Gründen in 48 Stunden für 1 Euro: Rettet die neue „EU Inc.“ Europas Start-up-Szene? Warum das aber noch keinen Silicon-Valley-Killer macht
Xpert Pre-Release
Available in 27 languages 📢
Xpert.Digital bei Google bevorzugen ⓘVeröffentlicht am: 25. Februar 2026 / Update vom: 25. Februar 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Gründen in 48 Stunden für 1 Euro: Rettet die neue „EU Inc.“ Europas Start-up-Szene? Warum das aber noch keinen Silicon-Valley-Killer macht – Bild: Xpert.Digital
Fluchtpunkt USA: Stoppt das neue „28. Regime“ den fatalen Brain Drain europäischer Gründer?
EU Inc. und das 28. Regime: Europas Versuch, den Innovationsrückstand aufzuholen
Während die USA und andere globale Akteure bei Zukunftstechnologien mit enormem Tempo enteilen, kämpft Europa mit einem eklatanten Innovationsrückstand und einem beispiellosen Brain Drain. Immer mehr vielversprechende Gründer kehren dem Kontinent den Rücken, zermürbt von einem fragmentierten Binnenmarkt, chronischem Risikokapitalmangel und lähmender Bürokratie. Um diesen fatalen Abwärtstrend zu stoppen, hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Anfang 2026 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos einen radikalen Befreiungsschlag angekündigt: die „EU Inc.“.
Hinter diesem sogenannten 28. Regime verbirgt sich das ehrgeizige Versprechen einer paneuropäischen Unternehmensstruktur, die es Start-ups künftig ermöglichen soll, innerhalb von nur 48 Stunden ein grenzüberschreitend anerkanntes Unternehmen zu gründen – komplett digital, ohne notarielle Beurkundung und mit einem Mindestkapital von lediglich einem Euro. Es ist der ambitionierte Versuch, den dichten Dschungel aus 27 nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen zu durchbrechen und Europas Binnenmarkt endlich zur echten Startrampe für Tech-Giganten umzubauen.
Doch so verlockend die Vision einer bürokratiefreien EU-Gründung auch klingt – bei genauerem Hinsehen offenbaren sich große Risse in dem Plan. Ein Blick auf die drastische Investitionslücke, die nach wie vor zersplitterten Steuersysteme und die historischen Fehlversuche der Europäischen Union zeigt: Ein neues Unternehmensgesetz allein macht noch lange keinen Silicon-Valley-Killer. Ob die EU Inc. tatsächlich der dringend benötigte Gamechanger wird oder als zahnloser Papiertiger in die Geschichte eingeht, hängt nun von entscheidenden politischen Weichenstellungen ab. Eine datengestützte Analyse zeigt, warum diese Maßnahme für Europa überlebenswichtig ist – und weshalb sie dennoch scheitern könnte.
Warum ein neues Unternehmensgesetz allein noch keinen Silicon-Valley-Killer macht
Europäische Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 20. Januar 2026 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos die Gründung einer neuen paneuropäischen Unternehmensstruktur angekündigt, die unter dem Namen EU Inc. firmiert. Diese Initiative, formell als 28. Regime bezeichnet, soll als optionaler, EU-weiter Rechtsrahmen neben den 27 nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen bestehen und Unternehmen ermöglichen, innerhalb von 48 Stunden vollständig online zu gründen, mit einem Mindestkapital von nur einem Euro und ohne notarielle Beurkundung. Der Legislativvorschlag der Kommission wird für das erste Quartal 2026 erwartet, eine operative Umsetzung ist frühestens 2027 geplant. Diese Ankündigung ist eingebettet in die breitere Choose-Europe-Initiative und das geplante Europäische Innovationsgesetz, das ebenfalls 2026 verabschiedet werden soll. Was auf den ersten Blick als revolutionärer Befreiungsschlag wirkt, verdient bei näherer Betrachtung eine differenzierte, datengestützte Einordnung.
Die Vermessung der europäischen Innovationslücke
Um die Tragweite der EU-Inc.-Initiative zu verstehen, muss zunächst das Ausmaß des Problems beziffert werden. Europa leidet nicht an einem Mangel an Ideen, sondern an einem systemischen Defizit bei der Skalierung und Kommerzialisierung von Innovation. Die Zahlen sprechen eine unmissverständliche Sprache: Die kumulierte Investitionslücke in Forschung und Entwicklung zwischen der EU und den USA belief sich bis 2024 auf rund 740 Milliarden Euro, wobei allein im Jahr 2024 eine jährliche Lücke von 114 Milliarden Euro klaffte. Die EU investiert, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, nur etwa halb so viel in Forschung und Entwicklung wie die Vereinigten Staaten, und beim Pro-Kopf-Einkommen in Kaufkraftparitäten liegt Europa rund 34 Prozent hinter den USA zurück.
Noch drastischer zeigt sich die Diskrepanz beim Risikokapital. Zwischen 2013 und 2022 erhielten in der EU ansässige Unternehmen 1,4 Billionen Dollar weniger Risikokapital als ihre amerikanischen Pendants. Die jährlichen Wagniskapitalinvestitionen in Europa betrugen im Schnitt gerade einmal 0,2 Prozent des BIP, verglichen mit 0,7 Prozent in den USA. Selbst nach einer moderaten Erholung erreichte das europäische Risikokapitalvolumen 2025 mit rund 58 Milliarden Dollar nur etwa 22 Prozent des US-amerikanischen Niveaus, obwohl beide Wirtschaftsräume eine vergleichbare Gesamtgröße aufweisen. Die Kluft hat sich in den vergangenen Jahren keineswegs verkleinert: 2013 betrug der Abstand bei den jährlichen Risikokapitalinvestitionen 43 Milliarden Dollar, bis 2022 hatte er sich auf 186 Milliarden Dollar vervierfacht.
Der Binnenmarkt als Illusion: Europas versteckte Binnenzölle
Das zentrale Argument für EU Inc. und das 28. Regime lautet, dass Europas Fragmentierung der eigentliche Innovationskiller sei. Und tatsächlich stützen die Daten diese These auf bemerkenswerte Weise. Der Internationale Währungsfonds schätzt, dass die verborgenen Handelsbarrieren innerhalb des EU-Binnenmarkts einem Zoll von rund 44 Prozent auf Güter und sogar 110 Prozent auf Dienstleistungen entsprechen. Zum Vergleich: In den USA liegt das Äquivalent bei einem Drittel des europäischen Wertes für Güter. Der europäische Binnenmarkt, der sich als Errungenschaft der Integration präsentiert, ist in der Praxis erheblich fragmentierter als gemeinhin angenommen.
Für Start-ups und Scaleups bedeutet diese Fragmentierung konkret: 27 verschiedene Steuersysteme, über 100 verschiedene Mehrwertsteuersätze, divergierende Arbeitsrechtsordnungen und unterschiedliche Produktzertifizierungen für denselben Markt. Eine Umfrage der Europäischen Investitionsbank zeigt, dass 28 Prozent der EU-Start-ups mindestens zehn Prozent ihres Personals allein für regulatorische Aufgaben abstellen müssen. Die Regulierungskosten betragen in Europa rund sieben Prozent des Umsatzes, verglichen mit drei Prozent in den USA. Wenn ein deutsches Unternehmen den polnischen Markt testen will, muss es in der Praxis oft eine lokale Rechtseinheit gründen, obwohl das EU-Recht theoretisch grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit ohne Niederlassung erlaubt.
Mit dem Begriff „28. Regime“ (oder auch 28. Regelung) ist ein geplanter, europaweit einheitlicher Rechtsrahmen gemeint, der zusätzlich und parallel zu den bestehenden nationalen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden soll. Es handelt sich dabei um ein optionales Regelwerk, das die nationalen Gesetze nicht ersetzt, sondern Unternehmen als freiwillige Alternative zur Verfügung steht.
Herkunft des Namens
Der Name leitet sich von der Anzahl der EU-Mitgliedstaaten ab. Aktuell gibt es in der Europäischen Union 27 Mitgliedstaaten, die jeweils ihr eigenes, individuelles nationales Gesellschaftsrecht besitzen. Das geplante EU-weite Regelwerk tritt als zusätzliche, 28. Option exakt neben diese 27 nationalen Systeme. Wenn man so will, wird dem rechtlichen Baukasten der 27 nationalen Rechtsformen schlicht eine 28. europäische Rechtsform hinzugefügt.
Funktionsweise und Zielsetzung
Das Hauptziel dieses Regimes ist der radikale Abbau von Bürokratie im europäischen Binnenmarkt. Bisher müssen Unternehmen, die europaweit expandieren wollen, oft in jedem Mitgliedstaat eine eigene rechtliche Niederlassung gründen und sich durch einen Flickenteppich aus 27 unterschiedlichen Rechtssystemen kämpfen. Das 28. Regime stellt sicher, dass Start-ups und Scaleups unter dem Namen EU Inc. eine einzige europäische Unternehmensform wählen können, die sofort in der gesamten EU rechtlich anerkannt ist.
Geplante rechtliche Reichweite
Das Regelwerk soll idealerweise den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens von der Gründung bis zur möglichen Auflösung abdecken. Die Europäische Kommission plant, verschiedene Rechtsbereiche in diesem harmonisierten Rahmen zu bündeln. Dazu gehört in erster Linie das Gesellschaftsrecht mit einheitlichen Regeln für Gründung, Haftung und Geschäftsführung. Darüber hinaus sollen aber auch Aspekte des Insolvenzrechts, des Arbeitsrechts und der Steuervorschriften integriert werden, um grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten massiv zu vereinfachen.
Der Brain Drain: Europas teuerster Exportartikel sind seine Gründer
Die Konsequenzen dieser Fragmentierung sind messbar und schmerzhaft. Zwischen 2008 und 2021 haben nahezu 30 Prozent der in Europa gegründeten Unicorns ihren Hauptsitz ins Ausland verlagert, die große Mehrheit davon in die Vereinigten Staaten. Nur acht Prozent der weltweiten Scaleups sind in Europa ansässig, während 60 Prozent in Nordamerika beheimatet sind. Rund 15 Prozent der erfolgversprechenden europäischen Gründer entscheiden sich von Anfang an dafür, ihr Unternehmen in den USA aufzubauen. Die Verkaufszyklen sind in den USA schätzungsweise 20 bis 30 Prozent kürzer, und der Zugang zu Wachstumskapital ist substanziell einfacher.
Die Nettozuwanderung von Technologiefachkräften nach Europa ist in den vergangenen Jahren um die Hälfte eingebrochen. Deep-Tech- und KI-Gründer stehen vor besonders kleinen und vorsichtigen Finanzierungsrunden in späteren Phasen, was manche dazu drängt, ihren Hauptsitz oder zumindest die Führungsmannschaft in die USA zu verlagern, wo das Wachstumskapital tiefer, die Entscheidungswege schneller und das Ökosystem fehlertoleranter ist. Dieser Aderlass betrifft nicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch das gesamte Ökosystem, denn mit den Gründern gehen auch potenzielle Angel-Investoren, Mentoren und die Erfahrungsträger für die nächste Gründergeneration verloren.
Unsere EU- und Deutschland-Expertise in Business Development, Vertrieb und Marketing

Unsere EU- und Deutschland-Expertise in Business Development, Vertrieb und Marketing - Bild: Xpert.Digital
Branchenschwerpunkte: B2B, Digitalisierung (von KI bis XR), Maschinenbau, Logistik, Erneuerbare Energien und Industrie
Mehr dazu hier:
Ein Themenhub mit Einblicken und Fachwissen:
- Wissensplattform rund um die globale wie regionale Wirtschaft, Innovation und branchenspezifische Trends
- Sammlung von Analysen, Impulsen und Hintergründen aus unseren Schwerpunktbereichen
- Ein Ort für Expertise und Informationen zu aktuellen Entwicklungen in Wirtschaft und Technologie
- Themenhub für Unternehmen, die sich zu Märkten, Digitalisierung und Brancheninnovationen informieren möchten
Neues EU-Gesetz für Startups kommt, doch die größten Probleme bleiben ungelöst
Was EU Inc. konkret verspricht und warum es Unterstützung verdient
Vor diesem Hintergrund ist die grundsätzliche Stoßrichtung von EU Inc. nicht nur nachvollziehbar, sondern ökonomisch geboten. Der Vorschlag sieht im Kern eine einzige, standardisierte Unternehmensform vor, die in allen 27 Mitgliedstaaten gilt und digitale Gründung innerhalb von 48 Stunden ermöglicht. Die wichtigsten Elemente umfassen ein einheitliches Kapitalregime in der gesamten EU, standardisierte Investitionsdokumentationen, harmonisierte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und ein zentrales EU-Register. Englisch soll als Standardsprache auf EU-Ebene dienen, und es sollen weder physische Präsenz noch notarielle Beglaubigungen erforderlich sein.
Die Initiative hat innerhalb eines bemerkenswert kurzen Zeitraums eine breite Unterstützerbasis aufgebaut. Die Petition, die im Oktober 2024 von einer Koalition europäischer Unternehmer gestartet wurde, darunter Gründer von Stripe, DeepL und Wise, hat über 22.000 Unterschriften gesammelt. Im Januar 2025 wurde das 28. Regime als Säule des Wettbewerbskompasses der Kommission verankert, im Mai 2025 in die Start-up- und Scaleup-Strategie integriert und im Dezember 2025 vom Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments mit 18 Stimmen befürwortet. Die politische Dynamik ist ungewöhnlich stark, und die Unterstützung reicht von der Kommissionspräsidentin über führende Risikokapitalgeber bis in weite Teile der europäischen Gründerszene.
Der Draghi-Bericht zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit vom September 2024 hatte die Dringlichkeit solcher Maßnahmen mit Nachdruck unterstrichen. Er bezifferte den jährlichen Mehrinvestitionsbedarf auf mindestens 750 bis 800 Milliarden Euro und empfahl ausdrücklich die Schaffung einer EU-weiten Rechtsform für innovative Unternehmen. Auch der Letta-Bericht zur Zukunft des Binnenmarkts von April 2024 plädierte für ein 28. Regime als zentrales Instrument zur Überwindung der Binnenmarktfragmentierung.
Historische Warnsignale: Das Scheitern der Societas Europaea
Eine ehrliche Analyse muss jedoch auch die erheblichen Risiken benennen, die dieses Projekt begleiten. Europa hat einen solchen Versuch bereits unternommen und ist gescheitert. Die Societas Europaea, die europäische Aktiengesellschaft, wurde in den 1960er Jahren konzipiert, brauchte rund 30 Jahre bis zur Verabschiedung und trat erst 2004 in Kraft. Das Ergebnis blieb weit hinter den Erwartungen zurück: Bis 2025 gab es lediglich 4.000 bis 5.000 Registrierungen, wovon ein Großteil auf die Tschechische Republik entfiel und viele davon leere Hüllen waren. Die Societas Europaea scheiterte an hohen Mindestkapitalanforderungen von 120.000 Euro, komplexen Gründungsvoraussetzungen, unvollständiger Harmonisierung, da viele Regeln weiterhin auf nationales Recht verwiesen, und vor allem an den umstrittenen Mitbestimmungsregelungen, die Unternehmen aus Ländern mit starkem Arbeitnehmerschutz abschreckten.
Die Lehre aus diesem Fehlschlag ist unmissverständlich: Eine europäische Unternehmensform, die am Ende doch 27 nationale Varianten kennt, wird nicht angenommen. Genau hier liegt das entscheidende Risiko für EU Inc. Berichte deuten darauf hin, dass die Kommission möglicherweise eine Richtlinie statt einer Verordnung vorschlagen könnte. Eine Verordnung wäre unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar und würde echte Einheitlichkeit garantieren, erfordert aber Einstimmigkeit im Rat auf Basis von Artikel 352 des EU-Vertrages. Eine Richtlinie hingegen könnte mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, würde aber den Mitgliedstaaten Spielräume bei der nationalen Umsetzung lassen und riskierte damit genau jene 27 Versionen eines 28. Regimes, vor denen selbst die zuständigen Kommissare öffentlich gewarnt haben.
Strukturelle Grenzen des Ansatzes: Was EU Inc. nicht lösen kann
Selbst bei perfekter Umsetzung als einheitliche Verordnung würde EU Inc. nur einen Teil der europäischen Innovationslücke adressieren. Das Gesellschaftsrecht ist lediglich eine von mehreren Barrieren, und möglicherweise nicht die entscheidendste. Die gravierendsten Engpässe liegen in Bereichen, die EU Inc. bewusst ausklammert oder nur am Rande berührt.
Erstens bleibt das Steuerrecht national. Das 28. Regime soll bewusst nicht in die steuerliche Souveränität der Mitgliedstaaten eingreifen. Ein paneuropäisches Unternehmen muss weiterhin mit 27 unterschiedlichen Körperschaftsteuersystemen, inkonsistenten Mehrwertsteuersystemen und fehlender harmonisierter Behandlung von Forschungsausgaben und Verrechnungspreisen umgehen. Für ein Scaleup, das in ganz Europa tätig wird, verschwindet die steuerliche Komplexität nicht.
Zweitens bleibt das Arbeitsrecht fragmentiert. Die Regelungen zu Mitbestimmung, Kündigungsschutz und Arbeitnehmervertretung in Aufsichtsräten variieren so stark zwischen den Mitgliedstaaten, dass sie schon die Societas Europaea zu Fall gebracht haben. Gewerkschaften und sozialdemokratische Fraktionen im Europäischen Parlament betrachten die mögliche Aushöhlung nationaler Arbeitsschutzstandards mit erheblicher Skepsis.
Drittens löst EU Inc. nicht das fundamentale Kapitaldefizit. Das Problem europäischer Start-ups ist nicht nur, dass die Gründung in mehreren Ländern kompliziert ist, sondern dass schlicht zu wenig Risikokapital vorhanden ist, insbesondere in späteren Finanzierungsrunden. 70 Prozent des Risikokapitals in Europa stammen aus dem Heimatland des Gründers, nahezu null Prozent sind paneuropäisch, und der Rest kommt überwiegend aus den USA. EU-Scaleups beschaffen nur die Hälfte des Kapitals ihrer Pendants in Silicon Valley. Seit Inkrafttreten der DSGVO ist das Risikokapital für europäische Technologieunternehmen relativ zu den USA um 26 Prozent zurückgegangen, wobei die kumulative Lücke zwischen 2015 und 2024 auf 1,21 Billionen Dollar anwuchs.
Viertens fehlt Europa die Recheninfrastruktur für die KI-Ära. Rund drei Viertel der weltweiten GPU-Cluster-Leistung befinden sich in den Vereinigten Staaten, China hält etwa 15 Prozent, und Europa liegt weit abgeschlagen zurück. Rechenleistung ist zum neuen Kapital für Innovation geworden, und ohne sie bleiben selbst die besten Ideen wirkungslos.
Das Europäische Innovationsgesetz als ergänzendes Puzzlestück
Die Kommission scheint diese strukturellen Grenzen zumindest teilweise erkannt zu haben und ergänzt EU Inc. durch das Europäische Innovationsgesetz, das ebenfalls im ersten Quartal 2026 vorgestellt werden soll. Dieses Gesetz soll einen sektorübergreifenden Rechtsrahmen schaffen, der Hemmnisse bei der Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen abbaut, die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Wissenschaft stärkt und den Zugang zu Märkten, Finanzierung, Talenten und Infrastrukturen verbessert. Ein zentrales Element sind regulatorische Sandkästen, kontrollierte Testumgebungen, in denen Innovatoren neue Technologien unter realen Bedingungen erproben können, ohne sofort dem vollen Regulierungsrahmen zu unterliegen. Bis August 2026 muss zudem jeder Mitgliedstaat mindestens einen KI-Regulierungssandkasten einrichten, wie es der EU AI Act vorschreibt.
Die Start-up- und Scaleup-Strategie der Kommission vom Mai 2025 fasst diese Einzelmaßnahmen in einem kohärenten Rahmen zusammen und identifiziert fünf Handlungsfelder: innovationsfreundliche Regulierung, bessere Finanzierung, beschleunigte Markteinführung, Gewinnung und Bindung von Talenten sowie erleichterter Zugang zu Infrastruktur und Netzwerken. Zu den konkreten Instrumenten gehören ein geplanter Scaleup Europe Fund, der privat verwaltet und mitfinanziert wird, ein European Business Wallet als digitale Identität für Wirtschaftsakteure sowie Innovationsstresstests zur Überprüfung der Innovationsfreundlichkeit neuer Regulierung.
Die politische Realität: Zwischen Ambition und Verwässerung
Die größte Gefahr für EU Inc. liegt weniger in der Konzeption als in der politischen Umsetzung. Europa hat eine lange Tradition, ambitionierte Vorschläge im Gesetzgebungsprozess bis zur Unkenntlichkeit zu verwässern. Industrievertretungen haben den Bericht des Europäischen Parlaments zum 28. Regime bereits als unambitioniert, bürokratisch und an den Bedürfnissen der Wirtschaft vorbeigehend kritisiert. Die Spannungslinien verlaufen zwischen denjenigen, die eine offene Unternehmensform für alle Unternehmen fordern, und denjenigen, die sie auf innovative Unternehmen beschränken wollen, zwischen Befürwortern einer Verordnung und Pragmatikern, die eine Richtlinie für politisch realistischer halten, sowie zwischen Mitgliedstaaten, die regulatorische Kontrolle abgeben müssten, und solchen, die von der Vereinfachung am stärksten profitieren würden.
Kurzfristige nationale Interessen bleiben das größte Hindernis. Wie ein Beobachter treffend formuliert: Viele verstehen nicht, dass der Verzicht auf einige nationale Regeln enorme Vorteile für ganz Europa bringen würde. Doch genau diese Einsicht hat sich in drei Jahrzehnten europäischer Gesellschaftsrechtspolitik nie flächendeckend durchgesetzt. Die Arbeitsrechtsfrage allein blockierte die Societas Europaea über 30 Jahre, und es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die Mitbestimmungsfrage bei EU Inc. weniger kontrovers sein wird.
Bewertung: Ein notwendiger, aber nicht hinreichender Schritt
Die nüchterne Bilanz fällt gemischt, aber nicht hoffnungslos aus. Die Diagnose, die EU Inc. zugrunde liegt, ist korrekt. Die Fragmentierung des Binnenmarkts ist ein realer und quantifizierbarer Wettbewerbsnachteil, der Europa Wachstum, Arbeitsplätze und technologische Souveränität kostet. Die Therapie geht in die richtige Richtung, aber sie adressiert nur einen Teil des Problems.
EU Inc. kann die Gründung und den grenzüberschreitenden Betrieb von Unternehmen vereinfachen, und das allein wäre ein Fortschritt. Doch ohne parallele Maßnahmen zur Vertiefung der Kapitalmarktunion, zur Mobilisierung europäischer Ersparnisse für Risikokapital, zum Aufbau von KI-Recheninfrastruktur und zur Schaffung eines tatsächlich einheitlichen Dienstleistungsbinnenmarkts wird EU Inc. an den fundamentalen Strukturproblemen wenig ändern. Der Draghi-Bericht bezifferte den jährlichen Mehrinvestitionsbedarf auf 750 bis 800 Milliarden Euro, was 4,4 bis 4,7 Prozent des EU-BIP entspricht. Ein vereinfachtes Gesellschaftsrecht allein wird diese Summe nicht mobilisieren.
Die entscheidende Frage wird sein, ob der Gesetzgebungsprozess ein Instrument hervorbringt, das wirklich einheitlich, einfach und attraktiv genug ist, um die kritische Masse an Nutzern zu erreichen, die für den Erfolg notwendig ist. Wird EU Inc. als starke Verordnung verabschiedet, die tatsächlich einen einzigen Rechtsrahmen für alle Mitgliedstaaten schafft, hat sie das Potenzial, ein Wendepunkt zu werden. Wird sie als Richtlinie verwässert, die 27 nationale Interpretationen zulässt, droht ihr das Schicksal der Societas Europaea: ein juristisches Kuriosum mit minimaler praktischer Relevanz.
Europa hat in den vergangenen Jahren die Diagnose seines Wettbewerbsproblems mit bewundernswerter Schärfe gestellt, durch den Letta-Bericht, den Draghi-Bericht und nun die Choose-Europe-Initiative. Die intellektuelle Vorarbeit ist geleistet, die Datengrundlage ist umfangreich, und die politische Dynamik ist stärker als bei früheren Versuchen. Was nun folgen muss, ist der schwierigste Teil: die Umsetzung in ein funktionierendes Regelwerk, das nicht am Widerstand nationaler Interessen, an bürokratischer Überregulierung oder an institutioneller Trägheit scheitert. Ob EU Inc. der mutige Schritt wird, als der sie angekündigt wurde, oder ob sie zur nächsten gut gemeinten Brüsseler Initiative wird, die im legislativen Dickicht versandet, wird sich in den kommenden zwölf Monaten entscheiden. Die Gründer Europas können nur hoffen, dass die Politik diesmal liefert, bevor die nächste Generation von Innovatoren wieder den Atlantik überquert.
Ihr globaler Marketing und Business Development Partner
☑️ Unsere Geschäftssprache ist Englisch oder Deutsch
☑️ NEU: Schriftverkehr in Ihrer Landessprache!
Gerne stehe ich Ihnen und mein Team als persönlicher Berater zur Verfügung.
Sie können mit mir Kontakt aufnehmen, indem Sie hier das Kontaktformular ausfüllen oder rufen Sie mich einfach unter +49 7348 4088 965 an. Meine E-Mail Adresse lautet: wolfenstein∂xpert.digital
Ich freue mich auf unser gemeinsames Projekt.





















