Mini-PV-Anlagen – Balkonkraftwerke – Balkonsolar – Balkon-PV-Anlagen – Plug-In-PV-Anlagen – Plug & Play Solar – Guerilla-PV – Stecker-Solargeräte
Genehmigungsfreie und steckerfertige Mini-PV-Anlagen sind kleine Solaranlagen mit maximal 2 Solarmodulen und Wechselrichter mit bis 600 VA (Deutschland) bzw. 800 VA (EU-Verordnung) Ausgangsleistung. Sie können direkt an eine Schuko-Steckdose oder über eine entsprechende Energiesteckvorrichtung an den eigenen privaten Stromkreis angeschlossen werden.
Der Hintergrund: Was Sie dazu wissen sollten
Am 14. April 2016 hat die EU-Kommission eine Verordnung zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (VO (EU) 2016/631) erlassen.
Am 17. Mai 2016 ist die EU-Verordnung zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (VO (EU) 2016/631) in Kraft getreten.
Als Verordnung sind diese Rechtsakte für alle betroffenen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich und haben unmittelbare Geltung in Deutschland, ohne dass es einer Umsetzung in nationales Recht oder nationales Regelwerk bedarf.
In dieser Verordnung wird im Artikel 5 (2a) ab einer Maximalkapazität von mindestens 0,8 kW bzw. 800 Watt für Stromerzeugungsanlagen festgelegt.
In Deutschland wurde diese Verordnung auf nationaler Ebene durch die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) umgesetzt. Sie regelt die Verfahren zum Nachweis der Einhaltung von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes.
„Betreiber von Erzeugungsanlagen haben dem zuständigen Netzbetreiber im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens nach Artikel 29 der Verordnung (EU) 2016/631 nachzuweisen, dass die allgemeinen technischen Mindestanforderungen nach § 19 des Energiewirtschaftsgesetzes eingehalten werden.“
Der Erlass der NELEV ist aufgrund des nationalen Gestaltungsspielraums möglich, welcher den Mitgliedstaaten in Artikel 15, 16, und 32 der EU-Verordnung 2016/631 eingeräumt wird.
Die VDE wiederum definiert die Regeln für Technik wie die Nachweise der NELEV zu erbringen sind, damit elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetztes eingehalten werden.
Kurz was zu DKE, VDE, DIN
In Deutschland gibt es die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE), die für die Erarbeitung von Standards, Normen und Sicherheitsbestimmungen zuständig ist. Als deutsches Mitglied in den internationalen und europäischen Organisationen für die Normung der Elektrotechnik vertritt die DKE die deutschen Interessen bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Internationalen und Europäischen Normen zum Abbau von Handelshemmnissen und zur weltweiten Öffnung der Märkte.
- Die DKE ist ein Organ des Deutschen Instituts für Normung (DIN) und des
- Verbands der Elektrotechnik Informationstechnik e.V. (VDE).
VDE ist weder Pflicht noch Gesetzesgrundlage
Die VDE-Bestimmungen legen die Normen u. a. auch für einwandfreie elektrotechnische Eigenschaften von Energieanlagen fest. Die Anwendung ist jedoch nicht verbindend! Die VDE-Normen wiederum gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik und haben einen quasi rechtsverbindlichen Status.
Mehr dazu hier: DKE – Fragen und Hilfe
„Die Anwendung einer Norm ist grundsätzlich freiwillig. Dass Normen in ihrer Anwendung nicht grundsätzlich verpflichtend sind, hat eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1998 näher ausgeführt. Danach gelten Normen als eine private technische Regelung mit Empfehlungscharakter, die die allgemein „anerkannten Regeln der Technik“ nicht verbindlich bestimmen. Das bedeutet, man kann grundsätzlich von den technischen Vorgaben einer Norm abweichen. Wird eine andere Lösung als der in der Norm beschriebene Sachverhalt umgesetzt, liegt im Schadensfall die Beweislast bei dem Verantwortlichen. Er muss darlegen können, dass die von ihm gewählte technische Ausführung gleich oder besser als die Festlegungen der Norm ist.“
Die CE-Pflicht!
Viele Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Es ist Pflicht für alle weltweit hergestellten Produkte, die in der EU vermarktet werden.
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ (und „dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.“
Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einschließlich der Europäische Union (EU), zu gewährleisten. Die CE-Kennzeichnung wird auch als „Reisepass“ für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet.
Was ist der Unterschied zwischen CE und GS?
Das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) ist noch das einzig gesetzlich geregelte Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit.
Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Zertifizierungszeichen für technische Geräte. Es zeigt an, dass die Geräte den deutschen und, falls vorhanden, den europäischen Sicherheitsanforderungen für solche Geräte entsprechen. Der Hauptunterschied zwischen dem GS-Zeichen und dem CE-Zeichen besteht darin, dass die Einhaltung der europäischen Sicherheitsanforderungen von einer staatlich anerkannten unabhängigen Stelle geprüft und bescheinigt wird. Das GS-Zeichen basiert auf dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Das CE-Zeichen hingegen wird für die Unterzeichnung einer Erklärung vergeben, dass das Produkt den europäischen Rechtsvorschriften entspricht.
Die CE-Kennzeichnung wird für bestimmte Produkte gefordert, ist aber „nur“ eine Erklärung des Herstellers oder Inverkehrbringers, dass er alle europäischen Vorgaben (Richtlinien und/oder Verordnungen) einhält. Alle anderen Zeichen wie ENEC, VDE, ÖVE, TÜV, BG sind private Zeichen von einzelnen Prüf- oder Zertifizierstellen oder Vereinbarungen zwischen Prüfhäusern.
EU: Netzregeln sollen ab 800 Watt gelten - nicht in Deutschland!
Mit Artikel 5, Absatz 2, Punkt a „Ermittlung der Signifikanz“ (VO (EU) 2016/631) hat die EU-Kommission festgelegt, ab welcher Leistungsgröße die Verordnung gelten soll. Ausschlaggebend ist dafür nicht die Eingangsleistung (DC) der energieerzeugenden Solarmodule, sondern die Ausgangsleistung (AC) des Wechselrichters.
Das heißt, bis zu dieser Watt-Leistung kann jeder selbst bestimmen, wie er seine Stromerzeugung ins Hausnetzt einbringt, ohne fachliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen, sofern die eingesetzten Geräte (Solarmodule und Wechselrichter) den gesetzlichen Bedingungen entsprechen.
Die damit von der EU eingeräumten Bagatellgrenze von 800 Watt gibt es aber so in Deutschland nicht, da die Verordnung (EU) 2016/631 hierzulande durch die NELEV umgesetzt ist, die keine Bagatellgrenze vorsieht. Steckerfertige PV-Anlagen sind in Deutschland immer anmeldepflichtig!
👉🏼 Jedoch wurde mit der Neuregelung der VDE-AR-N 4105 eine Möglichkeit geschaffen, die es erlaubt, Mini-PV-Anlagen bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt selbst beim Netzbetreiber anzumelden, anstatt wie bisher durch eine Elektrofachkraft. Die meisten Netzbetreiber stellen hierfür ohne großen bürokratischen Aufwand ein Anmelde-Kontaktformular auf Ihrer Website bereit.
👉🏼 Weiterhin ist festgelegt, dass Verbraucher ihre Mini-PV-Anlagen über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren müssen.
Alles darüber hinaus darf nur eine Elektrofachkraft mit Kenntnissen in der Gebäudeinstallation und PV-Anlagentechnik eine steckerfertige Photovoltaikanlage anschließen. Er prüft, ob die Stromleitung für eine Stromeinspeisung ausgelegt ist. Auch die entsprechenden Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen.
Neben der Schweiz gilt die 800 Watt Regelung z. B. in den EU-Mitgliedsländern Österreich und Niederlande.
Kabelbrand bei Überlastung der Stromleitung?
In Deutschland werden zum Schutz vor Überstrom bis zu 16 Ampere eingesetzt. Die Netzspannung liegt in fast ganz Europa bei 230 Volt mit einer Frequenz von 50 Hertz. Hieraus ergibt sich eine maximale Leistung von 3.680 Watt (230 Volt x 16 Ampere). Es wäre eine enorme Anzahl an Stromabnehmer notwendig, die die 16 Ampere übersteigen würden und die Sicherung eingreift.
Schließt man nun eine steckfertige Mini-PV-Anlage von 600 Watt dem Hausstromkreis an, stehen insgesamt 4.280 Watt bzw. 18,6 Ampere für die verschiedenen Stromabnehmer (Haushaltsgeräte) für die Leistungsabnahme zur Verfügung. Auch bei veralteteten Stromleitungen, wo nur eine Absicherung von 13 oder gar 10 Ampere erfolgt, besteht keine Gefahr eines Kabelbrandes, wenn 600 Watt mehr für die Leistungsabnahme zur Verfügung stehen und im Extremfall eine Überlastung von zu vielen Stromabnehmern erfolgt.
Die EU-Kommission sieht in Ihrer Verordnung für Stromerzeuger (VO (EU) 2016/631) sogar bis 800 Watt als nicht problematisch und unbedeutend (Bagatelle).
Wer VDE-konform sicher gehen will, kann durch eine Elektrofachkraft die tatsächliche Leitungsbelastung prüfen und dadurch auch eine höhere Leistung einer steckerfertigen Mini-PV-Anlage einsetzen, sofern es die Prüfung durch die Elektrofachkraft ermöglicht.
Schuko oder Energiesteckvorrichtung?
Schuko ist ein Akronym für Schutz-Kontakt und bezeichnet ein System von Steckern und Steckdosen, das vorwiegend in Europa verbreitet ist. International ist dieses System auch als Stecker-Typ F.
In Ländern wie Schweiz, Österreich oder Niederlande ist der Betrieb von steckerfertigen Mini-PV-Anlagen mit Schuko-Steckern kein Problem. Auch sind mir bis dato keine Todesfälle, Brand- oder Personenschäden mit Balkonsolar-Anlagen bekannt, die mit den Schutzkontaktsteckern betrieben werden. Auch in Deutschland verwenden viele für ihre Mini-PV-Anlage das Schuko Anschlusssystem.
Dennoch hält der VDE „den Anschluss per Schuko für keinen geeigneten Weg“. Ein Kompromiss wurde mit der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 gefunden, die eine Energiesteckvorrichtung (Wieland-Steckdose) vorsieht.
Das wiederum ist mit weiteren Kosten verbunden, für etwas, was die eigentliche EU-Verordnung als nicht problematisch und für unbedeutend hält. Und das sogar für bis zu 800 Watt! Die Kosten für eine solche Installation mit der Wieland Steckdose liegt bei 250-300 Euro und muss von einer Elektrofachkraft mit einer eigenen Zuleitung gelegt werden.
Der folgende Gedankengang muss hier erwähnt werden
VDE Normen sind weder Pflicht noch Gesetzesgrundlage. Daher ist die Anwendung grundsätzlich freiwillig. Sie haben daher nur Empfehlungscharakter, siehe hierzu auch oben unter „VDE ist weder Pflicht noch Gesetzesgrundlage“.
👉🏼 Wenn bei individueller Abweichung der Norm, also der Betrieb mit Schutzkontaktsteckern anstatt mit der Wieland-Steckdose, die Beweislast beim Verantwortlichen liegt, so kann als Grundlage die Verordnung der EU (VO (EU) 2016/631) hergenommen werden, die eben besagt, dass alles unter 800 Watt nicht signifikant und daher unbedeutend ist. Diese EU Verordnung ist ein mächtiges Beweisstück und ebenso die unproblematische Einstufung in den anderen EU Ländern wie Österreich und den Niederlanden. Ebenso in der Schweiz.
Dennoch ist hier in Deutschland im Bezug auf den Schuko-Anschlusssystem noch nicht das letzte Wort gesprochen. Aktuell gibt es ein Widerspruchsverfahren zur betreffenden Vornorm.
Passend dazu:
Der Schuko-Stecker kann zur Norm werden. So heißt es auf PV-Magazine: „Darauf müssten allerdings Besitzer von Photovoltaik-Balkonmodulen nicht warten. Für die Auseinandersetzungen mit Netzbetreibern, die Stecker-Solar-Anwender immer wieder führen müssten, sei die zukünftige Norm nicht relevant. Nach einem Urteil der Clearingstelle dürften die Netzanbieter den Anschluss über einen Schuko-Stecker bereits jetzt nicht verbieten.“
Mehr dazu hier:
Die Grenze: Steckerfertige Mini-PV-Anlagen mit maximal 2 Solarmodulen
Für PV-Anlagen mit oder ohne Steckvorrichtung von mehr als 600 Watt bzw. 800 Watt ist in jedem Fall eine Elektrofachkraft oder Fachunternehmen hinzuzuziehen.
Das deutsche Baurecht sieht vor, dass Solarmodule mit einer Glasdeckfläche die Größe von 2 m² nicht überschreiten dürfen. Grundlagen für die Baugenehmigung ist die Bauordnung bzw. Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes, denn die Kompetenz für das Bauordnungsrecht liegt bei den jeweiligen Bundesländern. Diese orientieren sich an den Mustervorschriften, die jährlich auf der Bauministerkonferenz verabschiedet werden.
Mehr dazu hier:
Die eigentlich wirtschaftlich interessanten Solarmodule von knapp 2 m² Größe liegen in einem Leistungsvolumen von 375 Watt bis 420 Watt, die man ohne Probleme und unkompliziert für eine steckerfertige Mini-PV-Anlage einsetzen kann. Viel mehr ist bei dieser Solarmodulgröße an Leistung auch nicht mehr möglich.
Hinzu kommt der benötige Wechselrichter mit zwei Anschlüssen für die Solarmodule und die alles entscheidende Ausgangsleistung für den Anschluss in das private Stromnetz.
In den folgenden Vergleichen und Beispielen ist dies Ausgangsleistung auf 800 Watt beschränkt. Natürlich ist hier weitaus mehr möglich und kann bei mir bei Bedarf angefragt werden.
600 Watt / VA Balkonsolar, steckerfertige Mini-PV-Anlage
Wechselrichter Hoymiles HM-600 (voraussichtlich in Oktober wieder lieferbar)
- max. 2 x 380 Watt Eingangleistung (DC)
- max. 600 VA Ausgangsleistung (AC)
Empfohlene Solarmodule:
- 2 x Viessmann – VITOVOLT_M375 AG – 375 Watt (derzeit lieferbar)
- 2 x Jinko – JKM375M-6RL3-B – 375 Watt (derzeit lieferbar)
- 2 x PhonoSolar – PS380M4-20/UH(30MM)BW – 380 Watt (derzeit lieferbar)
- 2 x Jinko – JKM 380M-6RL3-B_35MM – 380 Watt (derzeit lieferbar)
Empfohlener Richtpreis:
900 € (Versandkosten ca. 80 €)
700 Watt / VA Balkonsolar, steckerfertige Mini-PV-Anlage
Wechselrichter Hoymiles HM-700 (derzeit lieferbar)
- max. 2 x 440 Watt Eingangleistung (DC)
- max. 700 VA Ausgangsleistung (AC)
Empfohlene Solarmodule:
- 2 x Jinko – JKM420N-54HL4-B – 420 Watt (derzeit nicht lieferbar)
- 2 x Jinko – JKM415N-54HL4-B – 415 Watt (derzeit nicht lieferbar)
- 2 x PhonoSolar – PS415M4-22/WH – 415 Watt (derzeit lieferbar)
- 2 x WattPower – WP-410/G8-108H W – 410 Watt (derzeit lieferbar)
- 2 x Kensol – KS410MB5-SBS – 410 Watt (derzeit lieferbar)
- 2 x Jinko – JKM410N-54HL4-B – 410 Watt (derzeit lieferbar)
- 2 x SHARP – NU-JC410 – 410 Watt (derzeit lieferbar)
- 2 x Kensol – KS405MB5-SBS – 405 Watt (derzeit lieferbar)
Empfohlener Richtpreis:
1000 € (Versandkosten ca. 80 €)
800 Watt / VA Balkonsolar, steckerfertige Mini-PV-Anlage
Wechselrichter Hoymiles HM-800 (voraussichtlich in Oktober wieder lieferbar)
- max. 2 x 500 Watt Eingangleistung (DC)
- max. 800 VA Ausgangsleistung (AC)
Empfohlene Solarmodule:
- 2 x Jinko – JKM420N-54HL4-B – 420 Watt (derzeit nicht lieferbar)
- 2 x Jinko – JKM415N-54HL4-B – 415 Watt (derzeit nicht lieferbar)
- 2 x PhonoSolar – PS415M4-22/WH – 415 Watt (derzeit lieferbar)
- 2 x WattPower – WP-410/G8-108H W – 410 Watt (derzeit lieferbar)
- 2 x Kensol – KS410MB5-SBS – 410 Watt (derzeit lieferbar)
- 2 x Jinko – JKM410N-54HL4-B – 410 Watt (derzeit lieferbar)
- 2 x SHARP – NU-JC410 – 410 Watt (derzeit lieferbar)
- 2 x Kensol – KS405MB5-SBS – 405 Watt (derzeit lieferbar)
Empfohlener Richtpreis:
1100 € (Versandkosten ca. 80 €)
Optional möglich
- Alternative Microwechselrichter wie z. B. Envertech oder APSystems
- WLAN Energiemessgerät
- Montagesysteme für Balkon, Fassade und horizontale Aufstellflächen
- Anschlusskabel oder Energiesteckvorrichtung
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