
0 % Steuer auf Strom: Warum Deutschland beim britischen Modell nur zuschaut – Der 6,6-Milliarden-Euro-Verzicht – Bild: Xpert.Digital
Bis zu 198 Euro Ersparnis: Was eine gestrichene Strom-Steuer für uns bedeuten würde
Strompreis-Hammer in Großbritannien: Verpasst Deutschland eine historische Chance?
Null Prozent Mehrwertsteuer auf Strom: Ein Segen für Haushalte, nutzlos für die Industrie?
Großbritannien macht es vor: Die dortige Regierung streicht die Mehrwertsteuer auf Haushaltsstrom kurzerhand komplett und entlastet damit Millionen von Bürgern. Ein Blick über den Ärmelkanal wirft unweigerlich die Frage auf, warum deutsche Verbraucher auf ihre ohnehin schon hohen Energiekosten weiterhin den vollen Steuersatz von 19 Prozent zahlen müssen. Aktuelle Berechnungen belegen, dass ein ähnlicher Schritt hierzulande die Stromrechnung drastisch senken und Haushalte um Milliardenbeträge entlasten könnte – doch die Politik zögert. Warum ein Null-Prozent-Modell für private Verbraucher ein echter Segen wäre, die deutsche Industrie aber kaum davon profitieren würde und welche Hürden einer solchen Steuerreform in Deutschland im Weg stehen, zeigt unsere detaillierte Analyse.
Steuerbefreiung für Strom: Was das britische Modell für Deutschland bedeuten würde
Die Entscheidung der neuen britischen Regierung, die Mehrwertsteuer auf Haushaltsstrom vollständig zu streichen, wirft ein grelles Licht auf die deutsche Energiepreispolitik und offenbart, wie viel finanzieller Spielraum in der heimischen Steuerarchitektur eigentlich schlummert.
Der neue britische Premierminister Andy Burnham hat als eine seiner ersten Amtshandlungen verkündet, die Mehrwertsteuer auf Elektrizität für Privathaushalte von fünf auf null Prozent zu senken. Die Maßnahme soll ab dem 1. Oktober 2026 gelten und ist zunächst befristet bis Ende März 2027. Nach Angaben der britischen Regierung sinkt dadurch die jährliche Stromrechnung eines durchschnittlichen Haushalts um etwa 45 Pfund, umgerechnet rund 53 Euro. Finanziert wird der Steuerausfall von rund 850 Millionen Pfund im laufenden Haushaltsjahr durch die Streichung eines umstrittenen Projekts für digitale Personalausweise, das mit 1,8 Milliarden Pfund über drei Jahre veranschlagt war. Die Ankündigung fällt bewusst mit der nächsten Anpassung der britischen Preisobergrenze durch die Regulierungsbehörde Ofgem zusammen, sodass die steuerliche Entlastung nicht von einer gleichzeitigen Erhöhung der Obergrenze aufgefressen wird, wenngleich Beobachter bereits auf einen möglichen Anstieg des Preisdeckels um über drei Prozent hinweisen, der den Nettoeffekt der Steuersenkung deutlich schmälern könnte.
Die Rechnung für deutsche Haushalte im Detail
Das Vergleichsportal Verivox hat durchgerechnet, was eine vergleichbare Maßnahme für deutsche Verbraucher bedeuten würde, und die Zahlen sind beachtlich. Würde die Mehrwertsteuer auf Strom in Deutschland vollständig entfallen, könnten private Haushalte insgesamt um rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden, während der durchschnittliche Strompreis um etwa fünf Cent je Kilowattstunde oder rund 16 Prozent sinken würde. Für eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden würde das eine Ersparnis von etwa 198 Euro bedeuten, für einen Paarhaushalt mit 2800 Kilowattstunden Verbrauch rund 139 Euro und für einen Singlehaushalt mit 1500 Kilowattstunden etwa 74 Euro. Zum Vergleich: Die deutsche Mehrwertsteuer auf Strom liegt derzeit beim vollen Regelsatz von 19 Prozent und damit deutlich über dem britischen Ausgangswert von fünf Prozent, was zeigt, dass eine identische Maßnahme in Deutschland prozentual eine erheblich stärkere Wirkung entfalten würde als im Vereinigten Königreich. Der Bund und die Länder müssten dafür freilich auf geschätzt 6,6 Milliarden Euro Steuereinnahmen verzichten – eine Summe, die angesichts der ohnehin angespannten Haushaltslage politisch kaum durchsetzbar erscheint.
Eine günstigere, aber schwächere Alternative
Verivox hat neben der vollständigen Mehrwertsteuerstreichung auch eine alternative, deutlich moderatere Variante berechnet, nämlich die Absenkung der separaten deutschen Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz. Diese Maßnahme würde den Strompreis um rund zwei Cent je Kilowattstunde senken, was für eine Familie mit 4000 Kilowattstunden Jahresverbrauch etwa 93 Euro Ersparnis bedeuten würde, für einen Paarhaushalt 65 Euro und für einen Singlehaushalt 35 Euro. Diese Zahlen liegen deutlich unter denen des britischen Modells, weil die Stromsteuer, anders als die Mehrwertsteuer, nicht prozentual auf den Gesamtpreis erhoben wird, sondern als fester Betrag pro Kilowattstunde. Für Haushalte macht das einen erheblichen Unterschied, denn eine Mehrwertsteuersenkung wirkt sich prozentual auf sämtliche Preisbestandteile aus, während eine reine Stromsteuersenkung nur einen kleinen, fest definierten Baustein des Gesamtpreises reduziert. Wer also den größten Entlastungseffekt für private Verbraucher erzielen möchte, kommt an einer Mehrwertsteuerreform kaum vorbei, auch wenn diese fiskalisch die teurere Variante darstellt.
Wie sich der deutsche Strompreis tatsächlich zusammensetzt
Um die Tragweite einer möglichen Steuerreform einzuordnen, lohnt ein Blick auf die Struktur des deutschen Strompreises. Nach der aktuellen Strompreisanalyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) liegt der durchschnittliche Haushaltsstrompreis 2026 bei rund 37,0 Cent pro Kilowattstunde, wobei die Kosten für Beschaffung und Vertrieb mit 15,2 Cent den größten Anteil ausmachen. Die Netzentgelte liegen bei durchschnittlich 9,3 Cent pro Kilowattstunde und sind gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Cent gesunken, was auf den staatlichen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten zurückgeht. Steuern, Abgaben und Umlagen für Haushaltskunden summieren sich auf 12,6 Cent pro Kilowattstunde und damit auf mehr als ein Drittel des Gesamtpreises, was verdeutlicht, wie stark der Staat den Strompreis in Deutschland im internationalen Vergleich mitgestaltet. Ein Blick auf diese Zusammensetzung zeigt: Anders als in Großbritannien, wo die Mehrwertsteuer auf Strom mit fünf Prozent bereits stark reduziert war, bewegt sich Deutschland mit dem vollen Regelsatz von 19 Prozent klar am oberen Rand der europäischen Skala, was auch erklärt, warum eine Reform hierzulande wirkungsvoller, aber gleichzeitig auch fiskalisch teurer ausfallen würde.
Warum Unternehmen von einer Mehrwertsteuerbefreiung kaum profitieren würden
Der entscheidende Unterschied zwischen privaten Haushalten und Unternehmen liegt im deutschen Umsatzsteuersystem selbst begründet, und genau hier liegt der zentrale Denkfehler, der bei einer oberflächlichen Betrachtung des britischen Modells häufig gemacht wird. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ist die auf der Stromrechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer keine endgültige Belastung, sondern lediglich ein durchlaufender Posten. Über den Vorsteuerabzug können Unternehmen die gezahlte Mehrwertsteuer auf ihre Stromrechnung in voller Höhe vom Finanzamt zurückfordern beziehungsweise mit der eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen. Eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Strom würde für ein normal umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen deshalb schlicht keinen Liquiditätsvorteil bringen, weil es schon vorher über den Vorsteuerabzug wirtschaftlich nicht mit dieser Steuer belastet war. Der einzige tatsächliche Effekt für solche Unternehmen wäre eine geringfügige Verbesserung der Liquidität, weil weniger Vorsteuer vorfinanziert werden müsste – ein Effekt, der angesichts der üblichen kurzen Erstattungszyklen wirtschaftlich kaum spürbar wäre.
Anders sieht es bei den Gruppen aus, die tatsächlich von einer Mehrwertsteuerbefreiung auf Strom profitieren würden, nämlich bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Einrichtungen. Dazu zählen insbesondere Kleinunternehmer, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und daher keine Vorsteuer geltend machen können, ebenso wie viele gemeinnützige Organisationen, Vereine, Kirchen und bestimmte Bereiche des öffentlichen Sektors, etwa Schulen oder Verwaltungsgebäude, die keine unternehmerische Tätigkeit im umsatzsteuerlichen Sinn ausüben. Genau diese Gruppen wurden auch beim britischen Modell explizit berücksichtigt, wo kleine, nicht umsatzsteuerregistrierte Betriebe, Wohltätigkeitsorganisationen und Pflegeeinrichtungen ausdrücklich in den Genuss der reduzierten beziehungsweise entfallenden Steuer kommen sollen. Für die große Masse der klassischen Industrie- und Gewerbeunternehmen in Deutschland, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, wäre der direkte Effekt einer Mehrwertsteuerbefreiung auf Strom hingegen marginal.
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Stromsteuer, Netzentgelte, Super-Cap: Welche Entlastungen die Industrie wirklich brauchen
Die eigentlich relevanten Entlastungsinstrumente für die Industrie
Während die Mehrwertsteuer für Unternehmen weitgehend neutral ist, spielt die separate Stromsteuer eine ganz andere Rolle. Sie ist eine echte Verbrauchsteuer, die nicht über den Vorsteuermechanismus zurückgeholt werden kann und deshalb tatsächlich Produktionskosten verursacht. Für das produzierende Gewerbe wurde die Stromsteuer bereits zum 1. Januar 2024 auf den europäischen Mindestsatz von 0,50 Euro pro Megawattstunde abgesenkt, indem der Entlastungsbetrag nach Paragraf 9b des Stromsteuergesetzes von vormals 15,37 Euro auf 20,00 Euro pro Megawattstunde angehoben wurde. Damit sank die effektive steuerliche Belastung für Industriebetriebe erheblich, während gleichzeitig der bisherige sogenannte Spitzenausgleich nach Paragraf 10 des Stromsteuergesetzes vollständig entfiel. Dieser geht in der neuen, höheren Entlastung nach Paragraf 9b auf, was für die Unternehmen sogar mit weniger Bürokratie verbunden ist, da der Nachweis eines Energiemanagementsystems künftig nicht mehr zwingend erforderlich ist.
Nach Angaben der Bundesregierung summierten sich die Steuermindereinnahmen durch den früheren stromsteuerlichen Spitzenausgleich im Jahr 2023 auf rund 1,375 Milliarden Euro, während die Gesamtentlastung durch das neue Strompreispaket für das Jahr 2024 auf rund 3,25 Milliarden Euro allein durch die Ausweitung des Paragrafen 9b geschätzt wurde. Ergänzt wird dies durch weitere 1,3 Milliarden Euro durch die Fortführung der Strompreiskompensation und des sogenannten Super-Caps für besonders stromintensive Unternehmen. Für energieintensive Betriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen, bleiben zudem die Strompreiskompensation im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds sowie der Super-Cap die entscheidenden Hebel, da diese gezielt die indirekten CO2-Kosten aus dem europäischen Emissionshandel ausgleichen. Laut Bundeswirtschaftsministerium profitieren davon rund 350 beziehungsweise 90 besonders stromintensive Unternehmen.
Der aktuelle durchschnittliche Strompreis für kleine bis mittlere Industriebetriebe liegt laut BDEW-Strompreisanalyse für 2026 bei 16,7 Cent pro Kilowattstunde – ein Rückgang von 0,9 Cent gegenüber dem Vorjahr, der ebenfalls maßgeblich auf den staatlichen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten zurückzuführen ist. Bei mittelgroßen Industriebetrieben mit einem Jahresverbrauch zwischen 20 und 70 Millionen Kilowattstunden lag der Preis 2025 bei 15,9 Cent, während er bei der großen Industrie mit 70 bis 150 Millionen Kilowattstunden Jahresverbrauch mit 14,4 Cent leicht gestiegen ist. Diese Zahlen zeigen, dass die relevanten Kostenblöcke für Industrieunternehmen weniger in der Mehrwertsteuer, sondern vielmehr in den Netzentgelten, der Beschaffung und den verbleibenden Umlagen liegen, weshalb sich politische Debatten über Entlastungen für Unternehmen folgerichtig auf diese Instrumente konzentrieren und nicht auf die Mehrwertsteuer.
Warum Deutschland dem britischen Beispiel kaum folgen dürfte
Die politische Ausgangslage in Deutschland unterscheidet sich fundamental von der britischen Situation. Burnhams Regierung konnte die Finanzierung ihrer Maßnahme relativ elegant lösen, indem sie ein bereits umstrittenes und von einem überparteilichen Parlamentsausschuss als Fehlschlag bezeichnetes Digitalprojekt einfach strich und die frei werdenden Mittel umleitete. Eine vergleichbare, schnell verfügbare Gegenfinanzierung von 6,6 Milliarden Euro jährlich existiert im deutschen Bundeshaushalt derzeit nicht, zumal die öffentlichen Haushalte durch steigende Sozialausgaben, Verteidigungsausgaben und Zinslasten ohnehin unter erheblichem Druck stehen. Zudem betrifft die Mehrwertsteuer in Deutschland als Gemeinschaftssteuer sowohl den Bund als auch die Länder, was eine Reform politisch komplexer macht als in einem zentralistischeren System wie dem britischen. Hinzu kommt, dass die Mehrwertsteuer auf Energieträger in Deutschland traditionell mit dem Argument verteidigt wird, dass Energie nicht wie Grundnahrungsmittel als existenzsichernd im engeren steuerrechtlichen Sinn eingestuft wird und deshalb dem vollen Regelsatz unterliegt, während andere europäische Länder wie Großbritannien historisch ohnehin schon einen ermäßigten Satz für Haushaltsenergie vorsahen.
Bemerkenswert ist zudem, dass selbst die britische Maßnahme in der Fachwelt nicht unkritisch aufgenommen wurde. Kritiker bemängeln, dass die Steuersenkung die eigentlichen strukturellen Probleme des britischen Stromnetzes, etwa unzureichende Netzkapazitäten und hohe Systemkosten, überhaupt nicht adressiert, sondern lediglich kurzfristig kosmetisch wirkt. Zudem ist die Maßnahme in Großbritannien bewusst zeitlich befristet bis Ende März 2027 angelegt, was zeigt, dass selbst die britische Regierung sie eher als kurzfristiges Instrument gegen die Lebenshaltungskostenkrise versteht und nicht als dauerhafte strukturelle Reform der Energiebesteuerung. Auch der Finanzdienstleistungsexperte Martin Lewis wies in seiner Analyse darauf hin, dass Verbraucher die Wirkung der Steuersenkung nicht überschätzen sollten, da sie lediglich eine Reduktion von etwa 4,8 Prozent auf den Gesamtpreis der Stromrechnung darstellt und keineswegs eine spürbare Trendwende bei insgesamt weiterhin hohen Energiekosten bewirkt.
Eine Frage der politischen Prioritätensetzung
Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass die Frage einer Mehrwertsteuerbefreiung auf Strom weniger eine technische als eine zutiefst politische Frage ist. Die reine Rechenlogik zeigt zweifelsfrei, dass eine solche Maßnahme in Deutschland aufgrund des höheren Ausgangssteuersatzes von 19 Prozent gegenüber den britischen fünf Prozent für private Haushalte spürbarer ausfallen würde als im Vereinigten Königreich – mit einer Gesamtentlastung von 6,6 Milliarden Euro jährlich und Einsparungen zwischen 74 und 198 Euro je nach Haushaltstyp.
Gleichzeitig zeigt die genauere Betrachtung des deutschen Umsatzsteuersystems, dass eine solche Reform für die überwiegende Mehrheit der deutschen Unternehmen praktisch wirkungslos bliebe, weil diese die Mehrwertsteuer über den Vorsteuerabzug ohnehin nicht tragen. Echte Entlastungen für die Industrie laufen über ganz andere Instrumente, insbesondere über die Stromsteuer, die Netzentgeltzuschüsse und die Strompreiskompensation für besonders energieintensive Branchen. Wer also über das britische Modell diskutiert, sollte nicht den Fehler machen, Haushalts- und Unternehmensperspektiven zu vermischen. Die eigentliche Debatte über die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie wird nicht an der Mehrwertsteuer, sondern an den strukturellen Standortkosten wie Netzentgelten, Umlagen und CO2-Kosten entschieden. Für private Haushalte hingegen bleibt die britische Ankündigung ein Weckruf, der zeigt, dass in der deutschen Steuerarchitektur auf Energie durchaus ungenutztes Entlastungspotenzial vorhanden wäre, sollte der politische Wille dafür einmal vorhanden sein.
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