Das Märchen vom teuren Öl: 80 Milliarden Euro Gewinn – Die wahre Ursache für die Preisexplosion an der Zapfsäule
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Xpert.Digital bei Google bevorzugen ⓘVeröffentlicht am: 21. September 2026 / Update vom: 21. September 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Das Märchen vom teuren Öl: 80 Milliarden Euro Gewinn – Die wahre Ursache für die Preisexplosion an der Zapfsäule – Kreativbild zum Thema, mit KI: Xpert.Digital
Wie Energiekonzerne wirklich ihre Rekordmargen erzielen: Geheime Preisabsprachen beim Tanken? Was das Kartellamt über die Öl-Milliarden weiß
Spritpreise außer Kontrolle: Warum der Tankrabatt scheitert und wer wirklich kassiert
Rekordprofite trotz Krise: Versagt die Politik bei der Kontrolle der Öl-Giganten?
Wenn die Preise an der Zapfsäule explodieren und Ölkonzerne zeitgleich historische Rekordgewinne in Milliardenhöhe einfahren, ist die öffentliche Empörung groß – und verständlich. Doch wer den Konzernen pauschal illegale Kartellabsprachen oder der Politik systematische Korruption vorwirft, greift zu kurz. Die Realität des globalen Ölmarktes ist komplexer, aber keineswegs weniger brisant. Wie verwandeln sich geopolitische Krisen und knappe Kapazitäten in derart astronomische Dividenden? Warum ist das Bundeskartellamt oft machtlos, und weshalb entpuppt sich der beliebte Tankrabatt als teurer wirtschaftspolitischer Fehler? Diese tiefgehende Analyse ordnet die spektakulären Zahlen sachlich ein, durchleuchtet die Mechanismen der Preisbildung vom Bohrloch bis zur Tankstelle und zeigt auf, welche Maßnahmen – von einer intelligenten Übergewinnsteuer bis hin zu radikaler Markttransparenz – jetzt wirklich notwendig sind, um Verbraucher zu entlasten und die Marktmacht der Energie-Giganten zu begrenzen.
Krisengewinne der Ölkonzerne: Marktergebnis, Machtproblem oder politisches Versagen?
Wenn die Krise an der Zapfsäule zur Dividende wird
Acht der größten Ölkonzerne verdienten im zweiten Quartal 2026 zusammen fast 93 Milliarden US-Dollar, umgerechnet rund 80 Milliarden Euro. Im Vorjahresquartal waren es knapp 50 Milliarden US-Dollar beziehungsweise ungefähr 43 Milliarden Euro. Die Größenordnung ist real und politisch brisant: Während Haushalte und Unternehmen höhere Kraftstoff- und Transportkosten tragen, verwandelt sich derselbe Preisschock bei großen Produzenten in außergewöhnlich hohe Gewinne.
Die naheliegende Empörung ist deshalb verständlich. Sie ersetzt jedoch keine ökonomische Prüfung. Aus einem verdoppelten Konzerngewinn folgt weder automatisch ein illegales Kartell noch der Beweis, dass sämtliche Mehrerträge ohne höhere Kosten entstanden sind. Umgekehrt wäre es ebenso falsch, die Entwicklung lediglich als normales Ergebnis von Angebot und Nachfrage abzutun. In einem konzentrierten, vertikal integrierten und für die gesamte Volkswirtschaft unverzichtbaren Markt können Knappheitsrenten entstehen, die zwar legal, aber verteilungspolitisch problematisch und teilweise steuerlich abschöpfbar sind.
Die sachlich begründete Perspektive lautet daher: Die Rekordgewinne sind überwiegend eine Folge höherer Marktpreise, knapper Transport- und Verarbeitungskapazitäten sowie der besonderen Stellung integrierter Energiekonzerne. Sie sind nicht schon für sich genommen ein Beweis für Preisabsprachen oder Korruption. Dennoch rechtfertigen sie eine deutlich schärfere Transparenz, eine wirksamere Missbrauchsaufsicht und eine klug konstruierte Besteuerung außergewöhnlicher ökonomischer Renten. Der entscheidende Fehler der Politik wäre, Verbraucher mit pauschalen Tankrabatten zu entlasten, ohne gleichzeitig die Preisbildung im Großhandel und in den Raffinerien offenzulegen.
Die spektakuläre Zahl richtig einordnen
Die häufig genannten 80 Milliarden Euro sind keine amtliche Kennzahl für den deutschen Kraftstoffmarkt, sondern die umgerechnete Summe der Quartalsgewinne von Saudi Aramco, BP, Shell, Equinor, TotalEnergies, Eni, Chevron und ExxonMobil. Diese Unternehmen unterscheiden sich erheblich nach Größe, Fördervolumen, Raffineriegeschäft, Handelsaktivitäten, geografischer Präsenz und Rechnungslegung. Saudi Aramco allein meldete für das zweite Quartal 2026 einen bereinigten Nettogewinn von 33,4 Milliarden US-Dollar. ExxonMobil wies 14,5 Milliarden US-Dollar Gewinn aus, Shell bereinigte Erträge von 9,8 Milliarden US-Dollar.
Der aggregierte Betrag beschreibt somit die globale Profitabilität großer Energiekonzerne, nicht die Marge an deutschen Tankstellen. Gewinne aus der Rohölförderung in Saudi-Arabien, dem Permian Basin oder der Nordsee werden mit Ergebnissen aus Raffinerien, Flüssigerdgas, Chemie, Stromhandel und Tankstellennetzen zusammengezählt. Für die politische Debatte ist die Summe trotzdem relevant, weil sie zeigt, wie stark ein externer Preisschock die Ertragslage der Branche verändert. Für den Nachweis eines konkreten Wettbewerbsverstoßes in Deutschland reicht sie aber nicht.
Auch der Vergleich mit dem Vorjahresquartal muss sorgfältig gelesen werden. Quartalsgewinne großer Rohstoffunternehmen schwanken stark, weil sich Marktpreise, Fördermengen, Lagerbewertungen, Abschreibungen, Handelsresultate und Wechselkurse verändern. Ein niedriger Vergleichswert kann eine Wachstumsrate optisch vergrößern. Die Verdopplung bleibt außergewöhnlich, doch eine belastbare Bewertung sollte zusätzlich freie Cashflows, investiertes Kapital, Förderkosten, Raffineriemargen und längerfristige Durchschnittsgewinne betrachten. Gerade für eine Übergewinnsteuer ist nicht der medienwirksame Quartalsvergleich entscheidend, sondern ein klar definierter Referenzgewinn über mehrere normale Jahre.
Hohe Gewinne sind nicht automatisch illegal
In einer Marktwirtschaft dürfen Unternehmen Gewinne erzielen, auch sehr hohe. Gewinne erfüllen Funktionen: Sie vergüten eingesetztes Kapital, tragen Risiken, finanzieren Investitionen und lenken Ressourcen in Bereiche, in denen Knappheit herrscht. Problematisch wird die Situation, wenn ein Unternehmen Preise durch verbotene Absprachen koordiniert, eine marktbeherrschende Stellung missbraucht, Wettbewerber verdrängt oder strukturelle Engpässe gezielt ausnutzt, ohne dass Wettbewerb den Spielraum begrenzt.
Kartellrecht und Steuerrecht stellen deshalb unterschiedliche Fragen. Das Kartellrecht prüft, ob der Wettbewerb beschränkt oder Marktmacht missbraucht wird. Eine Übergewinnsteuer prüft dagegen, ob ein Teil außergewöhnlicher Erträge als ökonomische Rente abgeschöpft werden soll. Ein Gewinn kann vollständig legal entstanden und dennoch Gegenstand einer Sonderabgabe sein. Umgekehrt beweist eine hohe Steuerzahlung nicht, dass der Wettbewerb funktioniert.
Der Begriff „Übergewinn“ ist im politischen Sprachgebrauch unscharf, lässt sich ökonomisch aber präzisieren. Gemeint ist der Teil des Gewinns, der über eine normale Verzinsung des eingesetzten Kapitals und eine angemessene Risikoprämie hinausgeht. Bei Rohstoffen entsteht diese Rente häufig, wenn die Marktpreise stark steigen, während die Förderkosten bereits erschlossener Felder nur wenig zunehmen. Genau deshalb kann ein Konzern bei unveränderter Produktion und ähnlichen laufenden Kosten deutlich mehr verdienen. Die zusätzliche Rendite stammt dann nicht primär aus höherer Produktivität, sondern aus der Knappheit eines Gutes und aus Eigentumsrechten an besonders günstigen Lagerstätten.
Eigene Ölfelder sind kein Einkauf zum Nulltarif
Die Behauptung, große Mineralölkonzerne seien von höheren Weltmarktpreisen nicht betroffen, weil sie sich aus eigenen Ölfeldern versorgten, greift zu kurz. Vertikal integrierte Unternehmen besitzen zwar Förderrechte, Raffinerien, Handelsgesellschaften und teilweise Tankstellennetze. Innerhalb eines Konzerns werden Rohöl und Produkte dennoch üblicherweise zu marktbezogenen Verrechnungspreisen bewertet. Der wirtschaftliche Grund ist der Opportunitätswert: Ein selbst gefördertes Barrel, das in der eigenen Raffinerie verarbeitet wird, könnte alternativ zum aktuellen Marktpreis verkauft werden.
Steigt der Weltmarktpreis, erhöht sich deshalb der Wert der eigenen Förderung, auch wenn die technischen Kosten des Förderbetriebs kaum steigen. Für den Gesamtkonzern ist das ein Gewinn auf der Förderstufe. Für die Raffinerie bleibt das Rohöl ökonomisch teuer, weil seine Verwendung auf den Verkaufserlös am Markt verzichtet. Wer den historischen Förderaufwand statt dieses Opportunitätswerts ansetzt, verwechselt Buchkosten mit wirtschaftlichen Kosten und unterschätzt die Funktion von Marktpreisen bei der Zuteilung knapper Ressourcen.
Damit ist nicht gesagt, dass jeder Preisaufschlag gerechtfertigt wäre. Integrierte Konzerne können gleichzeitig auf mehreren Stufen verdienen: an der Förderung, am Handel, an hohen Raffineriemargen und am Vertrieb. Gerade diese vertikale Integration erschwert die öffentliche Bewertung. Ein niedrig ausgewiesener Gewinn des Tankstellengeschäfts kann mit hohen Erträgen im Großhandel oder in der Raffinerie einhergehen. Eine wirksame Untersuchung muss daher die gesamte Wertschöpfungskette betrachten und darf nicht bei den sichtbaren Preistafeln der Tankstellen enden.
Auch langfristige Lieferverträge widerlegen die Wirkung steigender Marktpreise nicht. Solche Verträge enthalten häufig Preisformeln, die an Brent, Dubai, Wechselkurse, Produktnotierungen, Frachtkosten oder andere Indizes gekoppelt sind. Ein langfristiger Vertrag garantiert oft Mengen und Lieferbeziehungen, nicht zwingend einen unveränderten Preis bis 2030. Ohne Einsicht in konkrete Verträge lässt sich die Behauptung flächendeckender Festpreise nicht belegen. Selbst ein tatsächlich fixierter Einkaufspreis würde zudem einen wirtschaftlichen Vorteil erzeugen, der sich am höheren Marktwert der Ware bemisst und nicht automatisch als niedriger Endkundenpreis weitergegeben werden muss.
Vom Rohölpreis zum Preis an der Zapfsäule
Der Kraftstoffpreis besteht nicht nur aus dem Rohölwert. Hinzu kommen Raffination, Transport, Lagerung, gesetzliche Beimischungen, Vertrieb, Tankstellenbetrieb, Energiesteuer, CO₂-Bepreisung und Umsatzsteuer. Außerdem werden Benzin und Diesel als eigenständige Produkte gehandelt. Ihre Preise können sich zeitweise stärker bewegen als Rohöl, wenn Raffineriekapazitäten ausfallen, bestimmte Produktqualitäten knapp werden oder regionale Lagerbestände sinken.
Das erklärt, warum ein Vergleich einzelner Jahreswerte wie 2008, 2022 und 2026 zwar politische Fragen aufwerfen, aber allein noch keinen Margenmissbrauch belegen kann. Der nominelle Ölpreis in US-Dollar muss zunächst in Euro umgerechnet werden. Danach sind Inflation, Steuern, CO₂-Kosten, Raffineriemargen, Frachtkosten, Produktknappheit und Veränderungen der Diesel- und Benzinnachfrage zu berücksichtigen. Der deutsche CO₂-Preis verteuerte Kraftstoffe 2026 gegenüber einer Situation ohne diese Abgabe rechnerisch um ungefähr 17 Cent je Liter Benzin und 19 Cent je Liter Diesel; der zusätzliche Anstieg gegenüber 2025 war jedoch nur ein kleiner Teil der gesamten Preisbewegung.
Die aktuellen Daten zeigen zugleich, dass die Differenz zwischen Rohölwert und Endpreis groß ist. Im August 2026 lag der von der Markttransparenzstelle ausgewiesene Rohölwert zwischen 43,0 und 50,5 Cent je Liter, während die durchschnittlichen Tankstellenpreise bei 2,203 Euro für Super E5, 2,146 Euro für E10 und 2,223 Euro für Diesel lagen. Diese Differenz ist nicht mit Gewinn gleichzusetzen, weil darin Steuern, Verarbeitung und Vertrieb enthalten sind. Ihre Größe macht aber deutlich, warum die Untersuchung des Großhandels und der Raffineriestufe wichtiger ist als der bloße Blick auf den Rohölchart.
Im September verschärfte sich die Lage erneut. Die Durchschnittspreise erreichten in den ersten beiden Wochen rund 2,30 Euro je Liter E5, 2,25 Euro bei E10 und 2,31 Euro bei Diesel. Zwischen dem 1. und 11. September stiegen die Benzinpreise um 7,1 Cent und die Dieselpreise um 13,6 Cent je Liter. Solche Bewegungen können durch reale Knappheitserwartungen ausgelöst werden, sie können aber zugleich Margenausweitungen ermöglichen. Märkte reagieren nicht erst auf eine tatsächlich eingetretene physische Unterversorgung, sondern bereits auf die Wahrscheinlichkeit künftiger Engpässe.
Knappheit beginnt oft in den Erwartungen
Der Einwand, es könne keine Knappheit geben, solange alle Tankstellen beliefert würden, verkennt die Funktionsweise von Rohstoffmärkten. Preise steigen nicht erst, wenn eine Zapfsäule trockenfällt. Sie steigen bereits, wenn Händler erwarten, dass künftige Lieferungen knapper, riskanter oder teurer werden. Höhere Preise dämpfen die Nachfrage, mobilisieren Lagerbestände und schaffen Anreize, alternative Lieferungen zu organisieren. Dass der Markt weiterhin Mengen bereitstellt, kann daher gerade eine Folge des gestiegenen Preises sein.
Gleichwohl kann eine Erwartungsknappheit über das ökonomisch notwendige Maß hinausgehen. In angespannten Märkten werden Risikoaufschläge, Fracht- und Versicherungskosten, vorsorgliche Lagerhaltung und spekulative Positionen gleichzeitig größer. Besonders wichtig war 2026 die Unsicherheit um den Nahen Osten und die Straße von Hormus. Der Ölpreis erreichte nach Beginn des Iran-Konflikts zeitweise mehr als 126 US-Dollar je Barrel, und Brent lag im zweiten Quartal deutlich über dem Niveau des Vorjahres.
Die höheren Gewinne beweisen deshalb nicht, dass der Konflikt absichtlich zur Gewinnsteigerung ausgelöst wurde. Eine solche Kausalbehauptung wäre ohne belastbare Belege spekulativ. Sie zeigen aber, dass Eigentümer kostengünstiger Förderkapazitäten von geopolitischen Schocks profitieren. Daraus entsteht ein legitimes politisches Problem: Die Gesellschaft trägt einen erheblichen Teil der Inflations-, Sicherheits- und Verteilungskosten, während ein konzentrierter Kreis von Ressourcenbesitzern einen großen Teil der Knappheitsrente erhält.
Marktmacht funktioniert auch ohne geheime Absprache
Ein oligopolistischer Markt kann hohe Preise und stabile Margen hervorbringen, ohne dass Manager sich heimlich treffen. Wenige Anbieter beobachten einander, verfügen über ähnliche Marktinformationen und erkennen, dass aggressive Preissenkungen die Gewinne aller Beteiligten schmälern würden. Dieses parallele Verhalten wird als stillschweigende Koordinierung bezeichnet. Es ist ökonomisch relevant, rechtlich aber wesentlich schwerer zu verfolgen als eine nachweisbare Vereinbarung.
Das Bundeskartellamt fand in seiner früheren Untersuchung zunächst keine Anzeichen für direkte, verbotene Preisabsprachen. Es untersuchte jedoch ausdrücklich Raffinerien und den Kraftstoffgroßhandel, weil dort strukturelle Wettbewerbsprobleme und erhebliche Informationslücken bestehen. Der Abschlussbericht von 2025 analysierte die Preisbildungsmechanismen auf diesen Marktstufen und dokumentierte unter anderem eine stark gestiegene Häufigkeit von Preisänderungen an Tankstellen: von etwa vier bis fünf Änderungen täglich im Jahr 2014 auf durchschnittlich rund 18 Anfang 2024.
Eine wichtige Trennlinie verläuft daher zwischen explizitem Kartell und struktureller Marktmacht. Die öffentliche Debatte konzentriert sich häufig auf die Vorstellung geheimer Absprachen, weil sie moralisch eindeutig erscheint. Ökonomisch kann jedoch ein Markt mit hohen Eintrittsbarrieren, knappen Raffineriekapazitäten, schwer ersetzbarer Infrastruktur und wenigen integrierten Anbietern auch ohne strafbare Kommunikation unbefriedigende Ergebnisse liefern. Die passende Antwort ist dann nicht allein Strafverfolgung, sondern eine Kombination aus Transparenz, Zugangsregeln, Entflechtungsoptionen, Importwettbewerb und gezielter Missbrauchsaufsicht.
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Die Rolle des Bundeskartellamts im Ölmarkt
Warum das Kartellamt nicht einfach Preise senkt
Das Bundeskartellamt ist keine Preisbehörde. Das geltende Wettbewerbsrecht erlaubt ihm nicht, aus politischem Ermessen einen angemessenen Benzinpreis festzusetzen. Es benötigt einen kartellrechtlichen Anknüpfungspunkt, etwa eine verbotene Absprache oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Hohe Preise und hohe Gewinne sind wichtige Indizien, aber für sich genommen kein ausreichender Rechtsverstoß.
Die Frage, warum die Behörde nicht längst eingeschritten sei, hat deshalb zwei Antworten. Erstens hat sie sehr wohl untersucht, überwacht und Verfahren eingeleitet. Die Markttransparenzstelle erfasst die Preisänderungen von rund 15.000 Tankstellen; seit April 2026 dürfen Preise nur einmal täglich um zwölf Uhr erhöht werden, während Senkungen jederzeit möglich bleiben. Zweitens stieß die vertiefte Prüfung des Kraftstoffgroßhandels auf rechtliche Gegenwehr. Ein nach Abschluss der Sektoruntersuchung eingeleitetes Verfahren wurde im Frühjahr 2026 durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zunächst gestoppt.
Dieser Konflikt zeigt das institutionelle Kernproblem. Eine Wettbewerbsbehörde benötigt detaillierte Angaben über Einkauf, Fracht, Raffination, Lagerung, Handel und interne Verrechnung, um ungewöhnliche Margen zu bewerten. Wenn Unternehmen die Auskunftspflichten gerichtlich angreifen, entsteht Zeitverzug, während die Krise längst an den Tankstellen ankommt. Das spricht für rechtssichere, klar abgegrenzte Auskunftsbefugnisse und eine laufende Margenbeobachtung, nicht für die Behauptung, die Behörde sei vollständig untätig.
Auch die Markttransparenzstelle löst das Grundproblem nur teilweise. Sie macht Endkundenpreise sichtbar und verbessert den Preisvergleich. Sie sieht aber nicht automatisch, welcher Teil einer Marge in der Förderung, im Rohstoffhandel, in der Raffinerie oder im Großhandel anfällt. Für echten Wettbewerbsdruck müssen deshalb auch Raffinerieauslastung, Importkapazitäten, Produktnotierungen, Transferpreise und Großhandelskonditionen nachvollziehbar werden.
Korruptionsvorwürfe brauchen Beweise
Die Vermutung, eine große Zahl politischer Entscheidungsträger sei bestochen worden, ist durch die Gewinnzahlen nicht belegt. Lobbyeinfluss, personelle Verbindungen und politische Fehlanreize sind reale Untersuchungsfelder. Bestechung ist hingegen ein konkreter strafrechtlicher Vorwurf, der Beweise für Zahlungen, Gegenleistungen oder unzulässige Vorteile verlangt. Zwischen einer interessengeleiteten Politik und Korruption besteht ein erheblicher rechtlicher und analytischer Unterschied.
Auch frühere berufliche Verbindungen von Politikern zu Finanz- oder Energiekonzernen dürfen kritisch betrachtet werden, ersetzen aber keinen Nachweis aktueller Einflussnahme. Friedrich Merz war von 2016 bis 2020 Aufsichtsratsvorsitzender der deutschen BlackRock-Gesellschaft und ist seit Mai 2025 Bundeskanzler. Daraus folgt weder automatisch, dass eine konkrete kraftstoffpolitische Entscheidung BlackRock oder einzelnen Ölkonzernen dienen sollte, noch dass ein persönlicher Interessenkonflikt vorliegt. Seriöse Kritik sollte stattdessen auf veröffentlichte Kontakte, Parteispenden, Beteiligungen, Gesetzgebungsvorschläge und die Verteilungswirkungen konkreter Maßnahmen zielen.
Unbelegte Kriminalitätsvorwürfe schwächen letztlich die berechtigte Kritik. Sie ermöglichen es den Adressaten, die gesamte Debatte als Verschwörungserzählung zurückzuweisen. Stärker ist die nachprüfbare Frage, warum der Staat Kosten sozialisiert, Preisbildungsdaten nur verspätet erhält und außergewöhnliche Renten nicht systematisch abschöpft. Dafür gibt es genügend wirtschaftspolitische Argumente, ohne Motive zu erfinden.
Der Tankrabatt behandelt das Symptom
Die Bundesregierung beschloss für Oktober bis Dezember 2026 eine Senkung der Energiesteuer um 14 Cent je Liter. Zusammen mit der niedrigeren Umsatzsteuer sollte daraus eine Entlastung von rund 17 Cent entstehen. Eine solche Maßnahme wirkt schnell und ist administrativ einfach. Sie hilft Pendlern, Handwerksbetrieben, Logistikunternehmen und ländlichen Haushalten, die kurzfristig keine Alternative zum Verbrennungsmotor haben.
Ökonomisch besitzt der Tankrabatt jedoch gravierende Schwächen. Er ist nicht zielgenau, weil der Fahrer eines schweren Fahrzeugs oder mit hoher Jahresfahrleistung absolut stärker profitiert als ein sparsamer Haushalt. Er reduziert den Anreiz, Fahrten zu bündeln, Kraftstoff zu sparen oder auf andere Verkehrsmittel umzusteigen. Vor allem ist nicht garantiert, dass die Steuersenkung vollständig und dauerhaft bei den Verbrauchern ankommt, wenn das Angebot kurzfristig unelastisch ist oder Anbieter Marktmacht besitzen.
Die Weitergabe hängt vom Wettbewerb ab. Bei intensiver Konkurrenz sinkt der Bruttopreis annähernd um die Steuerentlastung. In einem angespannten Markt kann ein Teil der Entlastung in höheren Margen hängen bleiben. Genau deshalb ist ein pauschaler Rabatt widersprüchlich, wenn der Staat gleichzeitig nicht präzise messen kann, wie sich Großhandels- und Raffineriemargen entwickeln. Er überweist faktisch Kaufkraft in den Markt und hofft, dass sie am richtigen Ende ankommt.
Eine zielgerichtete Alternative wären zeitlich befristete Mobilitätszahlungen an einkommensschwache Haushalte, Berufspendler und besonders betroffene kleine Unternehmen. Solche Hilfen könnten nach Einkommen, Entfernung, Fahrzeugabhängigkeit und regionaler ÖPNV-Verfügbarkeit gestaffelt werden. Sie wären administrativ anspruchsvoller, aber fiskalisch günstiger und sozial gerechter. Für Unternehmen mit nachweislich energieintensiven Transportleistungen könnten befristete, degressive Zuschüsse oder Liquiditätshilfen sinnvoller sein als eine allgemeine Verbilligung jedes Liters.
Die Übergewinnsteuer ist möglich, aber nicht trivial
Deutschland und die Europäische Union haben bereits gezeigt, dass eine Sonderbelastung außergewöhnlicher fossiler Gewinne rechtlich und administrativ möglich ist. Der europäische Solidaritätsbeitrag für 2022 und 2023 erfasste Unternehmen, die mindestens 75 Prozent ihres Umsatzes in Erdöl, Erdgas, Kohle, Raffination oder Kokereierzeugnissen erzielten. Als Übergewinn galt der Teil des steuerpflichtigen Gewinns, der mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 lag; darauf war ein Satz von mindestens 33 Prozent vorgesehen.
Die endgültig gemeldeten Einnahmen aus dieser Notfallmaßnahme beliefen sich EU-weit für 2022 und 2023 auf gut 26 Milliarden Euro. Das widerlegt die Behauptung, eine Übergewinnsteuer sei grundsätzlich nicht umsetzbar. Es beweist aber noch nicht, dass jede Ausgestaltung effizient ist. Bemessungsgrundlage, Referenzzeitraum, Verlustverrechnung, Konzernabgrenzung und internationale Gewinnverlagerung entscheiden darüber, ob tatsächlich Krisenrenten oder lediglich normale zyklische Erträge erfasst werden.
Eine schlecht konstruierte Steuer kann Investitionen verzerren. Wird sie rückwirkend und überraschend eingeführt, erhöht sie regulatorische Unsicherheit. Knüpft sie an den Umsatz statt an den Gewinn an, kann sie auch Unternehmen mit hohen Erlösen, aber niedrigen Margen treffen. Gilt sie nur in einem Land, lassen sich Handelstätigkeiten, Finanzierung oder Gewinne möglicherweise verlagern. Begünstigt sie neue fossile Investitionen durch großzügige Abzüge, kann sie sogar das Gegenteil der klimapolitischen Zielsetzung bewirken.
Eine gute Lösung sollte daher nicht als improvisierte Strafsteuer auftreten, sondern als dauerhafte, regelgebundene Rentenbesteuerung. Der Internationale Währungsfonds empfiehlt, einen Anteil ökonomischer Renten abzuschöpfen, weil eine präzise auf Überrenditen gerichtete Steuer Einnahmen erzielen kann, ohne Investitionen und Inflation wesentlich zu beeinträchtigen. Zugleich warnt er vor schlecht entworfenen, kurzfristigen Sondersteuern. Entscheidend sind ein langfristiger Referenzgewinn, eine angemessene Eigenkapitalverzinsung, volle Berücksichtigung realer Verluste und eine klare Begrenzung auf außergewöhnliche Renditen.
Für international tätige Ölkonzerne wäre zudem eine koordinierte europäische Lösung robuster als ein deutscher Alleingang. Sie sollte Förderung, Raffination und Handel getrennt abbilden, damit Verluste einer Sparte nicht beliebig mit Krisenrenten einer anderen verrechnet werden. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass derselbe Gewinn mehrfach besteuert wird. Die Einnahmen sollten transparent für gezielte Entlastung, Netze, Speicher, Ladeinfrastruktur, die Schiene und die industrielle Transformation verwendet werden.
Der Staat verdient mit, aber nicht am selben Mechanismus
In der Debatte wird häufig behauptet, der eigentliche Übergewinn liege beim Staat. Tatsächlich nimmt der Staat über Energiesteuer, CO₂-Bepreisung und Umsatzsteuer erhebliche Beträge ein. Der feste Teil der Energiesteuer steigt jedoch nicht automatisch mit dem Rohölpreis. Die Umsatzsteuer wächst bei höheren Nettopreisen nominal mit, während gleichzeitig die Ausgaben des Staates für Mobilität, Bau, Verteidigung, soziale Unterstützung und inflationsbedingte Lohnanpassungen steigen.
Staatliche Einnahmen und Unternehmensgewinne sind außerdem funktional verschieden. Steuern finanzieren öffentliche Aufgaben und werden parlamentarisch beschlossen. Unternehmensgewinne stehen den Eigentümern zu und werden reinvestiert, als Dividende ausgeschüttet oder für Aktienrückkäufe verwendet. Beides kann kritisiert werden, doch der Begriff Übergewinn sollte nicht beliebig auf jede höhere Einnahme angewendet werden.
Richtig ist allerdings, dass der Staat einen widersprüchlichen Preismix erzeugt. Einerseits verteuert er fossile Energie über CO₂-Bepreisung, um Verbrauch und Emissionen zu senken. Andererseits senkt er in Krisen die Energiesteuer und schwächt damit das Preissignal. Diese Politik wird verständlich, wenn Alternativen fehlen und Belastungen sozial ungleich verteilt sind. Langfristig ist sie jedoch teuer und unglaubwürdig. Die bessere Reihenfolge lautet: verletzliche Gruppen gezielt kompensieren, Alternativen ausbauen und den fossilen Preis nicht dauerhaft künstlich verbilligen.
Kritische Infrastruktur braucht Kontrolle, nicht zwingend Staatsbesitz
Die Energieversorgung gehört zur kritischen Infrastruktur. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass sämtliche Förderung, Raffination, Logistik und Tankstellen verstaatlicht werden müssen. Private Unternehmen können effizient investieren, Risiken übernehmen und Innovationen hervorbringen. Staatliches Eigentum kann Versorgungssicherheit erleichtern, schützt aber weder automatisch vor Fehlplanung noch vor politisch motivierter Unterinvestition.
Entscheidend ist die institutionelle Kontrolle. Strategische Reserven, diskriminierungsfreier Zugang zu Terminals und Pipelines, robuste Lagerpflichten, Krisenpläne, Berichtspflichten und Investitionsauflagen können Versorgungssicherheit gewährleisten, ohne jede Anlage zu verstaatlichen. Wo ein natürliches Monopol besteht, etwa bei bestimmten Netzen oder Engpassinfrastrukturen, sind Regulierung oder öffentliches Eigentum stärker zu erwägen als im wettbewerblichen Handel.
Eine Zerschlagung integrierter Konzerne kann sinnvoll sein, wenn vertikale Integration nachweislich den Wettbewerb blockiert. Sie ist jedoch kein universelles Heilmittel. Die Trennung von Förderung, Raffination und Vertrieb könnte Interessenkonflikte reduzieren und Vergleichbarkeit verbessern, aber zugleich Koordinationskosten erhöhen und Versorgungsketten anfälliger machen. Vor einer strukturellen Entflechtung braucht es deshalb eine belastbare Wirkungsanalyse, die Marktzutritt, Importalternativen und regionale Raffinerieabhängigkeiten einbezieht.
E-Mobilität ist Wettbewerbspolitik mit Zeitverzug
Der Umstieg auf Elektrofahrzeuge, Bahn, ÖPNV und effizientere Logistik reduziert nicht nur Emissionen, sondern auch die Marktmacht fossiler Anbieter. Jeder vermiedene Liter senkt die Nachfrage und erweitert die Ausweichmöglichkeiten der Verbraucher. Langfristig ist diese Substitution der wirksamste Wettbewerbsdruck auf Ölkonzerne. Sie verringert zugleich die geopolitische Abhängigkeit von Förderstaaten und Transportwegen.
Kurzfristig darf daraus jedoch kein moralischer Vorwurf an alle Autofahrer werden. In ländlichen Regionen fehlen häufig dichte ÖPNV-Angebote; Mieter haben nicht immer Zugang zu Ladepunkten; Handwerks- und Logistikbetriebe benötigen passende Reichweiten, Nutzlasten und planbare Ladezeiten. Ein Elektroauto verlangt zudem eine Anfangsinvestition, die einkommensschwache Haushalte nicht ohne Weiteres tragen können. Bequemlichkeit spielt bei manchen Entscheidungen eine Rolle, aber Infrastruktur, Kapital und betriebliche Anforderungen sind ebenso real.
Eine wirksame Politik kombiniert daher klare, langfristige Preissignale mit praktischen Alternativen. Dazu gehören schneller Netzausbau, günstiges Laden zu Hause und am Arbeitsplatz, verlässliche öffentliche Ladepunkte, wettbewerbliche Stromtarife, die Elektrifizierung leichter Nutzfahrzeuge, Schieneninvestitionen und digitale Logistikoptimierung. Förderprogramme sollten stärker nach Einkommen und tatsächlicher Substitutionswirkung ausgerichtet sein als nach dem Listenpreis eines Fahrzeugs.
Ein Maßnahmenpaket statt symbolischer Empörung
Die erste Priorität ist Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das Bundeskartellamt sollte zeitnah standardisierte Daten zu Raffinerieauslastung, Rohöl- und Produktbezug, Fracht, Lagerbeständen, Großhandelspreisen, internen Verrechnungspreisen und regionalen Margen erhalten. Geschäftsgeheimnisse können geschützt bleiben, während aggregierte Margenindikatoren veröffentlicht werden. Eine solche Datenbasis würde weder Gewinne verbieten noch Preise administrativ festsetzen, aber auffällige Abweichungen früher sichtbar machen.
Die zweite Priorität ist ein wirksamerer Wettbewerb im Großhandel. Unabhängige Tankstellen und mittelständische Händler benötigen diskriminierungsfreien Zugang zu Kraftstoffen, Terminals und Lagerkapazitäten. Wenn integrierte Anbieter Großhandelspreise so setzen, dass freie Tankstellen kaum konkurrieren können, muss die Missbrauchsaufsicht schneller greifen. Parallel sollten Importengpässe, Infrastrukturzugänge und regionale Abhängigkeiten untersucht werden.
Die dritte Priorität ist eine regelgebundene Rentensteuer. Sie sollte nur Gewinne oberhalb einer normalen Kapitalrendite erfassen, Verluste symmetrisch berücksichtigen, europaweit koordiniert und möglichst dauerhaft im Steuerrecht verankert sein. Damit würde nicht der Gewinn als solcher bestraft, sondern der außergewöhnliche Teil abgeschöpft, der aus geopolitischer Knappheit oder besonders günstigen Ressourcen entsteht. Die Planungssicherheit wäre größer als bei einer nachträglich verkündeten Einmalabgabe.
Die vierte Priorität ist eine zielgenaue Entlastung. Statt den Kraftstoffverbrauch allgemein zu subventionieren, sollten Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, unvermeidbare Pendler sowie besonders betroffene kleine Betriebe direkte, befristete Unterstützung erhalten. Pauschale Steuersenkungen können als sehr kurzfristige Notmaßnahme vertretbar sein, sollten aber mit einer transparenten Weitergabekontrolle und einem festen Enddatum versehen werden.
Die fünfte Priorität ist die beschleunigte Verringerung der Ölabhängigkeit. Investitionen in Ladeinfrastruktur, Verteilnetze, Speicher, ÖPNV, Schiene und effiziente Logistik wirken doppelt: Sie schützen das Klima und begrenzen die Fähigkeit fossiler Anbieter, geopolitische Knappheit in dauerhaft hohe Renten zu übersetzen. Dafür müssen Genehmigungen, Netzzugänge und kommunale Planung schneller werden. Ein glaubwürdiger Transformationspfad ist wirtschaftspolitisch stärker als wiederkehrende Tankrabatte.
Der entscheidende Unterschied zwischen Empörung und Urteil
Die fast verdoppelten Quartalsgewinne der acht Ölkonzerne sind ein starkes Indiz für außergewöhnliche Krisenrenten. Sie zeigen, dass höhere Weltmarktpreise bei Eigentümern kostengünstiger Förder- und Verarbeitungskapazitäten überproportional ankommen. Sie beweisen aber weder, dass die Konzerne keine Mehrkosten hatten, noch dass geheime Absprachen, Bestechung oder eine gezielte Kriegsinszenierung stattgefunden haben.
Das Bundeskartellamt ist nicht untätig, aber sein Instrumentarium bleibt gegenüber einem hochkonzentrierten, international verflochtenen Markt begrenzt. Es kann Preise nicht nach politischem Ermessen senken und benötigt belastbare Daten sowie einen rechtlichen Missbrauchstatbestand. Genau deshalb muss der Gesetzgeber Auskunftsrechte, Großhandelsaufsicht und Abhilfemöglichkeiten so gestalten, dass Verfahren nicht erst Jahre nach einer Krise Wirkung entfalten.
Eine Übergewinnsteuer ist weder sozialistische Willkür noch ein automatisches Allheilmittel. Richtig konstruiert kann sie ökonomische Renten abschöpfen, ohne normale Investitionsrenditen zu zerstören. Falsch konstruiert schafft sie Rechtsunsicherheit, Umgehungsanreize und neue Verzerrungen. Der überzeugendste Ansatz ist eine dauerhafte, regelbasierte und europäisch koordinierte Rentenbesteuerung, verbunden mit vollständiger Transparenz und gezielter sozialer Entlastung.
Die provokante, aber ökonomisch tragfähige Schlussfolgerung lautet: Das eigentliche Versagen besteht nicht darin, dass Unternehmen auf hohe Preise mit hohen Gewinnen reagieren. Es besteht darin, dass der Staat die Spielregeln so unvollständig setzt, dass Krisengewinne privatisiert, Entlastungskosten sozialisiert und die strukturelle Abhängigkeit anschließend mit dem nächsten Tankrabatt verlängert werden. Wer das ändern will, braucht weniger unbelegte Korruptionsrhetorik und mehr Datenzugang, Wettbewerbsrecht, Rentenbesteuerung und Investitionen in echte Alternativen.
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