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Google und Meta im Kreuzfeuer der US-Wettbewerbshüter: Kartellverfahren trotz Trump-Nähe

Veröffentlicht am: 20. April 2025 / Update vom: 20. April 2025 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Google und Meta im Kreuzfeuer der US-Wettbewerbshüter: Kartellverfahren trotz Trump-Nähe

Google und Meta im Kreuzfeuer der US-Wettbewerbshüter: Kartellverfahren trotz Trump-Nähe – Bild: Xpert.Digital

Google & Meta: Politische Deals vs. Kartellrecht - Das Ende des Werbe-Monopols?

Kampf um die digitale Macht: Google, Meta und die US-Wettbewerbshüter

Im Zentrum der aktuellen Entwicklungen steht ein wegweisendes Urteil gegen den Internetgiganten Google, der laut US-Justiz eine illegale Monopolstellung im Bereich der Online-Werbung aufgebaut hat. Gleichzeitig läuft ein potenziell existenzbedrohliches Verfahren gegen Meta, bei dem sogar eine Zerschlagung des Konzerns im Raum steht. Obwohl beide Technologieunternehmen intensiv um die Gunst von US-Präsident Donald Trump werben – mit Spenden für seine Amtseinführung, direkten Gesprächen und politischen Zugeständnissen – scheinen diese Bemühungen bislang wenig Früchte zu tragen. Die Kartellverfahren, die noch unter der Biden-Administration vorangetrieben wurden, laufen trotz Trumps Rückkehr ins Weiße Haus weiter. Dies könnte weitreichende Konsequenzen für die Geschäftsmodelle beider Internetgiganten haben und die digitale Landschaft grundlegend verändern.

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Das Urteil gegen Google: Ein Meilenstein im Kampf gegen Tech-Monopole

Das US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Virginia hat unter Richterin Leonie Brinkema ein klares Urteil gefällt: Google hat ein illegales Monopol bei der Platzierung von Online-Anzeigen aufgebaut. In ihrer 115 Seiten umfassenden Urteilsbegründung stellt die Richterin fest, dass der Konzern nicht nur “Konkurrenten die Möglichkeit genommen, am Wettbewerb teilzunehmen”, sondern auch Webseiten-Betreibern – insbesondere Verlagen – sowie Konsumenten von Informationen und Nachrichten im Netz geschadet hat.

Die Richterin kam zu dem Schluss, dass Google durch unfairen Wettbewerb eine dominante Position bei Ad-Servern und Ad-Exchange erlangt hat. Diese Monopolstellung hat Google laut Gericht über mehr als zehn Jahre systematisch aufgebaut und gefestigt. Mit einem Marktanteil von über 90 Prozent des weltweiten Marktes für Internetwerbung bestehen kaum Zweifel an Googles marktbeherrschender Stellung.

Die wettbewerbswidrigen Praktiken von Google

Besonders kritisch sieht das Gericht die Art und Weise, wie Google verschiedene Dienste miteinander verknüpft hat. Die Richterin monierte insbesondere, dass Google die Marktplätze zur Verteilung und zur Akquise der Netzwerbung miteinander koppelt. Durch diese Bündelung von Produkten hat Google es Kunden erheblich erschwert, zu Konkurrenzangeboten zu wechseln.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die Verbindung zwischen Googles Ad-Exchange, der Teil des sogenannten Google Ad-Managers ist, und den Werbeservern, die Google durch den Kauf des Werbevermarkters DoubleClick erworben hatte. Diese Bündelung verhindert laut Gericht die Verwendung von Konkurrenzprodukten. “Indem Googles Verlags-Kunden gezwungen werden, ein Produkt zu verwenden, das sie sonst nicht unbedingt verwendet hätten, indem es für konkurrierende Werbe-Server schwierig wird, auf der Leistungsebene zu konkurrieren, und indem der Marktanteil der Konkurrenten deutlich reduziert wird, hat diese Bindung erhebliche wettbewerbsschädigende Auswirkungen auf den Markt für Open-Web-Displaywerbung”, schrieb Richterin Brinkema in ihrer Urteilsbegründung.

Konsequenzen für Google und die Reaktion des Unternehmens

Das Urteil ist für Google ein schwerer Schlag, auch wenn die konkreten Konsequenzen erst in einem weiteren Verfahren festgelegt werden. Möglich ist, dass Google gezwungen wird, Teile seines Werbegeschäfts abzustoßen. Im Gespräch ist die Abspaltung der Plattform Ad Manager und womöglich weiterer Produkte. In einem extremen Szenario könnte sogar eine Zerschlagung des Werbegeschäfts mit einer Trennung von Doubleclick und Admeld gefordert werden.

Allerdings betrachtet Google das Verfahren als “zur Hälfte gewonnen”. Die Anwälte des US-Justizministeriums konnten die Richterin nicht davon überzeugen, dass die Übernahmen der Anzeigenplattformen Doubleclick (2008) und Admeld (2011) an sich wettbewerbsfeindlich waren. Die Richterin betonte zwar, dass diese Zukäufe Google geholfen hätten, die Monopolstellung in angrenzenden Geschäftsbereichen zu stärken, aber allein für sich genommen bewiesen sie nicht, dass Google ein Monopol durch Ausgrenzung erzielt habe.

Googles Verteidigungsstrategie

Google hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Der Konzern weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass Anzeigenkunden viele Optionen hätten und sich für Google entscheiden würden, weil die Werkzeuge des Konzerns “einfach, günstig und effizient” seien. Die für Lobbyarbeit gegenüber Regulierungsbehörden zuständige Google-Managerin Lee-Anne Mulholland bekräftigte diese Position und wies den Vorwurf eines Monopols erneut zurück.

Es ist bereits das zweite Urteil innerhalb weniger Monate, das direkte Auswirkungen auf Googles Marktposition haben könnte. Bereits im vergangenen Jahr hatte ein US-Gericht Googles Exklusivverträge im Browser-Markt als wettbewerbsschädigend verurteilt. Damals ging es um die Marktdominanz des Internet-Browsers Chrome, bei dem Google Milliardensummen für die standardmäßige Vorinstallation auf Geräten zahlte.

Meta im Visier der US-Wettbewerbshüter: Der laufende Prozess

Parallel zu Google steht auch Meta, der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und WhatsApp, im Fokus der US-Wettbewerbshüter. Die US-Handelsbehörde FTC führt ein Verfahren gegen Meta, das bereits im Dezember 2020, zum Ende von Trumps erster Amtszeit, eingeleitet wurde.

Der Vorwurf: Meta habe durch die Übernahme von Instagram (2012) für etwa eine Milliarde Dollar und WhatsApp (2014) für rund 22 Milliarden Dollar ein illegales Monopol im Bereich der sozialen Netzwerke und Messaging-Dienste geschaffen. Die FTC behauptet, dass Facebook von 2016 bis 2020 bei täglich aktiven Nutzern einen Marktanteil im Schnitt von 80 Prozent auf Smartphones und 98 Prozent auf dem PC gehabt habe, wobei der Anteil zu keinem Zeitpunkt unter 70 Prozent gesunken sei.

Drohende Zerschlagung von Meta

Für Meta steht enorm viel auf dem Spiel. Eine Rückabwicklung der Käufe wäre für den Konzern potenziell verheerend. Instagram ist inzwischen ein zentraler Umsatzbringer für Meta und machte 2024 bereits 48 Prozent der Werbeeinnahmen des Konzerns aus – etwa 32 Milliarden US-Dollar. Im laufenden Jahr 2025 wird erwartet, dass Instagram erstmals die Hälfte der Werbeeinnahmen für Meta erreichen wird, mit weiter steigender Tendenz.

Die FTC argumentiert, dass die Qualität von Metas Apps bei geschwächter Konkurrenz nachgelassen habe. Meta hingegen behauptet, dass die Übernahmen für die Nutzer von Vorteil gewesen seien und den Wettbewerb gestärkt hätten. Der Konzern weist die Vorwürfe einer Monopolbildung zurück und verweist unter anderem auf den harten Wettbewerb mit anderen Plattformen wie TikTok.

Strategische Annäherungen an Trump: Die Bemühungen von Google und Meta

Angesichts der drohenden wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen haben sowohl Google als auch Meta intensive Bemühungen unternommen, sich mit der Trump-Administration gut zu stellen. Die Technologiekonzerne setzen offenbar auf eine Strategie der politischen Annäherung, um mögliche negative Auswirkungen der laufenden Kartellverfahren abzumildern.

Die Trump-Offensive von Meta

Besonders auffällig sind die Bemühungen von Meta-Chef Mark Zuckerberg. In den vergangenen Monaten hat sich Zuckerberg sichtbar Trump angenähert. Er war prominent bei Trumps Amtseinführung vertreten und Meta spendete etwa eine Million Dollar für die Veranstaltung. Darüber hinaus hat Meta die Regeln für Inhalte auf seinen Plattformen gelockert und die Faktenprüfung in den USA eingestellt.

Ein besonders deutliches Zeichen der Annäherung war die Einigung zwischen Meta und Trump über eine Zahlung von 25 Millionen Dollar als Entschädigung für die Sperrung seiner Konten nach der Erstürmung des Kapitols im Januar 2021. Von dieser Summe sollen 22 Millionen Dollar in den Fonds für Trumps Präsidentenbibliothek fließen.

Der Digital-Experte Markus Beckedahl bezeichnete Zuckerbergs Vorgehen als “180-Grad-Kehrtwende” und “Kniefall von Mark Zuckerberg vor Donald Trump und seiner kommenden Administration”. Beckedahl betonte, dass Meta “beinahe alle Wünsche und Forderungen der republikanischen Partei” erfülle, etwa die Abschaffung von Faktenprüfungen und die Durchsetzung einer “radikalen Redefreiheit auf allen Plattformen”.

Laut US-Medienberichten soll Zuckerberg sogar direkt an Trump appelliert haben, die FTC zu einer Einigung im laufenden Kartellverfahren zu bewegen. Im März bot Meta der FTC zunächst 450 Millionen Dollar an, um das Verfahren mit einem Vergleich zu beenden, während die Behörde 30 Milliarden Dollar forderte.

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Googles diplomatische Bemühungen

Auch Google hat eine ähnliche Strategie verfolgt. Der Konzern spendete ebenfalls eine Million Dollar zu Trumps Amtseinsetzung, und Google-CEO Sundar Pichai war bei der Zeremonie anwesend. Die Bemühungen der Technologiekonzerne um Trumps Gunst gehen sogar so weit, dass sie ihn gemeinsam drängen, gegen die aus ihrer Sicht “übereifrige” EU-Regulierung einzuschreiten.

Trumps Einfluss auf US-Wettbewerbsbehörden und internationale Regulierung

Trotz all dieser Bemühungen scheinen Google und Meta bislang keine substantielle Hilfe von Trump zu erhalten. Die Kartellverfahren, die noch unter der Biden-Administration begonnen wurden, laufen weiter, und Trump hat bisher keine konkreten Schritte unternommen, um diese zu stoppen oder abzumildern.

Umgestaltung der FTC und ihre Auswirkungen

Trump hat allerdings bereits seinen Einfluss auf die Federal Trade Commission (FTC) ausgeweitet, indem er die beiden demokratischen Kommissare entließ und die volle Kontrolle über die Behörde anstrebt. Diese Umgestaltung könnte langfristige Auswirkungen auf die Durchsetzung von Wettbewerbsregeln in den USA haben.

Die FTC war traditionell als unabhängige, parteiübergreifende Behörde konzipiert. Mit Trumps Eingriffen könnte sich die Arbeitsweise der Kommission grundlegend ändern. Dennoch setzen die aktuellen Verfahren gegen Google und Meta ein bemerkenswertes Durchhaltevermögen der US-Wettbewerbshüter unter Beweis. Die Verfahren wurden bereits während Trumps erster Amtszeit eingeleitet, unter Biden fortgeführt und könnten nun – erneut unter Trump – zum Abschluss kommen.

Druck auf die EU-Regulierung

Ein weiterer Aspekt ist der mögliche Einfluss Trumps auf die internationale Regulierung von Technologiekonzernen, insbesondere in der EU. Apple, Meta und Google drängen Trump, gegen das aus ihrer Sicht “übereifrige” Vorgehen der EU einzuschreiten. Die Hoffnung der Tech-Riesen: Trump könnte Druck auf die EU-Kommission ausüben, um die Regulierung zu lockern oder rückgängig zu machen.

Tatsächlich gibt es Berichte, dass in Brüssel einige Beamte und Diplomaten erheblichen Respekt vor dem künftigen US-Präsidenten haben. Dies könnte dazu führen, dass die EU-Kommission ihre Untersuchungen unter dem Digital Markets Act (DMA) neu bewertet und möglicherweise den Umfang reduziert.

Tech-Giganten unter Druck trotz politischer Manöver

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass selbst die größten Technologiekonzerne der Welt nicht immun gegen wettbewerbsrechtliche Konsequenzen sind – auch nicht durch politische Annäherung an mächtige Entscheidungsträger wie Donald Trump. Das Urteil gegen Google markiert einen bedeutenden Meilenstein im Kampf gegen Monopolbildung im digitalen Raum und könnte weitreichende Folgen für die gesamte Technologiebranche haben.

Für Google steht möglicherweise eine Zerschlagung oder Neustrukturierung seiner Werbesparte bevor, während Meta mit der potenziellen Abspaltung seiner wertvollsten Akquisitionen – Instagram und WhatsApp – konfrontiert ist. Beide Unternehmen bemühen sich intensiv um die Gunst der Trump-Administration, doch bislang ohne durchschlagenden Erfolg.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob die politischen Bemühungen der Tech-Giganten Früchte tragen oder ob die US-Wettbewerbsbehörden ihren eingeschlagenen Kurs fortsetzen. Unabhängig davon markieren die aktuellen Verfahren einen Wendepunkt in der Regulierung von digitalen Märkten und könnten die Machtverteilung im Internet nachhaltig verändern.

 

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