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Reform der Minijob-Regelungen als Wirtschaftsmotor: Eine neue Strategie für Deutschlands Arbeitsmarkt

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Veröffentlicht am: 5. Oktober 2025 / Update vom: 5. Oktober 2025 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Reform der Minijob-Regelungen als Wirtschaftsmotor: Eine neue Strategie für Deutschlands Arbeitsmarkt

Reform der Minijob-Regelungen als Wirtschaftsmotor: Eine neue Strategie für Deutschlands Arbeitsmarkt – Bild: Xpert.Digital

Raus aus der monatlichen 556-Euro-Minijob-Falle: Ein neues System muss Minijobs endlich fair und lukrativ machen

Vorschlag für die Optimierung des klassischen Minijobs: Was mögliche Pläne zur “negativen Einkommensteuer” für Millionen Deutsche bedeuten kann

Die deutsche Arbeitswelt steht vor strukturellen Herausforderungen, die ein grundlegendes Umdenken bei den Beschäftigungsmodellen erfordern. Eine zentrale Rolle könnte dabei eine innovative Reform der Minijob-Regelungen spielen, die eine Verknüpfung mit dem Bürgergeld-System und die Einführung progressiver Sozialversicherungsbeiträge vorsieht. Diese Reform könnte nicht nur die Arbeitsanreize stärken, sondern auch den Weg für eine gerechtere und effizientere Arbeitsmarktpolitik ebnen.

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Die Herausforderungen des aktuellen Systems

Das deutsche Sozial- und Beschäftigungssystem weist derzeit strukturelle Schwächen auf, die sowohl die Arbeitsanreize für Geringverdiener als auch die Integration in den regulären Arbeitsmarkt behindern. Bürgergeld-Empfänger stehen oft vor der Problematik, dass sich zusätzliche Arbeitstunden kaum lohnen, da das erzielte Einkommen zu großen Teilen auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Gleichzeitig führt die harte Minijob-Grenze von derzeit 556 Euro zu einer Beschäftigungsfalle, die verhindert, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit ausweiten.

Die Minijobfalle entsteht durch die abrupten Übergänge zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen. Während Minijobber weitgehend sozialversicherungsfrei arbeiten können, fallen bei einer Überschreitung der Verdienstgrenze sofort deutlich höhere Abgaben an. Dies führt dazu, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ein Interesse daran haben, bei der Minijob-Grenze zu bleiben, anstatt in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung zu wechseln.

Eine neue Verknüpfung: Bürgergeld nur mit Minijob-Nachweis

Ein zentraler Reformansatz könnte die Verknüpfung von Bürgergeld-Bezug mit der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung sein. Diese Regelung würde sicherstellen, dass erwerbsfähige Personen grundsätzlich eine Arbeitsleistung erbringen müssen, um staatliche Unterstützung zu erhalten. Ausnahmen wären nur in begründeten Fällen wie Krankheit, Kinderbetreuung oder fehlenden Arbeitsplätzen möglich.

Diese Maßnahme würde mehrere positive Effekte haben. Erstens würde sie die gesellschaftliche Akzeptanz des Sozialstaats stärken, da deutlich wird, dass Leistungsempfänger einen Beitrag zur Gemeinschaft erbringen. Zweitens könnte sie als Sprungbrett in den regulären Arbeitsmarkt fungieren, da Minijobber bereits Kontakt zu Arbeitgebern haben und sich bewähren können. Drittens würde sie die Schwarzarbeit reduzieren, da legale Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Derzeit können Bürgergeld-Empfänger bis zu 556 Euro monatlich hinzuverdienen, wobei die ersten 100 Euro anrechnungsfrei bleiben. Eine Reform könnte diese Regelung dahingehend ändern, dass ein Minijob zur Voraussetzung für den Bürgergeld-Bezug wird, während gleichzeitig die Anrechnungsregeln verbessert werden.

Die negative Einkommensteuer als Lösungsansatz

Ein wesentliches Element der Reform könnte die Einführung eines Systems der negativen Einkommensteuer nach dem Vorbild des amerikanischen Earned Income Tax Credit (EITC) sein. Dieses System hat sich in den USA als eines der erfolgreichsten Sozialprogramme erwiesen, da es Arbeit belohnt und kontinuierliche Anreize zur Erwerbstätigkeit schafft.

Die negative Einkommensteuer funktioniert als integriertes Steuer- und Transfersystem. Menschen mit niedrigen Einkommen erhalten staatliche Zuschüsse, die mit steigendem Erwerbseinkommen nur graduell abgebaut werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Sozialsystemen, bei denen zusätzliches Einkommen oft vollständig auf die Sozialleistungen angerechnet wird, bleibt bei der negativen Einkommensteuer immer ein finanzieller Anreiz zur Mehrarbeit bestehen.

In Deutschland könnte dieses System über die bereits vorhandene Infrastruktur der Finanzämter administriert werden. Die Berechnung und Auszahlung könnte im Rahmen der Lohnsteuerabrechnungen über die Arbeitgeber erfolgen, wodurch keine neue Bürokratie entstehen würde. Falsche Angaben würden als Steuervergehen strafrechtlich verfolgt, was die Missbrauchsgefahr reduziert.

Progressive Sozialversicherungsbeiträge als Schlüssel

Ein zentraler Baustein der Reform wäre die Einführung progressiver Sozialversicherungsbeiträge, die die derzeitige harte Grenze zwischen Minijobs und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch einen gleitenden Übergang ersetzen. Statt der abrupten Klippe an der 556-Euro-Grenze würde ein kontinuierlich ansteigender Beitragssatz eingeführt, der bei null beginnt und graduell auf den Regelsatz ansteigt.

Das bestehende System des Übergangsbereichs (Gleitzone) zwischen 556,01 und 2.000 Euro zeigt bereits, wie solche gleitenden Übergänge funktionieren können. In diesem Bereich steigen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung kontinuierlich an, während der Arbeitgeberbeitrag entsprechend abnimmt. Dieses Prinzip könnte auf den gesamten Niedriglohnbereich ausgeweitet werden.

Eine vollständige Reform könnte vorsehen, dass bereits ab dem ersten Euro Erwerbseinkommen Sozialversicherungsbeiträge anfallen, diese aber zunächst sehr niedrig sind und erst allmählich ansteigen. Dies würde die Minijobfalle beseitigen und Anreize für Stundenaufstockungen schaffen, ohne die sozialen Sicherungssysteme zu schwächen.

Dynamisierung und Anpassung an den Mindestlohn

Die Reform sollte eine automatische Anpassung der Verdienstgrenzen an Mindestlohnerhöhungen vorsehen, wie sie bereits 2022 eingeführt wurde. Diese Dynamisierung verhindert, dass durch Mindestlohnerhöhungen strukturelle Probleme entstehen und sorgt für eine kontinuierliche Anpassung der Regelungen an die wirtschaftliche Entwicklung.

Die aktuelle Minijob-Grenze von 556 Euro (2025) basiert auf einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn von 12,82 Euro. Diese automatische Kopplung stellt sicher, dass Mindestlohnverdiener nicht ungewollt aus dem Minijob-System herausfallen und verhindert regelmäßige politische Diskussionen über Anpassungen der Grenzen.

Stärkung der sozialen Absicherung

Ein wichtiger Aspekt der Reform wäre die Stärkung der sozialen Absicherung für alle Beschäftigungsformen oberhalb eines Mindestvolumens. Während derzeit Minijobber nur begrenzt sozialversicherungspflichtig sind, könnte eine Reform vorsehen, dass alle Beschäftigten ab einem bestimmten Stundenumfang in die Sozialversicherungssysteme einbezogen werden.

Dies würde mehrere Vorteile haben. Die Sozialversicherungssysteme würden gestärkt, da mehr Menschen Beiträge zahlen. Gleichzeitig würden die Arbeitnehmer bessere soziale Absicherung erhalten, insbesondere bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und im Alter. Die Reform des Übergangsbereichs von 2019 hat bereits gezeigt, dass solche Änderungen möglich sind, ohne die Attraktivität geringfügiger Beschäftigung grundlegend zu beeinträchtigen.

 

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Hinzuverdienst‑Reform und Überführungsprämien für Minijobber: Ein finanzieller Anreiz für Arbeitgeber

Minijobs als systematisches Sprungbrett

Eine zukunftsweisende Reform sollte Minijobs nicht als Dauerlösung, sondern als systematisches Sprungbrett in reguläre Beschäftigung verstehen. Dies erfordert verpflichtende Weiterbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen, die als Anreize für Unternehmen dienen können.

Betriebe, die Minijobber in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen, könnten steuerliche Anreize oder direkte Zuschüsse erhalten. Solche Überführungsprämien würden einen direkten finanziellen Anreiz schaffen, Minijobber weiterzuentwickeln und ihnen Perspektiven auf dem regulären Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Die Weiterbildungsförderung könnte über das bestehende System der Bundesagentur für Arbeit erfolgen, das bereits verschiedene Programme für beschäftigungsbegleitende Qualifizierung anbietet. Besonders das neu eingeführte Qualifizierungsgeld könnte auf Minijobber ausgeweitet werden, um systematische Weiterbildung zu ermöglichen.

Steuerliche Anreize für Arbeitgeber

Um die Attraktivität der Reform für Arbeitgeber zu erhöhen, könnten verschiedene steuerliche Anreize eingeführt werden. Bereits heute können Arbeitgeber verschiedene Leistungen für ihre Mitarbeiter steuerlich geltend machen, wie Gesundheitsförderung bis zu 600 Euro jährlich oder Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.

Diese Anreize könnten ausgeweitet werden, insbesondere für Unternehmen, die aktiv zur Integration von Bürgergeld-Empfängern beitragen. Steuerliche Vorteile für Weiterbildungsmaßnahmen, Überführungsprämien und andere integrative Maßnahmen könnten die Bereitschaft der Wirtschaft zur Teilnahme an der Reform erhöhen.

Integration arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen

Die Reform sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern als Teil einer umfassenden arbeitsmarktpolitischen Strategie. Die aktive Arbeitsmarktpolitik müsste auf die neuen Gegebenheiten angepasst werden, um Geringverdiener im Leistungsbezug besser zu unterstützen.

Dabei geht es nicht nur um die Vermittlung in Arbeit, sondern auch um die nachhaltige Integration und Weiterentwicklung. Berufliche Weiterbildung, Arbeitszeitausweitung und die stärkere Beteiligung von Zweitverdienenden in Haushalten würden zusätzliche Aufgaben für die Arbeitsmarktpolitik bedeuten.

Besonders wichtig wäre die Koordination verschiedener Förderinstrumente. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Weiterbildungsförderung und die neuen Anreizsysteme müssten aufeinander abgestimmt werden, um maximale Wirkung zu erzielen.

Fiskalische Auswirkungen und Finanzierung

Die vorgeschlagenen Reformen würden zunächst fiskalische Kosten verursachen, könnten aber mittelfristig zu Einsparungen führen. Simulationsrechnungen zeigen, dass Reformen der Hinzuverdienstregeln das Arbeitsangebot um 70.000 bis 170.000 Vollzeitäquivalente steigern könnten, allerdings mit unterschiedlichen Kosten verbunden.

Die Einnahmen der Sozialversicherungssysteme würden durch mehr Beitragszahler steigen, während die Ausgaben für Bürgergeld und andere Transferleistungen sinken könnten. Gleichzeitig würden die Steuereinnahmen durch mehr Erwerbstätige zunehmen. Eine sorgfältige Modellierung wäre notwendig, um die optimale Balance zwischen Reform-Kosten und volkswirtschaftlichen Vorteilen zu finden.

Herausforderungen und Umsetzung

Die Umsetzung einer solchen umfassenden Reform würde erhebliche politische und administrative Herausforderungen mit sich bringen. Die verschiedenen Sozialleistungssysteme müssten koordiniert und die bestehenden Regelungen schrittweise angepasst werden.

Besonders wichtig wäre eine sorgfältige Übergangsregelung, die bestehende Leistungsbezieher nicht benachteiligt. Die Reform könnte zunächst für Neuzugänge gelten und dann schrittweise auf alle Leistungsbezieher ausgeweitet werden.

Die technische Umsetzung über die Finanzverwaltung würde eine Modernisierung der IT-Systeme erfordern, aber die bereits vorhandene Infrastruktur nutzen können. Die Koordination zwischen Jobcentern, Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern müsste verbessert werden.

Internationale Erfahrungen als Orientierung

Die Erfahrungen mit dem amerikanischen EITC zeigen, dass solche Systeme funktionieren können. Drei Viertel der Auszahlungen erreichen tatsächlich bedürftige Haushalte, und die Arbeitsanreize sind nachweislich positiv. Auch andere OECD-Länder haben ähnliche Systeme erfolgreich implementiert.

Diese internationalen Erfahrungen könnten als Orientierung für die deutsche Reform dienen, wobei die Besonderheiten des deutschen Sozial- und Steuersystems berücksichtigt werden müssten.

Gesellschaftliche Akzeptanz und politische Durchsetzbarkeit

Eine erfolgreiche Reform würde nicht nur ökonomische, sondern auch gesellschaftliche Vorteile bringen. Die Verknüpfung von Sozialleistungen mit Arbeitsleistung würde die gesellschaftliche Akzeptanz des Sozialstaats stärken und dem Vorwurf der “sozialen Hängematte” entgegenwirken.

Gleichzeitig würde die Reform zeigen, dass der Staat sowohl fordernd als auch fördernd agiert. Die Betroffenen würden nicht nur Unterstützung erhalten, sondern auch die Chance auf berufliche Weiterentwicklung und Integration in den regulären Arbeitsmarkt.

Die politische Durchsetzbarkeit einer solchen Reform hängt von der Bereitschaft ab, bestehende Strukturen grundlegend zu überdenken. Die aktuellen Diskussionen über die Zukunft des Bürgergelds und die Notwendigkeit von Arbeitsmarktreformen zeigen, dass politischer Handlungsbedarf erkannt wird.

Eine schrittweise Umsetzung könnte die politischen Widerstände reduzieren und gleichzeitig Erfahrungen für weitere Reformschritte sammeln. Pilotprojekte in einzelnen Regionen könnten die Machbarkeit demonstrieren und politische Unterstützung schaffen.

Die vorgeschlagene Reform der Minijob-Regelungen könnte einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung des deutschen Arbeitsmarkts leisten. Durch die Verknüpfung von Bürgergeld mit Arbeitsleistung, die Einführung progressiver Sozialversicherungsbeiträge und die systematische Nutzung von Minijobs als Sprungbrett würde ein kohärentes System geschaffen, das sowohl soziale Gerechtigkeit als auch wirtschaftliche Effizienz fördert.

 

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