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Das Paradox der Arbeitsagentur: Immer mehr Mitarbeiter, immer weniger Erfolg – und Millionen für externe „Experten“

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Veröffentlicht am: 29. Oktober 2025 / Update vom: 29. Oktober 2025 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Das Paradox der Arbeitsagentur: Immer mehr Mitarbeiter, immer weniger Erfolg – und Millionen für externe „Experten“

Das Paradox der Arbeitsagentur: Immer mehr Mitarbeiter, immer weniger Erfolg – und Millionen für externe „Experten“ – Bild: Xpert.Digital

Die Beratungsmillionen der Bundesagentur für Arbeit: Ein Schlag ins Gesicht für Bürgergeld-Empfänger: So fließen Ihre Steuergelder an die teuersten Berater der Welt

Tagessätze von 2.800 €? So großzügig bezahlt der Staat Berater, während beim Bürgergeld jeder Cent zählt

Während Deutschland intensiv über Einsparungen beim Bürgergeld debattiert und die Bundesregierung selbst kleinste Kürzungen als politischen Erfolg feiert, offenbart ein Blick hinter die Kulissen der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine völlig andere Realität. In einem System, das von einem tiefen Widerspruch geprägt ist, fließen Hunderte Millionen Euro an die teuersten Beratungsunternehmen der Welt, während bei den Schwächsten der Gesellschaft gespart wird. Offiziell hat die BA zwischen 2015 und 2024 zwar “nur” 123 Millionen Euro für externe Expertise ausgegeben, doch diese Zahl ist lediglich die Spitze eines Eisbergs. Die Dunkelziffer, versteckt in als IT-Dienstleistungen deklarierten Aufträgen, dürfte die tatsächlichen Kosten um ein Vielfaches übersteigen.

Dieses Vorgehen ist kein Einzelfall, sondern Symptom eines systemischen Problems, das seit den Hartz-Reformen tief in der deutschen Arbeitsverwaltung verankert ist. Unter dem Deckmantel der unumgänglichen Digitalisierung und der Notwendigkeit hochspezialisierten Wissens hat sich eine dauerhafte Abhängigkeit von globalen Playern wie McKinsey, Boston Consulting Group und Accenture etabliert. Diese Firmen profitieren von Tagessätzen auf Silicon-Valley-Niveau und einer grassierenden Intransparenz, die vom Bundesrechnungshof seit Jahren scharf kritisiert wird. Das Ergebnis ist ein Paradoxon: Die Bundesagentur wächst personell und wird immer teurer, doch ihre Kernaufgabe – die Vermittlung von Menschen in Arbeit – erfüllt sie immer schlechter. Die Zahl der Vermittler sinkt drastisch, die Erfolgsquote bricht ein. Der folgende Text legt die fragwürdige Prioritätensetzung, die Interessenkonflikte und die massive Verschwendung von Steuergeldern offen, die dem öffentlichen Sparzwang beim Bürgergeld Hohn sprechen.

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Während das Bürgergeld gekürzt wird, fließen Hunderte Millionen an die teuersten Berater der Welt

Die Bundesagentur für Arbeit steht vor einem Paradox, das die Widersprüche deutscher Sozialpolitik exemplarisch offenlegt. Während die Bundesregierung intensiv nach Einsparmöglichkeiten beim Bürgergeld sucht und selbst marginale Kürzungen im dreistelligen Millionenbereich als Erfolg verbucht, zeigen exklusive Zahlen ein ganz anderes Bild bei den Verwaltungsausgaben der größten deutschen Bundesbehörde. Zwischen 2015 und 2024 flossen nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 123 Millionen Euro an externe Beratungsunternehmen. Die Dunkelziffer dürfte allerdings erheblich höher liegen, da viele IT-Dienstleistungen und spezialisierte Unterstützungsleistungen nicht in dieser offiziellen Berichterstattung erfasst werden.

Diese Summen erscheinen zunächst überschaubar im Vergleich zu den Gesamtausgaben der Bundesagentur, die 2025 bei rund 47,8 Milliarden Euro liegen. Doch der Blick in die Details offenbart ein systemisches Problem, das weit über reine Zahlenspiele hinausgeht und grundsätzliche Fragen zur Funktionsweise und Effizienz der deutschen Arbeitsverwaltung aufwirft.

Der stille Aufstieg der Beratungsindustrie in der Arbeitsverwaltung

Die Geschichte der Beratungsausgaben bei der Bundesagentur für Arbeit beginnt nicht zufällig mit der Hartz-Reform im Jahr 2004. Der Umbau der damaligen Bundesanstalt für Arbeit zur heutigen Bundesagentur für Arbeit war von Anfang an eng mit externen Beratern verknüpft. Zwischen 2004 und 2016 schloss die Behörde Verträge mit einem Gesamtvolumen von mehr als 255 Millionen Euro ab, wovon tatsächlich 185 Millionen Euro ausgezahlt wurden. Die Liste der beauftragten Unternehmen liest sich wie das Who is Who der globalen Beratungsindustrie: McKinsey, Boston Consulting Group, Ernst and Young, IBM Deutschland und Accenture.

Mehr als die Hälfte dieser Summen entfiel auf die IT-Modernisierung. Jeweils rund 30 Millionen Euro kassierten die Beratungsunternehmen bei der Qualifizierung von Mitarbeitern sowie bei der Beratung zur Einführung und Umsetzung der Hartz-Gesetze. Besonders brisant erscheint dabei die Rolle von Roland Berger, dessen Unternehmensberatung zwischen 2002 und 2005 insgesamt sechs Verträge im Wert von fast 10 Millionen Euro erhielt. Ein Manager aus Bergers Firma war zuvor Mitglied der Hartz-Kommission gewesen, die jene Reformen konzipierte, deren Umsetzung Berger dann beratend begleitete. Ein klassischer Fall von Interessenvermischung, bei dem dieselben Akteure erst die Spielregeln definieren und anschließend für deren Umsetzung bezahlt werden.

Die offiziellen Zahlen bilden jedoch nur einen Bruchteil der tatsächlichen Ausgaben ab. Die Bundesregierung räumt selbst ein, dass es keine einheitliche Definition für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen gibt. Viele IT-Projekte werden als technische Dienstleistungen klassifiziert und tauchen nicht in den Beraterberichten auf. Der Bundesrechnungshof kritisiert seit Jahren diese mangelnde Transparenz. In einem Prüfbericht von 2023 stellt die oberste Finanzkontrolle fest, dass die Beraterberichte der Bundesregierung nur unvollständige Angaben enthalten, voller Fehler seien und in einem Drittel der Fälle nicht einmal die Namen der beauftragten Firmen genannt würden.

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Tagessätze wie im Silicon Valley für deutsche Behördenarbeit

Die Kostenstruktur der Beratungsverträge offenbart eine bemerkenswerte Großzügigkeit. Nach Informationen aus Vergabeverfahren werden externe Berater bei Bundesbehörden mit Tagessätzen zwischen 1000 und 2800 Euro bezahlt. Im Durchschnitt liegen die Sätze bei etwa 1000 Euro für einfache Analysten und bis zu 1850 Euro für Partner großer Beratungshäuser. Diese Beträge bewegen sich auf dem Niveau internationaler Top-Consultants und übertreffen die Personalkosten interner Mitarbeiter um ein Vielfaches.

Ein besonders skandalöses Beispiel lieferte McKinsey im Jahr 2017 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Beratungsfirma hatte dort in einem internen Büroversehen Praktikanten als vollwertige Berater abgerechnet und dafür einen Tagessatz von 2800 Euro kassiert. Insgesamt wurden 280.000 Euro für drei Praktikanten mit insgesamt 100 Arbeitstagen in Rechnung gestellt, bevor der Fehler auffiel und korrigiert wurde. Der Fall ist symptomatisch für eine Branche, die ihre Marktmacht gegenüber öffentlichen Auftraggebern systematisch ausnutzt.

Bei der Bundesagentur für Arbeit selbst erhielt McKinsey 2016 einen vierjährigen Auftrag mit einem Volumen von bis zu 21 Millionen Euro. Der Vertrag umfasste 7200 Beratertage und betraf IT-Beratungsleistungen. Besonders pikant: Seit November 2016 war der frühere McKinsey-Mann Markus Schmitz als Generalbevollmächtigter für Digitales bei der Bundesagentur tätig. Zwar versicherte ein Behördensprecher, Schmitz sei zu keinem Zeitpunkt in das Vergabeverfahren an seinen alten Arbeitgeber eingebunden gewesen, doch solche Personalverflechtungen werfen grundsätzliche Fragen zur Unabhängigkeit öffentlicher Entscheidungen auf.

Digitalisierung als Dauerbaustelle und Goldgrube

Die Digitalisierung ist zum wichtigsten Argument für den Einsatz externer Berater geworden. Für 2025 plant die Bundesagentur für Arbeit Ausgaben von 886 Millionen Euro für IT und die weitere Digitalisierung ihrer Dienstleistungen. Das IT-Systemhaus der Bundesagentur betreut über 100 eigene IT-Systeme in redundanten, hochverfügbaren Rechenzentren als Private Cloud. Pro Jahr werden rund 30 parallel laufende Projekte, 2400 fachliche Änderungen und 10.000 technische Änderungen durchgeführt.

Diese beeindruckenden Zahlen werfen jedoch die Frage auf, warum eine Organisation mit 101.300 Mitarbeitern und einer eigenen IT-Abteilung derart auf externe Unterstützung angewiesen ist. Die Bundesregierung rechtfertigt dies mit der Notwendigkeit hochspezialisierten, temporären Know-hows auf neuestem Stand der Technik. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke heißt es, notwendiges Wissen könne in Breite und Tiefe durch interne Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit nicht oder nicht vollumfänglich abgedeckt werden. Der Bedarf sei neuartig und temporär, das abgerufene Know-how hochspezialisiert.

Diese Argumentation steht jedoch in eklatantem Widerspruch zur Realität. Die Digitalisierung ist keine temporäre Herausforderung, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Wenn derselbe Bedarf Jahr für Jahr besteht und die gleichen Beratungsfirmen immer wieder beauftragt werden, kann kaum von temporären Spezialfällen die Rede sein. Vielmehr deutet dies auf strukturelle Defizite hin: Entweder fehlt der Bundesagentur tatsächlich dauerhaft die notwendige Expertise, dann müsste diese aufgebaut werden, oder es fehlt der politische Wille, intern vorhandenes Wissen zu nutzen.

Der Bundesrechnungshof kritisiert genau diesen Punkt. In einem Prüfbericht von 2025 stellt die Behörde fest, dass die Bundesregierung keine Strategie habe, ihre Abhängigkeit von externen Beratern zu verringern. Besonders im IT-Bereich müsse der Bund eigene Kompetenzen aufbauen, andernfalls sei die Integrität der Verwaltung in Gefahr. Die meisten Ministerien hätten nicht einmal konkrete Abbauziele für Beraterverträge formuliert. Beim Projekt IT-Konsolidierung Bund habe das Innenministerium mit dem Finanzcontrolling sogar eine Kernaufgabe ausgelagert.

Die Personalparadoxie der Bundesagentur

Die Bundesagentur für Arbeit beschäftigt zum Jahresende 2024 insgesamt 114.100 Mitarbeiter, ein Anstieg um 1100 Personen gegenüber dem Vorjahr. Die Personalkosten sind von 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 5,58 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen. Rechnet man das Personal in den Jobcentern hinzu, die gemeinsam von Bundesagentur und Kommunen getragen werden, arbeiten über 140.000 Menschen für die deutsche Arbeitsverwaltung.

Trotz dieses massiven Personalstocks sinkt ausgerechnet die Zahl der Arbeitsvermittler kontinuierlich. Standen 2015 noch 19.593 Vollzeitstellen für die Vermittlung zur Verfügung, waren es 2024 nur noch 13.942, ein Rückgang um 30 Prozent. Gleichzeitig wuchs die Riesenbehörde insgesamt weiter. Diese Entwicklung führt zu einem paradoxen Ergebnis: Die Bundesagentur wird immer größer und teurer, ihre Kernaufgabe, die Vermittlung von Arbeitslosen in Beschäftigung, wird aber immer ineffizienter.

Die direkten Vermittlungen durch die Bundesagentur sind regelrecht eingebrochen. Im Jahr 2015 wurden noch 13,2 Prozent aller Jobwechsel durch Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur ausgelöst, 2024 sind es nur noch 4,9 Prozent. Ein neuer Tiefstand. Die verbliebenen Vermittler erreichen im Schnitt rechnerisch nur noch sechs erfolgreiche Job-Vermittlungen pro Jahr, also eine jeden zweiten Monat. Früher waren es 15 im Jahr.

Der Sozialökonom Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg bringt das Dilemma auf den Punkt: Die Bundesagentur für Arbeit sei ein Moloch mit unglaublich hohen Verwaltungs- und Personalkosten. Ausgerechnet im Kerngeschäft, der Vermittlung von Menschen in Arbeit, gebe es aber weniger Mitarbeiter. Und diese arbeiteten offensichtlich deutlich weniger effizient. Der Aufwuchs um Tausende Behördenstellen sei nicht verständlich. Diese Bundesagentur und ihre Abteilungen gehörten auf den Prüfstand.

Die Bundesagentur selbst verweist darauf, dass mehr als die Hälfte der Mitarbeiter eher konjunkturunabhängige Arbeiten ausübten, die nicht mit der aktuellen Entwicklung der Arbeitslosigkeit korrespondierten. Als Beispiel wird Berufsberatung genannt. Diese Erklärung wirft jedoch weitere Fragen auf: Wenn mehr als die Hälfte der Mitarbeiter mit Tätigkeiten beschäftigt ist, die nicht direkt mit der Arbeitslosigkeit zusammenhängen, welchen Mehrwert liefern dann externe Berater, die zusätzlich beauftragt werden?

 

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Beraterbranche boomt, Sozialausgaben schrumpfen: Wer zahlt den Preis? Warum Einsparversprechen beim Bürgergeld an Beraterausgaben scheitern

Bürgergeld-Kürzungen versus Beraterluxus

Der Kontrast zwischen den Sparanstrengungen beim Bürgergeld und der Großzügigkeit bei Beraterverträgen könnte kaum größer sein. Die Bundesregierung plant für 2025 beim Bürgergeld Einsparungen von rund 2,5 Milliarden Euro gegenüber 2023. Diese Zahl klingt beeindruckend, basiert jedoch auf optimistischen Annahmen und einer Nullrunde beim Regelsatz trotz steigender Arbeitslosenzahlen.

Die jüngsten Verschärfungen beim Bürgergeld, die im Oktober 2025 beschlossen wurden, bringen nach Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums kaum nennenswerte Einsparungen. Laut Gesetzentwurf sollen 2026 lediglich 86 Millionen Euro eingespart werden, 2027 sogar nur noch 69 Millionen Euro. Ab 2028 rechnet die Arbeitsministerin sogar mit Mehrkosten. Bei Gesamtausgaben von rund 52 Milliarden Euro für das Bürgergeld entspricht dies einer Einsparung von weniger als 0,2 Prozent.

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte im Wahlkampf noch Einsparungen von fünf Milliarden Euro beim Bürgergeld versprochen. Diese Zahl erwies sich jedoch als unrealistisch. Selbst wenn es gelänge, 100.000 Bürgergeldempfänger in einen Job zu bringen, würde der Staat jährlich etwa drei Milliarden Euro sparen. Doch die wirtschaftliche Lage macht solche Erfolge unwahrscheinlich. Die Arbeitslosigkeit steigt seit Mitte 2022 kontinuierlich, und die Konjunkturprognosen für 2025 sind düster.

In diesem Kontext wirken die 123 Millionen Euro, die zwischen 2015 und 2024 offiziell an externe Berater flossen, wie ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die von Leistungskürzungen betroffen sind. Rechnet man die nicht erfassten IT-Dienstleistungen und die versteckten Beratungskosten hinzu, dürfte die tatsächliche Summe deutlich höher liegen. Allein die 886 Millionen Euro, die 2025 für IT und Digitalisierung eingeplant sind, übertreffen die gesamten geplanten Bürgergeld-Einsparungen um ein Vielfaches.

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Die systemische Abhängigkeit von externen Beratern

Die Beratungsausgaben sind kein auf die Bundesagentur für Arbeit begrenztes Problem, sondern ein gesamtstaatliches Phänomen. Die Bundesregierung hat ihre Ausgaben für externe Beratungsleistungen von 186 Millionen Euro im Jahr 2021 auf knapp 240 Millionen Euro im Jahr 2023 gesteigert, ein Anstieg um 39 Prozent in nur drei Jahren. Zwischen 2020 und 2023 gab die Bundesregierung insgesamt mehr als 1,6 Milliarden Euro für externe Berater aus.

An der Spitze steht das Bundesinnenministerium mit Ausgaben von fast 60 Millionen Euro allein im Jahr 2023. Das Finanzministerium folgt mit 38,2 Millionen Euro. Auch hier gilt: Die offiziellen Zahlen erfassen nur einen Teil der Realität. Viele Leistungen, insbesondere im IT-Bereich, fallen aus der Berichtspflicht heraus. Der Bundesrechnungshof moniert, dass dadurch eine wirksame parlamentarische Kontrolle nicht gewährleistet sei.

Die Beraterkosten der gesamten Bundesverwaltung haben sich in weniger als zehn Jahren verdoppelt, während gleichzeitig das Personal um rund 50.000 Stellen auf etwa 300.000 Beschäftigte aufgestockt wurde. Dieser parallele Anstieg von eigenem Personal und externen Beratern ist ökonomisch schwer zu rechtfertigen. Entweder wird das vorhandene Personal nicht effizient eingesetzt, oder die falschen Leute werden eingestellt.

Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass die tatsächlichen Ausgaben für externe Expertisen weitaus höher liegen als offiziell angegeben. Unter Einbeziehung von Forschungsaufträgen, wissenschaftlichen Gutachten und offiziellen Beratergremien kämen schnell deutlich höhere Summen zusammen. Das Problem sei nicht nur die Verschwendung von Steuergeldern, sondern auch die Gefährdung der staatlichen Unabhängigkeit. Wenn zu viele private Firmen in Ministerien eingebunden würden, beeinflussten diese auch die Arbeit und Entscheidungen in den Behörden.

## Die ökonomische Logik hinter der Beratungsindustrie

Die Beratungsindustrie profitiert von strukturellen Fehlanreizen im öffentlichen Sektor. Anders als in der Privatwirtschaft, wo Beratungskosten direkt auf die Rendite durchschlagen und deshalb kritisch geprüft werden, fehlt im öffentlichen Dienst dieser Mechanismus. Budgets werden jährlich neu verhandelt, nicht verbrauchte Mittel verfallen häufig, und der Erfolg von Projekten lässt sich nur schwer messen.

Für Entscheidungsträger in Behörden ist es oft der bequemere Weg, externe Berater zu beauftragen, statt interne Konflikte zu riskieren oder eigene Kompetenzen aufzubauen. Berater bieten Legitimation für schwierige Entscheidungen, verteilen die Verantwortung auf mehrere Schultern und bringen vermeintlich neutrales Expertenwissen ein. Gleichzeitig schaffen sie eine Abhängigkeit, die sich selbst perpetuiert: Je mehr ausgelagert wird, desto weniger interne Kompetenz bleibt erhalten, was wiederum neue Beratungsaufträge rechtfertigt.

Die großen Beratungshäuser haben dieses System perfektioniert. Sie platzieren ihre Alumni in Schlüsselpositionen des öffentlichen Dienstes, pflegen enge Kontakte zur Politik und prägen durch ihre Rolle in Kommissionen und Gremien die Agenda. Die Hartz-Kommission ist dafür ein Paradebeispiel: Berater konzipierten die Reformen und verdienten anschließend Millionen an deren Umsetzung.

Die Kosten dieser Abhängigkeit gehen weit über die direkten Ausgaben hinaus. Institutionelles Wissen geht verloren, wenn kritisches Know-how nicht mehr intern aufgebaut wird. Die Verwaltung verliert die Fähigkeit, Probleme eigenständig zu analysieren und Lösungen zu entwickeln. Es entsteht eine Zwei-Klassen-Verwaltung, in der hochbezahlte externe Berater neben frustrierten internen Mitarbeitern arbeiten, deren Expertise systematisch ignoriert wird.

Alternativen und Reformansätze

Der neue Bundesagentur-Chef Detlef Scheele kündigte bereits 2017 an, verstärkt auf eigene Fachkenntnisse zu setzen und Beratereinsätze zu reduzieren. Passiert ist wenig. Die strukturellen Probleme erfordern grundlegendere Reformen. Erstens muss die Bundesagentur massiv in den Aufbau eigener Digitalkompetenzen investieren. Die 886 Millionen Euro, die 2025 für IT ausgegeben werden, sollten primär in die Qualifizierung eigener Mitarbeiter und den Aufbau interner Kapazitäten fließen, nicht in externe Beraterverträge.

Zweitens braucht es verbindliche Obergrenzen für Beratungsausgaben und eine transparente Berichtspflicht, die auch IT-Dienstleistungen und andere Unterstützungsleistungen umfasst. Der Bundesrechnungshof hat konkrete Vorschläge zur Reform der Beraterberichterstattung vorgelegt, die umgesetzt werden müssen. Dazu gehört auch eine Veröffentlichungspflicht für alle Beraterverträge ab einer bestimmten Größenordnung.

Drittens sollten Personalentscheidungen überdacht werden. Statt die Zahl der Vermittler zu reduzieren, während die Gesamtbelegschaft wächst, muss die Bundesagentur ihre Ressourcen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Die Tatsache, dass nur noch knapp 14.000 Vollzeitstellen für die Vermittlung zur Verfügung stehen, während über 100.000 Menschen insgesamt beschäftigt sind, deutet auf eine massive Fehlallokation hin.

Viertens benötigt Deutschland eine grundsätzliche Debatte über die Rolle externer Berater im öffentlichen Sektor. Beratung kann in Einzelfällen sinnvoll sein, wenn tatsächlich temporäre Spezialexpertise benötigt wird. Sie darf jedoch nicht zur Dauereinrichtung werden, die Kernaufgaben der Verwaltung ersetzt. Die Integrität und Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung müssen gewahrt bleiben.

Zwischen Sparzwang und Verschwendung

Die Beratungsausgaben der Bundesagentur für Arbeit offenbaren ein fundamentales Glaubwürdigkeitsproblem der deutschen Sozialpolitik. Während von Arbeitslosen und Bürgergeldempfängern maximale Effizienz, Eigenverantwortung und Verzicht gefordert werden, leistet sich die Verwaltung selbst Ausgaben, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Die 123 Millionen Euro, die offiziell zwischen 2015 und 2024 an Berater flossen, sind dabei nur die Spitze des Eisbergs.

Die wahre Summe dürfte ein Vielfaches betragen, wenn man alle versteckten Beratungsleistungen, IT-Dienstleistungen und Unterstützungsaufträge einrechnet. Allein die jährlichen IT-Ausgaben von fast 900 Millionen Euro zeigen das wahre Ausmaß der Abhängigkeit von externen Dienstleistern. Diese Ausgaben stehen in krassem Gegensatz zu den mickrigen Einsparungen beim Bürgergeld, die trotz großer politischer Ankündigungen nicht einmal 100 Millionen Euro jährlich erreichen.

Das Problem ist nicht nur die Höhe der Ausgaben, sondern ihre Symbolkraft. Sie zeigen, dass es zwei Standards gibt: einen für die Verwaltung und einen für die Verwalteten. Während Bürgergeldempfänger für jede verpasste Termin mit Kürzungen rechnen müssen, können sich Behörden jahrzehntelang externe Berater leisten, ohne dass sich die Effizienz messbar verbessert. Im Gegenteil: Die Vermittlungsquote ist auf einem historischen Tiefstand, obwohl mehr Geld denn je in die Verwaltung fließt.

Die Bundesagentur für Arbeit steht damit stellvertretend für ein größeres Versagen des deutschen Sozialstaats. Es geht nicht um die Frage, ob gespart werden muss, sondern wo gespart wird. Die politisch Schwachen tragen die Last der Kürzungen, während die Mächtigen weiter aus dem Vollen schöpfen. McKinsey, BCG und die anderen großen Beratungshäuser verdienen prächtig an einem System, das seine eigentlichen Nutzer im Stich lässt.

Eine moderne Arbeitsverwaltung sollte in der Lage sein, ihre Aufgaben weitgehend eigenständig zu bewältigen. Sie sollte über ausreichend internes Know-how verfügen, um Digitalisierungsprojekte zu steuern, Prozesse zu optimieren und ihre Mitarbeiter zu qualifizieren. Wenn dies nach mehr als 20 Jahren Reform und Hunderten Millionen Euro für Berater immer noch nicht der Fall ist, dann liegt das Problem nicht im fehlenden externen Input, sondern in den internen Strukturen.

Die Lösung kann nicht sein, noch mehr Geld in externe Berater zu investieren. Stattdessen muss die Bundesagentur endlich lernen, auf eigenen Beinen zu stehen. Das bedeutet, systematisch interne Kompetenzen aufzubauen, die richtigen Leute einzustellen und vorhandenes Personal sinnvoll einzusetzen. Es bedeutet auch, die Kernaufgaben wieder in den Mittelpunkt zu stellen und die ausufernde Bürokratie zurückzufahren.

Die Alternative wäre eine dauerhafte Abhängigkeit von einer globalen Beratungsindustrie, die wenig Interesse an nachhaltigen Lösungen hat. Denn jedes gelöste Problem bedeutet weniger Folgeaufträge. Eine handlungsfähige Verwaltung braucht Deutschland jedoch dringend. Dafür müsste die Politik allerdings den Mut aufbringen, unbequeme Entscheidungen zu treffen und gegen mächtige Interessengruppen vorzugehen. Die Beraterlobby gehört zweifellos dazu.

Solange dieser Mut fehlt, werden weiterhin Hunderte Millionen Euro an Beratungsfirmen fließen, während bei den Schwächsten der Gesellschaft gespart wird. Die Bundesagentur für Arbeit wird weiter wachsen, teurer werden und ineffizienter arbeiten. Und die Vermittlungsquote wird weiter sinken, während die Zahl der Beraterstunden steigt. Ein Zustand, den sich ein reiches Land wie Deutschland eigentlich nicht leisten kann, aber offensichtlich weiterhin leistet.

 

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