sind diffus, aber messbar: Marktplatz-Seller, neue Markteinsteiger und kleine Marktteilnehmer ohne direkten Kundenzugang. Dies ist die ökonomis

 

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