Balkonsolar: Erster Balkonkraftwerk Entwurf für VDE Produktnorm liegt vor
Veröffentlicht am: 17. Oktober 2022 / Update vom: 17. Oktober 2022 – Verfasser: Konrad Wolfenstein
Balkonkraftwerk: Erster Entwurf für VDE Produktnorm liegt vor
Angesichts hoher Strompreise erfreuen sich Balkonkraftwerke zunehmender Beliebtheit – rund 200.000 Geräte sind in Deutschland bereits installiert. Bislang sind die verfügbaren Steckersolargeräte bestehend aus Solarmodul, Wechselrichter und Anschlussleitung nicht zertifiziert. Die DKE treibt die Entwicklung seit 2017 voran und zielt mit dem Entwurf der Produktnorm darauf ab, einen für Anwender sicheren Betrieb zu ermöglichen.
Sprach man ursprünglich von Guerilla-Photovoltaikanlagen, entwickelt sich der Markt für Steckersolargeräte inzwischen dynamisch. Laut Studie der HTW Berlin kamen in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 128.000 Steckersolargeräte hinzu, die eine Gesamtleistung von bis zu 51 Megawatt erbringen. Nun hat die DKE erstmals einen Entwurf für eine VDE Produktnorm vorgelegt, der in die Kommentierungsphase geht. Während die installierten Geräte laut Studie zu 70 Prozent den bei Haushaltsgeräten üblichen Schuko-Stecker nutzen, hat die DKE bereits in ihrer Installations-Norm für Steckersolargeräte von 2018 darauf hingewiesen, dass es sich bei den Mini-PV-Anlagen nicht um Haushaltsgeräte handelt.
Da der Strom nicht nur empfangen, sondern auch eingespeist wird, empfiehlt die DKE eine spezielle Energiesteckvorrichtung oder vergleichbare Konzepte. So wird dafür gesorgt, dass die elektrische Sicherheit der Gebäudeinstallation gewährleistet ist und die Steckerstifte aus Metall nicht berührbar sind, wodurch Anwender vor einem Stromschlag geschützt werden. Je mehr Geräte im Markt sind, desto höher kann das Schadenrisiko sein– weshalb eine Produktnorm, die alle Sicherheitsaspekte abdeckt, dringend benötigt wird.
Ziel der Produktnorm
Für die Installation eines Steckersolargeräts gibt es zwei Möglichkeiten: Es kann direkt verdrahtet werden, was ein Handwerker übernehmen muss, oder der Anschluss erfolgt mit einer Energiesteckvorrichtung durch den Anwender. Der Entwurf der neuen Produktnorm greift das Thema Stecker nochmals auf und legt dar, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, die Anschluss-Art sicher zu gestalten. Zudem befasst sich ein informativer Anhang mit dem häufig genutzten Schuko-Stecker, der derzeit weder erlaubt noch verboten ist, um diese Grauzone innerhalb der Kommentierungsphase fachlich zu beraten und aufzulösen.
Das Ziel ist, die technischen Sicherheitsanforderungen umfassend zu beschreiben, so dass Hersteller und Anbieter solcher Geräte, die einzelne Komponenten einkaufen und als Steckersolargerät vermarkten, damit arbeiten können. Dabei wird auch erläutert, was mit Blick auf die elektrische Sicherheit der Gebäudeinstallation zu beachten ist. Die Norm deckt sowohl Modelle ab, die fertig zusammengebaut sind und direkt montiert werden können, als auch die Vielzahl an Produkten, die aus ein oder zwei Modulen, einem Wechselrichter und mehreren Leitungen bestehen.
Neben den Sicherheitsanforderungen werden Prüfkriterien beschrieben, nach denen Geräte sich testen lassen, um die elektrische Sicherheit per Konformitätserklärung belegen zu können. Damit haben Endkunden den transparenten Nachweis zur technischen Sicherheit und Qualität des erworbenen Produkts. Zuletzt findet sich eine Zusammenstellung, was bei Anmeldung und Montage zu beachten ist und welche Informationen dem Endkunden über eine Dokumentation zur Verfügung zu stellen sind.
Kommentierungsphase und nächste Schritte
Aufgrund der hohen Relevanz des Themas macht die DKE aktiv auf den Beginn der Kommentierungsphase aufmerksam. Die Debatte um die sogenannte Energiewende für Jedermann wird teilweise sehr intensiv geführt, wobei sich die DKE eine sachliche Auseinandersetzung wünscht. „Wir haben ein aktuelles Thema, das wichtig ist für die persönliche Energiewende der Bürgerinnen und Bürger. Das möchten wir sicher gestalten und voranbringen, mit einer größtmöglichen Transparenz im Normungsprozess. Daher hoffen wir auf eine rege Beteiligung der Öffentlichkeit“, stellt Alexander Nollau fest, Abteilungsleiter Energy bei der DKE. Dabei hat auch die DKE ein großes Interesse daran, den Prozess zu beschleunigen.
Nach der Kommentierungsphase, an der sich alle Bürger*innen beteiligen können, werden sämtliche Kommentare bearbeitet, woran sich je nach Sachlage ein Schlichtungsverfahren anschließen kann. Als Zielmarke für die finale Produktnorm steht aktuell Ende 2023 im Raum – wobei in diesem Fall keine ungeplanten Verzögerungen auftreten dürfen. „Und wir können beruhigen: Bis dahin im Markt befindliche Geräte werden von der Produktnorm nicht betroffen sein und können weiter betrieben werden,“ so Nollau.
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