Meta oder nicht, das ist hier die Frage – Führt der Weg raus aus Europa?
Veröffentlicht am: 10. Februar 2022 / Update vom: 16. Februar 2022 – Verfasser: Konrad Wolfenstein
Metas Umsatz wird im Westen erwirtschaftet
„Ländern und Regionen, in denen wir tätig sind, zu übertragen, zu verarbeiten und/oder zu empfangen […] könnte dies unsere Fähigkeit beeinträchtigen, unsere Dienstleistungen zu erbringen“, schreibt Meta dort laut einem Bericht von t-online. In der Folge rechnet die Führungsetage um CEO Zuckerberg mit negativen Auswirkungen auf die eigenen Finanzergebnisse. Die hätte ein Rückzug aus Europa indes auch. Der Kontinent ist für rund ein Viertel des Gesamtumsatzes verantwortlich und damit hinter Nordamerika die für Meta wichtigste Weltregion. Das Gros der Nutzer ist zwar in Asien (43,9 Prozent) und der übrigen Welt (32,5 Prozent) zuhause, aber dort werden nur 28 Prozent des Umsatzes generiert.
Grafik: Verteilung von Facebooks Umsatz und Nutzern
English Version: Meta's revenue is generated in the West
Meta is toying with the idea of shutting down Facebook and Instagram in Europe. In its annual report to the U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), the company cites EU data privacy rules as the reason. „If we are unable to transfer, process and/or receive data between the countries and regions in which we operate […] this could affect our ability to provide our services,“ Meta writes there, according to a report by t-online. As a result, the management around CEO Zuckerberg expects a negative impact on its own financial results. A withdrawal from Europe would also have a negative impact. The continent is responsible for about a quarter of the total revenue and is therefore the most important world region for Meta after North America. Although the majority of users are at home in Asia (43.9 percent) and the rest of the world (32.5 percent), only 28 percent of sales are generated there.
Mark Zuckerberg
Gemäß der Forbes-Liste 2020 beträgt Zuckerbergs Vermögen ca. 78 Milliarden US-Dollar. Damit belegt er Platz 7 auf der Liste der reichsten Menschen der Welt. Er ist Gründer und Vorstandsvorsitzender des Unternehmens Meta Platforms, an dem er einen Anteil von 28 Prozent hält, sowie Gründer des zu Meta gehörenden sozialen Netzwerks Facebook.
Wem gehört Meta?
Über die genaue Zusammensetzung der Hauptanteilseigner und deren Anteile am Unternehmen gibt es in der Presse unterschiedliche Angaben. Die Schweizer Handelszeitung veröffentlichte am 14. Mai 2012 nachfolgende Aktionärsstruktur:
- Mark Zuckerberg (28,2 %)
- Accel Partners (10 %)
- Dustin Moskovitz (7,6 %)
- Mail.ru Group (5,4 %)
- Eduardo Saverin (4 %)
- Sean Parker (4 %)
- Peter Thiel (2,5 %)
- Sheryl Sandberg (1,8 %)
- Microsoft (1,5 %)
- Greylock Partners (1,5 %)
- Cameron Winklevoss (0,22 %)
- Tyler Winklevoss (0,22 %)
Die Website whoownsfacebook.com kommt bei den Hauptanteilseignern auf die weitgehend gleichen Werte, führt aber in ihrer Liste weitere Aktionäre mit Anteilen deutlich unter 0,1 % am Unternehmen auf. Die Winklevoss-Zwillinge, die mit Zuckerberg einen Rechtsstreit über die Urheberschaft von Facebook führten, werden hier mit je 0,22 % gelistet.
Im Jahr 2018 hielten die Vanguard Group (7,10 %), BlackRock (6,10 %) und Fidelity Investments (5,10 %) Anteile an Facebook. Im Jahr 2020 hielten die Vanguard Group (7,30 %) und BlackRock (6,30 %) Anteile an Facebook.
Ein Auszug von Problemen und Kritik mit Meta in Europa
Einflussnahme (EU)
In Europa liegt Facebook 2020 mit Ausgaben für Lobbying von 5,5 Millionen Euro an der Spitze der Tech-Unternehmen.
Passend dazu:
Übertragung und Verwendung der Nutzerdaten von WhatsApp
Zwei Jahre, nachdem Facebook den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp für 20 Mrd. US-Dollar gekauft hatte, änderte WhatsApp am 25. August 2016 seine Datenschutzerklärung. Zukünftig würden Telefonnummern von Kontakten im Adressbuch des WhatsApp-Nutzers an Facebook weitergegeben und dort verwendet werden. Am 27. September 2016 untersagte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar Facebook die Nutzung und Weitergabe der WhatsApp-Daten. Facebook habe keine eindeutige Zustimmung der Nutzer von WhatsApp zur Weitergabe und Verwendung der Daten eingeholt. Bisher gespeicherte Daten seien zu löschen. Da das Deutschlandgeschäft Facebooks aus Hamburg geleitet wird, habe Caspar die Zuständigkeit, deutsches Datenschutzrecht gegenüber Facebook und seinem Tochterunternehmen WhatsApp durchzusetzen. Facebook kündigte an, die Entscheidung anzufechten.
Steuerflucht
Facebook vermeidet mit legaler Steuerplanung wie dem Prinzip Double Irish With a Dutch Sandwich Steuerzahlungen in Milliardenhöhe. Diese Praktik wird zunehmend kritisiert.
Im August 2020 einigten sich Frankreich und Facebook im Zuge eines jahrelangen Steuerstreites auf eine Steuernachzahlung für die Jahre 2009 bis 2018 von mehr als 100 Millionen Euro. Ein Jahr zuvor hatte Frankreich ein Gesetz zur Besteuerung von Internetkonzernen erlassen. Nach Berechnungen des französischen Magazins „Capital“ müsste Facebook allerdings fast 150 Millionen Euro Steuern nachzahlen – würde das Unternehmen den gesamten in Frankreich erzielten Umsatz von durch „Capital“ geschätzten 1,3 Milliarden Euro auch dort deklarieren.
Unerlaubter Einsatz von Gesichtserkennungs-Software
Am 2. März 2021 berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass Facebook nach jahrelangem Rechtsstreit 650 Millionen US-Dollar (umgerechnet 539 Millionen Euro) wegen Einsatzes einer Gesichtserkennungs-Software an die Kläger zahle. Der 2015 in Illinois eingereichten Klage hatten sich fast 1,6 Millionen Facebook-Nutzer angeschlossen. Sie hatten Facebook beschuldigt, ohne ihre vorherige Zustimmung Gesichtserkennungssoftware für Fotos angewandt zu haben, die sie hochgeladen hatten. Jedes Mitglied der Sammelklage kann mit mindestens 345 Dollar rechnen.
Drohung wegen Forschungsarbeit zu Instagram
AlgorithmWatch wollte in einem Forschungsvorhaben untersuchen, welche Inhalte Instagram bevorzugt und hatte dazu eine Browser-Erweiterung angeboten, die 1500 Nutzer und Nutzerinnen heruntergeladen hatten. Weil Facebook der Organisation deshalb jedoch „kaum verhohlen“ juristische Schritte angekündigt habe, sei die Studie beendet worden. Auf einen Rechtsstreit mit dem Milliardenkonzern habe man es nicht ankommen lassen wollen und die Arbeit daher abgebrochen. Ende Juli 2021 hatte Facebook auch eine Wissenschaftlerin und einen Wissenschaftler der New York University von der Plattform verbannt. Die beiden hatten zu Desinformation und über die Facebook-Werbebibliothek geforscht. Bei dieser Werbebibliothek handelte es sich um eine durchsuchbare Datenbank, die Wahlwerbung oder Werbung zu politisch relevanten Themen enthält.
Verbraucherzentralen gegen Facebook
Am 6. März 2012 entschied das Landgericht Berlin, dass zahlreiche Klauseln in den AGB von Facebook unwirksam sind. Facebook darf sich demnach in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen kein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebookmitglieder in ihr Profil eingestellt haben. Facebook darf urheberrechtlich geschützte Werke nur nach Zustimmung der Facebook-Mitglieder verwenden. Rechtswidrig ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin zudem die Einwilligungserklärung, mit der die Facebookmitglieder der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Überdies muss Facebook sicherstellen, dass über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert wird. Schließlich verstößt der Freundefinder-Button gegen deutsches Recht. Insbesondere untersagte das Gericht den Adressimport aus der Adressdatei des Anwenders in den Datenbestand von Facebook, der mit diesem Button ausgelöst wird. Im August 2012 schickte der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Facebook eine Abmahnung, um Änderungen am App-Center zu erzwingen. Die Verbraucherschützer sehen im Zugriff Facebooks auf persönliche Kontakte der Nutzer einen Verstoß gegen das Telemediengesetz.
Anzeigen gegen Facebook Europa
Mitte August 2011 brachte eine Gruppe von Facebook-Nutzern rund um den österreichischen Rechtswissenschafts-Studenten Maximilian „Max“ Schrems 16 Anzeigen bei der irischen Datenschutzbehörde (Office of the Data Protection Commissioner) gegen Facebook Ireland Ltd. ein. Alle Nutzer außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanada haben ausschließlich einen Vertrag mit Facebook Ireland Ltd., die für Europa zuständige Tochtergesellschaft von Facebook. Die Studentengruppe ist der Ansicht, dass die irische Behörde zur Durchsetzung der Datenschutz- und Konsumentenschutzrechte der Facebook-Nutzer in der Europäischen Union zuständig ist. Die Gruppe begründet dies damit, dass auf Grund des Firmensitzes in Dublin europäisches Datenschutzrecht anzuwenden sei und beruft sich neben dem irischen Data Protection Act auf die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG von 1995.
Am 24. August 2011 übermittelte der Data Protection Commissioner in Irland (DPC) den Anzeigenden ein Schreiben, dass die irische Behörde sich zuständig erklärt und die Ermittlungen aufnehmen wird. Am 4. September berichtete die irische Tageszeitung Irish Independent, unter Berufung auf den DPC, dass die Behörde umfassend, über den Inhalt der 16 Anzeigen hinaus, ermitteln wird. Als schärfste Form nach irischem Datenschutzrecht soll auch eine Untersuchung in der Facebook-Europazentrale in Dublin stattfinden. Dies wurde von der Sprecherin der irischen Datenschutzbehörde auf Anfrage von ORF.at bestätigt.
Xpert.Digital – Konrad Wolfenstein
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Quelle *10022022-1