Der Teilzeit-Trick: Wie Deutschlands Ämter ihr Personalproblem sofort lösen könnten
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Xpert.Digital bei Google bevorzugen ⓘVeröffentlicht am: 2. September 2026 / Update vom: 2. September 2026 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Der Teilzeit-Trick: Wie Deutschlands Ämter ihr Personalproblem sofort lösen könnten – Bild: Xpert.Digital
631.000 fehlende Beamte? Studie deckt den wahren Personal-Schatz des Staates auf
Personal-Kollaps an Schulen und Kitas? Eine neue Rechnung entlarvt die Ausrede
Geheime IW-Studie zeigt: Der deutsche Staat braucht gar kein neues Personal
Der Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst gilt in Deutschland als unumstößliche Tatsache – doch was, wenn der Staat sein eigenes Personalproblem strukturell selbst verschärft? Während der Beamtenbund (dbb) Alarm schlägt und für das Jahr 2026 bundesweit 631.000 fehlende Beschäftigte beklagt, liefert eine neue, brisante Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) eine verblüffende Gegenrechnung. Demnach schlummern in den Amtsstuben, Schulen und Kitas durch die extrem hohe Teilzeitquote exakt 634.000 ungenutzte Vollzeitäquivalente. Auf den ersten Blick eine mathematische Punktlandung: Die Lücke könnte theoretisch allein durch das vorhandene Personal geschlossen werden. Doch ganz so einfach ist die Gleichung in der Praxis nicht. Der folgende Text beleuchtet die Erkenntnisse der IW-Studie, hinterfragt die bequeme Erzählung vom chronisch unterbesetzten Staatsapparat und zeigt auf, warum kluges Arbeitszeitmanagement, echte Anreize für Mehrarbeit und vor allem ein radikaler Bürokratieabbau der eigentliche Königsweg aus der Personalkrise sind.
Der stille Personalschatz im deutschen Staatsapparat: Wenn die Klage über Personalnot zur politischen Ausrede wird
Der deutsche Staat inszeniert sich seit Jahren als chronisch unterbesetzt. Von der Polizei über die Schulen bis zu den Kommunalverwaltungen wird ein Narrativ wiederholt, das kaum jemand ernsthaft hinterfragt: Es fehle schlicht an Menschen, die die wachsende Aufgabenlast bewältigen könnten. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) hat diese Erzählung mit einer jährlichen Verbandsabfrage bei seinen 41 Mitgliedsgewerkschaften untermauert und kommt für das Jahr 2026 auf eine Fehlbedarfszahl von 631.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst, ein Anstieg gegenüber den 600.000 aus dem Vorjahr. Diese Zahl ist politisch wirksam, weil sie eine einfache, fast schon intuitive Kausalkette suggeriert: mehr Aufgaben, mehr Bürokratie, mehr Bedarf an neuem Personal, folglich mehr Ausgaben und mehr Einstellungen. Eine neue, noch unveröffentlichte Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) stellt dieser Erzählung nun eine unbequeme Gegenrechnung entgegen, die BILD exklusiv vorlag. Der Studienautor Björn Kauder, Senior Economist beim IW und ausgewiesener Experte für öffentliche Finanzen, hat berechnet, welches Arbeitszeitvolumen im vorhandenen Personalbestand schlummert, wenn man lediglich die bereits Beschäftigten konsequenter einsetzen würde. Das Ergebnis ist verblüffend deckungsgleich mit der viel beschworenen Lücke und wirft ein neues Licht auf die Debatte um den vermeintlichen Fachkräftemangel im Staat.
Die verblüffende Rechnung: Fast eine Deckungsgleichheit von Lücke und Reserve
Die Kernaussage der IW-Berechnung lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Würden sämtliche Teilzeitbeschäftigten bei Bund, Ländern und Kommunen ihre Arbeitszeit auf Vollzeit anheben, entstünde daraus ein rechnerisches Zusatzvolumen von 634.000 Vollzeitäquivalenten. Diese Zahl liegt nahezu exakt auf dem Niveau der 631.000 Beschäftigten, die dem öffentlichen Dienst laut Beamtenbund fehlen. Auf den ersten Blick wirkt das wie eine mathematische Punktlandung, die suggeriert, der Staat könnte sein selbst diagnostiziertes Problem komplett aus eigener Kraft lösen, ohne einen einzigen neuen Mitarbeiter von außen anzuwerben. Grundlage der Berechnung ist die Personalstatistik des Statistischen Bundesamtes, aus der sich die Differenz zwischen dem tatsächlichen Arbeitsvolumen der Teilzeitkräfte und dem hypothetischen Arbeitsvolumen bei vollständiger Aufstockung auf eine reguläre Vollzeitstelle ableiten lässt. Bemerkenswert an dieser Modellrechnung ist, dass sie ausschließlich mit bereits vorhandenem Personal arbeitet. Es handelt sich also nicht um die Schaffung neuer Stellen, sondern um die bessere Ausschöpfung bestehender Arbeitsverträge. Das IW selbst bezeichnet dieses Maximalszenario jedoch ausdrücklich als theoretische Obergrenze und nicht als realistische Handlungsempfehlung. Eine Zwangsverpflichtung aller Teilzeitkräfte zur Vollzeit wäre arbeitsrechtlich kaum durchsetzbar und würde zudem an persönlichen Lebensumständen wie Kinderbetreuung, Pflegeverantwortung oder gesundheitlichen Einschränkungen scheitern. Dennoch liefert die Zahl einen wichtigen Referenzpunkt, an dem sich die tatsächliche Größenordnung der ungenutzten Arbeitszeitreserve ablesen lässt.
Sachsen-Anhalt als Maßstab: Was ein realistisches Szenario bedeuten würde
Weil die vollständige Vollzeitumstellung als unrealistisch gilt, hat das IW ein zweites, deutlich moderateres Szenario durchgerechnet. Die Grundidee dahinter ist einfach und methodisch elegant: Man nimmt jenes Bundesland, das bereits heute die höchste durchschnittliche Arbeitszeit im öffentlichen Dienst aufweist, und rechnet aus, was passieren würde, wenn alle anderen Länder und Kommunen dieses Niveau erreichen würden. Dieses Referenzland ist Sachsen-Anhalt. Selbst in diesem konservativeren Modell ergäben sich bundesweit noch 294.000 zusätzliche Vollzeitäquivalente. Das entspricht knapp der Hälfte der theoretischen Maximalreserve, ist aber immer noch eine gewaltige Größe, die nahezu die Hälfte des gesamten vom Beamtenbund reklamierten Personalfehlbedarfs abdecken würde. Diese Rechnung ist deshalb methodisch überzeugender, weil sie nicht von einem utopischen Idealzustand ausgeht, sondern von einem in der Praxis bereits nachgewiesenen, funktionierenden Arbeitszeitmodell. Wenn ein Bundesland es schafft, seine Beschäftigten im Schnitt länger arbeiten zu lassen, ohne dass dort ein System kollabiert, lässt sich argumentieren, dass eine Annäherung anderer Länder an dieses Niveau grundsätzlich im Bereich des Machbaren liegt. Gleichzeitig zeigt der Vergleich auch, wie heterogen die Arbeitszeitkulturen zwischen den Bundesländern tatsächlich sind, was wiederum auf unterschiedliche familienpolitische Rahmenbedingungen, Tarifstrukturen und historisch gewachsene Erwerbsmuster zurückzuführen ist, insbesondere im Ost-West-Vergleich.
Wo die größten Reserven konkret liegen: Schulen, Kitas und Verwaltungen im Fokus
Besonders aufschlussreich wird die Studie, wenn man sie nach Aufgabenbereichen aufschlüsselt, denn genau dort zeigt sich eine bittere Ironie. Die größten ungenutzten Arbeitszeitreserven befinden sich exakt in jenen Sektoren, in denen der Personalmangel öffentlich am lautesten beklagt wird. An Schulen beziffert Kauder das theoretische Potenzial auf 153.000 Vollzeitäquivalente, was einer möglichen Steigerung des Arbeitsvolumens um knapp 20 Prozent entspräche. In Kindertagesstätten liegt die Reserve bei 54.400 Vollzeitkräften, in den Kommunalverwaltungen bei 41.800. An Hochschulen ergeben sich rechnerisch 16.000 zusätzliche Vollzeitstellen, bei der Polizei immerhin noch 10.800. Diese Zahlen sind deshalb so brisant, weil der Beamtenbund in seiner eigenen Erhebung genau dieselben Bereiche als besonders unterbesetzt einstuft: Für Schulen fordert der dbb zusätzlich 120.000 Stellen, für Kommunalverwaltungen 112.000 und für Kitas 97.000. Der Vergleich beider Studien legt nahe, dass ein erheblicher Teil der gefühlten Personalknappheit in diesen Bereichen nicht primär durch fehlende Köpfe, sondern durch die Verteilung der vorhandenen Arbeitszeit auf viele Teilzeitstellen entsteht. Lehrerinnen, Erzieher und Verwaltungsangestellte arbeiten in Deutschland traditionell überproportional häufig in Teilzeit, oft aus familiären Gründen, aber auch, weil bestimmte Tätigkeitsprofile, etwa im Unterricht, strukturell auf Teilzeitmodelle ausgelegt sind. Diese strukturelle Prägung führt dazu, dass ein Bereich auf dem Papier zwar viele Köpfe zählt, das tatsächliche Arbeitsvolumen aber deutlich geringer ausfällt, als es die reine Beschäftigtenzahl vermuten lässt.
Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg an der Spitze der Bundesländer
Auch die regionale Verteilung der Teilzeit-Reserve liefert interessante Einsichten in die föderale Struktur des öffentlichen Dienstes. Absolut betrachtet führt Bayern die Rangliste an: Würden dort sämtliche Teilzeitkräfte von Land und Kommunen auf Vollzeit umgestellt, entspräche das 129.800 zusätzlichen Vollzeitkräften. Dahinter folgen Nordrhein-Westfalen mit 115.100 und Baden-Württemberg mit 111.300 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten. Diese Reihenfolge überrascht kaum, da es sich um die drei bevölkerungsreichsten und wirtschaftsstärksten Bundesländer handelt, deren öffentlicher Dienst entsprechend groß dimensioniert ist. Interessanter wird der Blick auf die relative Größenordnung im Verhältnis zum bestehenden Arbeitsvolumen. In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz könnte das Arbeitsvolumen theoretisch um etwa 19 bis 21 Prozent steigen, wenn alle Teilzeitstellen aufgestockt würden. Ganz anders sieht es in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern aus, wo die theoretische Steigerung nur rund acht Prozent betragen würde. Diese deutliche Ost-West-Diskrepanz spiegelt strukturelle Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung wider, die historisch gewachsen sind. In den ostdeutschen Bundesländern war und ist die Vollzeiterwerbstätigkeit von Frauen traditionell stärker verbreitet als in weiten Teilen Westdeutschlands, wo Teilzeitmodelle, insbesondere bei Frauen mit Kindern, kulturell tiefer verwurzelt sind. Diese unterschiedliche Ausgangslage bedeutet auch, dass eine bundesweite Angleichung an das Sachsen-Anhalt-Niveau in wohlhabenderen Westländern strukturell deutlich mehr Widerstand hervorrufen dürfte als in Ländern, die bereits näher an diesem Referenzwert liegen.
Zwei Zahlen, zwei Perspektiven: Warum 634.000 nicht einfach 631.000 ausgleicht
Bei aller Faszination für die fast identische Größenordnung der beiden Zahlen ist Vorsicht geboten, denn sie sind methodisch nicht ohne Weiteres austauschbar. Die Zahl des Beamtenbundes beruht auf einer subjektiven Verbandsabfrage bei den Mitgliedsgewerkschaften, die den tatsächlichen strukturellen Bedarf für eine als angemessen empfundene Aufgabenerledigung erfasst, nicht lediglich die Zahl der formal unbesetzten Planstellen. Die IW-Zahl hingegen ist eine rein rechnerische Ableitung aus amtlicher Arbeitszeitstatistik, ohne jede normative Bewertung, ob diese zusätzliche Arbeitszeit tatsächlich benötigt wird oder überhaupt sinnvoll eingesetzt werden könnte. Zudem sind beide Zahlen sektoral nicht deckungsgleich verteilt. Der dbb sieht den größten Bedarf in der Kranken- und Altenpflege mit 125.200 fehlenden Stellen, einem Bereich, der in der IW-Rechnung zur Teilzeit-Reserve im öffentlichen Dienst überhaupt nicht separat ausgewiesen wird, da große Teile der Pflege in Deutschland gar nicht im klassischen öffentlichen Dienst organisiert sind, sondern bei freien, kirchlichen oder privaten Trägern. Ebenso wird bei der Polizei und Bundeswehr ein Bedarf von zusammen 92.000 zusätzlichen Kräften reklamiert, während die IW-Studie für die Polizei lediglich eine Teilzeit-Reserve von 10.800 identifiziert. Diese Diskrepanz zeigt, dass die beiden Zahlen zwar in der Gesamtsumme fast identisch ausfallen, in ihrer inneren Struktur aber erheblich voneinander abweichen. Eine bloße Verrechnung von 634.000 gegen 631.000 wäre daher eine irreführende Vereinfachung, die suggeriert, man könne den Personalmangel branchenscharf durch interne Umverteilung lösen. Tatsächlich müsste eine Aufstockung von Teilzeitstellen in Schulen oder Kitas nicht automatisch den dringenden Personalbedarf in der Pflege oder bei der Polizei kompensieren, da Beschäftigte in aller Regel nicht zwischen diesen Bereichen wechseln können oder wollen.
Die ökonomische Logik hinter der Teilzeitquote im Staatsdienst
Um die Relevanz der IW-Studie richtig einzuordnen, lohnt sich ein Blick auf die strukturellen Ursachen der hohen Teilzeitquote im öffentlichen Dienst. Der Staat ist in Deutschland traditionell ein besonders familienfreundlicher Arbeitgeber, der flexible Arbeitszeitmodelle, Elternzeitregelungen und Teilzeitansprüche in einem Ausmaß gewährt, das in der Privatwirtschaft, insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen, häufig gar nicht in dieser Verbindlichkeit existiert. Dieses Angebot wird besonders stark von Frauen genutzt, die im öffentlichen Dienst in vielen Berufsfeldern, etwa im Bildungs- und Erziehungswesen, ohnehin überproportional vertreten sind. Aus arbeitsökonomischer Sicht führt dies zu einem Paradoxon: Der öffentliche Dienst zieht durch seine Attraktivität für Teilzeitarbeit besonders viele Menschen an, verschärft aber gleichzeitig das strukturelle Arbeitsvolumenproblem, weil eine hohe Beschäftigtenzahl nicht automatisch einer entsprechend hohen geleisteten Arbeitszeit entspricht. Ökonomisch betrachtet handelt es sich um ein klassisches Problem der Faktorallokation. Der Produktionsfaktor Arbeit wird zwar in ausreichender Zahl an Köpfen bereitgestellt, aber nicht in ausreichendem zeitlichem Umfang genutzt. Eine Erhöhung der durchschnittlichen Arbeitszeit im Bestand wäre volkswirtschaftlich in vielerlei Hinsicht effizienter als eine Neueinstellung, weil bereits eingearbeitetes, qualifiziertes Personal ohne zusätzliche Rekrutierungs-, Einarbeitungs- und Ausbildungskosten mehr Leistung erbringen könnte. Genau das ist der Kern der ökonomischen Argumentation des IW: Bevor der Staat in einem ohnehin angespannten Arbeitsmarkt um zusätzliche Fachkräfte konkurriert, sollte er zunächst prüfen, ob er das vorhandene Humankapital vollständig ausschöpft.
Warum das IW von einer Anwerbung aus der Privatwirtschaft abrät
Ein zentraler und durchaus streitbarer Punkt der Studie betrifft die ökonomische Bewertung von Rekrutierungsstrategien. Das IW stellt fest, dass es ökonomisch nicht überzeuge, zusätzliche Arbeitskräfte gezielt aus der Privatwirtschaft in den Staatsdienst abzuwerben. Diese Position ist bemerkenswert, weil sie einer verbreiteten politischen Reflexforderung widerspricht, wonach höhere Gehälter und attraktivere Arbeitsbedingungen im öffentlichen Sektor das Personalproblem lösen könnten. Aus volkswirtschaftlicher Sicht handelt es sich bei einer solchen Abwerbung jedoch um ein Nullsummenspiel, das die gesamtwirtschaftliche Arbeitsproduktivität nicht erhöht, sondern lediglich Arbeitskräfte von einem Sektor in einen anderen umverteilt. In einem Land, das ohnehin unter demografisch bedingtem Fachkräftemangel leidet, würde jede zusätzliche Stelle im Staatsdienst potenziell eine Stelle in der Privatwirtschaft unbesetzt lassen, sei es in der Industrie, im Mittelstand oder in exportorientierten Branchen, die für die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung und den Wohlstand Deutschlands von zentraler Bedeutung sind. Wenn der Staat mit besseren Konditionen um dasselbe begrenzte Arbeitskräfteangebot konkurriert, steigt der volkswirtschaftliche Verteilungskampf um Personal, ohne dass am Ende insgesamt mehr Arbeitsleistung erbracht wird. Diese Argumentation passt zu einer grundsätzlicheren wirtschaftsliberalen Denkschule, die den öffentlichen Sektor primär als notwendigen, aber tendenziell unproduktiven Kostenfaktor betrachtet, dessen Wachstum die für Innovation und Wertschöpfung zuständige Privatwirtschaft schwächt, wenn es zulasten derselben begrenzten Arbeitskräfteressource geht.
Der Königsweg: Schlankere Gesetze statt mehr Personal
Die vielleicht wichtigste strategische Botschaft der Studie liegt jedoch nicht in der Teilzeitrechnung selbst, sondern in einer grundsätzlichen Systemfrage, die das IW aufwirft. Anstatt zu fragen, ob es zu wenig Personal für die bestehenden Aufgaben gibt, kehrt das Institut die Perspektive um und fragt, ob es nicht schlicht zu viele Aufgaben für das vorhandene Personal gibt. Diese Umkehrung der Fragestellung ist konzeptionell entscheidend, weil sie den Fokus von der Angebotsseite, also der Personalbeschaffung, auf die Nachfrageseite verschiebt, also die Menge und Komplexität der staatlichen Aufgaben selbst. Das IW bezeichnet schlankere Gesetze, für deren Umsetzung weniger Personal notwendig wäre, als den eigentlichen Königsweg zur Lösung des Personalproblems. Diese Position deckt sich interessanterweise auch mit Forderungen aus dem gewerkschaftlichen Lager. Der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer selbst fordert eine umfassende Aufgabenkritik beim Staat sowie eine durchgreifende Digitalisierung, die Bevölkerung und Beschäftigte gleichermaßen entlasten soll. Beide Seiten, das wirtschaftsliberale Institut wie die gewerkschaftlich organisierte Beamtenlobby, erkennen also unabhängig voneinander an, dass die schiere Ausweitung von Personal keine nachhaltige Lösung ist, solange die zugrunde liegende Bürokratielast unverändert bleibt oder weiter wächst. Der Unterschied liegt eher in der Priorisierung der Instrumente: Während der dbb zusätzlich auf höhere Personalausstattung und wettbewerbsfähigere Arbeitsbedingungen setzt, betont das IW stärker die interne Effizienzsteigerung durch Arbeitszeitmanagement und Aufgabenreduktion.
Bürokratieabbau als politisches Dauerversprechen ohne Substanz
Die Forderung nach weniger Bürokratie ist in der deutschen Politik alles andere als neu. Seit Jahrzehnten kündigen wechselnde Bundesregierungen Entlastungsgesetze, Bürokratieabbaugesetze und Verwaltungsvereinfachungen an, während die tatsächliche Regelungsdichte in vielen Bereichen, etwa im Bau-, Umwelt- und Sozialrecht, kontinuierlich zunimmt. Diese strukturelle Diskrepanz zwischen politischer Rhetorik und tatsächlicher Umsetzung erklärt, warum die IW-Forderung nach schlankeren Gesetzen zwar ökonomisch überzeugend, politisch aber schwer durchsetzbar ist. Jedes einzelne Gesetz, jede Verordnung und jeder Verwaltungsprozess hat in der Regel eine eigene Interessengruppe, die von der bestehenden Regelung profitiert oder zumindest Sicherheit daraus zieht, während die aggregierten Kosten der Bürokratie diffus über die gesamte Volkswirtschaft und Verwaltung verteilt sind. Aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht ist dies ein klassisches Kollektivgutproblem, bei dem konzentrierte Partikularinteressen gegen ein diffuses Allgemeininteresse an schlankeren Prozessen die Oberhand behalten. Wer den Personalbedarf des Staates wirklich senken möchte, müsste daher nicht nur einzelne Formulare digitalisieren, sondern grundsätzlich hinterfragen, welche Genehmigungsverfahren, Dokumentationspflichten und Kontrollmechanismen tatsächlich noch zeitgemäß sind. Dies betrifft insbesondere Bereiche wie das Baurecht, in dem komplexe Genehmigungsverfahren erheblichen Personalaufwand in den Kommunalverwaltungen binden, also in einem der Sektoren, in denen sowohl der dbb als auch das IW erheblichen Personalbedarf beziehungsweise erhebliche Reserven identifizieren.
Die gesellschaftliche Dimension: Vereinbarkeit von Familie und Vollzeitarbeit
Bei aller ökonomischen Rationalität der IW-Rechnung darf die gesellschaftspolitische Dimension der Teilzeitquote nicht ausgeblendet werden. Ein erheblicher Teil der Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst, insbesondere bei Lehrkräften und Erziehern, resultiert aus der Notwendigkeit, Erwerbsarbeit mit Familienpflichten zu vereinbaren. Eine pauschale Aufstockung aller Teilzeitstellen auf Vollzeit, wie sie die theoretische Obergrenze der Studie unterstellt, würde in der gesellschaftlichen Realität massive Widerstände auslösen und wäre mit dem im deutschen Arbeitsrecht verankerten Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung kaum vereinbar. Zudem würde eine erzwungene Vollzeitquote in stark weiblich geprägten Berufsfeldern wie der Kindererziehung oder der Grundschulbildung ohne begleitende Ausweitung von Kinderbetreuungsangeboten unmittelbar zu einer Verschärfung der Vereinbarkeitsproblematik führen und könnte paradoxerweise sogar zu einem Rückgang der Erwerbsbeteiligung von Frauen insgesamt führen, wenn diese sich aufgrund fehlender Teilzeitmöglichkeiten ganz aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen. Die realistischere Botschaft der Studie liegt daher weniger in der spektakulären 634.000er-Zahl als vielmehr in der moderateren Sachsen-Anhalt-Rechnung mit ihren 294.000 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten. Diese Zahl signalisiert, dass selbst eine behutsame, freiwillige Annäherung an ein bereits gelebtes höheres Arbeitszeitniveau erhebliche Effekte erzielen könnte, ohne die Axt an das Teilzeitrecht legen zu müssen. Politisch anschlussfähiger wären daher Anreizmodelle, etwa finanzielle Zuschläge für die Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit, verbesserte Kinderbetreuungsinfrastruktur an Schulen und in Kommunen sowie eine gezielte Ansprache jener Teilzeitkräfte, die aus eigenem Wunsch gerne mehr arbeiten würden, aber durch strukturelle Hürden, etwa fehlende Betreuungsplätze, daran gehindert werden.
Was die Studie für die politische Debatte tatsächlich bedeutet
Die IW-Studie liefert kein fertiges Patentrezept, sondern vor allem ein wichtiges Korrektiv zu einer oft zu unkritisch geführten Debatte über den angeblichen Fachkräftemangel im Staat. Sie zeigt mit belastbaren statistischen Methoden, dass ein erheblicher Teil des vermeintlichen Personalproblems hausgemacht ist und durch eine intelligentere Nutzung des bestehenden Personalbestands zumindest teilweise gelöst werden könnte, bevor über kostspielige Neueinstellungen oder Abwerbungen aus der Privatwirtschaft nachgedacht wird. Gleichzeitig macht der Vergleich mit der dbb-Zahl deutlich, dass die beiden Kennziffern trotz ihrer verblüffenden numerischen Nähe unterschiedliche Dinge messen und sich nicht einfach gegeneinander aufrechnen lassen. Für die politische Praxis ergibt sich daraus eine differenzierte Handlungsempfehlung: Statt pauschal mehr Personal zu fordern, sollte zunächst eine sektorspezifische Prüfung erfolgen, in welchen Bereichen eine Aufstockung von Teilzeitstellen realistisch, sozial verträglich und ökonomisch sinnvoll ist, und in welchen Bereichen, etwa in der Pflege oder bei der Polizei, tatsächlich zusätzliches Personal von außen notwendig bleibt, weil die Teilzeit-Reserven dort schlicht zu gering ausfallen. Parallel dazu bleibt die Forderung nach einer grundsätzlichen Aufgabenkritik und einem konsequenten Bürokratieabbau bestehen, die von wirtschaftswissenschaftlicher wie gewerkschaftlicher Seite gleichermaßen erhoben wird. Die eigentliche Herausforderung für die kommenden Jahre wird darin liegen, ob die deutsche Politik den Mut aufbringt, tatsächlich Aufgaben zu streichen und Gesetze zu vereinfachen, anstatt bei jedem neuen gesellschaftlichen Problem reflexhaft nach neuem Personal zu rufen. Die Zahlen des IW liefern dafür zumindest eine solide, evidenzbasierte Argumentationsgrundlage.














