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Gefährliche Doppelmoral: Wie die EU-Kommission beim Binnenmarkt und der Bürokratie versagt

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Veröffentlicht am: 17. April 2026 / Update vom: 17. April 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Gefährliche Doppelmoral: Wie die EU-Kommission beim Binnenmarkt und der Bürokratie versagt

Gefährliche Doppelmoral: Wie die EU-Kommission beim Binnenmarkt und der Bürokratie versagt – Bild: Xpert.Digital

Schöne Worte, bittere Zahlen – Wie die EU-Kommission den Bürokratieabbau verspricht und gleichzeitig Rekordmengen an Vorschriften produziert

1.456 neue Gesetze: Warum der Binnenmarkt im EU-Bürokratie-Chaos versinkt

Draghi schlägt Alarm: Zerstört die EU-Bürokratie Europas Binnenmarkt?

Die Europäische Union steckt in einer gefährlichen Paradoxie. Während EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Bürokratieabbau zur obersten Priorität erklärt und den europäischen Binnenmarkt stärken will, produzieren die Brüsseler Behörden gleichzeitig eine Rekordzahl an neuen Vorschriften. Allein im Jahr 2025 wurden fast 1.500 neue Rechtsakte verabschiedet – ein fataler Widerspruch, der die Wettbewerbsfähigkeit Europas im globalen Vergleich zunehmend bedroht. Hochkarätige Experten wie Mario Draghi und Enrico Letta schlagen längst Alarm: Wenn die EU die klaffende Lücke zwischen politischem Anspruch und administrativer Wirklichkeit nicht schließt, droht das ambitionierteste Wirtschaftsprojekt des Kontinents an seiner eigenen Regulierungswut zu ersticken. Ein schonungsloser Blick auf Brüssels „Omnibus“-Strategie, ungelöste Strukturprobleme und die wahre Bilanz der europäischen Deregulierungspolitik.

Brüssels Doppelmoral: Reformversprechen gegen Regulierungswirklichkeit

Die Europäische Union befindet sich in einer paradoxen Lage: Noch nie wurde in Brüssel öffentlichkeitswirksamer über Bürokratieabbau gesprochen – und noch nie wurden gleichzeitig so viele neue Rechtsvorschriften produziert. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat das Thema Vereinfachung und Wettbewerbsfähigkeit zum zentralen Leitmotiv ihrer zweiten Amtszeit erhoben. Die Realität, gemessen an belastbaren Daten und unabhängigen Prüfberichten, zeichnet ein nüchterneres Bild: Zwischen politischem Anspruch und administrativer Wirklichkeit klafft eine Lücke, die für die europäische Wirtschaft zunehmend zur strategischen Hypothek wird.

Ausgangslage: Warum Europa dringend handeln muss

Europas strukturelles Wettbewerbsproblem ist nicht neu, aber es hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch zugespitzt. Der Binnenmarkt, das ambitionierteste Integrationsprojekt der europäischen Geschichte, umfasst 450 Millionen Verbraucher, rund 26 Millionen Unternehmen und eine kombinierte Wirtschaftsleistung von 17 Billionen Euro. Seit seiner Gründung hat er nach Angaben der Kommission über 3,6 Millionen Arbeitsplätze geschaffen und erhebliche Wohlstandsgewinne ermöglicht. Doch in den vergangenen Jahren sind unübersehbare Risse im Fundament dieses Projekts entstanden.

Der frühere EZB-Präsident Mario Draghi legte im September 2024 einen Bericht zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit vor, dessen Befunde erschütternd sind: Um im globalen Wettbewerb mit den USA und China mithalten zu können, müsse die EU jährlich mindestens 800 Milliarden Euro zusätzlich investieren. Ein Jahr nach Veröffentlichung des Berichts wuchs die Frustration bei Unternehmen und Bürgern über ausbleibende Konsequenzen merklich. Draghi selbst zeichnete im September 2025 erneut ein düsteres Bild für die EU-Wirtschaft und mahnte zur Eile.

Parallel dazu hat Ex-Ministerpräsident Enrico Letta im April 2024 einen vielbeachteten Bericht zur Zukunft des EU-Binnenmarktes vorgelegt. Er forderte darin eine neue, fünfte Freiheit – neben Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen – für Forschung, Innovation und Wissen sowie eine tiefgreifende Vollendung der Kapitalmarktunion. Die Zahlen, die Letta präsentierte, verdeutlichen das Ausmaß des Problems: Der Intra-EU-Warenhandel als Anteil am Bruttoinlandsprodukt sank von 23,5 Prozent im Jahr 2023 auf nur noch 22,0 Prozent im Jahr 2024. Der grenzüberschreitende Dienstleistungshandel innerhalb der EU kommt auf bescheidene 7,9 Prozent des BIP – gemessen am tatsächlichen Potenzial ein kläglicher Wert. Im Jahr 2024 sank der absolute Intra-EU-Handel auf 4.025 Milliarden Euro, was einem Rückgang von 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Diese Zahlen signalisieren keinen konjunkturellen Einbruch allein, sondern eine strukturelle Erosion der Binnenmarktintegration. Gleichzeitig steigt die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die EU-Binnenmarktregeln nicht ordnungsgemäß umsetzen. Der Befund ist eindeutig: Der Binnenmarkt funktioniert nicht so, wie er sollte.

Mission „Wettbewerbsfähigkeit“ (Der Draghi-Bericht)

Nachdem Mario Draghi, ehemaliger EZB-Chef und italienischer Ministerpräsident, im September 2024 im Auftrag von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen seinen rund 400-seitigen Bericht zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit vorgestellt hat, ist er quasi dauerhaft im Einsatz, um diesen zu verteidigen und zu erklären. Er reist als hochrangiger Berater für die Europäische Union zu EU-Gipfeln, spricht vor dem Europäischen Parlament, trifft sich mit Staats- und Regierungschefs sowie Industrievertretern. Sein Hauptziel aktuell ist es, die EU-Staaten davon zu überzeugen, seine radikalen Forderungen (wie jährliche Investitionen in Höhe von 800 Milliarden Euro und die Aufnahme gemeinsamer EU-Schulden) auch wirklich umzusetzen und sie nicht in der Schublade verschwinden zu lassen.

Hochrangiger Berater und „Mahner“

Draghi fungiert derzeit als eine Art inoffizieller Chef-Ökonom und geopolitischer Vordenker der Europäischen Union. Insbesondere nach der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten und angesichts der wirtschaftlichen Bedrohung durch China wird Draghis Expertise in Brüssel und den europäischen Hauptstädten stark nachgefragt. Er mahnt unermüdlich an, dass Europa in eine „langsame Agonie“ (einen schleichenden Niedergang) abrutsche, wenn es nicht sofort massiv in Verteidigung, Technologie und den Binnenmarkt investiert.

Akademische und zivilgesellschaftliche Auftritte

Neben der direkten politischen Beratung hält Draghi regelmäßig hochkarätige Reden (z. B. bei Think-Tanks, Universitäten oder Foren wie dem in Davos). Er nutzt diese öffentlichen Auftritte, um Druck auf die nationale Politik in Europa – insbesondere auch auf Länder wie Deutschland, die neuen EU-Schulden skeptisch gegenüberstehen – auszuüben.

Mario Draghi ist derzeit eine Art „Elder Statesman“ und wirtschaftspolitischer Chef-Analyst Europas. Er hat zwar keine Entscheidungsgewalt mehr, setzt aber durch seine immense Autorität und seinen schonungslosen Bericht die Agenda für die aktuelle und kommende EU-Gesetzgebung.

Von der Leyens strategischer Rahmen: Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit

Ursula von der Leyen reagierte auf diesen Befund zu Beginn ihrer zweiten Amtszeit mit einem neuen strategischen Rahmen. Am 29. Januar 2025 stellte die Kommission den sogenannten Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vor – ein Strategiedokument, das die wirtschaftspolitischen Prioritäten der Kommission für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 definiert. Das Dokument baut explizit auf den Analysen des Draghi-Berichts und des Letta-Berichts auf und benennt drei übergreifende Handlungsschwerpunkte: Schließung der Innovationslücke gegenüber den USA, Vollendung des Binnenmarktes sowie Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit und Resilienz.

Der Kompass ist in seiner Diagnose präzise und in seinen Zielen ehrgeizig. Er erkennt ausdrücklich an, dass überbordende Regulierung, fragmentierte Märkte und mangelnde Skalierbarkeit europäischer Unternehmen die Kernprobleme sind. Er formuliert das Ziel, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen bis 2030 um mindestens 25 Prozent zu senken – für kleine und mittlere Unternehmen sogar um 35 Prozent. Auf dem Papier klingt das nach einem echten Kurswechsel. Die Frage ist, ob den Worten auch Taten folgen.

Das Omnibus-Instrument: Bürokratieabbau in der Praxis

Das wichtigste operative Instrument für den Bürokratieabbau ist die sogenannte Omnibus-Strategie. Dabei fasst die Kommission Änderungen mehrerer bestehender Rechtsakte in einem einzigen Legislativpaket zusammen, um Inkohärenzen zu bereinigen, Berichtspflichten zu reduzieren und Umsetzungskosten zu senken. Allein im Jahr 2025 wurden zehn solcher Omnibus-Pakete vorgelegt.

Das Omnibus-I-Paket: Das bekannteste Beispiel

Das politisch bedeutsamste Omnibus-Paket des Jahres 2025 betrifft die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es wurde im Februar 2025 von der Kommission vorgeschlagen und beinhaltet tiefgreifende Änderungen an vier Richtlinien: der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), der EU-Taxonomieverordnung und der Entwaldungsverordnung (EUDR). Die Kernreform bei der CSRD ist spektakulär: Die Berichtspflicht soll künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro gelten. Damit werden rund 80 bis 90 Prozent der ursprünglich von der Richtlinie erfassten Unternehmen von der Pflicht befreit. Im Dezember 2025 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung im Trilog zu diesem Paket.

Die Kommission beziffert die Einsparungen durch die Omnibus-Pakete auf rund 11,9 Milliarden Euro für Unternehmen. Anderswo werden Zahlen von bis zu 37,5 Milliarden Euro bis 2029 genannt. Bis Anfang 2026 waren die Omnibus-Pakete II und III bereits in Kraft getreten, während die Pakete IV bis VI sich im Rats- bzw. Parlamentsverfahren befanden und die Pakete VII bis X noch von beiden Institutionen geprüft wurden. Für 2026 sind weitere Pakete in den Bereichen Energie, Steuern und Bürgerrechte angekündigt.

Methodische Schwächen und politische Kritik am Omnibus-Ansatz

Die Omnibus-Methode ist nicht unumstritten. Das Bundestags-Fachmagazin „Das Parlament“ hat bereits grundsätzliche Kritik an dem Ansatz formuliert: Die Kopplung völlig unzusammenhängender Regelungsbereiche in einem einzigen Gesetzgebungspaket erschwert die parlamentarische Kontrolle und verleitet zu sachfremden politischen Deals. Die Verknüpfung von Umweltrecht, Handelsrecht, Finanzrecht und Sozialrecht in einem einzigen Abstimmungspaket entspricht nicht den Grundsätzen transparenter und kohärenter Rechtssetzung.

Hinzu kommt Kritik aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich und von Umweltorganisationen: Das Omnibus-I-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird als faktische Demontage des Green Deals gewertet. Die drastische Reduzierung des Anwendungsbereichs der CSRD bedeutet, dass Lieferketten und Klimarisiken für den weitaus größten Teil der europäischen Wirtschaft künftig nicht mehr systematisch erfasst und offengelegt werden. Das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik warnte explizit: Bürokratieabbau darf nicht auf Kosten der Klimapolitik gehen. Ob die Kommission hier tatsächlich sinnvolle Vereinfachung betreibt oder unter dem Deckmantel der Deregulierung politisch unbequeme Nachhaltigkeitsstandards beerdigt, bleibt eine der zentralen Streitfragen des Jahres 2025.

Das Regulierungsparadox: Mehr Gesetze trotz Abbauversprechen

Das Kernproblem der von der Leyen’schen Deregulierungsstrategie liegt in einer fundamentalen Diskrepanz zwischen Ankündigung und Wirklichkeit, die sich in nüchternen Zahlen messen lässt. Im Jahr 2025 verabschiedete die EU-Kommission insgesamt 1.456 Rechtsakte – so viele wie seit dem Jahr 2010 nicht mehr. Aufgeschlüsselt nach Kategorien ergibt sich folgendes Bild: 21 Richtlinien, 102 Verordnungen, 137 delegierte Rechtsakte und 1.196 Durchführungsrechtsakte. Das entspricht einem Durchschnitt von etwa vier neuen Rechtsakten pro Arbeitstag.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Verband Gesamtmetall haben diese Entwicklung scharf kritisiert. Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander sprach im Januar 2026 von einer Strangulierung der Unternehmen und konstatierte, dass die EU-Kommission das Ziel des Bürokratieabbaus klar verfehlt habe. Ähnliche Kritik kam vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Der Vorwurf wiegt schwer: Während auf der öffentlichkeitswirksamen Bühne über Vereinfachung geredet wird, wächst der Regulierungsberg durch die Hintertür der delegierten Rechtsakte und Durchführungsverordnungen unaufhörlich weiter.

Besonders pikant ist dabei die Rolle der delegierten Rechtsakte und Durchführungsverordnungen. Diese sekundären Rechtsinstrumente entstehen nicht im regulären Mitentscheidungsverfahren zwischen Parlament und Rat, sondern werden von der Kommission – oder sogar von ihr beauftragten Agenturen – in eigener Regie erlassen. Der frühere EU-Industriekommissar Günter Verheugen warnte bereits vor einer besorgniserregenden Machtverschiebung hin zu einer unkontrollierten Bürokratie, die demokratisch kaum rechenschaftspflichtig ist. Von den 1.456 Rechtsakten des Jahres 2025 entfielen allein 1.196 auf Durchführungsrechtsakte, die ohne vollständige parlamentarische Debatte erlassen wurden.

Das Deregulierungskommissionsprogramm für 2026 stieß seinerseits auf gemischte Reaktionen. Der Deutsche Naturschutzring und andere Umweltverbände kritisierten, dass der Schwerpunkt der angekündigten Vereinfachungen erneut auf Umwelt- und Sozialstandards liegt, nicht auf tatsächlichem administrativem Vereinfachungsaufwand für Unternehmen. Gleichzeitig bemängelten Wirtschaftsverbände, dass die angekündigten Maßnahmen viel zu zaghaft seien, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie spürbar zu verbessern.

 

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Die „Terrible Ten“: Was den EU-Binnenmarkt wirklich blockiert

Die neue Binnenmarktstrategie: Ambitionen und ihre Grenzen

Am 21. Mai 2025 legte die Kommission ihre neue EU-Binnenmarktstrategie vor – das erste umfassende Strategiedokument dieser Art seit Jahren. Das Papier identifiziert fünf zentrale Handlungsfelder und setzt konkrete Prioritäten. Es benennt die sogenannten „Terrible Ten“ – die zehn größten strukturellen Hindernisse im Binnenmarkt, die Handel, Investitionen und wirtschaftliche Integration hemmen. Darunter fallen fragmentierte Produktzulassungsverfahren, unterschiedliche nationale Verbraucherrechts- und Steuerregeln, mangelnde gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und heterogene nationale Regulierungen im Dienstleistungssektor.

Ein institutionelles Novum der Strategie sind die sogenannten Binnenmarkt-Sherpas in den Mitgliedstaaten: Nationale Koordinatoren sollen Umsetzungsdefizite identifizieren und die Kommission direkt informieren. Das klingt nach einem sinnvollen Steuerungsinstrument. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Sherpas tatsächlich politischen Einfluss entfalten oder zu weiteren gut bezahlten Brüsseler Beobachtungsposten werden.

Die „Terrible Ten” im EU-Binnenmarkt

Hier ist die Kurzauflistung der „Terrible Ten” – die zehn größten strukturellen Hindernisse im EU-Binnenmarkt, die die Europäische Kommission am 21. Mai 2025 in ihrer neuen Binnenmarktstrategie benannt hat:

  • Komplexe EU-Vorschriften – überkompliziertes Regelwerk erzeugt rechtliche Unsicherheit bei grenzüberschreitenden Geschäften, insbesondere da viele EU-Vorgaben national unterschiedlich umgesetzt werden
  • Mangelnde Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten – fehlende konsequente Anwendung der Binnenmarktregeln durch die nationalen Regierungen
  • Komplizierte Unternehmensgründung und -führung – bürokratische Hürden bei der grenzüberschreitenden Niederlassung und dem laufenden Geschäftsbetrieb
  • Begrenzte Anerkennung von Berufsqualifikationen – mangelnde gegenseitige Anerkennung erschwert die grenzüberschreitende Mobilität von Fachkräften
  • Verzögerungen bei der Normung – lange Entwicklungszeiten für gemeinsame Standards bremsen Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
  • Fragmentierte Vorschriften für Verpackung, Kennzeichnung und Abfall – divergierende nationale Regelungen und unterschiedliche EPR-Systeme erschweren den freien Warenverkehr
  • Veraltete harmonisierte Produktvorschriften und mangelnde Produktkonformität – bestehende Rechtsrahmen berücksichtigen digitale Lösungen noch unzureichend
  • Restriktive und divergierende nationale Vorschriften für Dienstleistungen – heterogene nationale Regulierungen hemmen den grenzüberschreitenden Dienstleistungsaustausch
  • Aufwändige Verfahren für die Entsendung von Arbeitnehmern – überbordende Bürokratie speziell in risikoarmen Sektoren belastet Unternehmen unverhältnismäßig stark
  • Ungerechtfertigte territoriale Lieferbeschränkungen (Territorial Supply Constraints) – verhindern, dass Händler Produkte aus einem Mitgliedstaat in einem anderen verkaufen, was die Verbraucherpreise erhöht

Diese zehn Hindernisse wurden auf Grundlage umfassender Konsultationen mit Wirtschaftsakteuren ermittelt und gelten als „erste Priorität” der Strategie. Die Kommission verfolgt damit das übergeordnete Ziel, die Bürokratie bis 2029 insgesamt um 25% und für KMU um 35% zu reduzieren.

Kapitalmarktintegration: Die Spar- und Investitionsunion

Ein zweites Kernprojekt unter dem Dach der Binnenmarktreform ist die am 19. März 2025 vorgestellte Spar- und Investitionsunion (Savings and Investments Union, SIU). Sie soll die bisherige fragmentierte Kapitalmarktunion ablösen und die Mobilisierung privater Ersparnisse für produktive Investitionen in Europa strukturell verbessern. Europa verfügt über enorme private Ersparnisse, die aber mangels funktionierender Kapitalmärkte überwiegend in wenig produktiven nationalen Staatsanleihen oder auf schlecht verzinsten Sparkonten schlummern, statt in Innovationen und Wachstum zu fließen. Im November 2025 veröffentlichte die Kommission ergänzende Empfehlungen und ein Konzept für standardisierte Spar- und Anlagekonten auf europäischer Ebene.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte die Initiative grundsätzlich, kritisierte aber, dass die Pläne zu kurz greifen: Ohne tiefgreifende Reformen nationaler Insolvenzrechte, Steuerregeln und Kapitalmarktregulierungen bleibe die SIU eine ambitionierte Absichtserklärung ohne ausreichende strukturelle Wirkung. Die Einschätzung von KPMG-Experten ergänzt dieses Bild: Die SIU sei zwar ein wichtiger strategischer Impuls, müsse aber durch konkrete Rechtsetzungsmaßnahmen im Bereich der Fondsregulierung, des Investorenschutzes und der grenzüberschreitenden Altersvorsorge flankiert werden.

Das Dienstleistungsdefizit: Dreißig Jahre verschleppte Integration

Den kritischsten Befund zur Binnenmarktperformance liefert ausgerechnet der Europäische Rechnungshof. In seinem Sonderbericht 13/2026 vom März 2026 kommt das unabhängige Prüforgan der EU zu einer verheerenden Einschätzung: Die Maßnahmen der Kommission zur Integration des Dienstleistungsbinnenmarktes sind nach wie vor unzureichend.

Die Zahlen sprechen für sich: Nur 20 Prozent der Dienstleistungen werden in der EU grenzüberschreitend erbracht. Dabei macht der Dienstleistungssektor rund 70 Prozent des EU-BIP aus – der weitaus größte Teil der europäischen Wirtschaft ist also vom Binnenmarkt praktisch ausgeschlossen oder zumindest stark fragmentiert. Noch gravierender: 60 Prozent der bereits im Jahr 2002 vom Rechnungshof und der Kommission selbst identifizierten Handelshemmnisse im Dienstleistungssektor bestanden auch im Jahr 2023 noch fort. Zwei Jahrzehnte politischer Ankündigungen, Aktionspläne und Strategiepapiere haben an der grundlegenden Strukturschwäche wenig geändert.

Der Rechnungshof stellte fest, dass die Kommission bis 2025 über keine klare Strategie und kein systematisches Verfahren zur gezielten Bekämpfung der schlimmsten Hemmnisse im Dienstleistungshandel verfügte. Das ist ein schwerwiegender institutioneller Befund: Nicht Böswilligkeit, sondern strukturelle Planlosigkeit ist offenbar das Kernproblem. Unternehmensverbände und Handwerkskammern bestätigen diese Einschätzung aus der Praxis: Handwerksbetriebe, Ingenieurbüros, Rechtsanwälte, Versicherungsunternehmen und IT-Dienstleister stoßen bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit in Europa regelmäßig auf bürokratische und regulatorische Mauern, die seit Jahrzehnten bestehen.

Das ifo Institut hat in einer Studie aus dem Jahr 2024 berechnet, welches wirtschaftliche Potenzial eine echte Integration des EU-Dienstleistungshandels freisetzen würde: spürbare Wohlstandsgewinne, die das BIP-Niveau der meisten Mitgliedstaaten dauerhaft anheben könnten. Der Rechnungshof geht noch weiter und schätzt, dass ehrgeizige Reformen bis 2027 ein BIP-Wachstum von bis zu 2,5 Prozent ermöglichen könnten. Angesichts der aktuellen Wachstumsschwäche Europas wären das enorme Gewinne – wenn denn der politische Wille zur Umsetzung vorhanden wäre.

Binnenmarktbericht 2026: Ein alarmierendes Zeugnis

Der jährliche EU-Binnenmarktbericht der Kommission für 2026 lieferte im Februar 2026 ebenfalls beunruhigende Signale. Von den erhobenen Schlüsselindikatoren hatten sich sechs von 27 KPIs im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert, während 15 weitere stagnierten. Unter den verschlechterten Indikatoren befinden sich private Investitionen, die im Jahr 2024 trotz politischer Reformankündigungen zurückgingen. Die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren, mit denen die Kommission Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Binnenmarktregeln zwingt, stieg an – ein Zeichen dafür, dass die freiwillige Compliance mit europäischem Binnenmarktrecht abnimmt.

Bemerkenswert ist dabei die Differenz zwischen dem, was die Kommission öffentlich kommuniziert, und dem, was ihre eigenen Berichte zeigen. Während Kommissionspräsidentin von der Leyen in Pressekonferenzen und EU-Gipfelerklärungen Fortschritte betont, schlagen ihre eigenen Fachbeamten intern und in Prüfberichten Alarm. Diese institutionelle Dissonanz ist selbst ein Befund: Sie verweist auf Kommunikations- und Steuerungsdefizite innerhalb der Kommission selbst.

Die DIHK-Umfrage zu Binnenmarkthindernissen aus dem Jahr 2024 zeigt aus der Sicht der deutschen Wirtschaft, dass der Binnenmarkt nach über drei Jahrzehnten an vielen praktischen Schnittstellen noch immer stark fragmentiert ist. Unternehmen berichten von unterschiedlichen nationalen Umsetzungen europäischer Richtlinien, voneinander abweichenden Produktstandards trotz formeller Harmonisierung und von bürokratischen Hürden bei der Entsendung von Mitarbeitern in andere Mitgliedstaaten.

Digitaler Binnenmarkt und Datenschutz: Das nächste Deregulierungsschlachtfeld

Im Herbst 2025 legte die Kommission ein weiteres umstrittenes Paket vor: den Digital-Omnibus, der unter dem Deckmantel der Vereinfachung auch Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält. Datenschutzorganisationen und Bürgerrechtler kritisierten scharf, dass die Kommission den Bürokratieabbau als Vorwand nutze, um Schutzrechte für Bürgerinnen und Bürger zu schwächen. Die taz und andere Medien berichteten im Februar 2026 detailliert darüber, wie europäische Institutionen unter dem Label Deregulierung faktisch den Datenschutz für Verbraucher beschneiden. Das ist exemplarisch für das grundsätzliche Spannungsverhältnis der Omnibus-Politik: Was für Unternehmen eine Erleichterung darstellt, kann für Bürger und Arbeitnehmer einen Schutzabbau bedeuten.

Die Stiftung Wissenschaft und Politik hat in einer Studie aus dem Jahr 2026 die wachsende Rolle von Online-Plattformen im EU-Binnenmarkt analysiert und darauf hingewiesen, dass Deregulierung im digitalen Bereich ohne begleitende Wettbewerbspolitik zu Marktkonzentration und strukturellen Nachteilen für europäische Unternehmen führen kann. Eine rein bürokratiefokussierte Deregulierungsagenda läuft Gefahr, systemische Risiken zu übersehen.

Bilanz: Zwischen Reformwillen und institutioneller Trägheit

Eine kritische Gesamtbewertung der bisherigen Aktivitäten muss differenzieren. Es wäre unfair zu behaupten, die Kommission tue gar nichts. Die Omnibus-Strategie ist konzeptionell ein sinnvoller Ansatz, um historisch gewachsene Regulierungsschichten systematisch zu durchforsten. Die neue Binnenmarktstrategie benennt die richtigen Probleme. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit schafft einen klaren strategischen Rahmen. Die Spar- und Investitionsunion adressiert einen realen Kapitalmangel.

Doch zwischen Diagnose und Therapie klafft in Brüssel traditionell eine strukturelle Lücke – und diese Lücke ist unter von der Leyen nicht kleiner, sondern eher größer geworden. Die Gründe sind komplex:

Erstens ist das Problem der institutionellen Mehrebenen-Governance ungelöst. Die Kommission kann Vorschläge machen, doch die Umsetzung liegt bei 27 Mitgliedstaaten, die jeweils eigene Interessen und Umsetzungskapazitäten haben. Die steigende Zahl der Vertragsverletzungsverfahren zeigt, dass selbst bereits beschlossene Binnenmarktregeln nicht vollständig angewendet werden.

Zweitens produziert die Kommission durch Omnibus-Pakete zwar auf der einen Seite Vereinfachungen, generiert durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsverordnungen aber auf der anderen Seite neue regulatorische Komplexität – ohne dass dies öffentlich sichtbar wird. 1.456 neue Rechtsakte allein im Jahr 2025 konterkarieren jeden Vereinfachungseffekt.

Drittens fehlt es an klaren Priorisierungen. Welche der zahlreichen Hemmnisse sollen zuerst abgebaut werden? Welche Reformen bringen die größte wirtschaftliche Wirkung pro politischem Kapital? Eine ehrliche Antwort auf diese Frage würde schwierige Kompromisse mit Mitgliedstaaten erfordern, die bestimmte Schutzregeln – etwa im Dienstleistungssektor – nicht aufgeben wollen. Diese politischen Konflikte werden durch das Auflegen neuer Strategiepapiere nicht aufgelöst.

Viertens besteht das Problem der zeitlichen Inkonsistenz: Reformen, die Jahre brauchen, um Wirkung zu entfalten, werden durch neue Regulierungsschübe in kurzen Zeitabständen überlagert. Unternehmen können sich unter diesen Bedingungen nicht auf stabile Rahmenbedingungen verlassen und halten Investitionen zurück – was der Binnenmarktbericht 2026 in den sinkenden privaten Investitionszahlen exakt dokumentiert.

Internationale Einordnung: Europa verliert Zeit

Die Dringlichkeit des Problems wächst mit dem internationalen Wettbewerbsdruck. Während Europa über Deregulierungskonzepte diskutiert, haben die USA unter der Trump-Administration aggressive Deregulierungsmaßnahmen durchgesetzt – mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition amerikanischer Unternehmen in Technologie, Energie und Finanzdienstleistungen. China investiert massiv in industrielle Kapazitäten und subventioniert strategische Sektoren. Der europäische Ansatz des regelbasierten, konsensorientierten Reformprozesses ist möglicherweise zu langsam für eine Weltordnung, in der geopolitische und wirtschaftliche Verschiebungen in immer kürzeren Zyklen stattfinden.

Der Letta-Bericht hat dies klar formuliert: Europa braucht nicht noch mehr Strategiepapiere, sondern eine Umsetzungskultur, die Ergebnisse produziert. Enrico Letta forderte explizit, dass die bestehenden Regelwerke konsequent angewendet und nicht durch nationale Sonderinteressen unterlaufen werden dürfen. Drei Jahrzehnte Binnenmarkt haben gezeigt, dass der politische Wille zur Integration zwar bei Gipfelerklärungen hoch ist, aber in der mühsamen täglichen Umsetzungsarbeit regelmäßig erlahmt.

Was wirklich fehlt

Die Kommission unter Ursula von der Leyen hat die richtigen Schlüsse aus dem Draghi- und dem Letta-Bericht gezogen und einen respektablen strategischen Rahmen formuliert. Das ist kein Nichts. Doch drei strukturelle Defizite bleiben bislang ungelöst und dürften die Umsetzungswirksamkeit dauerhaft begrenzen:

Erstens fehlt eine konsequente Regulierungsbremse. Solange die Kommission auf der einen Seite Omnibus-Pakete zur Vereinfachung vorlegt und auf der anderen Seite die Rekordzahl von 1.456 neuen Rechtsakten produziert, ist der Nettoeffekt für Unternehmen bestenfalls neutral, tendenziell aber weiterhin belastend.

Zweitens fehlt eine realistische Umsetzungsagenda für den Dienstleistungsbinnenmarkt. Dass 60 Prozent der im Jahr 2002 identifizierten Hemmnisse im Jahr 2023 noch immer bestehen, ist ein institutionelles Versagen, das sich in Strategiepapieren nicht auflöst, sondern nur durch disziplinierte Vertragsdurchsetzung und, wo nötig, durch Konflikte mit widerspenstigen Mitgliedstaaten.

Drittens braucht Europa eine tiefgreifende Reform der Kapitalmarktintegration, die über symbolische SIU-Ankündigungen hinausgeht. Die Idee, private europäische Ersparnisse für europäische Innovationen zu mobilisieren, ist richtig – aber sie scheitert bisher an nationalen Steuer-, Erbrechts- und Insolvenzregeln, die kein Strategiepapier aus Brüssel aus dem Weg räumt, solange die politische Bereitschaft der Mitgliedstaaten fehlt.

Der Maßstab für den Erfolg der Kommission unter von der Leyen wird nicht sein, ob schöne Dokumente produziert werden – diese hat Europa genug. Der Maßstab wird sein, ob in fünf Jahren der Anteil des grenzüberschreitenden Dienstleistungshandels gestiegen ist, ob die privaten Investitionen in Innovation zunehmen und ob Unternehmen spürbar weniger Zeit für Bürokratie aufwenden. An diesen Zahlen, nicht an Pressemitteilungen, wird sich zeigen, ob der Reformwille echt war.

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