
Solarpark in Bayern | Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Tuntenhausen: Baurechtliche Entwicklungen und Planungen – Kreativbild: Xpert.Digital
Photovoltaik-Offensive: Wie Tuntenhausen die Energiewende vorantreibt
Baurecht und Zukunft: Tuntenhausen optimiert die Photovoltaik-Nutzung
Die Gemeinde Tuntenhausen setzt konsequent auf den Ausbau erneuerbarer Energien und plant mehrere Photovoltaik-Freiflächenanlagen, um ihren Strombedarf nachhaltig zu decken. Die aktuellen baurechtlichen Entwicklungen und Planungen zeigen das Bestreben der Gemeinde, ihre Energieversorgung zukunftsfähig zu gestalten und dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen optimal zu nutzen.
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Aktuelle Planungen in Tuntenhausen
Die Gemeinde Tuntenhausen hat ambitionierte Pläne für den Ausbau erneuerbarer Energien. Im Juni 2024 befasste sich der Gemeinderat mit dem Bebauungsplan für eine Photovoltaikanlage im Solarpark Mailling, wobei das Gremium die Beteiligung der Öffentlichkeit voranbringen wollte. Insgesamt plant die Kommune drei große Photovoltaikanlagen, mit denen sie mehr grünen Strom produzieren könnte als sie selbst verbraucht. Diese Planungen sind Teil einer langfristigen Strategie, die bereits im November 2023 begonnen wurde, als die Gemeinde die Weichen für drei große PV-Anlagen stellte.
Mit den geplanten drei PV-Anlagen sollen weitere 22 Megawatt erneuerbare Energie zur grünen Bilanz der Gemeinde hinzukommen. Dies würde einen bedeutenden Zuwachs darstellen, da Tuntenhausen bereits über eine beachtliche Photovoltaik-Infrastruktur verfügt: Aktuell sind 613 Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 10.111,66 kWp in Betrieb, die jährlich rund 10.065.862,04 kWh Strom produzieren.
Baurechtliche Solarpark-Grundlagen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen unterliegt in Bayern spezifischen baurechtlichen Bestimmungen. Grundsätzlich sind diese Anlagen gemäß Art. 55 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) baugenehmigungspflichtig. Für die Schaffung von Baurecht ist in der Regel ein Bebauungsplan erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gegensatz zur Windenergie keine generelle Privilegierung im Außenbereich nach § 35 BauGB genießen.
Über die Bebauungsplanung wird das Baurecht für die Freiflächen-PV-Anlagen geschaffen, wobei mögliche Nutzungskonflikte aufgedeckt und die unterschiedlichen Belange von Klima-, Umwelt- und Artenschutz gegeneinander abgewogen werden. Die Gemeinde Tuntenhausen folgt diesem Verfahren bei der Planung ihrer neuen Photovoltaikanlagen.
Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren
Die bayerische Staatsregierung hat in den letzten Jahren mehrere Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen eingeführt:
1. Seit dem 1. Januar 2025 sind PV-Anlagen an Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen, die unter die Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB fallen, nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 a), bb) BayBO verfahrensfrei. Dies betrifft Anlagen in einem 200-Meter-Streifen entlang dieser Verkehrswege.
2. Die bayerische Staatsregierung hat die Regelung für Ausgleichsflächen bei PV-Freiflächenanlagen vereinfacht. Ab Dezember 2024 werden PV-Freiflächenanlagen ohne zusätzlichen Ausgleichsbedarf zum Regelfall. Für zwei definierte Falltypen entfällt der Ausgleichsbedarf entweder vollständig oder liegt bei nur 10 Prozent.
3. Die Obergrenze von jährlich 200 Solarparks auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern wurde abgeschafft, was den Ausbau zusätzlich erleichtert.
Diese Erleichterungen könnten auch für die Gemeinde Tuntenhausen von Vorteil sein, da sie den Genehmigungsprozess für ihre geplanten Photovoltaikanlagen beschleunigen und vereinfachen.
Ökonomische und ökologische Aspekte
Die Installation von Photovoltaikanlagen in Tuntenhausen bietet sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile. Eine durchschnittliche Photovoltaikanlage in Tuntenhausen kann pro Kilowatt-Peak (kWp) installierter Leistung etwa 800 bis 1.200 kWh Strom pro Jahr erzeugen. Dies ist auf die günstigen geografischen Bedingungen zurückzuführen: Die optimale Dachneigung in Tuntenhausen beträgt 35 Grad bei einer Ausrichtung von 0 Grad, und die jährliche Globalstrahlung liegt bei 1.151,95 kWh.
Der Ausbau der Photovoltaik trägt wesentlich zur Energieunabhängigkeit der Gemeinde bei. Bereits jetzt deckt der in Tuntenhausen erzeugte Photovoltaikstrom 74,50 Prozent des Stromverbrauchs aller Einwohner. Mit den geplanten zusätzlichen Anlagen könnte die Gemeinde ihren Strombedarf vollständig aus erneuerbaren Energien decken und sogar Überschüsse produzieren.
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Bürgerbeteiligung und Akzeptanz
Die Einbindung der Öffentlichkeit spielt bei der Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine wichtige Rolle. Bei der geplanten Photovoltaikanlage im Solarpark Mailling will der Gemeinderat die Beteiligung der Öffentlichkeit voranbringen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz für solche Projekte zu erhöhen und mögliche Bedenken frühzeitig zu adressieren.
Zusätzlich unterstützt die Gemeinde Tuntenhausen ihre Bürger bei der Nutzung von Solarenergie. Seit 2018 steht ein Solarkataster für Stadt und Landkreis Rosenheim zur Verfügung, mit dem Bürger schnell überprüfen können, inwieweit sich das Dach ihres Wohngebäudes für die Nutzung von Solarenergie eignet. Dieses Instrument trägt dazu bei, das Bewusstsein für die Nutzung erneuerbarer Energien zu stärken und private Investitionen in Photovoltaikanlagen zu fördern.
Lokale Energiewende: Tuntenhausen auf dem Weg zur Autarkie
Die Gemeinde Tuntenhausen treibt den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen konsequent voran, um ihren Strombedarf vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken. Die aktuellen Planungen für drei große Photovoltaikanlagen, darunter der Solarpark Mailling, sind Teil dieser Strategie. Die jüngsten Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren und bei den Ausgleichsflächen durch die bayerische Staatsregierung begünstigen diese Entwicklung.
Durch die Kombination aus kommunalen Initiativen und unterstützenden rechtlichen Rahmenbedingungen positioniert sich Tuntenhausen als Vorreiter im Bereich erneuerbarer Energien in der Region. Mit der Realisierung der geplanten Projekte könnte die Gemeinde nicht nur ihren eigenen Strombedarf decken, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in Bayern leisten.
Die zukünftige Entwicklung wird zeigen, wie schnell die geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlagen realisiert werden können und welche weiteren Maßnahmen die Gemeinde ergreifen wird, um ihr Ziel einer vollständig erneuerbaren Energieversorgung zu erreichen.
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