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Baut VW in Osnabrück bald für den „Iron Dome“? Vom Cabrio zum Raketentransporter – Ausweg Rüstungsindustrie

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Veröffentlicht am: 31. August 2026 / Update vom: 31. August 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Baut VW in Osnabrück bald für den „Iron Dome“? Vom Cabrio zum Raketentransporter – Ausweg Rüstungsindustrie

Baut VW in Osnabrück bald für den „Iron Dome“? Vom Cabrio zum Raketentransporter – Ausweg Rüstungsindustrie – Bild: Xpert.Digital

Zeitenwende in der Fabrikhalle: Warum das VW-Aus in Osnabrück nur der Anfang ist

Ein Konzern in der Zwickmühle, ein Werk ohne Zukunft

Wenn das Land zur Waffenschmiede wird: Der heikle Millionen-Plan für das VW-Werk Osnabrück

Die Krise des Volkswagen-Konzerns zwingt zu radikalen Maßnahmen – und könnte an einem niedersächsischen Traditionsstandort zu einem historischen Paradigmenwechsel führen. Weil für das Werk in Osnabrück ab 2026 zivile Anschlussaufträge fehlen, steht eine beispiellose Umwidmung im Raum: Die Fabrik, in der einst legendäre Karmann-Cabrios und Porsche-Modelle vom Band liefen, könnte künftig Trägersysteme für das israelische Luftverteidigungssystem „Iron Dome“ fertigen. Doch der Plan birgt enorme Sprengkraft. Während das Land Niedersachsen mit Steuermillionen als Retter einspringen will, blockiert der Großaktionär Katar aus geopolitischen Gründen eine direkte VW-Beteiligung. Der Fall Osnabrück wird so vom lokalen Standortproblem zu einem nationalen Lehrstück darüber, wie Europas Autobauer unter Überkapazitäten leiden, geopolitische Verflechtungen unternehmerische Entscheidungen diktieren und die „Zeitenwende“ die strikte Trennung von ziviler und militärischer Industrie in Deutschland aufbricht.

Wenn der Autobauer zum Rüstungsstandort wird: Das Ende einer Illusion bei Volkswagen

Volkswagen befindet sich in einer der tiefsten strukturellen Krisen seiner jüngeren Geschichte, und das Werk in Osnabrück ist dabei zu einem Symbol geworden, an dem sich die Widersprüche des Konzerns besonders deutlich zeigen. Die Fertigung des T-Roc Cabriolets, die den Standort seit Jahren nahezu allein am Leben hält, läuft im kommenden Jahr aus, ohne dass ein Anschlussauftrag feststeht. Bereits im Sommer 2026 musste Volkswagen die Produktion drosseln, den Werksurlaub verlängern und zusätzliche produktionsfreie Tage einführen, weil die saisonale Nachfrage nach dem Nischenmodell eingebrochen war. Für die rund 2.000 bis 2.300 Beschäftigten am Standort bedeutet das eine Hängepartie, die sich über Monate hinzieht und die Axel Sadewasser, ein Betriebsratssprecher, unverblümt so beschrieben hat: Die Arbeit gehe absehbar zur Neige. Dass ausgerechnet ein früherer Automobilzulieferer und Karosseriebauer wie Karmann, dessen Werk Volkswagen 2009 übernommen hatte, nun am Rande einer Umwidmung zur Rüstungsproduktion steht, ist mehr als eine Randnotiz der Konzerngeschichte; es ist ein Lehrstück über die Erosion traditioneller industrieller Geschäftsmodelle in Europa.

Die eigentliche ökonomische Tragik liegt darin, dass Osnabrück kein Einzelfall ist, sondern Teil eines größeren Kapazitätsabbaus, den Volkswagen europaweit vorantreibt. Konzernchef Oliver Blume hat angekündigt, die Fertigungskapazitäten in den europäischen Werken um insgesamt 500.000 Fahrzeuge pro Jahr zu senken, wobei auch für Emden, Zwickau, Hannover und Neckarsulm derzeit keine wettbewerbsfähige Auslastung für die 2030er-Jahre gesichert werden kann. Vor diesem Hintergrund ist die Suche nach einer Rüstungslösung für Osnabrück kein isoliertes Randprojekt, sondern ein Testfall dafür, wie ein europäischer Massenhersteller mit struktureller Überkapazität umgeht, wenn der klassische Absatzmarkt für Verbrenner und selbst für margenschwache Nischenmodelle wegbricht.

Rafael, Iron Dome und die unterschätzte Wertschöpfungskette der Luftverteidigung

Im Zentrum der Verhandlungen steht der israelische Staatskonzern Rafael Advanced Defense Systems, der gemeinsam mit Israel Aerospace Industries das mobile Kurzstrecken-Luftverteidigungssystem Iron Dome entwickelt hat, das seit 2011 im Einsatz ist und Raketen sowie Artilleriegeschosse aus einer Entfernung von vier bis siebzig Kilometern abfangen kann. Wichtig für das ökonomische Verständnis der Causa Osnabrück ist eine Präzisierung, die in der öffentlichen Debatte häufig verloren geht: Es geht ausdrücklich nicht um die Fertigung von Abfangraketen oder kompletten Waffensystemen, sondern um die sogenannte Unterstützungsausrüstung, also schwere Lastkraftwagen für den Raketentransport, mobile Abschussvorrichtungen und Stromgeneratoren. Die eigentlichen Raketen sollen weiterhin in Israel und den USA produziert werden.

Diese Aufgabenverteilung ist ökonomisch bedeutsam, denn sie zeigt, dass Rafael in Osnabrück nicht die technologisch sensibelste und margenträchtigste Wertschöpfungsstufe ansiedeln will, sondern jene Fertigungsschritte, die dem klassischen Fahrzeug- und Nutzfahrzeugbau am nächsten stehen. Genau hier liegt die industrielle Logik der Kooperation: Ein Werk, das jahrzehntelang Karosserien, Fahrgestelle und kleinere Stückzahlen von Sonderfahrzeugen gefertigt hat, verfügt über exakt jene Kompetenzen, die für den Bau von Schwerlasttransportern und mobilen Trägersystemen benötigt werden. Laut Berichten der Financial Times ließe sich eine solche Produktionsumstellung mit vergleichsweise geringem Investitionsvolumen realisieren und innerhalb von zwölf bis achtzehn Monaten umsetzen. Für einen Autokonzern, der ansonsten mit milliardenschweren Umrüstungskosten für neue Fahrzeugplattformen kalkuliert, wäre das eine bemerkenswert kapitaleffiziente Lösung, vorausgesetzt, die politischen und gesellschaftlichen Widerstände lassen sich überwinden.

Der Katar-Faktor: Wie ein Golfstaat die deutsche Rüstungspolitik mitbestimmt

Der eigentliche Knackpunkt der gesamten Konstruktion ist nicht technischer, sondern geopolitischer und gesellschaftsrechtlicher Natur. Katar ist über die Staatsholding Qatar Investment Authority einer der größten Einzelaktionäre von Volkswagen und hegt Berichten zufolge erhebliche Bedenken gegen eine direkte Zusammenarbeit mit dem israelischen Staatskonzern Rafael. Diese Konstellation offenbart eine strukturelle Schwäche der Corporate Governance großer europäischer Industriekonzerne, die im Zuge der Globalisierung und der Kapitalsuche nach der Finanzkrise Staatsfonds aus dem Nahen Osten als Ankerinvestoren gewonnen haben. Was ursprünglich als Diversifizierung der Aktionärsbasis und als verlässliche Kapitalquelle galt, entwickelt sich nun zu einem geopolitischen Vetorecht, das strategische unternehmerische Entscheidungen blockieren kann, selbst wenn diese aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheinen.

Um dieses Veto zu umgehen, wird ein Konstrukt diskutiert, das man in der Fachsprache als Umweg über einen Dritten bezeichnen könnte: Das Land Niedersachsen, selbst mit 20 Prozent der Stimmrechte an Volkswagen beteiligt, soll Teile des Werks Osnabrück übernehmen und darüber ein eigenständiges Gemeinschaftsunternehmen mit Rafael gründen. Volkswagen selbst wäre an diesem Joint Venture dann nicht direkt beteiligt, sondern würde lediglich Flächen, Anlagen oder Teile der Belegschaft in die neue Struktur überführen. Diese Lösung mag juristisch elegant erscheinen, sie verändert jedoch nichts an der ökonomischen Realität, dass ein Standort, der einmal zum Volkswagen-Konzern gehörte, faktisch aus dem Konzernperimeter herausgelöst und einer anderen Eigentümerstruktur zugeführt würde. Für die Belegschaft stellt sich damit die Frage, ob und in welcher Form Tarifbindung, Sozialleistungen und Mitbestimmungsrechte in eine neue, aus zwei Gesellschaften bestehende Struktur überführt werden können.

Niedersachsen als Staatsinvestor: Wenn Landespolitik zur Industriepolitik wird

Die Rolle des Landes Niedersachsen in dieser Transaktion geht weit über die eines klassischen Vermittlers hinaus. Ministerpräsident Olaf Lies, der zugleich im Aufsichtsrat von Volkswagen sitzt, hat öffentlich bestätigt, dass sein Land prüft, in welcher Form eine Beteiligung an einer industriellen Zukunftslösung für den Standort in Betracht kommen könnte, und betont zugleich, dass der Erhalt von Standort, Beschäftigung und Wertschöpfung für die Landesregierung höchste Priorität habe. Berichten der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zufolge könnte dieses Engagement ein Volumen von mindestens 200 Millionen Euro erreichen, womöglich unter zusätzlicher Beteiligung des Bundes.

Diese Summe ist im Kontext der Gesamtinvestitionen, die Volkswagen jährlich tätigt, überschaubar; sie markiert aber einen bemerkenswerten industriepolitischen Paradigmenwechsel. Ein Bundesland, das traditionell als Ankeraktionär eines zivilen Automobilkonzerns auftrat, würde sich damit erstmals aktiv an der Finanzierung einer Rüstungsproduktion beteiligen. Lies selbst hat wiederholt betont, seine Vorstellung sei nicht, dass Volkswagen den Standort einfach abgibt und andere sich darum kümmern, sondern dass gemeinsam mit neuen Partnern tragfähige Perspektiven entwickelt werden. Diese Formulierung lässt erkennen, dass die Landesregierung ein Interesse daran hat, ihren industriepolitischen Einfluss auch über die reine Aktionärsrolle hinaus zu sichern und sich als aktiver Gestalter der Strukturtransformation in Szene zu setzen. Gleichzeitig macht ein Sprecher des Ministerpräsidenten deutlich, dass die konkreten Strukturen einer solchen Beteiligung noch Gegenstand laufender Prüfungen und Gespräche seien und weder eine Beteiligungshöhe noch ein Beteiligungsmodell zum jetzigen Zeitpunkt feststehe. Diese Zurückhaltung in der öffentlichen Kommunikation ist typisch für frühe Verhandlungsphasen komplexer Beteiligungsmodelle, in denen juristische, steuerliche und beihilferechtliche Fragen noch nicht abschließend geklärt sind.

 

Hub für Sicherheit und Verteidigung - Beratung und Informationen

Hub für Sicherheit und Verteidigung

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Der Hub für Sicherheit und Verteidigung bietet fundierte Beratung und aktuelle Informationen, um Unternehmen und Organisationen effektiv dabei zu unterstützen, ihre Rolle in der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu stärken. In enger Verbindung zur Working Group Defence der SME Connect fördert er insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Verteidigung weiter ausbauen möchten. Als zentraler Anlaufpunkt schafft der Hub so eine entscheidende Brücke zwischen KMU und europäischer Verteidigungsstrategie.

Passend dazu:

  • Die Working Group Defence der SME Connect – Stärkung der KMU in der europäischen Verteidigung

 

Spezialauftrag Rüstung: Welche Folgen die Umwidmung des VW-Werks Osnabrück für Belegschaft und Konzern hat

Vom Boxster zum Raketentransporter: Die lange Geschichte eines Werks im Wandel

Um die aktuelle Debatte richtig einzuordnen, lohnt ein Blick auf die industrielle Vorgeschichte des Standorts. Das Werk Osnabrück im Stadtteil Fledder geht auf die Karosseriebaufirma Karmann zurück, die dort einst legendäre Coupés und Cabriolets auf Basis des VW Käfer fertigte, bevor Volkswagen den insolventen Traditionsbetrieb 2009 übernahm. Seither hat sich der Standort als Spezialist für kleine Stückzahlen und Sonderkarosserien etabliert, zuletzt mit der Fertigung der Porsche-Modelle 718 Cayman und Boxster, deren Produktion im Oktober 2025 endete, sowie des T-Roc Cabriolets, dessen neue Modellgeneration ab 2025 keine offene Variante mehr vorsieht.

Bereits im Frühjahr 2026 wurde bekannt, dass Volkswagen Gespräche mit mehreren Rüstungsunternehmen geführt hatte, wobei der Rüstungskonzern Rheinmetall zunächst als aussichtsreichster Interessent galt, im März 2026 jedoch überraschend absagte. Dieser Rückzug von Rheinmetall ist ökonomisch aufschlussreich: Offenbar erschien selbst einem der größten europäischen Rüstungskonzerne, der aktuell von massiv steigenden Verteidigungsbudgets profitiert, das Chancen-Risiko-Verhältnis einer Übernahme oder Nutzung des Werks Osnabrück nicht attraktiv genug – möglicherweise wegen der komplexen Eigentumsverhältnisse, der Standortkosten oder der Notwendigkeit umfangreicher Umrüstungen. Dass ausgerechnet danach mit Rafael ein ausländischer, staatlich kontrollierter Konzern in die Verhandlungen eintrat, zeigt, wie unterschiedlich die strategischen Kalküle verschiedener Rüstungsunternehmen bei der Bewertung eines deutschen Standorts mit seiner spezifischen Kostenstruktur und seinen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen ausfallen können.

Zwischen Aufrüstung und Autokrise: Warum sich zwei Industrien gerade jetzt begegnen

Die Verhandlungen um Osnabrück fallen in eine Phase, in der zwei gegenläufige industrielle Megatrends in Europa aufeinandertreffen. Auf der einen Seite steht die europäische Automobilindustrie unter dem Druck von Überkapazitäten, verschärftem chinesischem Wettbewerb, hohen Energiekosten und einer nur schleppend anlaufenden Elektromobilität, was Volkswagen zu drastischen Sparmaßnahmen zwingt, die bei der bevorstehenden Aufsichtsratssitzung am 4. September 2026 erneut zur Sprache kommen sollen. Auf der anderen Seite erlebt die europäische Verteidigungsindustrie seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine einen historischen Nachfrageboom, der durch die Erhöhung der NATO-Verteidigungsausgabenziele und nationale Sondervermögen zusätzlich befeuert wird.

Diese Gleichzeitigkeit von schrumpfender ziviler Nachfrage und explodierender militärischer Nachfrage schafft einen ökonomischen Sog, der Fabrikgebäude, Fachkräfte und Maschinenparks von der einen in die andere Branche verschiebt. Für Standorte wie Osnabrück, die über spezialisierte Fertigungskompetenzen, aber keine tragfähige zivile Auslastung mehr verfügen, wird die Rüstungsindustrie faktisch zum einzigen realistischen Abnehmer verbleibender industrieller Substanz. Das ist ökonomisch nachvollziehbar, wirft aber grundsätzliche Fragen auf: Verliert Deutschland mit jedem umgewidmeten Automobilwerk ein Stück ziviler Fertigungskompetenz, die im Falle einer Erholung der Automobilkonjunktur nicht mehr kurzfristig reaktivierbar wäre? Und wie abhängig darf sich ein demokratischer Industriestandort von den zyklischen Beschaffungsentscheidungen ausländischer Verteidigungsministerien machen, wenn diese Aufträge zur tragenden Säule der lokalen Beschäftigung werden?

Mitbestimmung, Belegschaft und die Frage der Zustimmung

Ein Aspekt, der in der öffentlichen Berichterstattung häufig zu kurz kommt, ist die arbeitsrechtliche und mitbestimmungsrechtliche Dimension der geplanten Umwidmung. Berichten zufolge ist für eine Umstellung der Produktion in Osnabrück eine Zustimmung der Beschäftigten beziehungsweise ihrer Vertretungsgremien notwendig. Der Volkswagen-Konzernbetriebsrat hat bereits mit dem Vorstand vereinbart, gemeinsam nach Möglichkeiten für eine weitere Nutzung des Werks zu suchen, was zeigt, dass die Arbeitnehmerseite grundsätzlich bereit ist, über unkonventionelle Lösungen zu verhandeln, sofern dadurch Arbeitsplätze gesichert werden können.

Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass eine Umstellung von der zivilen Automobilproduktion auf Rüstungsgüter innerhalb der Belegschaft nicht einhellig positiv aufgenommen wird. Anders als bei einem reinen Zulieferer, der ohnehin selten mit dem Endprodukt in Berührung kommt, würden Beschäftigte im Werk Osnabrück künftig unmittelbar an der Fertigung von Trägersystemen für ein Waffensystem beteiligt sein, das im Rahmen des Nahostkonflikts regelmäßig im Kampfeinsatz steht. Diese ethische und persönliche Dimension der Entscheidung lässt sich nicht allein mit Zahlen zur Arbeitsplatzsicherung auflösen und wird die innerbetriebliche Debatte in den kommenden Wochen prägen, insbesondere wenn es um die konkrete Ausgestaltung von Wahlfreiheit, Versetzungsregelungen und Beschäftigungsgarantien für jene Mitarbeiter geht, die eine Beteiligung an der Rüstungsfertigung ablehnen.

Rüstungsexportkontrolle und die diplomatische Sprengkraft eines deutschen Iron-Dome-Standorts

Aus außenwirtschaftlicher und exportkontrollrechtlicher Sicht wirft die geplante Kooperation ebenfalls erhebliche Fragen auf. Deutschland verfügt über ein vergleichsweise strenges Rüstungsexportkontrollregime, das insbesondere Lieferungen in Spannungsgebiete besonderer Prüfung unterwirft. Sollten in Osnabrück künftig Komponenten für ein System gefertigt werden, das im Nahen Osten im aktiven Kampfeinsatz gegen Raketen- und Drohnenangriffe zum Einsatz kommt, würde Deutschland damit unmittelbarer Teil der militärischen Lieferkette Israels werden – nicht nur als Waffenexporteur, sondern als Produktionsstandort selbst. Reuters berichtete zudem, dass Rafael die in Osnabrück gefertigten Komponenten für europäische Abnehmer des Iron-Dome-Systems bauen will, was nahelegt, dass die Produktion nicht ausschließlich für Israel selbst, sondern auch für den wachsenden europäischen Markt für Kurzstreckenluftverteidigung bestimmt sein könnte.

Diese europäische Dimension ist ökonomisch besonders interessant, denn sie fügt sich in eine größere Debatte über die Souveränität europäischer Luftverteidigungsfähigkeiten ein, die durch die deutsche Initiative European Sky Shield und ähnliche multinationale Programme bereits angestoßen wurde. Ein europäischer Produktionsstandort für Iron-Dome-Komponenten könnte perspektivisch dazu beitragen, Lieferzeiten zu verkürzen und die Abhängigkeit von rein israelischer beziehungsweise US-amerikanischer Fertigung zu verringern, was aus Sicht europäischer Verteidigungsplaner ein strategischer Vorteil wäre. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass ein ehemaliges deutsches Automobilwerk zu einem integralen Bestandteil einer internationalen, politisch hochsensiblen Verteidigungslieferkette würde, deren Endkunden und Einsatzkontexte sich der Kontrolle des ursprünglichen Werksbetreibers weitgehend entziehen.

Das große Bild: Deindustrialisierung, Wiederbewaffnung und die neue deutsche Normalität

Die Geschichte des VW-Werks Osnabrück lässt sich als Mikrokosmos einer größeren strukturellen Verschiebung lesen, die derzeit die gesamte deutsche Industrielandschaft erfasst. Über Jahrzehnte hinweg galt die Trennung zwischen ziviler und militärischer Produktion in Deutschland als politisch und gesellschaftlich fest verankert, eine Folge der historischen Erfahrung des Landes und der jahrzehntelangen Fokussierung auf exportorientierte zivile Wertschöpfung. Diese Trennlinie beginnt seit der sogenannten Zeitenwende zunehmend zu verschwimmen, wobei Osnabrück nun exemplarisch zeigt, wie konkret und unmittelbar diese Verschiebung inzwischen auf der Ebene einzelner Werke und Belegschaften wirksam wird.

Ökonomisch betrachtet handelt es sich um eine klassische Kapitalumschichtung als Reaktion auf veränderte relative Preise und Nachfragebedingungen: Wo die Rendite auf ziviles Kapital sinkt, wandert Kapital, Personal und Produktionsfläche in Sektoren mit höherer erwarteter Rendite, in diesem Fall die Verteidigungsindustrie. Die besondere Brisanz liegt jedoch darin, dass dieser Wandel nicht in einem neu gegründeten Unternehmen stattfindet, sondern innerhalb einer der bekanntesten zivilen Industriemarken der Welt, die durch ihre Beteiligungsstruktur eng mit einem Golfstaat, einem deutschen Bundesland und der Bundesregierung verflochten ist. Jede dieser drei Akteursgruppen verfolgt dabei eigene, teils widersprüchliche Interessen: Katar möchte offenbar keine direkte Assoziation mit israelischer Rüstungsproduktion, Niedersachsen möchte Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung im eigenen Bundesland erhalten, und der Bund dürfte an einer Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeit interessiert sein. Die komplizierte Konstruktion über ein separates Gemeinschaftsunternehmen ist letztlich der Versuch, diese drei Interessen gleichzeitig zu bedienen, ohne dass einer der Beteiligten offen Position beziehen muss.

Wirtschaftliche Tragweite und offene Fragen für die kommenden Monate

Aus rein betriebswirtschaftlicher Perspektive erscheint die Osnabrück-Lösung für Volkswagen zunächst attraktiv, weil sie es dem Konzern erlaubt, einen Standort ohne belastende Sozialplankosten in eine neue Trägerstruktur zu überführen, während gleichzeitig Beschäftigung und regionale Wertschöpfung erhalten bleiben, was politisch positiv kommuniziert werden kann. Für das Land Niedersachsen bedeutet die Transaktion hingegen ein finanzielles Risiko in dreistelliger Millionenhöhe, verbunden mit der Notwendigkeit, ein völlig neues industrielles Geschäftsfeld – die Rüstungsproduktion – staatlich mitzuverantworten, ohne über einschlägige operative Erfahrung in dieser Branche zu verfügen.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung, die laut übereinstimmenden Berichten noch bis Ende des Jahres 2026 fallen soll, bleiben zentrale Fragen offen: die exakte Beteiligungshöhe und -struktur des Landes, die Rolle des Bundes, die konkrete rechtliche Ausgestaltung der Trennung von Volkswagen und dem neuen Rüstungs-Joint-Venture, die Zustimmung der Belegschaft und schließlich die außenpolitische Reaktion Katars sowie möglicher weiterer Golfstaat-Investoren auf eine indirekte, aber unübersehbare Verbindung zwischen dem Volkswagen-Konzern und der israelischen Rüstungsindustrie. Die für den 4. September 2026 angesetzte Aufsichtsratssitzung, bei der ohnehin über ein weiteres konzernweites Sparpaket entschieden werden soll, dürfte in diesem Zusammenhang zu einem symbolischen Wendepunkt werden – unabhängig davon, ob dort bereits eine endgültige Unterschrift unter die Rafael-Vereinbarung gesetzt wird oder nicht.

Am Ende steht die Erkenntnis, dass die Debatte um Osnabrück weit über die Zukunft eines einzelnen Werks hinausweist. Sie zeigt exemplarisch, wie tief die Krise der europäischen Automobilindustrie inzwischen reicht, wie stark geopolitische Kapitalverflechtungen unternehmerische Entscheidungen beeinflussen können und wie sehr sich der industrielle Kompass Deutschlands seit der Zeitenwende von der rein zivilen Exportökonomie hin zu einer stärker sicherheitspolitisch geprägten Industriepolitik verschoben hat. Ob sich diese Verschiebung langfristig als tragfähige Zukunftsstrategie oder lediglich als Verlegenheitslösung für ein strukturell überfordertes Werk erweisen wird, lässt sich erst beurteilen, wenn die konkreten Verträge unterzeichnet, die politischen Widerstände überwunden und die ersten Fahrzeuge tatsächlich vom Band gelaufen sind.

 

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