Die Verwendung von Dashcams im Straßenverkehr ist im europäischen Ausland unterschiedlich geregelt bzw. nicht geregelt. Die Infografik zeigt, in welchen Ländern die Dashcam-Nutzung nach Recherchen des ADAC aktuell unproblematisch ist (grün), nur mit Genehmigung möglich ist (gelb) oder wo der ADAC von der Verwendung abrät (rot). Für Deutschland hat der ADAC noch keine eindeutige Empfehlung ausgesprochen. Der BGH hat heute die Zulässigkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel in Gerichtsverfahren verkündet. Dashcam-Aufnahmen verstoßen in Deutschland jedoch weiterhin gegen Datenschutzrecht. Diese führt laut BGH jedoch nicht dazu, dass diese Mitschnitte in Deutschland in Gerichtsverfahren nicht verwendet werden dürften. Es müsse vor Gericht jeweils eine Einzelfallbeurteilung vorgenommen werden.