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Solarpark Alsheim-Mettenheim nimmt nächste Hürde im Genehmigungsverfahren

Veröffentlicht am: 8. Mai 2025 / Update vom: 8. Mai 2025 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Solarpark Alsheim-Mettenheim nimmt nächste Hürde im Genehmigungsverfahren

Solarpark Alsheim-Mettenheim nimmt nächste Hürde im Genehmigungsverfahren – Kreativbild: Xpert.Digital

Meilenstein im Solarpark-Projekt Alsheim erreicht: Öffentliche Auslegung beginnt

Gemeinderat gibt grünes Lichi und Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet: Zukunft des Solarparks nimmt Gestalt an

Im Planungsprozess für den geplanten Solarpark Alsheim/Mettenheim ist eine wichtige Etappe erreicht worden. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Alsheim hat am 07.04.2025 den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst, womit das Projekt in die öffentliche Auslegungsphase eingetreten ist. Dieser Schritt markiert einen bedeutenden Meilenstein im Genehmigungsverfahren für die geplante großflächige Photovoltaikanlage, die zwischen den Gemeinden Alsheim und Mettenheim entstehen soll.

Aktuelle Projektentwicklung und öffentliche Beteiligung

Nach dem Aufstellungsbeschluss, der bereits am 14.10.2024 vom Gemeinderat Alsheim gefasst wurde, tritt das Verfahren nun in die Phase der Bürgerbeteiligung ein. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 28.11.2024 im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Eich. Parallel dazu hat der Verbandsgemeinderat Eich am 11.11.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplans beschlossen, der von “Fläche für die Landwirtschaft” zu “Sonderbauflächen für Photovoltaik” geändert werden soll.

Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, Einblick in die Planungsunterlagen zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben. Diese frühzeitige Beteiligung stellt sicher, dass Bedenken und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange in den weiteren Planungsprozess einfließen können.

Städtebaulicher Vertrag unterzeichnet

Ein weiterer wichtiger Schritt war die Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabensträger, der wiwi consult GmbH & Co. KG aus Mainz, durch den Ortsgemeinderat Alsheim. Diese Vereinbarung regelt unter anderem die Kostenübernahme für die Bauleitplanung durch den Investor und bildet damit eine wesentliche Grundlage für die weitere Projektentwicklung.

Standort und Umfang des geplanten Solarparks

Der Solarpark soll auf einer Fläche von insgesamt etwa 39 Hektar entstehen, wobei etwa 24 Hektar auf die Gemarkung Alsheim und etwa 15 Hektar auf die Gemarkung Mettenheim entfallen. Das Plangebiet liegt strategisch günstig etwa 800 Meter südlich vom Siedlungskörper Alsheim entfernt, zwischen der Bahnstrecke Mainz-Mannheim im Westen und der Bundesstraße B 9 im Osten (etwa 600 m östlich).

Diese Lage ist besonders vorteilhaft, da das Plangebiet vollständig innerhalb des nach EEG 2023 förderfähigen 500-Meter-Korridors entlang von Schienenwegen liegt. Dieser Aspekt ist für die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts von entscheidender Bedeutung, da seit Januar 2023 Freiflächenanlagen an Autobahnen und Schienenwegen grundsätzlich bauplanungsrechtlich zulässig sind, sofern keine öffentlichen Interessen dagegen stehen.

Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen

Das überwiegende Plangebiet wird aktuell als Ackerland genutzt. Die Grundstücksflächen sind größtenteils über langfristige Pachtverträge bereits durch den Vorhabenträger gesichert. Für die Erschließung des Solarparks können angrenzende gemeindliche Flächen (Wirtschaftswege) genutzt werden.

Bedeutung für Klimaschutz und regionale Energieversorgung

Der geplante Solarpark reiht sich ein in die Klimaschutzbemühungen der Verbandsgemeinde Eich. Bereits 2013 wurden drei Windkraftanlagen in der Gemarkung Alsheim errichtet, und die Gemeinde baut kontinuierlich Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen aus, wie zuletzt auf den Kindertagesstätten in Mettenheim und Hamm am Rhein.

Die Errichtung des Solarparks stellt einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Zielsetzungen des Landes Rheinland-Pfalz dar und unterstützt die Bestrebungen zur Energiewende. Gemäß dem novellierten EEG 2023 sind bundesweit 215 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung im Jahr 2030 als Zwischenziel gesetzt.

Vergleich mit anderen Projekten

Zum Vergleich: Der kürzlich in Betrieb genommene größte Solarpark in Rheinland-Pfalz in der Südeifel umfasst elf Standorte auf einer Fläche von umgerechnet mehr als 300 Fußballfeldern und kann rund 60.000 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgen. Die Kosten für dieses Mega-Projekt belaufen sich auf rund 150 Millionen Euro.

Weiteres Vorgehen und Zeitplan

Nach der aktuellen Phase der frühzeitigen Beteiligung wird ein beauftragtes Planungsbüro die notwendigen Unterlagen und Planentwürfe erstellen. Als nächster Verfahrensschritt folgt die formelle Auslegung des Bebauungsplans.

Die Umsetzung des Vorhabens ist an die Vergütung der EEG-Ausschreibung gebunden, was bedeutet, dass das Projekt noch nicht umfänglich garantiert werden kann. Dennoch zeigt der bisherige Fortschritt, dass sowohl von kommunaler Seite als auch vom Investor ein starkes Interesse an der Realisierung besteht.

Erfolgsfaktor Standort: Solarpark an der Bahnlinie geplant

Mit dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung hat der Solarpark Alsheim/Mettenheim eine wichtige Hürde im Genehmigungsverfahren genommen. Die strategisch günstige Lage entlang der Bahnlinie und die bereits gesicherten Pachtverträge bieten gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts.

Der geplante Solarpark zeigt exemplarisch, wie die regionale Energiewende vorangetrieben werden kann und wie landwirtschaftliche Flächen mehrfach genutzt werden können. Für die Verbandsgemeinde Eich und die beteiligten Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim würde die Realisierung des Projekts einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung darstellen.

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